Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kinder- und Jugendkriminalität
2.1 Definition und Statistik
2.2. Repressive politische Forderungen und Darstellung in den Medien
2.3. Positionierung der Sozialpädagogik
3. Diskussion geschlossener Unterbringung
3.1. Ursache abweichenden Verhaltens
3.1. Kritische Betrachtung aus pädagogischer Perspektive
4. Schlussfolgerung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Massive Zunahme der Kinderkriminalität“, so lautet der fettgedruckte Titel eines Artikels der Presse (vgl. diepresse.com, 10.10.2008). Kinderkriminalität wird immer wieder zu einer „bedrohlichen Neuigkeit“ hochstilisiert, um eine neue Sicherheitspolitik einzuklagen (vgl. Müller/Peter 1998, S. 13). Hans-Joachim Plewig erkennt im aktuellen Umgang mit Kinderkriminalität ausserdem einen Paradigmenwechsel in der Gesellschaft, zurück vor das Zeitalter der Entdeckung der Kindheit und Jugend als Schonraum, in eine Repression (vgl. 1998, S. 277). Diese repressive Haltung findet im medialen Diskurs und in fordernden Stimmen von Politikern seinen Ausdruck: „Lange Jugendstrafen sind selten. Experten fordern Gesetzesänderung, um härtere Strafen verhängen zu können“ (Häuptli, NZZ vom 12. Juli 2009). Diese Schlagzeile der NZZ ist keine Ausnahme. Sie widerspiegelt die weitverbreitete Forderung härterer Bestrafung von kriminellen Kindern und Jugendlichen. "Gewalttätige Jugendliche gehören nicht in einen Kuschelvollzug, den SPD, Grüne und Linke wollen", so zum Beispiel auch der deutsche CDU Politiker Koch (vgl. der Spiegel, 02.01.2008). Politik und Medien rufen immer wieder auf zur Abkehr von der „Kuschelpädagogik“ (vgl. bspw. Chassot, NZZ 14.11.2010).
Diese politischen Forderungen nach geschlossener Unterbringung krimineller beziehungsweise delinquenter Jugendlicher sollen kritisch diskutiert werden, um die Hauptfragestellung, nämlich, ob sie aus sozialpädagogischer Perspektive gerechtfertigt sind, zu beantworten. Dazu soll die Entstehung der Forderungen und sowohl deren Argumentation als auch die Argumentation der Gegenseite, skizziert werden. Unterfragen sind somit: Weshalb entstehen diese politischen Forderungen und wie und wieso geht die Sozialpädagogik damit um.
Obwohl in den Forderungen oft jeweils entweder von Kinder- oder von Jugendkriminalität gesprochen wird, hat sich herausgestellt, dass es schwierig ist, beides bei einer solchen Analyse auseinander zu halten. Zwar sind die Übergänge juristisch getrennt, sozialisatorisch gesehen sind sie aber fliessend (vgl. Müller/Peter 1998, S. 11). Daher, aufgrund des beschränkten Umfangs dieser Arbeit und, weil aus pädagogischer Sicht diskutiert werden soll, wird im Folgenden beides betrachtet. Eine differenziertere Betrachtungsweise wäre aber für weitere Arbeiten zum Thema empfehlenswert.
Die Arbeit gliedert sich wie folgt. Zunächst werden die statistischen Zahlen zur Kinder- und Jugendkriminalität dargestellt und diskutiert. In einem weiteren Schritt werden die beiden Positionen, die der politischen Forderungen und medialen Schlagzeilen und die der Sozialpädagogik erläutert. Wie argumentieren sie und weshalb, sie dabei die leitenden Fragen. Im dritten Kapitel wird schliesslich die geschlossene Unterbringung aus pädagogischer Perspektive beleuchtet. Dazu wird in einem ersten Teil die für die Argumentation Pädagogik nicht wegzudenkende Ursache von Kriminalität beziehungsweise Delinquenz dargestellt und in einem zweiten Teil verschiedene beispielhafte Theorien zur Beurteilung der geschlossenen Unterbringung vorgestellt. Dafür wird vor allem Bezug genommen auf das Buch von Dollinger und Raithel (2006) „Einführung in die Theorien abweichenden Verhaltens“ sowie beispielhaft die Theorie von Suterlüty (2003) zur Entstehung von Gewaltkarrieren.
Massgeblich für die ganze Arbeit sind ausserdem die Texte aus dem Sammelband von Siegfried Müller und Hilmar Peter (1998) mit dem Titel „Kinderkriminalität – Empirische Befunde, öffentliche Wahrnehmung, Lösungsvorschläge“.
2. Kinder- und Jugendkriminalität
1.1 Definition und Statistik
„Kinderkriminalität“, ist nach dem Pädagogen Thiersch (1998) ein vom Wortsinn her unsinniger Titel, der auf einen widersinnigen Tatbestand verweist und unweigerlich auf einen gesellschaftlich beängstigenden Notstand aufmerksam machen will. Widersinnig deshalb, weil Kinder, unschuldige Wesen, die eigentlich schutzbedürftig sind, als Verbrecher gehandelt werden. Der Notstand soll zu verstehen geben, dass unmittelbares und rasches Eingreifen unumgänglich ist (vgl. S. 27). Gebraucht werden die eindrucksvollen Schlagworte „Kinderkriminalität“ und „kriminelle Kinder“ vielfach von Medien zur Inszenierung spektakulärer Schlagzeilen (vgl. Cremer-Schäfer 1998, S. 117). Der Begriff Kriminalität, der laut Fremdwörter Taschenbuch eigentlich Straffälligkeit bedeutet (vgl. Leisering 1999, S. 286), findet inzwischen aber auch oft in anderen Kontexten, wie beispielweise der Politik Verwendung.
Im pädagogischen Diskurs wird eher auf den Begriff der Kinder- bzw. Jugenddelinquenz zurückgegriffen. Verstanden werden darunter „[…]Verstösse gegen das Strafgesetzbuch, die von Personen unter 14 Jahren begangen werden und wegen der juristischen Schuldunfähigkeit von Kindern keine gesetzliche Bestrafung zur Folge haben“ (vgl. Kluge & von Randow 1979, S. 5). Je nach Autor schliesst der Begriff aber auch schon die blosse Neigung rechtliche Grenzen zu überschreiten mit ein (vgl. Montada 2002, S. 860).
Die publizierten Statistiken zur Auftrittshäufigkeit von Gesetzübertretungen Minderjähriger, werden seit über 30 Jahren, immer wieder von den Medien als bedrohliche Neuigkeit verkauft. Die „Neuigkeit“ wird, von denen, die am wenigsten gefährdet sind Opfer zu werden, als Bedrohung der Sicherheit sowie des friedlichen Zusammenlebens interpretiert und durch die Politik zur Forderung einer neuen Sicherheitspolitik genutzt. So schätzen zumindest Siegfried Müller und Hilmar Peter (1998) die Situation ein (vgl. S. 13).
Wie sehen die Zahlen zur Kinderkriminalität tatsächlich aus? Werden unsere Kinder immer krimineller? Die Medien in Deutschland beziehen sich bei ihren Aussagen ausschliesslich auf die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik, abgekürzt PKS. Diese ist die einzig verwertbare Statistik, die es gibt, wenn es um die Beurteilung der Entwicklung von Kinder- und Jugenddelinquenz geht (vgl. Weitekamp/Meier 1998, S. 84). Welche Datenquellen für die Schweiz relevant sind, gälte es weiter zu prüfen. Es wird in dieser Arbeit davon ausgegangen, dass die Situation grundsätzlich zumindest vergleichbar ist.
Die Tatverdächtigenbelastungszahl der PKS von 1985 bis 1995 zeigt einen deutlichen Anstieg krimineller Auffälligkeit bei den 12 bis 13-jährigen Kindern sowie eine geringe Zunahme bei der Altersgruppe der 10 bis 11-jährigen. Ein vergleichbares Abbild ergibt der Verlauf für die Kriminalitätsbelastung deutscher Kinder in den verschiedenen Bereichen, wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Raub bzw. räuberische Erpressung und Körperverletzung. In allen Bereichen gibt es seit den 90er Jahren besonders für die höchste Altersgruppe der 12 bis 13-jährigen einen ansteigenden Trend, der abgeschwächt auch bei den 10 bis 11-jährigen zu erkennen ist, wobei bei Körperverletzung die stärkste Zunahme beobachtet werden kann. Der Hauptanteil der Delinquenz von Kindern macht jedoch mit mehrfachem Abstand der einfache Ladendiebstahl aus. Körperliche Gewalt ist im Gesamtbild eher unterrepräsentiert (vgl. Weitekamp/Meier 1998, S. 89-106).
Es bestehen allerdings Zweifel, ob die Kriminalstatistik die tatsächliche Kriminalität wahrheitsgetreu abbildet. Eine Vielzahl von Faktoren können eine Verzerrung herbeiführen. So zum Beispiel eine Veränderung des gesellschaftlichen Klimas, das sich auf das Anzeigeverhalten von Opfer, Geschädigten oder beobachtenden Drittpersonen auswirkt. Ausserdem haben sich die polizeilichen Ermittlungs- und Verfolgungsstrategien über die Zeit verändert, ebenso die statistischen Erfassungsmodalitäten. Spannend ist in diesem Zusammenhang auch die 1991 durchgeführte Studie von Menzel, die zeigen konnte, dass gerade 52%, also die Hälfte, aller Fallerfassungen fehlerfrei waren! Sowohl bei der strafrechtlichen Qualifikation der Straftat, der Deliktzuordnung als auch bei der Bezeichnung von Täterwohnsitzen und Tatorten wurde eine hohe Fehlerquote nachgewiesen (vgl. a.a.O., S. 85-88).
An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass es aus entwicklungspsychologischer Sicht normal ist, dass Kinder und Jugendliche delinquieren. Nur sehr Wenige fallen häufiger auf. Diese Wenigen gelten als Intensivtäter und machen 60% der Kriminalstatistik aus. Es gilt ausserdem zu bedenken, dass es sich dabei meist um Delikte im Bagatellbereich handelt und es keine Möglichkeit gibt sogenannte Intensivtäter von anderen zu unterscheiden (vgl. Müller/Peter 1998, S. 14f).
Es kann festgehalten werden, dass das Phänomen der zunehmenden Kriminalität bei Kindern mittels PKS beobachtet werden konnte. Es handelt sich dabei aber nur um eine sehr spezifische Altersgruppe, nämlich die der 12 bis 13-Jährigen. Ausserdem kann keineswegs, wie oftmals dargestellt, von einer beobachteten und quantifizierbaren Tatsache gesprochen werden, vielmehr handelt es sich um eine indirekte Messung, deren Ergebnis durch zahlreiche andere Faktoren mitbestimmt wird. Weitekamp und Meier (1998) fügen dem hinzu: „Es besteht allerdings zu Panikmache kein Anlass, da unsere kriminellen Kinder nicht immer jünger werden und auch nicht immer gewalttätiger“ (S. 111). Vielmehr handelt es sich um eine durch die Medien hervorgerufene Hysterie (ebd.). Dennoch wird das Thema zum Anlass genommen, um in der Politik um Wählerstimmen zu kämpfen.
2.2. Repressive politische Forderungen und Darstellung in den Medien
„Kochs Rezept gegen Jugendkriminalität: Früher wegsperren, schneller abschieben, härter bestrafen“, so lautete der Titel zu einem 2008 veröffentlichten Beitrag im Spiegel.
Der ehemalige hessische Ministerpräsident versucht, wenige Wochen vor der hessischen Landstagswahl, mit einem Sechs-Punkte-Plan die Wählerschaft zu überzeugen. In diesem ist die Einführung eines „Warnschussarrestes“ vorgesehen. „Jugendliche Straftäter müssen frühzeitig spüren, wie sich Gefängnis von innen anfühlt“ (vgl. der Spiegel, 02.01.2008). Koch kritisiert die „mangelnde Härte“ der Jugendrichter und geht noch weiter, in dem er fordert das Jugendstrafrecht in gewissen Fällen auch bei Kindern unter 14 Jahren anzuwenden (vgl. Frankfurter Allgemeine, 13.01.2008). Nach heftiger Kritik relativiert Koch seine Aussagen betreffend „kriminellen Kindern unter 14 Jahren“ und sagt aus: „Das ist ein Thema, da braucht man Fachleute, das muss man lange diskutieren“ (vgl. NZZ, 14.01.2008).
Auch in der Schweiz wird, speziell während der Wahlkampfzeit, die härtere und schnellere Bekämpfung von Jugendgewalt und eine Verschärfung des (Jugend-)Strafrechts diskutiert. Insbesondere die rechte Seite fordert „entschiedeneres, schnelleres Eingreifen, härtere Massnahmen und ein Mehr an Disziplinierung“ (vgl. Huber/Schierz 2013, S. 109). So beispielsweise die Schweizerische Volkspartei, SVP, in ihrem Positionspapier mit dem Titel Für Ordnung und Sicherheit – Schluss mit Jugendgewalt und Ausländerkriminalität. Sie hat das Problem ebenfalls analysiert und sieht es als „traurige Folgen der linken Kuschelpädagogik“ (vgl. SVP 2007, S. 16). Wie sie zu diesem Schluss kommt und nach welchen Methoden sie vorgegangen ist, ist leider nicht zu erkennen. Da gibt Koch schon etwas mehr Auskunft, indem er folgendermassen argumentiert: „Diese Jugendlichen fürchten die Haft wie der Teufel das Weihwasser. Genau diese Wirkung wird oft von Jugendrichtern unterschätzt“ (vgl. Frankfurter Allgemeine, 13.01.2008).
Wie schon im vorangegangenen Kapitel erwähnt, wird dieser politische Diskurs durch Berichte der Medien über die „nicht mehr zu bewältigende“ und stetig ansteigende Kriminalität, gestützt. Und, wenn dies nicht mehr reicht, um zu dramatisieren wird immer wieder auf den (empirisch nicht haltbaren) Topos „Die Täter werden immer jünger. Und brutaler“ zurückgegriffen (vgl. Cremer-Schäfer 1998, S. 115). Laut Weitekamp und Meier (1998) handelt es sich um eine unberechtigte durch die Medien hervorgerufene Hysterie, welche sich in gewissen Zyklen wiederholt (vgl. S. 111). Das Thema kommt insbesondere dann wieder auf, wenn in einer Phase Sicherheitspolitik gefordert wird. „Gewalt und Kriminalität geht von Kindern aus“, das ist die Vorstellung, die öffentlich eingeführt wird durch Schlagzeilen wie (vgl. Cremer-Schäfer 1998, S. 116):
„Diebe, Schläger, Autoknacker. Kids ohne Gnade. Eine Welle sinnloser Gewalt rast durch Deutschland. Die Täter: acht- bis sechszehnjährige Kinder. Knochenbrechen aus schierem Vergnügen. Überfälle aus Langeweile. Diebstahl aus Nervenkitzel. Ehre und Fairness? Darüber lachen sie nur. Und schlagen zu. Eltern sind fassungslos. Bunte sprach mit drei Brutalo-Kids. Eindeutige Aussagen zum Nachdenken“ (Bunte, Heft 34, 1992).
„Kinderkriminalität dient vor allem dazu, öffentlich Unbehagen und Angst über ökonomische und gesellschaftliche Entwicklungen zu artikulieren“, so konstatiert Cremer-Schäfer (1998, S. 127). Thiersch (1998) geht ausserdem von einer Funktionalisierung der Kinderkriminalität, sowohl im öffentlichen als auch im pädagogischen Bereich, aus. Das Reden von Kinderkriminalität stützt das Plädoyer für eine Rückkehr zu erhöhter Autorität und traditionellen Verbindlichkeiten. „Es bindet im Diskurs Kräfte ans Konkrete und verdrängt die mühsame Analyse der Situation“ (S. 28).
Obwohl die Reden über Kinderkriminalität vielfach scheinbar stellvertretend für verstärkte sicherheitspolitische Massnahmen und die dementsprechende Verantwortungsübernahme zu stehen scheinen, sind sich Politiker und Parteien, wie in unseren Beispielen Koch und die SVP, einig bei der Forderung die geschlossene Unterbringung für Kinder flächendeckend einzuführen (vgl. Müller/Peter 1998, S. 16). Die Fachwelt steht dem allerdings eher skeptisch gegenüber. Wie sich die Sozialpädagogik dazu positioniert, wird im nächsten Kapitel erläutert.
2.3. Positionierung der Sozialpädagogik
Um die Position der Sozialpädagogik zu verstehen, soll zunächst die Disziplin als solches skizziert werden, um dann, in einem zweiten Schritt, ihren Blick auf die Problematik der Kinderkriminalität aufzuzeigen.
Die Sozialpädagogik befasst sich mit „erzieherischer Bearbeitung sozialer Problemlagen“. Eine genauere Bestimmung gibt es allerdings nicht (vgl. Raithel/Dollinger & Hörmann 2007, S. 296). Dementsprechend fehlt eine klare, einhellig geteilte Gegenstandsbestimmung der Sozialpädagogik sowie Einigkeit über die Geltungsreichweite der Sozialarbeit (vgl. Schrödter 2007, S. 3). An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass, trotz der geschichtlich unterschiedlichen Entstehungszusammenhänge, in dieser Arbeit Sozialarbeit und Sozialpädagogik als Synonyme verwendet werden.
Schrödter (2007) unterscheidet beim Zweck der Sozialarbeit zwischen Auftrag und Funktion: Sozialarbeit erfüllt Funktionen, wie zum Beispiel Abweichung zu normalisieren oder bei gesellschaftlichen Konflikten zu vermitteln, dies entspricht aber nicht zwangsläufig ihrem selbstgesetzten Zweck. Es gilt also zwischen dem „intentional gesetzten Auftrag“ und der „von Intentionen unabhängigen Funktion“ zu unterscheiden. So erfüllt die Soziale Arbeit oft ordnungspolitische Zwecke, jedoch ohne per se dafür beauftragt zu sein (vgl. S. 6f). In diesem Zusammenhang spricht Schrödter (2007) auch von „wesentlichen“ versus „abgeleiteten“ Aufgaben. Während erstere einer Profession qua gesellschaftlichem Auftrag zugeschrieben werden, werden die abgeleiteten der Profession zugewiesen aufgrund derer vorhandenen Kompetenzen. Der gesellschaftliche Auftrag besteht für die Sozialpädagogik darin, so die These von Schrödter (2007), soziale Gerechtigkeit herzustellen (vgl. S. 23). Dabei bewegt sie sich stetig in einem Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle, wobei diese keineswegs nur gegensätzlich zu verstehen sind. Das „doppelte Mandat“ ist laut Böhnisch (1973) zentrales Strukturmerkmal der sozialpädagogischen Arbeit. Zur Aufgabe der Sozialpädagogik gehört es daher:
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