Der Dienst Gottes in der Religion

Die Notwendigkeit von Gottesdiensten in der Religionsphilosophie von Immanuel Kant


Quellenexegese, 2012

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Reich Gottes und die Kirche
2.1 Das ethische gemeine Wesen - oder: Das Volk Gottes
2.2 Die sichtbare und die unsichtbare Kirche
2.3 Offenbarungsglaube und Vernunftglaube
2.4 Eine natürliche und offenbarte Religion

3 Gottesdienste und deren Notwendigkeit
3.1 Funktion von Gottesdiensten
3.2 Gottesdienst und Afterdienst - eine Abgrenzung

4 Zusammenfassung und Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In Zeitungen liest man, im Radio und Fernsehen hört man immer wieder Diskussionen über die Notwendigkeit von Kirchen in unserer heutigen Gesellschaft. Braucht unsere emanzipierte und aufgeklärte Gesellschaft die Kirche und braucht die Kirche uns? Verschwindet mit der Säkularisierung die Bedeutung von Kirche und Glaube?

In der vorliegenden Hausarbeit, welche im Rahmen des Seminars „Kant - Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ entstanden ist, geht es um die Notwendigkeit von Gottesdiensten in der Religionsphilosophie von Immanuel Kant. Kant fasst seine Auffassung in dem Buch "Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" von 1793 zusammen.

Der Fokus der Arbeit liegt auf den Erläuterungen des Themenkomplexes der Kirche und vor allem der Gottesdienste. Dabei sollen verschiedene Fragen untersucht und versucht beantwortet zu werden. Was versteht Kant unter einem Gottesdienst und welche Not- wendigkeit sieht er für die Abhandlung solcher Gottesdienste überhaupt? Weiterhin soll untersucht werden, inwieweit ein Gottesdienst notwendig ist, um den eigenen Glauben auszudrücken.

Kant geht von einem Reich Gottes aus. Was können wir uns darunter vorstellen beziehungsweise was versteht er selbst unter diesem Begriff? Warum sieht Kant die Glaubenssätze als notwendig an, begründet diese aber nicht mit der Vernunft und warum enthält für Kant die wahre Religion nichts als Gesetze?

Weiterhin werde ich in diesem Zusammenhang auch auf die Unterscheidung von sichtbarer und unsichtbarer Kirche eingehen, um das Verständnis des Lesers zu sichern.

Kant kommt in seiner Religionsschrift zu einer zentralen Aussage: Die Religion ist das Erkennen unserer Pflichten als Gebote. Steckt in diesem Satz eventuell eine Begründung für die Notwendigkeit von Religion in unserer Gesellschaft - oder sogar für die Notwendigkeit von Gottesdiensten und der Kirche?

Welche Unterscheidung macht Kant zwischen geoffenbarter und natürlicher Religion, aber auch zwischen natürlicher und gelehrter Religion?

Dies sind einige zentrale Fragen, auf die ich eine Antwort finden möchte.

2 Das Reich Gottes und die Kirche

Wenn wir uns die Geschichte der Religion anschauen, müssen wir auch auf die Ge- schichte der Religionskriege eingehen. Diese waren vor allem durch Fanatismus, Hass, Intoleranz und der Verfolgung Andersgläubiger geprägt. Eine Vernunftreligion kann dies so aber nicht unterstützen. Aber welchen Weg soll diese dann verfolgen, um die Religion von diesen Übeln zu befreien? Sie sollte es sich zur Aufgabe machen, histori- sche Religionen, Kirchen und Konfessionen aufzuheben und den Einzelnen von jeder Bindung an eine Religionsgemeinschaft befreien. Das hätte zur Folge, dass jedes Indi- viduum seine Vernunftreligion als autonomes Lebewesen lebt. Kant schlägt diesen Weg aber nicht ein. Er weist vielmehr mit seiner Religionsphilosophie den Religionen und Kirchen Aufgaben zu, die nur diese erfüllen können. Nicht in dem Belieben der Einzel- nen, sondern in deren Pflicht steht, sich zu einer Kirche zusammenzuschließen. Kant begründet dies durch seine Lehre vom ethisch gemeineren Wesen.

Immanuel Kant geht in seinem dritten Stück der Religionsschrift von einem Sieg des guten Prinzips über das Böse aus. Weiterhin spricht er von einer Gründung eines Reichs Gottes auf Erden. "Der Kampf, den ein jeder moralisch wohlgesinnter Mensch unter der Anfechtung des guten Prinzips gegen die Anfechtung des bösen, in diesem Leben bestehen muss, kann ihm, [...] doch keinen größeren Vorteil verschaffen, als die Befreiung von der Herrschaft des [bösen Prinzips]."1

Dennoch ist der Mensch immer einem Kampf zwischen guten und bösen Prinzip und vor allem den Angriffen des Letzteren ausgesetzt. In diesem Zustand ist der Mensch auf sich alleine gestellt und versucht aus diesem herauszukommen. Wenn der Mensch sich nach den Ursachen für diesen Zustand umsieht, dann stellt er schnell fest, "dass sie ihm nicht sowohl von seiner eigenen rohen Natur, sofern er abgesondert da ist, sondern von Menschen kommen, mit denen er in Verhältnis oder Verbindung steht."2

2.1 Das ethische gemeine Wesen - oder: Das Volk Gottes

Kant geht es um den Begriff eines ethischen gemeinen Wesens, dem Volk Gottes unter ethischen Gesetzen, der Kirche sowie dem historischen Glauben und dem Kirchenglau- ben in Verbindung mit der Heiligen Schrift. "Man kann eine Verbindung der Menschen unter bloßen Tugendgesetzen nach Vorschrift dieser Idee, eine ethische, und sofern diese Gesetze öffentlich sind, eine ethischbürgerliche (im Gegensatz der rechtlichbürgerlichen) Gesellschaft, oder ein ethisch gemeines Wesen nennen."3

Kant beginnt mit der Behauptung, dass der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens der Begriff von einem Volke Gottes unter ethischen Gesetzen sei. Er formuliert die Aussage, dass bei der Existenz von ethisch gemeinen Wesen eine öffentliche Gesetzge- bung existieren muss.4 Er unterteilt die Wesen in juridische und ethische. Erstere wür- den die Freiheit eines Jeden einschränken, damit die Freiheiten der Anderen zusammen bestehen können und der allgemeine Wille errichtet einen gesetzlich äußeren Zwang. Bei den ethischen Wesen ist hingegen das Volk gesetzgebend und die "Moralität der Handlung"5 steht im Vordergrund.

Kant formuliert in seinem Werk, dass es einen Herzenskündiger geben muss, um das Innerste der Gesinnung eines Jeden zu durchschauen und kommt zu Gott als moralischen Weltherrscher und obersten Gesetzgeber.6 Er spricht in diesem Zusammenhang von einem Volk Gottes. Diese Idee sei unter der menschlichen Veranstaltung nicht anders als in der Form der Kirche anzuführen.

Ein Volk Gottes, was moralisch ist, zu stiften, ist ein Werk Gottes selbst, da die Ausführungen von Menschen nicht zu erwarten sind. Menschen dürfen sich dennoch nicht auf diese höhere Gewalt verlassen. Die Menschen müssen beziehungsweise sollen so verfahren, als wenn alles auf sie selbst ankommt.

Die Aufgabe des Menschen sieht Kant darin, sich ständig für das Gute oder das Böse zu entscheiden. Ihm ist aber auch bewusst, dass der Mensch bei diesem, nennen wir es Kampf zwischen Gut und Böse, Hilfe benötigt, welche er bei dem ethischen Gemeinwe- sen finden kann. Das ethisch gemeine Wesen kann nicht in einem sichtbaren Staat mit Gesetzen bestehen, da sonst wieder die Angst und Furcht vor Bestrafung zu einer Trieb- feder würde. Daraus folgt, dass ethische Gesetze nur Gesetze sein können, die dem Menschen durch den Gebrauch der praktischen Vernunft gegeben sind. Der Weg zu dieser Selbstgesetzgebung beschreibt Kant durch seinen kategorischen Imperativ.

Das ethisch gemeine Wesen besteht also im Volk Gottes.

Kant geht zunächst davon aus, dass der Mensch von der Herrschaft des bösen Prinzips frei geworden ist. Dennoch bleibt er den Angriffen und Versuchen ständig ausgesetzt. Der Grund hierfür ist aber nicht in der menschlichen Natur verankert, sondern vielmehr im Zusammenleben mit anderen Menschen zu suchen. Die menschliche Natur ist an sich genügsam, aber wenn der Mensch unter Menschen ist, wird er von Neid, Habgier, Herrschaft und weiteren Neigungen gelenkt. Dazu brauchen die Menschen nicht böse zu sein und einander kein schlechtes Beispiel zu geben. "[E]s ist genug, dass sie da sind, dass sie ihn umgeben, und dass sie Menschen sind, um einander wechselseitig in ihrer moralischen Anlage zu verderben und sich einander böse zu machen."7 Um der Gefahr aus dem Weg zu gehen, haben die Menschen nur eine Möglichkeit. Sie müssen eine Gemeinschaft bilden, welche die Beförderung des Guten zum Ziel hat und somit dem bösen Prinzip entgegenwirkt.

Kant nennt diese Verbindung ein "ethisch gemeines Wesen" oder einen ethischen Staat, "d.i. ein Reich der Tugend"8, und er unterscheidet es vom politischen Staat, sprich dem rechtlich gemeinen Wesen. Während in dem politischen Staat Rechtsgesetze herrschen, steht das ethisch gemeine Wesen unter Tugendgesetzen.

Die Pflicht, aus dem ethischen Naturzustand herauszugehen und sich zum ethisch gemeinen Wesen zusammenzuschließen ist nicht eine Pflicht der Menschen gegen Menschen, sondern des menschlichen Geschlechts gegenüber sich selbst. "Also ist ein ethisches gemeines Wesen nur als ein Volk unter göttlichen Geboten d. i. als ein Volk Gottes, und zwar nach Tugendgesetzen, zu denken möglich."9

2.2 Die sichtbare und die unsichtbare Kirche

Für Kant stellt die Kirche das moralische Reich Gottes auf Erden dar. Natürlich nur insoweit es durch den Menschen möglich ist. "Die erhabene nie völlig erreichbare Idee eines ethisch gemeinen Wesens verkleinert sich sehr unter menschlichen Händen [...]."10 Dabei basiert der empirische Kirchenglauben selbstständig auf der Schrift, der Tradition und den Ritualen. Und genau dieser ist nach Auffassung von Kant bedürftig, einer Exe- gese durch die Vernunftreligion unterzogen zu werden. Dabei ist der angestrebte Glau- ben nicht mit dem Kirchenglauben gleichzusetzen, sondern ausschließlich auf den mo- ralisch bestimmten Vernunftglauben aus, welcher aus der Besserung des Lebenswandels eines Menschen besteht.

Kant unterscheidet weiterhin zwischen sichtbarer und unsichtbarer Kirche. Die unsicht- bare Kirche ist kein Gegenstand möglicher Erfahrung, sonder eine bloße Idee von der Vereinigung aller Rechtsschaffenden unter der göttlichen unmittelbaren aber moralischen Weltregierung.

Die sichtbare Kirche hingegen sei eine wirkliche Vereinigung der Menschen zu einem Ganzen und stellt das moralische Reich Gottes auf Erden da. Kant formuliert in diese Zusammenhang vier Kenntnisse der wahren Kirche:

1.) Allgemeinheit als Einheit
2.) Beschaffenheit (Qualität) der Vereinigung
3.) inneres und äußeres Verhältnis
4.) Modalität und Unveränderlichkeit ihrer Konstitutionen.11

Kant geht dabei auch genauer auf diese Konstitutionen einer Kirche ein und behauptet, dass diese allemal von irgendeinem historischen Offenbarungsglauben ausgeht, den man den Kirchenglauben nennen kann. In diesem Zusammenhang kommt auch die Heilige Schrift, auf der alles begründet ist, zum Vorschein.

Der reine Religionsglaube gründet die allgemeine Kirche und Gott fungiert als Gesetz- geber. Ein Ansichtswechsel vom Menschen zum Bürger in einem göttlichen Staat sei notwendig für die Existenz der Kirche bzw. dem Kirchenglauben. Immanuel Kant be- schäftigt sich aber auch mit der Beziehung von Kirchen- und Religionsglauben zuei- nander. Das Auslegen der Heiligen Schrift bedarf Gelehrsamkeit, da alles Forschen und Auslegen der Schrift nach dem Prinzip, den Geist darin zu finden, ausgehen muss.

Die sichtbare Kirche ist nach Immanuel Kant auf dem Weg der Annäherung an das Reich Gottes. Da der Kirchenglauben jedoch nur ein Mittel ist, und mit Gefahren des Selbstbetrugs einhergeht, muss er am Ende durch den Vernunftglauben abgelöst wer- den.

Das ethisch gemeine Wesen ist ein Konzept, das in der Welt niemals vollständig verwirklicht werden kann, weil es den Einschränkungen durch die sinnliche Natur des Menschen unterworfen ist.12 "Wie kann man erwarten, dass aus so krummen Holze etwas völlig Gerades gezimmert werde?"13 Kant unterscheidet aus diesem Grund vom Volk Gottes nach Tugendgesetzen ein Volk Gottes nach statuarischen Gesetzen, von der unsichtbaren die sichtbare Kirche und vom reinen Religionsglauben den historischen Offenbarungsglauben oder auch Kirchenglauben genannt.

[...]


1 Immanuel Kant: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“, 2.Auflage, 1794, S. 127 im Folgenden zitiert als [Kants Rel.].

2 Kants Rel., S. 128 AA.

3 Kants Rel., S. 129f. AA.

4 Vgl. Kants Rel., S. 130,137 AA.

5 Kants Rel., S. 137 AA.

6 Vgl. Kants Rel., S. 138 AA.

7 Kants Rel., S. 128 AA.

8 Kants Rel., S. 130 AA.

9 Kants Rel., S. 139 AA.

10 Kants Rel., S. 140 AA.

11 Vgl. Kants Rel., S. 143ff. AA.

12 Vgl. Kants Rel., S. 140 AA.

13 Kants Rel., S. 141 AA.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der Dienst Gottes in der Religion
Untertitel
Die Notwendigkeit von Gottesdiensten in der Religionsphilosophie von Immanuel Kant
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Kant – Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
18
Katalognummer
V310635
ISBN (eBook)
9783668093829
ISBN (Buch)
9783668093836
Dateigröße
938 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kant, religion, gottesdienst, natürliche religion, gelehrte religion
Arbeit zitieren
Tim Reukauf (Autor:in), 2012, Der Dienst Gottes in der Religion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310635

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