Vergleich des deutschen Realtypus mit dem Idealtypus des Parlamentarismus


Seminararbeit, 2003

33 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

Parlamentarismus

Idealtypus des Parlamentarismus
Verschiedene Ansätze der Funktionsbestimmung des Parlaments
Funktionsbestimmung des Parlaments nach dem Ansatz der Verfasserinnen
Das Verhältnis Parlament – Regierung
Das Verhältnis Parlament – Wähler
Das Verhältnis Parlament - Gesamtheit

Deutschland als realtypisches parlamentarisches System
Das Verhältnis Parlament – Regierung
Die Kreationsfunktion und Terminierungsfunktion
Die Kontrollfunktion
Das Verhältnis Parlament - Wähler
Die Repräsentations- und Artikulationsfunktion
Die Informationsfunktion
Die direkte Wahl der Abgeordneten durch das Wahlvolk
Das freie Mandat der Abgeordneten und die Rolle der Parteien
Das Verhältnis Parlament – Gesamtheit
Die Gesetzgebungsfunktion

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Diese Hausarbeit geht der Frage nach, inwieweit der deutsche Parlamentarismus dem Idealtypus eines demokratischen Parlamentarismus gerecht wird. Dabei wird zunächst zu klären sein, was der in der Literatur und im allgemeinen Sprachgebrauch oft unterschiedlich verwendete Begriff des Parlamentarismus bedeutet.

Obwohl parlamentarische Systeme, insbesondere aus dem historischen Blickwinkel betrachtet, nicht zwingend mit Demokratie einhergehen, beschränkt sich diese Arbeit auf den demokratischen Parlamentarismus. Eine Abgrenzung zur anderen vorherrschenden Spielart der Demokratie – dem präsidentiellen System – erscheint daneben sinnvoll.

Anhand der Kriterien des demokratisch-parlamentarischen Idealtypus (NENNEN!) wird der deutsche Realtypus analysiert. Dabei werden Abweichungen danach bewertet, inwieweit sie als systemimmanent bzw. historisch zu erklären sind oder eine Fehlentwicklung darstellen.

Parlamentarismus

Parlamentarismus ist ein diffuser und vielschichtiger Begriff. Er umfasst unterschiedliche politische Systemtypen, beschreibt historische Versammlungen und moderne Institutionen gleichermaßen oder wird synonym verwendet für Begriffe, die ebenfalls um die Institution Parlament kreisen – Parlament, parlamentarisches Regierungssystem, parlamentarische Regierung, parlamentarische Demokratie. Als politische Bewegung steht der Parlamentarismus für die bürgerliche Emanzipationsbewegung von Absolutismus und Feudalismus.

Eine Konkretisierung der Begrifflichkeit ist daher unabdingbar.

Etymologisch betrachtet leitet sich „Parlamentarismus“ vom altfranzösischen „parlement“ und vom mittellateinischen „parlementum“ ab und bedeutet „Unterredung“, „Verhandlung“ oder „Versammlung“. Später wird der Begriff ausgeweitet auf bestimmte institutionalisierte Versammlungen, insbesondere die rechtsprechenden und beratenden Ständeversammlungen der Könige im 12. und 13. Jahrhundert.

Bis ins 19. Jahrhundert hinein bleibt „Parlamentarismus“ auf die Vertretungsorgane der Stände und der führenden politischen und wirtschaftlichen Schichten des Bürgertums beschränkt. Zu demokratischen Repräsentativversammlungen im heutigen Sinne wurden die Parlamente erst mit der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes[1].

Die parlamentarische Demokratie steht somit am Ende einer langen Parlamentsgeschichte. Die heute nahezu selbstverständliche Annahme, die Institution Parlament sei per definitionem eine demokratische Einrichtung, trifft für die meisten Staaten erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu. Zudem konkurrieren das Parlament und die Idee parlamentarischer Repräsentation mit direktdemokratischen Vorstellungen von Volkssouveränität. Rousseaus Kritik an der Vertretung der Souveränität bildet den Anfang einer Diskussion, welche die parlamentarische Demokratie bis heute begleitet.[2]

Sowohl für die historische Entwicklung als auch für die aktuelle Diskussion gilt damit, dass die parlamentarische Demokratie eine Form des Parlamentarismus darstellt, da Parlamente auch z.B. in monarchischen Systemen existierten und immer noch existieren. Auch kommen für Demokratien andere Möglichkeiten den Volkswillen auszudrücken in Frage, so zum Beispiel die Willensfindung durch direktdemokratische oder präsidentielle Organisation.[3]

Zu klären ist, ob derartige demokratische Systeme dennoch als parlamentarische zu bezeichnen sind, da ein Parlament existiert. Dies impliziert Pelinkas weit gefasste Definition des Parlamentarismus: „Nahezu alle politischen Systeme der Gegenwart kennen Parlamente – Parlamentarismus ist daher der Überbegriff für diese Systeme, gleichgültig, ob etwas nach dem Muster der USA Parlament (Legislative) und Präsident (Exekutive) getrennt sind, oder ob, nach dem Muster Großbritanniens, diese beiden „Gewalten“ faktisch miteinander verbunden sind.“[4]

Auch die vage gehaltene Definition des Meyer Taschenlexikons schließt präsidentielle Systeme in den Parlamentarismus ein: „Bezeichnung für jedes repräsentative politische System, in dem ein aus Wahlen hervorgegangenes Parlament als Repräsentant der Nation oder des Volkes eine zentrale Stelle im politischen Prozess innehat.“[5]

Steffani dagegen stellt die Abberufbarkeit der Regierung als zentrales Merkmal des Parlamentarismus heraus: „Ist die Regierung vom Parlament absetzbar, so haben wir es mit der Grundform „parlamentarisches Regierungssystem“ zu tun, ist eine derartige Abberufbarkeit verfassungsrechtlich nicht möglich, mit der Grundform „präsidentielles Regierungssystem.“[6]

Auch von Beyme sieht im Zusammenspiel von Regierung und Parlament den entscheidenden Faktor für die Zuordnung zu einem parlamentarischen (bzw. präsidentiellen) System: „Die parlamentarische Regierung als Begriff beschränkt sich bewusst auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative.“[7] Dies ergänzt er um eine Reihe institutioneller und soziostruktureller Kriterien. Exemplarisch zu nennen ist die enge Verbindung zwischen Exekutive und Legislative, verbunden mit dem Recht der Abgeordneten, Minister zu werden. Als weiteren institutionellen Punkt führt von Beyme die übliche Parlamentszugehörigkeit von Premierminister (Kanzler) und Ministern an. Als sozialstrukturelles Kriterium wird die Existenz organisierter Parteien genannt, „welche die parlamentarische Mehrheitsbildung erleichtern und im modernen Parlamentarismus als Klammer zwischen Parlament und Regierung dienen. Sie heben die traditionelle Gegenüberstellung von „Exekutive“ und „Legislative“ auf und koordinieren von einem einheitlichen Willensprozess her die Tätigkeit beider Gewalten.“[8] Entscheidend ist auch die Existenz einer loyalen Opposition.

Indem von Beyme das Vorhandensein einer Opposition explizit nennt, macht er auf eine wichtige Entwicklung der parlamentarischen Verfassungswirklichkeit aufmerksam. So kontrolliert der Idee nach zwar das Parlament die Regierung. Doch liegt in der Praxis die parlamentarische Kontrollfunktion eher bei der Opposition. Dies ist systemimmanent, da die Partei (Parteienkoalition), die aus den Wahlen als stärkste Fraktion hervorgeht, die Regierung stellt. Die Regierung und „ihre“ Fraktion rücken damit zu einer kooperativen Einheit zusammen.[9]

Die Verfasserinnen legen im Folgenden die Definitionen Steffanis und von Beymes zugrunde. Neben bestimmten noch zu erläuternden idealtypischen Merkmalen ist die Legitimation der Regierung damit die entscheidende Abgrenzung zu präsidentiellen Systemen. Im Gegensatz zum direktdemokratischen Modell ist das Parlament der Repräsentant der Volkssouveränität.

Idealtypus des Parlamentarismus

Über die Funktionen des Parlamentes in einem idealtypisch demokratisch-parlamentarischen System gehen die Meinungen der Politologen auseinander. So unterscheiden sich Anzahl und Gewichtung, auch werden bestimmte Funktionen unter anderen subsumiert oder umgekehrt einzelne Aspekte besonders betont. Im folgenden wird eine kurzer Überblick über die vorherrschenden Schemata gegeben[10] um anschließend zu einer eigenen Definition des parlamentarischen Idealtypus zu gelangen.

Verschiedene Ansätze der Funktionsbestimmung des Parlaments

Bagehot, der als einer der ersten eine systematische Theorie der parlamentarischen Regierung (in Anlehnung an das britische System des 19. Jahrhunderts) aufstellte, unterscheidet zwischen fünf Funktionen des Parlaments: die „expressive function“ (Artikulation von Meinungen), „teaching function“ (politische Bildung) und „informing function (Information und Warnung). Besonders betont werden Gesetzgebungsfunktion („legislative function“) und die Wahl des Regierungschefs („elective function“).[11]

Steffani zählt sieben Aufgaben „parlamentarischer Parlamente“[12], wobei Bagehots Definition insbesondere um die Kontrollfunktion ergänzt wird. Als weitere Funktionen nennt er Kommunikation, Rekrutierung, Interessenartikulation und Integration, sowie gouvernmentale Kreation- und Terminierung neben der Gesetzgebung- und – extra aufgezählt – Geldbewilligung.[13]

Pelinka nennt fünf Kriterien eines idealtypisch demokratischen Parlamentarismus. Neu aufgeführt werden die direkte Wahl des Parlaments durch das Volk und das freie Mandat der Abgeordneten.[14]

Schäfer, der sich explizit auf Bagehot bezieht, nennt sechs Funktionen des Parlaments im demokratisch-parlamentarischen System:[15]

Die wichtigste Aufgabe sei die Konstituierung der Regierung, zweiter wichtiger Punkt die parlamentarische Kontrolle. Gesondert aufgeführt werden Budgetrecht und Veröffentlichungsaufgabe[16].

Schäfer differenziert zwischen Gesetzesberatung, soweit sie sich auf Initiativen der Regierung und Gesetzgebung, die jedoch kein zwingendes Konstruktionsprinzip der parlamentarischen Regierungsweise sei, da mit der Kontrollfunktion, insbesondere dem Budgetrecht und der Information der Öffentlichkeit, unlösbar verbunden.

Von Beyme unterscheidet vier Funktionen, deren relatives Gewicht in der parlamentarischen Demokratie ein anderes „als in gewaltenteilig angelegten Systemen wie dem präsidentiellen System der USA oder dem Schweizer Ratssystem“[17] sei. Interessant daran sind die vier Ebenen, in die von Beyme die Funktionen ordnet. So betrachtet er die einzelnen Aufgaben des Parlaments jeweils im Verhältnis zum Wähler, zur Regierung, zur Gesamtheit und zu sich selbst. Im Verhältnis der Abgeordneten zum Wähler sieht er die Repräsentations- und Artikulationsfunktion, das Verhältnis zur Regierung und zur Verwaltung sei von der Kontrollfunktion geprägt, im Verhältnis zu den Bedürfnissen der Gesamtheit komme den Parlamentariern die Gesetzgebungsfunktion zu, im Verhältnis des Parlaments zu sich selbst besitze es Rekrutierungsfunktion.[18]

Funktionsbestimmung des Parlaments nach dem Ansatz der Verfasserinnen

Auf dieser Grundlage legen die Verfasserinnen folgende Kriterien eines idealtypisch demokratisch-parlamentarischen Systems zugrunde:

1. Im Verhältnis Parlament – Regierung
- Die Kreationsfunktion und Terminierungsfunktion
- Die Kontrollfunktion

2. Im Verhältnis Parlament - Wähler
- Die Repräsentations- und Artikulationsfunktion
- Die Informationsfunktion
- Die direkte Wahl der Abgeordneten durch das Wahlvolk
- Das freie Mandat der Abgeordneten und die Rolle der Parteien

3. Im Verhältnis Parlament – Gesamtheit
- Die Gesetzgebungsfunktion

Das Verhältnis Parlament – Regierung

Die Kreations- und Terminierungsfunktion

Grundprinzip des Parlamentarismus im Gegensatz zum präsidentiellen System ist, dass „die Regierung vom Vertrauen der gewählten Volksvertreter getragen sein muss und dem Parlament laufend verantwortlich bleibt.“[19] Das heißt konkret, dass die Regierung von der Parlamentsmehrheit gewählt wird und zur Durchsetzung ihres Programms der Unterstützung eben dieser Mehrheit bedarf. Lehner/Widmaier sprechen deshalb von der Exekutive als einem „Ausschuss des Parlaments.“[20] Daraus ergibt sich, dass im parlamentarischen System eher von Gewaltenverschränkung zwischen Parlament (genauer Parlamentsmehrheit) und Regierung als von klassischer institutioneller Gewaltenteilung gesprochen werden kann.[21]

[...]


[1] Das allgemeine Männerwahlrecht ist in den meisten westlichen Industrienationen – blickt man vom Jahr 2000 zurück - im Durchschnitt erst rund 100 Jahre alt. In Deutschland wurde das Wahlrecht 1871 eingeführt, Frauen erhielten es 47 Jahre später im Jahr 1919. (vgl. Schmidt, Manfred G.: Demokratietheorien. Opladen: Leske und Budrich, 2000, 3. Auflage, Kapitel 3.6.)

[2] Beispielhaft zu nennen wäre die Debatte des Deutschen Bundestages vom 20.September 1984, in der der grüne Bundestagsabgeordnete Stratmann sich für Einführung plebiszitärer Elemente warb: „(...) wir stimmen nicht in die Gemeinsamkeit aller Demokraten ein, die unter Demokratie bewusst nur parlamentarische Demokratie verstehen wollen.“ (zit. nach Hofmann/Riescher/Riescher, Wilhelm und Gisela Riescher: Einführung in die Parlamentarismustheorie. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1999, S.2 f.

[3] vgl. Hofmann/Riescher/Riescher (1999): a.a.O., S.2 ff.

[4] Pelinka, Anton: Grundzüge der Politikwissenschaft. Wien: Böhlau Verlag, 2000, S.30

[5] zit. nach Meyers Grosses Taschenlexikon, Mannheim: B.I.-Taschenbuchverlag, 1992, 4.Auflage, Band 16, S.279

[6] Steffani, zit. nach Hartmann, Jürgen: Westliche Regierungssysteme. Opladen: Leske und Budrich, 2000., S.21

[7] Von Beyme, Klaus: Die parlamentarische Demokratie. Opladen/Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, 1999, 3. Auflage S.41

[8] Von Beyme (1999): a.a.O., S.42ff.

[9] Zippelius, Reinhold: Allgemeine Staatslehre. München: Verlag C.H. Beck, 1994, 12. Auflage, S.404 ff.

[10] Eine systematische Überblick der Parlamentsfunktionen nach Autoren geordnet findet sich im Anhang

[11] vgl. Bagehot nach Marschall, Stefan: Parlamentsreform. Ziele. Akteure. Prozesse. Opladen: Leske und Budrich, 1999, S.74

[12] Steffani nach Marschall (1999): a.a.O., S.74

[13] vgl. ebd., S.74

[14] vgl. Pelinka, a.a.O. (2000):, S.30

[15] vgl. Zeh Wolfgang: Parlamentarische Kontrolle. Historische Wurzeln-Moderne Entfaltung. Heidelberg: Decker und Müller, 1991, 5.Auflage, S.94ff.

[16] Darunter subsummiert werden Repräsentation, Gewährleistung der Transparenz des politischen Prozesses, politische Information des Wählers und das Ringen um die Zustimmung des Wählers

[17] Von Beyme (1999): a.a.O., S.253

[18] Vgl. Von Beyme (1999): a.a.O., S.253

[19] Zippelius (1999): a.a.O., S.416

[20] Lehner, Franz und Ulrich Widmaier: Vergleichende Regierungslehre. Opladen: Leske und Budrich, 2002, S.84

[21] Lehner/Widmaier (2002): a.a.O., S.115

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Details

Titel
Vergleich des deutschen Realtypus mit dem Idealtypus des Parlamentarismus
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für PolitikwissenschaftOtto-Suhr-Institut für PolitikwissenschaftOtto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Der deutsche Bundestag im Verfassungsgefüge
Note
1,0
Autoren
Jahr
2003
Seiten
33
Katalognummer
V31129
ISBN (eBook)
9783638322256
Dateigröße
610 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Realtypus, Idealtypus, Parlamentarismus, Bundestag, Verfassungsgefüge
Arbeit zitieren
Lisa Hollenbach (Autor:in)Susanne Gugel (Autor:in), 2003, Vergleich des deutschen Realtypus mit dem Idealtypus des Parlamentarismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31129

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