Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 2
I. Quellenlage zu den Sklavenaufständen ... 3
II. Charakteristika der römischen Sklavenhaltung in der Republik ... 5
1. Wie kommt man zu Sklaven? ... 5
2. peculium, contubernium und manumissio ... 7
2.1. peculium ... 7
2.2. contubernium ... 7
2.3. manumissio ... 8
3.Tätigkeitsfelder von Sklaven und deren Behandlung ... 9
3.1. Städtische Sklaven ... 10
3.2. Ländliche Sklaven ... 11
III. Erster sizilischer Sklavenaufstand (141-132 v. Chr.) ... 14
1. Historisches Umfeld/Kontext ... 14
2. Verlauf ... 15
IV. Zweiter sizilischer Sklavenaufstand (104-101 v. Chr.) ... 19
1. Historisches Umfeld/Kontext ... 19
2. Verlauf ... 20
V. Spartacusaufstand (74-71 v. Chr.) ... 26
1. Historisches Umfeld/Kontext ... 26
2. Verlauf ... 26
Resümee ... 33
Bibliographie ... 38
Einleitung
Die Sklaverei, ein “gesellschaftliches“ Phänomen, vermutlich so alt wie die Menschheit selbst, war im Laufe der Zeit zahlreichen Veränderungen unterworfen.
Die antike Wirtschaft beruhte in gewissen Bereichen zum Großteil auf der Tätigkeit von Sklaven, man denke nur an die Schlacht bei Issos, nach der Alexander der Große die gefangenen griechischen Söldner in die Bergwerke im Pangaion sandte. Eine Frage sorgte bei den Sklavenbesitzern für Unbehagen: „Was, wenn sich die Sklaven erheben?“
Im in Stadtstaaten zerstückelten Griechenland, aber auch in den hellenistischen Reichen des Ostens, wird kaum von größeren oder länger andauernden Sklavenaufständen berichtet.
Anders sieht es im Westen, genauer in Italien und auf Sizilien, unter der römischen Herrschaft aus. Hier kam es im 2. und 1. Jh. v. Chr., wiederholt zu Sklavenaufständen, die sogarmehrere Jahren andauerten.
Wie aber konnte es zu diesen Aufständen kommen? Warum dauerte es oft mehrere Jahre bis die Ordnung in den betroffenen Gebieten wiederhergestellt und die Sklaven besiegt waren? Diese und ähnlichen Fragen werden in dieser Arbeit behandelt.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, an Hand von Ereignissen während der drei großen Sklavenaufständen des 2. und 1. Jh. v. Chr. deren Einfluss auf die römische Innenpolitik zu verdeutlichen.
Diese Arbeit wird sich mit den beiden sizilischen Sklavenaufständen und dem Spartacus - Aufstand beschäftigen. Kleinere Aufstände werden, sofern zeitgleich mit den betrachteten Ereignissen, erwähnt aber ansonsten unbeachtet bleiben.
Dies liegt nicht so sehr an einer Geringschätzung derselbigen, sondern daran, dass sie kaum Einfluss auf die stadtrömische Tagespolitik gehabt haben dürften[1] und selbst wenn sie es gehabt hätten, so wird über diese meist nur in ein paar Sätzen berichtet, weshalb nichts Tiefergreifendes darüber zu sagen ist.
Ebenfalls außer Acht gelassen wird der Aristonikosaufstand in Pergamon, da es sich hierbei um einen Putschversuch unter Einbeziehung der Sklaven handelt und nicht um einen eigenen Sklavenaufstand.
Die meisten Informationen zu diesem Thema stammen aus den Exzerpten des Diodor, den Parallelbiographien des Plutarch, der Geschichte der Bürgerkriege des Appian, und aus Livius römischer Geschichte, sowie den von diesen Autoren abhängigen Historiographen.[2]
I. Quellenlage zu den Sklavenaufständen
Die Hauptquelle zu den beiden sizilischen Aufständen stellt Diodor von Agyrion, besser bekannt als Diodorus Siculus, dar[3], der in der 2. Hälfte des 1. Jh. v. Chr. seine “Bibliotheca Historica“ verfasste. In diesem als Universalgeschichte konzipierten, 40 Bücher umfassenden Werk werden die beiden Aufstände in den Büchern XXXIV-XXXVI behandelt. Als primäre Quelle des Diodor zu den Ereignissen auf Sizilien gilt Poseidonius von Apameia, dessen Quellen uns unbekannt sind und dessen Werk leider bis auf einige Fragmente verloren ist. Vermutlich behandelte Poseidonius in seinem Werk die Zeit von 145 v. Chr. bis möglicherweise in die 60er Jahre des 1. Jh. v. Chr. Die erhaltenen Fragmente legen nahe, dass der Bericht von den stoischen Ansichten des Poseidonius geprägt war.[4]
Das Werk Diodors selbst ist überlieferungstechnisch mit großen Problemen behaftet. Denn mit Ausnahme der Bücher I-V und XI-XX ist sein Werk nur in exzerpierter Form erhalten. Für die uns betreffenden Bücher gibt es zwei Überlieferungsstränge.[5] Der erste Strang ist die 845 n. Chr. verfasste “Bibliotheca“ des Photius (ca. 810-893 n. Chr.), zweimaliger Patriarch von Konstantinopel. Photius erstellte diese Sammlung von Exzerpten auf Anfrage seines Bruders, als er auf diplomatischer Mission war. Der zweite Strang beruht auf den Zusammenfassungen des 10. Jh. n. Chr. Der byzantinische Kaiser Konstantin Porphyrogenitus (913-959 n. Chr.) befahl die Erstellung einer Exzerptensammlung des zu ausführlichen Werkes von Diodor.
Die Bücher, in denen Livius die beiden sizilischen Aufständen behandelt, sind tragischerweise nur mehr in Form der Periochae erhalten. Diese Sammlung von Inhaltszusammenfassungen und vereinzelten Exzerpten wird ins 4. Jh. n. Chr. datiert. Doch weichen die überlieferten Angaben zu unserem Thema m. M. nach nicht wesentlich von denen Diodors ab.
Zu Spartacus haben wir zwei Quellen. Die ausführlichste Quelle ist der Crassus in den “Parallelbiographien“ des Plutarch von Chaironeia (1. Jh. n.). Zu unserem Glück erzählt Plutarch auch den Hergang des Spartacusaufstandes vor der Ernennung des Crassus zum militärischen Befehlshaber. Allerdings können wir über dessen Quellen nur Vermutungen anstellen. Poseidonius, Livius und Sallust werden als Favoriten gehandelt, denn Plutarchs Hauptquelle, für den Crassus und fünf weitere römische Biographien, das heute verlorene Werk des C. Asinius Pollio (1. Jh. v. Chr.), setzt erst im Jahr 60 v. Chr. ein und kann somit über Spartacus nicht viel berichtet haben.
Der zweite wichtige Bericht über Spartacus stammt aus Appians (2. Jh. n.) erstem Buch der “Bürgerkriege“. Appian behandelt die Zeit von den Reformen des Tiberius Sempronius Gracchus 133 v. Chr. bis zur Herrschaft des Augustus. Erneut ist unklar, auf welchen Quellen sein Werk beruht.
Ein herber Schlag, für die Beschäftigung mit Spartacus ist der Verlust des sallustianischen Berichtes und der entsprechenden Bücher des Livius. Ist über den Bericht des Livius wenigstens, durch die bereits erwähnten Periochae sowie den teilweise auf ihm basierenden Werken des Eutropius (370 n. Chr.), Florus (2. Jh. n. Chr.) und Orosius (5. Jh. n. Chr.), eine Aussage über den Inhalt zu machen, so ist das Buch des Sallust bis auf wenige Fragmente unwiederbringlich verloren.
Die im Jahre 30 n. Chr. verfasste Geschichte des Velleius Paterculus erwähnt die beiden sizilischen Sklavenaufstände überhaupt nicht und bringt für Spartacus nichts Neues.
Die “Epitome der römischen Geschichte“ des Florus im 2. Jh. n. Chr. konzentriert sich ganz darauf, die Schande dieser Kriege darzustellen und lässt daher jede Objektivität vermissen.
Das “Breviarium“ des Eutropius von 370 n. Chr. genießt einen besseren Ruf was Genauigkeit betrifft, kann aber zu dieser Thematik nichts Neues bieten.
Die “Geschichte gegen die Heiden“ des Orosius im frühen 5. Jh. n. Chr. ist darum bemüht, zu zeigen, dass die Christen nicht für das Missgeschick des römischen Reiches verantwortlich waren, indem sie die vorchristlichen Unglücksfälle aufzählt. Die Rolle als teilweise Bewahrer des livianischen Berichtes ist nicht zu unterschätzen.[6]
Neben diesen Historiographen gibt es noch zahlreiche Streunotizen bei Autoren anderer Genres, wie etwa die “Neun Bücher denkwürdiger Taten und Aussprüche“ des Valerius Maximus Anfang des 1. Jh. n. Chr. oder die “Kriegslisten“ des Frontin in der 2. Hälfte des 1. Jh. n. Chr. deren Aufzählung hier aber zu weit führen würde.
II. Charakteristika der römischen Sklavenhaltung in der Republik
1. Wie kommt man zu Sklaven?
In diesem Kapitel soll der Versuch unternommen werden, die Sklavenhaltung in der 2. Hälfte des 2. Jh. v. Chr. und dem 1. Jh. v. Chr. kurz zu charakterisieren.
Nach dem 2. punischen Krieg veränderte sich die römische Sklaverei, vermutlich unter dem Einfluss hellenistischer Schriftsteller und Philosophen.[7] Davor hatte bereits eine Entwicklung begonnen, die bestrebt war, die Versklavung von Kriegsgefangenen, besonders die Massenversklavung von Unterworfenen, die vermutlich seit dem Beginn der Sklavenhaltung einen großen Anteil der Beute ausgemacht haben dürfte, als eine Form der Bestrafung für besonders hartnäckige Gegner einzusetzen. Staerman vermutet dahinter politische und diplomatische Überlegungen,[8] dass man einerseits einen Anreiz zur Kapitulation geben wollte und andererseits gegenüber den Griechen etwaige Barbareivorwürfe kontern und abweisen konnte.
Da die im Krieg Versklavten, ob ihres verständlichen Wunsches wieder in die Freiheit zu gelangen, äußerst unruhige Sklaven waren, gerieten sie selten zum Einsatz in der Privatwirtschaft, sondern arbeiteten meist gemeinsam mit Verurteilten in Bergwerken, Steinbrüchen, ergastulae[9] oder auch in Gladiatorenschulen, jedenfalls in Bereichen, in denen sie streng überwacht werden konnten.[10]
Allerdings erhielte scheinbar ein Gutteil der Kriegsgefangenen die Freiheit, sei es durch Zahlung von Lösegeld aus ihrer Heimat, oder durch die Freilassung bei guter Führung.[11]
Wenn bei Eroberungen von Städten von der Fortführung von Sklaven die Rede ist, vermutet Staerman, dass darunter der “Raub“ der dortigen Sklaven zu verstehen ist. Diese bereits an die Sklaverei Gewöhnten bereiteten weniger Schwierigkeiten und frischten genauso gut den Pool an Kaufsklaven für die italische Privatwirtschaft auf wie es versklavte Freie getan hätten.[12]
Aber es gab auch weiterhin die Versklavung von freien Provinzbewohnern. Diese Versklavung erfolgte aber nicht primär durch Raub, wie ihn die Seeräuber und Räuberbanden betrieben, denn dieser war ungesetzlich„[...]der Verkauf und Kauf eines freien Menschen, wer es auch sei, eine strafbare Handlung war [...]“ (Staerman 1969 S. 51-52); „[...] dagegen ging die Freiheit nicht verloren, wenn jemand von Räuberbanden verschleppt wurde“ (Hans Wieling: HAS (2004-2012) s. v. Sklavenstatus, Entstehung, II Römisches Recht) und wer einen derart versklavten kaufte, machte sich ebenfalls strafbar, sondern durch Überführung von säumigen Steuerschuldnern in die Schuldknechtschaft wie es in den Provinzen durch die Steuerpächter geschah, wie z. B. in großer Zahl in Bithynien.[13] Es gab in den Provinzen aber auch oft Sklavenaneignungen durch Magistrate, diese ließen sich gerne Sklaven ihrer Wahl “schenken“.[14]
Neben diesen Quellen innerhalb des Reichsgebietes gab es auch noch den Import aus dem barbaricum. Zahlreiche Stämme tauschten Sklaven gegen Waren die sie, in dieser Qualität, nur aus dem Mittelmeergebiet bekommen konnten. Von den Galliern etwa heißt es, dass sie für eine Amphore Wein einen Jüngling als Sklaven gegeben hätten.[15]
In Italien gab es, neben diesen nichtitalischen Sklaven, immer noch eine große Zahl an, in grauer Vorzeit, versklavten Italikern.[16]
Es ist anzunehmen, dass die Ergänzung der Sklavenschaft durch die natürliche Reproduktion der Sklaven ebenso einen nicht unwesentlichen Anteil zur Deckung des Bedarfs an Sklaven ausgemacht hat. Von Cato maior etwa ist überliefert, dass seine Frau die in seinem Haus geborenen Kinder seiner Sklaven, vernae (Hausgeborene), gesäugt habe.[17] In der Regel wurden die vernae aber von ihrem Herrn an Ammen übergeben.[18] Oft wurden auch Findelkinder aufgenommen und als Sklaven großgezogen.[19] Es musste also einen Vorteil für die Herren geben, wenn sie sowohl die Kinder der eigenen Sklaven aufzogen, als auch Findelkinder aufnahmen. Vermutlich bestand ein Teil darin, dass in Sklaverei Geborene generell als treuer als frisch Versklavte galten.[20]
2. peculium, contubernium und manumissio
2. 1. peculium
Es ist nötig, kurz den Begriff peculium (Sondergut) zu erläutern: Der Herr billigt dem Sklaven die Nutzung eines Teiles der vom Sklaven erwirtschafteten Beträge zu. Besitzer des peculiums ist aber immer noch der Herr, der Sklave ist nur zur selbstständigen Verwaltung ermächtigt. Zum peculium können Landflächen oder Tiere gehören, aber auch Sklaven sog. servi vicarii (Untersklaven) können ein Teil davon sein.
Hat ein Sklave einen Untersklaven, so kann er diesem ebenfalls ein peculium einräumen. Mitunter kann ein peculium solche Ausmaße annehmen, dass der Sklave einen procurator für dessen Verwaltung anstellt, wobei der Personenstatus von diesem unklar ist.
Da sich die Zuordnung von Wirtschaftsgütern daran orientiert, in wessen Buchhaltung sie vermerkt werden, wird in der Praxis zwischen Eigenvermögen des Herrn/Obersklaven und dem peculium seiner (Unter-)Sklaven unterschieden. Der Herr kann seine Entscheidung jederzeit widerrufen und das peculium einziehen, ohne dass der Sklave Einspruch erheben könnte.[21]
2. 2. contubernium
Sklaven durften ohne die Erlaubnis ihrer Herren keine intimen Kontakte untereinander haben. Aber auch mit der Erlaubnis des Herren blieb die Durchführung einer rechtsgültige Ehe und damit die Gründung einer Familie ausgeschlossen, da Sklaven keine Rechtssubjekte waren, sondern als Rechtsobjekte galten.
Andererseits steigerte eine “Familie“ die Loyalität der betroffenen Sklaven und gaben dem Herrn ein weiteres Druckmittel. Daher war die Gestattung eines contubernium eine geläufige Belohnung für Sklaven. Entweder gab der Herr dem Sklaven eine Sklavin, so wurde die vilica in der Regel vom Herrn ausgewählt, oder der Sklave durfte sich seine Gefährtin, meist innerhalb der eigenen familia, seltener, da dann extra die Zustimmung ihres Herren erforderlich war, aus einer anderen, aussuchen.
Dieses contubernium war sozusagen eine Scheinehe ohne die Rechte eines conubium, vollkommen abhängig vom Willen und der Gunst des Herren. Meist blieben die einer solchen Verbindung entsprungenen Kinder bei ihren Eltern, obwohl für Sklaven eigentlich Verwandtschaftsverhältnisse wie bei den Freien üblich rein rechtlich gesehen nicht existierten.
Außerdem hatte der Herr als Eigentümer prinzipiell das Recht, die “Sklavenfamilie“ durch Verkauf jederzeit zu trennen oder sein Einverständnis zum contubernium zurückzuziehen. Dennoch benutzten die Sklaven die in der Gesellschaft gebräuchlichen Begriffe von Ehe und Verwandtschaftsverhältnissen, um ihre Situation zu beschreiben. Dies lag daran, dass, obwohl sie unfrei waren, sie sich im soziokulturellen Rahmen ihrer Herrn bewegten und dadurch auch geprägt wurden. Unter anderem wird dies an der Verwendung der Terminologie für Familienverhältnisse, die eigentlich den Freien vorbehalten sind, sichtbar.[22]
2. 3. manumissio
Der Akt der Freilassung eines Sklaven wird als manumissio bezeichnet. Im Folgenden sollen nun die verschiedenen Arten zur Zeit der Republik kurz erläutert werden.[23]
manumissio testamento : Der Herr verfügt in seinem Testament die Freilassung seines Sklaven. Die Freilassung kann mit der Erfüllung bestimmter Auflagen, wie etwa der Zahlung einer bestimmten Summe, verbunden sein. Ähnlich ist auch die libertas per fideicommissum, hierbei wird ein Erbe testamentarisch zur Freilassung verpflichtet, der Erbe wird in weiterer Folge zum Patron. Der Sklave erhält das eingeschränkte römische Bürgerrecht.
manumissio vindicta : Nachdem der Herr den Beschluss gefasst hat, einen Sklaven freizulassen, wird ein fiktiver Freiheitsprozess vor dem Magistrat durchgeführt.
Bereits im 2. Jh. v. Chr. wird das Prozedere aufgelockert, sodass schließlich die formlose Erklärung vor dem Magistrat genügt und der freigelassene Sklave erhält das eingeschränkte römische Bürgerrecht.
[…]
[1] Sicherlich, die Niederschlagung des Aufstandes des Titus Vettius 104 v. Chr. dürfte dafür gesorgt haben, dass L. Licinius Lucullus 103 v. Chr. zum Praetor in Sizilien ernannt wurde (s. d. Kap. V. 2. siz. Sklavenaufstand S.14-15; S. 17), es handelt sich hierbei aber sowohl in tagespolitischer, als auch in überlieferungstechnischer Hinsicht um die Ausnahme von der Regel.
[2] s.d. Kapitel I. Quellenlage zu den Sklavenaufständen
[3] Über Spartacus ist bei Diodor nur eine einzige Stelle erhalten, und in dieser wird gelobt, dass Spartacus die Tugend der Dankbarkeit beherrscht. - Diod. XXXVIII/IXL 21.
[4] Gerhard Wirth: „Sklaven und Helden. Zur Darstellung der sizilischen Aufstände bei Diodor.“ in: Herbert Heftner, Kurt Tomaschitz [Hrsg.]: Ad fontes!: Festschrift für Gerhard Dobesch zum fünfundsechzigsten Geburtstag am 15. September 2004 dargebracht von Kollegen, Schülern und Freunden.Wien, 2004 S. 281.
[5] Wirth 2004 S. 281.
[6] für das Kapitel vgl. Bradley 1989 S. 133-139.
[7] vgl. Elena Michajlovna Staerman: Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der römischen Republik. Wiesbaden, 1969 S. 194.
[8] vgl. Staerman 1969 S. 51.
[9] vgl. Markus Gerhold: HAS (2004-2012) s.v. ergastulum: „[...] gefängnisartige Einrichtung zur nächtlichen Unterbringung unzuverlässiger oder zu bestrafender [Colum. 1,8,16; Lact. Inst. 5,19] Sklaven auf Landgütern. [...]Aus der Bezeichnung ist wohl zu schließen, dass auch im ergastulum selbst gearbeitet wurde, etwa bei Schlechtwetter oder im Winter [...]“.
[10] vgl. Staerman 1969 S. 47, S. 126.
[11] vgl. Staermann 1969 S. 47.
[12] vgl. Staerman 1969 S. 48.
[13] vgl. Hans Wieling: HAS (2004-2012) s.v. Sklavenstatus, Entstehung, II Römisches Recht; Leonhard Schumacher: Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien. München, 2001 S. 51; vgl. Staerman 1969 S. 49.
[14] vgl. Staerman 1969 S. 50; S. 70.
[15] Diod. V 36, 4.
[16] Staerman 1969 S. 69 vermutet dass die rasche Romanisierung von “barbarischen“ Sklaven auf die alteingesessenen italischen Sklaven zurückzuführen ist.
[17] Plut. Cat. mai. 20, 5.
[18] vgl. Staermann 1969 S. 57.
[19] vgl. Staermann 1969 S. 57. vgl. Keith Richard Bradley: HAS (2004-2012) s.v. Aussetzung/Kindesaussetzung, III Römische Zeit.
[20] vgl. Leonhard Schumacher: Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien. München, 2001. S. 265.
[21] vgl. Schumacher 2001 S. 269-270; vgl. Richard Gamauf: HAS (2004-2012) sv. peculium.
[22] vgl. Keith Richard Bradley: Slaves and masters in the roman empire. A study in social control. New York, 1987 S. 47-52, S. 60, S. 74. vgl. Keith Richard Bradley: HAS (2004-2012) s.v. Sexualität, II Rom. vgl. Keith Richard Bradley: HAS (2004-2012) s.v. Frauen, II Rom. vgl. Heinrich Otto Fiebiger: RE IV 1 (1900) Sp. 1164-1165 s.v. contubernium.
[23] vgl. Gottfried Schiemann: DNP 4 (1998) Sp. 653-656 s.v. Freilassung. vgl. Egon Weiss: RE XIV 2 (1930) Sp. 1366–1377 s.v. Manumissio. vgl. Reinhard Sellinger: HAS (2004-2012) s.v. Freilassungsbrauchtum.