Performancemessung von Lebensversicherungsunternehmen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition und Wesen der Lebensversicherung
2.1. Historische Entwicklung der Lebensversicherung
2.2. Der Deutsche Lebensversicherungsmarkt

3. Allgemeine Anlagegrundsätze gem. § 54 VAG
3.1. Asset Allocation der Kapitalanlagen
3.2. Strategien für die jeweiligen Kapitalanlagearten
3.2.1. Namenspapiere, Schuldscheindarlehen
3.2.2. Inhaberschuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere
3.2.3. Hypotheken
3.2.4. Beteiligungen
3.2.5. Grundbesitz
3.2.6. Aktien und Zertifikate

4. Rendite von Lebensversicherungen
4.1. Garantieverzinsung
4.2. Überschussbeteiligung

5. Definition des Kapitalanlageergebnisses
5.1. Bruttoverzinsung
5.2. Durchschnittsverzinsung
5.3. Nettoverzinsung
5.4. modifizierte vollständige Nettoverzinsung
5.5. Die Kapitalanlagerendite und der § 341 b HGB

6. Vergleich der verschiedenen Kapitalanlageergebnisse
6.1. Ausgangsbedingungen des Beispiels
6.2. Beispielsrechnung
6.3. Bewertung der Berechnung

7. Strategien für die Zukunft

8. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: LV-Beitragseinnahmen und LV-Marktanteile 2002

Abbildung 2: Aufteilung der Kapitalanlagen zum 31. Dezember 1998 von Lebensversicherungsunternehmen

Abbildung 3: Vergleich für eine Kapitallebensversicherung mit unterschiedlichen Garantiezinssätzen

Abbildung 4: Die Überschüsse der Lebensversicherungen

Abbildung 5: Übersicht über die Komponenten der verschiedenen Renditeformeln und deren Ergebnisse

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Für die Vermögensanlage sind die unterschiedlichsten Gründe ausschlaggebend. Dabei sollten die vermögensmäßige Absicherung eines gewissen Lebensstandards für die Zeit nach Beendigung der Erwerbstätigkeit (Altersvorsorge) und die vermögensmäßige Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes oder der Berufsunfähigkeit in vielen Fällen eine besondere Rolle spielen..[1] Beiden Motiven kann auch durch den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages sehr gut Rechnung getragen werden.

In dieser Seminararbeit werden zunächst allgemeine Anlagegrundsätze von Lebensversicherungsunternehmen, die verfolgte Strategie bei den Kapitalanlagen, die verschiedenen Arten der Berechnung des Kapitalanlageergebnisses und die Auswirkungen auf die Performance von Lebensversicherungen anhand eines Beispiels betrachtet. Abschließend werden aktuelle Diskussionen der Lebensversicherungsbranche betrachtet und in der Schlussfolgerung Stellung zu den Erkenntnissen bezogen.

Es wird im Folgenden ausschließlich die kapitalgebundene Lebensversicherung betrachtet. Auf Fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen das Marktrisiko von den Versicherungsunternehmen auf die Versicherungsnehmer übergeht, wird nicht eingegangen.

2. Definition und Wesen der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist wie die Kranken- und Unfallversicherung eine Personenversicherung. Sie dient der Deckung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Risiken des menschlichen Lebens. Die wichtigsten durch die Lebensversicherung gedeckten Risiken sind der Tod, die Langlebigkeit, die Berufsunfähigkeit und auch die Pflegebedürftigkeit sowie lebensbedrohende Krankheiten.[2]

Der Versicherungsfall in der Lebensversicherung wird durch den – in seinem Zeitpunkt ungewissen – Tod der versicherten Person oder das Erleben eines im Voraus festgelegten Zeitpunktes ausgelöst. Die Lebensversicherung ermöglicht die Deckung des hieraus entstehenden Geldbedarfs.

Im Gegensatz zu anderen Formen des Kapitalaufbaus wird bei der Vorsorge durch Lebensversicherungen bereits nach Zahlung des ersten Beitrags im Versicherungsfall die Leistung in voller Höhe gewährt. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass sich mit Hilfe der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung der Eintritt des Todes für ein Personenkollektiv sehr genau abschätzen lässt.

2.1. Historische Entwicklung der Lebensversicherung

Erste Ansätze der Lebensversicherung gab es bereits in der römischen Kaiserzeit. Doch bis zum 15. Jahrhundert mangelte es allen Vorläuferformen der heutigen Lebensversicherung an einer auf statistischen Rechnungsgrundlagen beruhenden versicherungsmathematischen Kalkulation.[3]

Die ersten nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführten Lebensversicherungsgesellschaften wurden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England gegründet. In Reaktion auf das englische Lebensversicherungsmonopol entstand 1827 in Gotha die erste bedeutende deutsche Lebensversicherungsgesellschaft.[4] In die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts fiel die Entwicklung der gemischten Lebensversicherung (auf den Todes- und Erlebensfall), die seither wesentlich zur Verbreitung der privaten Altersvorsorge beitrug. Seit 1950 ist die Bereitschaft breiter Bevölkerungskreise mit der Lebensversicherung Eigenvorsorge zu betreiben stetig gewachsen. Ende 1991 bestanden in der Bundesrepublik Deutschland bereits 83 Mio. Lebensversicherungsverträge.

2.2. Der deutsche Lebensversicherungsmarkt

Im Jahr 2003 waren 120 Lebensversicherungsunternehmen auf dem deutschen Markt tätig.[5] Es wurden 9,5 Mio. Lebensversicherungspolicen mit einem Prämienvolumen von EUR 17,5 Mrd. verkauft, eine Steigerung von 19,3% gegenüber dem Vorjahr. Die gesamten Prämieneinnahmen der Branche beliefen sich auf EUR 68,1 Mrd.[6]

Die folgende Abbildung zeigt die zehn größten Anbieter der Branche gemessen an den Lebensversicherungsbeitragseinnahmen und –marktanteilen im Jahr 2002.

Abb. 1: LV-Beitragseinnahmen und LV-Marktanteile 2002

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: MAP-Report 2003

3. Allgemeine Anlagegrundsätze gem. § 54 VAG

Gemäß § 54 VAG haben die Versicherungen ihre Vermögenswerte unter Beachtung der Grundsätze der Sicherheit, der Rentabilität, der Liquidität sowie der Mischung und Streuung anzulegen.[7]

Das Prinzip der Sicherheit wird allgemein dahingehend interpretiert, dass nur solche Kapitalanlagen vorgenommen werden können, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Rückfluss des eingesetzten Kapitals zu rechnen ist. Hieraus lässt sich die Verpflichtung der Versicherungsunternehmen ableiten, vor der Anlage ihrer Mittel Bonitätsprüfungen durchzuführen sowie die Sicherheit der Vermögensanlagen ständig zu überwachen.

Der Grundsatz der Rentabilität bedeutet, dass Versicherungen laufende Erträge in angemessener Höhe zu erwirtschaften haben. Nicht nur Zinsen, Dividenden und Mieten sind hier zu berücksichtigen, sondern auch Kursgewinne und –verluste. Dies führt zu einem Konflikt mit dem Grundsatz der Sicherheit, da Vermögensanlagen höher rentieren, je höher das Risiko ist.

Die Liquidität der Vermögensanlagen soll dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen zahlungsfähig bleibt und seinen laufenden Verpflichtungen – wie Auszahlungen von fälligen Lebensversicherungen - nachkommen kann. Es ist also nicht für jeden Vermögensgegenstand eine hohe Liquidität als solche gefordert, sondern die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens insgesamt.

Der Grundsatz der Mischung und Streuung schließlich verlangt, dass das Vermögen auf eine Vielzahl von Anlageformen aufzuteilen ist, die sich jeweils unterscheiden. Kriterien für eine Diversifikation können sein:

- Sektoren, z.B. Anlagen im öffentlichen Bereich, im Bankensektor, im nichtfinanziellen Bereich oder private Haushalte
- Verschiedene Branchen
- Unterschiedliche Regionen
- Unterschiedliche Anlagetypen, z.B. Grundstücke, Beteiligungen oder Fremdfinanzierungstitel[8]

Die genannten vier Grundsätze weisen der Vermögensanlage von Versicherungen zwar eine grobe Richtung, belassen den Unternehmen im Detail jedoch noch einen sehr breiten Gestaltungsspielraum, welcher aber durch den Gesetzgeber in der „Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen“ weiterhin eingeschränkt wird.

Zum einen werden hier die überhaupt nur zulässigen Anlageformen aufgezählt, wie:

- Forderungen, für die ein Grundpfandrecht an einem in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) belegenen Grundstück oder grundstücksgleichen Recht besteht (Hypotheken)[9]

oder

- Darlehen an die Bundesrepublik Deutschland, ihre Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.[10]

Zum anderen werden für diese Anlageformen Höchstgrenzen festgelegt. So darf in Hypotheken (bzw. Pfandbriefen) maximal 25% des Deckungsstocks und des übrigen gebundenen Vermögens angelegt werden.[11]

Des Weiteren darf gemäß § 4 AnlV „Kongruenz“ das gebundene Vermögen nur in Vermögenswerte angelegt werden, die auf dieselbe Währung lauten, in der die Versicherungen erfüllt werden müssen.

[...]


[1] vgl. Finanzdienstleistungen, Bitz, 6. Auflage 2002, S. 163

[2] Vgl. Bank- und Versicherungslexikon, 2. Auflage, 1994, H. Schierenbeck, S.446

[3] Vgl. Bank- und Versicherungslexikon, 2. Auflage, 1994, H. Schierenbeck, S.446

[4] vgl. www.gothaer.de , Chronik

[5] vgl.www.focus-online.de, Lebensversicherern geht es schlecht, 11. März 2004

[6] vgl. Financial Times Deutschland, Versicherer erwarten 2004 weniger Wachstum, 17. März 2004

[7] vgl. § 54 VAG Abs. 1, Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen; Anzeigepflichten

[8] vgl. Finanzdienstleistungen, Bitz, 6. Auflage 2002, S. 101f.

[9] vgl. AnlV §1 Abs. 1 Nr. 1, Anlageformen

[10] vgl. AnlV §1 Abs. 1 Nr. 3, Anlageformen

[11] vgl. AnlV §2 Abs. 4, Quantitative Beschränkungen

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Performancemessung von Lebensversicherungsunternehmen
Hochschule
Hochschule Bochum
Veranstaltung
Schwerpunkt
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V31265
ISBN (eBook)
9783638323246
Dateigröße
579 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Note setzte sich zusammen aus Vortrag (Präsentation) und Hausarbeit.
Schlagworte
Performancemessung, Lebensversicherungsunternehmen, Schwerpunkt
Arbeit zitieren
Oliver Forst (Autor:in), 2004, Performancemessung von Lebensversicherungsunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31265

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