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Die Inquisition. Strafprozessrecht mit dem Tatbestand der Häresie im Kirchenrecht

Title: Die Inquisition. Strafprozessrecht mit dem Tatbestand der Häresie im Kirchenrecht

Term Paper , 2014 , 16 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: R. Jan Kalus-Kersten (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Wenige hinterfragen Beweggründe, Ursachen und Wirkungen der Inquisition oder anders formuliert, was war die Inquisition? Was war die Aufgabe dieser Institution? Diente sie ausschließlich zum Machterhalt der Jurisdiktionsgewalt des Papstes? Würde man die Fragen weiter verfolgen, neue stellen oder vertiefen, wird einem deutlich, das die Inquisition sowohl als Institution als auch als Substitut zur Regulierung von Interpretationen der Heiligen Schrift als auch zur Glaubenskonformität, weitaus mehr beinhaltete und nach institutionellen Vorbild eine Dauer benötigte, um dieses Instrument religiöser und politischer „Gerichtsbarkeit“ zu werden.

Hierfür ist notwendig, dass man die Fragen nach rechtlicher Legitimation, nach strafrechtlicher Definition, Kumulationen innerhalb der Tatbestände sowie nach der Verfahrensweise stellt. Ähnlich wie im heutigen Strafprozessrecht, musste ein Tatbestand bestehen, um Anklage erheben zu können. Daher ist es im besonderen Maße notwendig, dass ein Tatbestand definitorisch erfasst ist. Denn sowohl Verfahrensweise als auch die Definition für eine strafrechtliche Verfolgung von Tatbeständen, sind im Verlauf des Mittelalters immer durch Anwendung geprägt, folglich durch regionale und situative Gegebenheiten, nicht durch allgemeine Festlegung. Im Inquisitionsverfahren muss der Tatbestand der Häresie vermutet werden, doch dieser musste definiert sein, um einen rechtsgültigen Charakter zum Tatbestand aufweisen zu können sowie die Differenzierungen nach Schwere der Tat, um dementsprechend ein Strafmaß festlegen zu können. Im Vergleich zu anderen Verfahrensarten im Mittelalter, wies das Inquisitionsverfahren gewissen Neuerungen auf, daher wird der Inquisitionsprozess und die Frage nach dem Inhalt und Verfahrensweg den Kern dieser Arbeit ausmachen, da eine Abgrenzung zu den anderen Verfahrensarten wie dem Akkusations- und Infamationsprozess notwendig ist, um die Innovation darzustellen sowie die spätere Institutionalisierung als Amt.

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Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

I.KIRCHENRECHT UND GEMEINES RECHT

1.1 ENTWICKLUNG DES KIRCHENRECHTS

1.2 GEIMEINRECHT

1.3 UNTERSCHIED ZWISCHEN KIRCHENRECHT UND GEMEINRECHT

II.DER TATBESTAND DER HÄRESIE

2.1 ABLEITUNG UND DEFINITION DES TATBESTANDES

2.2 DAS CRIMEN LAESAE MAIESTATIS-PRINZIP

2.3 KETZERVERFOLGUNG DURCH DIE WELTLICHE AUTORITÄT

2.4 QUALITÄTSBESTIMMUNG DER HÄRESIE

III.GERICHTLICHE VERFAHRENSWEISEN ZUR ERMITTLUNG DER SCHULD

3.1 DAS AKKUSATIONSVERFAHREN

3.2 DAS INFAMATIONSVERFAHREN

3.3 DER INQUISITIONSPROZESS

3.4 DER INQUISITIONSPROZESS UNTER DEM TATVERDACHT DER HÄRESIE

3.5 DIE INQUISITOREN

3.6 WEITERE ENTWICKLUNG

SCHLUSSBEMERKUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die rechtliche Institutionalisierung des Inquisitionsverfahrens im Mittelalter, um die komplexen Zusammenhänge zwischen kirchlicher Strafgewalt, der Definition von Häresie und der Transformation von Gerichtsverfahren zu ergründen.

  • Entwicklung und Legitimation des Kirchenrechts sowie des Gemeinrechts
  • Definition und strafrechtliche Einordnung der Häresie
  • Wandel der gerichtlichen Verfahrensarten vom Akkusations- zum Inquisitionsprinzip
  • Einfluss der weltlichen Autorität und die Rolle der Dominikaner als Inquisitoren

Auszug aus dem Buch

3.3 Der Inquisitionsprozess

Mit der Ermittlung der Wahrheit durch materielle Beweisführung wurde der Infamationsprozess zum Inquisitionsprozess, d.h., Wahrheitsfindung durch Befragung von Zeugen. Wurde dabei zu dem Schluss gekommen, dass der Verdacht sich nicht erhärtete, bestand nach wie vor die Befreiung durch den Reinigungseid.

Allerdings wurden Zeugen und deren Aussagen dem Angeklagten nicht mitgeteilt, dass änderte sich 1212 durch die Dekretale Inquisitionis negotium, die den Usus des Akkusationsverfahrens integrierte. Damit einhergehend wurde damit auch die prozessuale Strafbemessung wie Gottesurteile im Inquisitionsprozess abgelehnt. Darüber hinaus wurden Einschränkungen in der Strafverfolgung eingeführt, die besagten, dass eine Strafbeimessung nur auf Klageeinreichung erfolgen durfte sowie dass Gegner des Angeklagten nicht zur Anhörung zugelassen wurden.

Mit dieser Präzisierung wird deutlich, dass mit der Aufnahme des materiellen Beweises in der prozessualen Praxis, vom Infamationsprozess Abstand genommen wurde – lediglich Kapitalverbrechen wurden weiterhin nach dem Akkusationsverfahren bestraft.

Im Jahre 1215 wurde die Dekretale von 1212 in die Gesetzesgrundlage des IV. Lateranskonzil übernommen. Parallel erfolgte in Sizilien eine Adaption durch Roffredus, somit wurde das Inquisitionsverfahren Teil der weltlichen Gerichtsbarkeit. Im Verlauf von Ergänzungen und Konkretisierungen, wurden die Kompetenzen der Richter zunehmend erweitert, so war es möglich, dass Richter unter bestimmter Voraussetzung ex officio Anklage erheben konnten, darunter fiel u.a., wenn bei Mord oder Irregulationen eindeutige Verdachtsmomente bestanden, war es dem Richter möglich von Amts wegen Klage zu erheben.

Zusammenfassung der Kapitel

EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die historische Wahrnehmung der Inquisition und definiert das Ziel der Arbeit, die rechtliche Legitimation und den Verfahrensweg der Institution zu untersuchen.

I.KIRCHENRECHT UND GEMEINES RECHT: Dieses Kapitel analysiert die Entwicklung der kirchlichen Rechtstexte sowie des römisch geprägten weltlichen Rechts als Grundlage für spätere Strafprozesse.

II.DER TATBESTAND DER HÄRESIE: Hier wird die Definition der Häresie als rechtlicher Tatbestand sowie deren Verschärfung durch päpstliche Dekretalen und weltliche Edikte dargestellt.

III.GERICHTLICHE VERFAHRENSWEISEN ZUR ERMITTLUNG DER SCHULD: Dieses Kapitel beschreibt den prozessualen Wandel vom Akkusations- und Infamationsverfahren hin zum Inquisitionsprozess unter Einbeziehung von materieller Beweisführung.

SCHLUSSBEMERKUNG: Die Schlussbetrachtung resümiert, wie sich die ursprüngliche disziplinarische Intention der Inquisition durch menschliche Ambition und instrumentelle Ausnutzung wandelte.

Schlüsselwörter

Inquisition, Kirchenrecht, Häresie, Ketzerverfolgung, Inquisitionsprozess, Innozenz III, Corpus iuris canonici, Crimen laesae maiestatis, Ad abolendam, Ad extirpanda, Dominikaner, Akkusationsverfahren, Infamationsverfahren, Rechtshistorik, Mittelalter

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und institutionellen Genese des Inquisitionsverfahrens im mittelalterlichen Europa und dessen Abgrenzung zu anderen Verfahrensformen.

Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Entwicklung des Kirchenrechts, die strafrechtliche Definition von Häresie sowie die verschiedenen gerichtlichen Verfahrensarten wie der Akkusations- und der Inquisitionsprozess.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Hauptziel besteht darin, die rechtliche Legitimation der Inquisition sowie deren Transformation von einem kirchlichen Disziplinarinstrument zu einem systematischen Verfahren zur Ketzerverfolgung darzustellen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Die Untersuchung basiert auf einer juristisch-historischen Analyse, die sich primär auf kirchenrechtliche Quellen, päpstliche Dekretalen und einschlägige Fachliteratur stützt.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der Entwicklung des Rechtsrahmens, der Definition des Tatbestandes der Häresie und der detaillierten Analyse der Prozessführung inklusive der Rolle der Inquisitoren.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Wichtige Begriffe sind unter anderem Inquisition, Kirchenrecht, Häresie, Crimen laesae maiestatis und die institutionelle Rolle der Dominikaner.

Inwiefern beeinflusste das Römische Recht die Arbeit der Inquisitoren?

Das Römische Recht, insbesondere der Codex Iustinianus, lieferte durch das Konzept des Crimen laesae maiestatis die notwendige strafrechtliche Grundlage, um Häresie als Majestätsbeleidigung gegen Gott und den Staat zu definieren.

Warum wird in der Arbeit so stark auf die Rolle der Dominikaner eingegangen?

Der Orden der Dominikaner wird als das effektivste Instrument der Inquisition hervorgehoben, da sie durch ihre Unabhängigkeit von lokalen Autoritäten und ihre direkte päpstliche Anbindung das Inquisitionsverfahren maßgeblich prägten.

Welche Rolle spielt die Bulle "Ad extirpanda" für den Verlauf der Inquisition?

Sie markiert einen entscheidenden Wendepunkt, da sie erstmals die Anwendung körperlicher Peinigung (Folter) im kirchlichen Inquisitionsprozess legitimierte.

Wird die Rolle der weltlichen Autoritäten bei der Ketzerverfolgung berücksichtigt?

Ja, die Arbeit zeigt auf, wie weltliche Herrscher durch Edikte und die Zusammenarbeit mit der Kirche die strafrechtliche Verfolgung, bis hin zur Todesstrafe, aktiv vorantrieben.

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Details

Title
Die Inquisition. Strafprozessrecht mit dem Tatbestand der Häresie im Kirchenrecht
College
University of Mannheim  (Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte)
Course
Reconquistá
Grade
1,3
Author
R. Jan Kalus-Kersten (Author)
Publication Year
2014
Pages
16
Catalog Number
V311355
ISBN (eBook)
9783668099579
ISBN (Book)
9783668099586
Language
German
Tags
Rechtsgeschichte Kirchengeschichte Spanien Reconquistá
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
R. Jan Kalus-Kersten (Author), 2014, Die Inquisition. Strafprozessrecht mit dem Tatbestand der Häresie im Kirchenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311355
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