An der einen oder anderen Stelle kann es für manche Unternehmen notwendig sein, Geschäfte abzuschließen, die in der Bilanz keinen Platz finden. Das ist z. B. beim Leasing, Factoring oder bei den Konsignationslagervereinbarungen oft der Fall. Wenn es keine gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema geben würde, hätten die Bilanzadressaten nie davon erfahren, dass in dem betreffenden Unternehmen solche Geschäfte durchgeführt wurden.
Aber es gibt die Vorschriften der §§ 285 Nr. 3 sowie 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB, die diesen Sachverhalt für den Jahres- bzw. Konzernabschluss regeln. Demnach müssen bestimmte Angaben zu diesen sog. außerbilanziellen Geschäften im Anhang des jeweiligen Abschlusses gemacht werden, wobei die Menge der geforderten Angaben je nach Größe der Kapitalgesellschaft variiert.
Das Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, was außerbilanzielle Geschäfte sind und welche Regelungen zu der Anhangangabe dieser Geschäfte sich im HGB befinden. Außerdem gilt es anhand einiger Beispiele aus der Praxis zu beurteilen, wie diese Problematik in den Anhängen der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse angegangen wird und wie relevant das Thema überhaupt ist.
Dafür erfolgt im Abschnitt zwei eine ausführliche Erklärung des Begriffs „außerbilanzielles Geschäft“, indem im Detail auf die Begriffe „Geschäft“ und „außerbilanziell“ eingegangen wird. Des Weiteren werden die Regelungen der §§ 285 Abs. 2, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB, die das Kernstück dieser Arbeit bilden, erläutert. Außerdem wird in diesem Abschnitt der (Konzern-) Anhang als Bestandteil des Jahres- bzw. Konzernabschlusses eingeordnet, wobei insbesondere seine Funktionen, sein Inhalt, der Zweck der o. g. Vorschriften sowie mögliche Überschneidungen mit anderen Regelungen des HGB dargestellt werden.
Der Abschnitt drei widmet sich der Beurteilung der Anhangangabe für außerbilanzielle Geschäfte anhand ausgewählter Beispiele aus der Praxis, indem die Anhänge von drei großen Industrieunternehmen, einem Kreditinstitut sowie einem großen Telekommunikationsunternehmen hinsichtlich des hier betrachteten Themas analysiert werden. Zum Schluss folgen die Zusammenfassung der wichtigsten Analyseerkenntnisse sowie ein kurzer Ausblick im letzten Abschnitt dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Außerbilanzielle Geschäfte und ihre Anhangangabe nach HGB
2.1 Außerbilanzielle Geschäfte
2.2. Anhangangabe außerbilanzieller Geschäfte im Einzel- und Konzernabschluss
2.2.1 Funktionen des Anhangs
2.2.2 Inhalt des Anhangs
2.2.3 Zweck der §§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB
2.2.4 Überschneidung mit §§ 285 Nr. 3a, 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB
3 Beurteilung der Anhangangabe nach HGB anhand ausgewählter Beispiele
3.1 ThyssenKrupp Steel Europe AG
3.2 Volkswagen AG
3.3 Phadia GmbH
3.4 MLP Finanzdienstleistungen AG
3.5 Deutsche Telekom AG
3.6 Sonstige Erkenntnisse
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Definition und rechtliche Einordnung außerbilanzieller Geschäfte sowie deren Angabepflichten im Anhang von Jahres- und Konzernabschlüssen gemäß HGB. Das primäre Ziel ist es, die praktische Umsetzung dieser Transparenzvorschriften in den Anhängen ausgewählter Unternehmen zu bewerten und die Relevanz der Thematik für die Bilanzadressaten zu hinterfragen.
- Grundlagen und Definition außerbilanzieller Geschäfte.
- Regelungen des HGB zur Anhangangabe (insb. §§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
- Funktion, Inhalt und Zweck der Anhangangaben.
- Analyse der Anhangberichterstattung an ausgewählten Praxisbeispielen (Industrie, Kreditwesen, Telekommunikation).
- Kritische Würdigung der in der Praxis häufig auftretenden Überschneidungen mit sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Auszug aus dem Buch
2.1 Außerbilanzielle Geschäfte
Der § 285 Nr. 3 HGB schreibt vor, dass die Art, der Zweck, die Risiken und Vorteile sowie die finanziellen Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften im Anhang angegeben werden müssen, falls es für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist und die Risiken und Vorteile aus diesen Geschäften wesentlich sind. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Liquidität des Unternehmens gesichert ist und dieses seine finanziellen Verpflichtungen kurz-, mittel, und langfristig erfüllen kann. Analog dazu ist der gleiche Sachverhalt bezogen auf den Konzernanhang im § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB geregelt. Dabei geht es um die nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäfte des Mutterunternehmens sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen.
Die außerbilanziellen Geschäfte werden besonders erwähnt, da sie sonst nirgendwo auftauchen würden. Somit wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens transparenter gemacht, das Gesamtbild ist vollständiger und verständlicher für alle Zielgruppen und Bilanzleser.1
Wie die Darstellung 1 zeigt, hat der Begriff „Geschäft“ mehrere Bedeutungen. In diesem Fall interessiert uns die Bedeutung dieses Begriffs als Rechtsgeschäft. Das heißt, die Vorschrift der §§ 285 Nr. 3 sowie 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB meint mit „nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften“ in erster Linie rechtsgeschäftliche Vereinbarungen, die auf Willenserklärungen basieren und auf einen rechtlichen Erfolg abzielen.2 Diese Geschäfte werden im weiteren Verlauf der Arbeit als „außerbilanzielle Geschäfte“ bezeichnet. Dazu zählen alle Transaktionen, die entweder von vornherein dauerhaft nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden oder einen dauerhaften Abgang von Vermögensgegenständen oder Schulden aus der Handelsbilanz verursachen.3
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Notwendigkeit von Angaben zu außerbilanziellen Geschäften ein und definiert das Ziel, die Relevanz dieser Vorschriften anhand der Praxis zu beurteilen.
2 Außerbilanzielle Geschäfte und ihre Anhangangabe nach HGB: Dieses Kapitel erläutert theoretisch die Begriffe und gesetzlichen Anforderungen sowie die Rolle des Anhangs als Instrument zur Informationsvermittlung.
3 Beurteilung der Anhangangabe nach HGB anhand ausgewählter Beispiele: Hier werden die Anhänge von fünf großen Unternehmen analysiert, um die praktische Vollständigkeit und Qualität der Pflichtangaben zu außerbilanziellen Geschäften zu prüfen.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und stellt fest, dass die Berichtspraxis oft unvollständig ist und das Thema in der Praxis eine eher geringere Relevanz aufzuweisen scheint.
Schlüsselwörter
Außerbilanzielle Geschäfte, HGB, Anhangangabe, Jahresabschluss, Konzernabschluss, Finanzlage, Transparenz, Leasing, Factoring, Take-or-pay-Verträge, Bilanzierung, Asset-Backed-Securities, Rechnungslegung, Risikoberichterstattung, Kapitalgesellschaften.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Anforderungen zur Offenlegung von Geschäften, die nicht in der Bilanz erscheinen, sowie die praktische Umsetzung dieser Berichtspflichten durch deutsche Unternehmen.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Analyse?
Im Zentrum stehen die rechtliche Definition außerbilanzieller Geschäfte, die Funktion des Anhangs bei der Vermittlung finanzieller Informationen sowie die Analyse von Praxisbeispielen hinsichtlich der Vollständigkeit und Qualität dieser Angaben.
Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit fragt danach, wie außerbilanzielle Geschäfte definiert sind, welche Regelungen das HGB für deren Anhangangabe vorsieht und inwieweit diese in der Praxis korrekt und vollständig umgesetzt werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Untersuchung verwendet?
Die Arbeit nutzt eine deduktive Herangehensweise durch eine theoretische Fundierung (Gesetzesanalyse des HGB) und eine empirische Fallstudienanalyse (Stichprobe von Jahres- und Konzernabschlüssen ausgewählter Unternehmen).
Welche Aspekte werden im Hauptteil der Untersuchung detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Begriffe „Geschäft“ und „außerbilanziell“, die Funktionen des Anhangs sowie eine kritische Analyse spezifischer Geschäftsberichte großer Unternehmen.
Durch welche Schlüsselbegriffe ist die Arbeit charakterisiert?
Wichtige Begriffe sind insbesondere außerbilanzielle Geschäfte, HGB-Anhangangaben, Transparenz der Finanzlage, Leasing, Factoring und sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Warum ist eine klare Abgrenzung zu „sonstigen finanziellen Verpflichtungen“ laut der Autorin schwierig?
Die Autorin stellt fest, dass die Inhalte beider Themenfelder in der Praxis häufig stark überschneiden, was zu einer unklaren Trennung führt und im Zweifelsfall eine pragmatische Zusammenlegung der Angaben nahelegt.
Welche Beobachtung macht die Autorin zur Berichtspraxis der untersuchten Unternehmen?
Die Ergebnisse werden als „ernüchternd“ beschrieben, da die vorgefundenen Angaben meist unvollständig sind und Unternehmen häufig nur dann über solche Geschäfte berichten, wenn diese einen negativen Einfluss auf die Finanzlage ausschließen.
- Arbeit zitieren
- Doris Belz (Autor:in), 2015, Außerbilanzielle Geschäfte. Was sind sie und wie ist ihre Anhangangabe nach §§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu beurteilen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313415