Im deutschen Rechtssystem stellt sich die Frage, auf welchen verfassungsrechtlichen Prinzipien das Gebot einer möglichst weitgehenden Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Parteien bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes beruht.
Im deutschen Rechtssystem ist für unbemittelte Personen das Rechtsinstitut der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geschaffen worden, um einen Rechtszugang zur Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung zu schaffen.
Die Beratungshilfe betrifft dabei die außergerichtliche und die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (im Familienrecht) die gerichtliche Rechtswahrnehmung. Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz , die Prozesskostenhilfe in der ZPO geregelt.
Inhaltsverzeichnis
I. Bestandsaufnahme der möglichen Ansätze
1. Menschenwürde, Art. 1 GG
2. Gleichheitssatz, Art. 3 I GG
3. Rechtsweggarantie, Art. 19 IV GG
4. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG
5. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
6. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
II. Diskussion wesentlicher Ansätze
1. Menschenwürde, Art. 1 GG
2. Anspruch auf rechtliches Gehört, Art. 103 I GG
III. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den verfassungsrechtlichen Standort der deutschen Beratungs- und Prozesskostenhilfe im Grundgesetz. Dabei wird der Frage nachgegangen, auf welchen verfassungsrechtlichen Prinzipien das Gebot beruht, die Situation bemittelter und unbemittelter Parteien bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes anzugleichen, mit dem Ziel, Defizite in der aktuellen Argumentationspraxis des Bundesverfassungsgerichts aufzudecken.
- Analyse verfassungsrechtlicher Grundlagen der Prozesskostenhilfe (Art. 1, 3, 19, 20, 103 GG).
- Kritische Diskussion der Rechtsprechung zum Gleichheitssatz und Sozialstaatsprinzip.
- Untersuchung des Würdearguments (Art. 1 GG) im Kontext staatlicher Unterstützungsleistungen.
- Herleitung eines unmittelbaren Anspruchs auf Prozesskostenhilfe aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG).
- Darstellung der Problematik bei Anwaltsprozessen und drohenden Versäumnisurteilen ohne Gehör.
Auszug aus dem Buch
a) Die notwendige Abgrenzung zum Justizanspruch
Der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts ist insbesondere entgegenzuhalten, dass es nicht deutlich und trennscharf zwischen dem Recht auf ein gerichtliches Rechtsschutzverfahren, dem Justizanspruch und dem Recht auf Gehör des Beteiligten in einem Gerichtsverfahren unterscheidet.
Dieser Auffassung liegt die Annahme zugrunde, dass es bei der Prozesskostenhilfe allein um das Problem des Zugangs mittelloser Bürger zum gerichtlichen Rechtsschutzverfahren gehe; auf die Frage, ob rechtliches Gehör gewährleistet ist, wenn eine unbemittelte Person etwa als Beklagter zum Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens geworden ist, geht das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht ein. Auch die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, Art. 103 I GG wolle nicht die Durchführung jedes beabsichtigten Prozesses gewährleisten, scheint allein auf den Justizanspruch abzustellen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Bestandsaufnahme der möglichen Ansätze: Dieses Kapitel identifiziert verschiedene verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkte im Grundgesetz für die Prozesskostenhilfe, darunter die Menschenwürde, den Gleichheitssatz und den Anspruch auf rechtliches Gehör.
II. Diskussion wesentlicher Ansätze: Hier erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere der Gewichtung zwischen Sozialstaatsprinzip und den Rechtsschutzgarantien, sowie eine detaillierte Prüfung der Menschenwürde und des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
III. Fazit: Das Fazit schließt mit der Feststellung, dass Prozesskostenhilfe verfassungsrechtlich aus Art. 103 I GG abzuleiten ist, um das rechtliche Gehör für unbemittelte Beteiligte in jedem Fall sicherzustellen.
Schlüsselwörter
Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Grundgesetz, Menschenwürde, Rechtliches Gehör, Art. 103 I GG, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsschutzgleichheit, Justizgewährungsanspruch, Anwaltsprozess, Verfassungsrecht, Zivilprozessrecht, Versäumnisurteil, Mittellosigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, auf welchen verfassungsrechtlichen Grundlagen das Rechtsinstitut der Beratungs- und Prozesskostenhilfe im deutschen Grundgesetz basiert.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Herleitung der Kostenhilfe sowie die kritische Reflexion der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Herleitung der Prozesskostenhilfe kritisch zu hinterfragen und die Bedeutung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) stärker als bisher hervorzuheben.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, Grundgesetzartikel, einschlägige Fachliteratur und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme potenzieller verfassungsrechtlicher Standorte und eine Diskussion über deren Eignung, insbesondere unter Fokus auf das Rechtsstaatsprinzip, die Menschenwürde und den Anspruch auf rechtliches Gehör.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Prozesskostenhilfe, Rechtliches Gehör, Verfassungsrecht, Rechtsschutzgleichheit und ZPO maßgeblich geprägt.
Warum hält der Autor die bisherige Argumentation des Bundesverfassungsgerichts für defizitär?
Der Autor bemängelt, dass das Gericht nicht scharf genug zwischen dem allgemeinen Justizanspruch auf Zugang zum Gericht und dem spezifischen Anspruch auf rechtliches Gehör in einem laufenden Verfahren unterscheidet.
Welche Gefahr sieht der Autor bei Anwaltsprozessen für mittellose Beklagte?
Der Autor warnt davor, dass mittellose Parteien ohne anwaltliche Vertretung aufgrund von Prozesskostenhilfeablehnungen Gefahr laufen, im Anwaltsprozess als nicht erschienen behandelt und durch Versäumnisurteile ohne tatsächliche Gehörsgewährung in ihren Rechten verletzt zu werden.
- Arbeit zitieren
- Stefan Reith (Autor:in), 2015, Verfassungsrechtlicher Standort der Prozesskostenhilfe im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311810