Über die zentralen Aussagen des Kapitels "Der Körper der Verurteilten" in Foucaults „Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses“


Essay, 2015

8 Seiten, Note: 5.5


Leseprobe

Dieser Aufsatz stellt den Text und die zentralen Aussagen von Foucaults „Überwachen und Strafen- Die Geburt des Gefängnisses“ in einem ersten Teil vor und diskutiert sie in einem zweiten Teil. Die Arbeit gliedert sich dementsprechend in vier Teile: Einleitung, Thesen, Diskussion und Schlusswort.

Einleitung

„Der Körper der Verurteilten“ ist das erste Kapitel des Werkes Überwachen und Strafen- Die Geburt des Gefängnisses, welches 1975 von Michel Foucault (siehe Abbildung 1) geschrieben und von Walter Seitter aus dem Französischen übersetzt wurde. Der französische Philosoph, Soziologe, Historiker und Übersetzer (vgl. Müller 2002 online) Michel Foucault analysiert in diesem Kapitel, am Beispiel der Transformation der Strafformen zwischen der frühen Neuzeit und der Moderne, wie sich die Machttechniken im letzten Jahrhundert verändert haben. Er beschreibt anschaulich die Hinrichtung Damiens 1757, der vor versammelter Menge auf dem Grève-Platz in Paris gemartert wird. Sein Körper sollte mit glühenden Zangen gezwickt, seine Haut mit geschmolzenem Blei, siedendem Öl und anderen heissen Flüssigkeiten verbrannt, seine Glieder durch vier Pferde abgerissen und der restliche Körper vom Feuer vernichtet werden (vgl. Foucault 1975, S. 9). Diese Verurteilung wird dem „Haus der jungen Gefangenen in Paris“, einem Gefängnis, das rund 75 Jahre später bestand, gegenübergestellt.

„Das eine Mal eine Leibesmarter, das andere Mal eine Zeitplanung“ (ebd., S. 14), so lautet das zusammenfassende Fazit. Der Strafstil hat sich, in Abhängigkeit der gesellschaftlichen Ordnung, innerhalb kürzester Zeit grundlegend verändert. Der Körper ist nicht länger Hauptzielscheibe der strafenden Repression (ebd., S. 14f). Der Akt der Bestrafung wird immer mehr im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, durchgeführt (ebd., S. 17), die Marten, die „peinlichen Strafen“ verschwinden zunehmend. Es ist der Eintritt in das „Zeitalter der Strafnüchternheit“ (ebd., S. 23).

Diesen beobachteten Sachverhalt analysiert Foucault hinsichtlich der Macht- und Herrschaftsstrukturen. Da seine Annahmen und Thesen sehr verschachtelt und zum Teil auch nur implizit sind, werden seine Hauptthesen, um sie im Anschluss angemessen diskutieren zu können, im folgenden Kapitel etwas umfänglicher dargestellt.

Thesen

„Binnen weniger Jahrzehnte ist der gemarterte, zerstückelte, verstümmelte, an Gesicht und Schultern gebrandmarkte, lebendig oder tot ausgestellte, zum Spektakel dargebotene Körper verschwunden“ (Foucault 1975, S. 15).

Die „gesamte Ökonomie der Züchtigung“ hat sich innerhalb eines Jahrhunderts drastisch verändert, dies ist Foucaults Ausgangsthese. Hinter der Strafreform sieht er zunächst zwei Prozesse. Zum einen das Verschwinden des Strafschauspiels und die Autonomisierung des Strafvollzugs und zum anderen eine Verschiebung weg vom Körper als Hauptzielscheibe (vgl. Foucault 1975, S. 15). Das öffentliche Schauspiel, das Martern, wird ersetzt durch Strafmethoden, die vor der Öffentlichkeit abgeschirmt durchgeführt werden und neu das „Bessern, Erziehen und Heilen“ zum Ziel haben (ebd., S. 17).

Öffentliche Hinrichtungen gehörten schon bald der Vergangenheit an. Ebenso die öffentlichen Arbeiten, die die Häftlinge an „eisernen Halsketten, in buntscheckigen Gewändern“ und mit eisenkugeln an den Fesseln vor Publikum verrichten mussten (ebd., S. 15). Erklärungen hierfür hält Foucault (1975) mehrere bereit. Im Kern scheint es allerdings um das Erkennen der Justiz ihrer eigenen Widersprüchlichkeit zu gehen. Sie verurteilt den Mord zwar als eine abscheuliche Tat, zögert aber nicht zu den gleichen Mitteln zu greifen (ebd., S. 16). Es sind also normative Beweggründe, die dazu führen, dass die Bestrafung einerseits zum verborgensten Teil der Rechtssache werden soll, und sich andererseits ein autonomer Verwaltungsapparat, der die Justiz von dieser hässlichen Aufgabe des Strafens befreit, entwickelt (ebd., S. 17). Und, die letztendlich das Ziel verändern (ebd., S. 33).

Gleichzeitig mit dem Verschwinden der Strafen aus der Öffentlichkeit und der Autonomisierung des Strafvollzuges ist „eine Lockerung des Zugriffes auf den Körper“ zu beobachten (ebd., S. 18). Die Strafe soll nun eher die Seele treffen als den Körper (ebd., S. 25). Ziel ist ein körperloses Strafsystem. Foucault (1975), der dies als unrealistisch einschätzt, spricht diesbezüglich von der „Utopie einer schamhaften Justiz“ (vgl. S. 19).

Es wird eine Justiz geschaffen, die nicht mehr blosse Gesetzesübertretung sanktioniert, sondern über den Verbrecher richtet. Neuerdings geht es darum das Individuum zu kontrollieren, seinen gefährlichen Zustand zu neutralisieren und seine verbrecherischen Anlagen zu verändern (ebd., S. 28f). Bei dieser Änderung handelt es sich weniger um eine Intensitätsminderung, sondern vielmehr um eine Zieländerung - in Richtung heilen (ebd., S. 25).

Durch eine ganze Reihe von abschätzenden, diagnostischen, prognostischen, normativen, Beurteilungen durch Aufseher, Ärzte, Psychiater, Priester, Psychologen und Erzieher soll fortan nicht mehr über das Verbrechen gerichtet, sondern über die „Seele“ der Verbrecher gerichtet werden (ebd. S. 28f).

Foucault (1975) nimmt an, dass die Veränderung der Strafpraktiken die bestehenden Machtverhältnisse widerspiegelt. Wobei Macht immer als etwas Produktives zu sehen ist. Deswegen ist Bestrafung auch als komplexe gesellschaftliche Funktion zu begreifen (ebd., S. 35). Er geht weiter davon aus, dass der Körper somit kein natürlicher sei, sondern ein Produkt dieser Machtverhältnisse ist. Mit den Verhältnissen sind Macht und Wissen gemeint, die untrennbar zusammen hängen (ebd. S. 39).

Diskussion

Die Ausgangsthese, dass sich die Züchtigung rasch verändert hat, konnte Foucault anhand der Beispiele glaubhaft illustrieren. Ausgehend von dieser und sich teilweise stützend auf schon bestehende Theorien, leitet er ab, dass der Körper nun nicht mehr Hauptzielscheibe der Bestrafung (ebd., S. 15) ist, sondern, dass nun die Seele im Fokus steht. Auf diese Ableitung möchte ich im Folgenden näher eingehen.

Wie kommt er auf die Behauptung, dass das neue Ziel die Seele ist? Und ist es nicht eine blosse Unterstellung zu sagen, dass das Ziel der Justiz ein „körperloses Strafsystem“ ist?

Foucault argumentiert zu Recht, dass es nicht möglich ist, den Körper aus der Bestrafung auszuklammern. Und bemerkt stattdessen, dass der Körper als Vermittler gebraucht wird, um das Individuum selbst zu treffen (ebd., S. 18) und beim Versuch die Seele zu treffen immer ein „peinlicher Rest“ bleibt (ebd., S. 25). Laut Foucault ist dies aber nicht zuletzt auch deshalb so, weil das Postulat: „Es ist gerecht, dass ein Verurteilter physisch mehr leidet als die anderen Menschen“ niemals wirklich aufgehoben wurde. Foucault behauptet, dass das Ziel der Justiz, welches folglich den gesellschaftlichen Forderungen teilweise entgegengesetzt ist, sei körperlos zu bestrafen. Weiter sagt er, dass dieses Ziel aber illusorisch und noch lange nicht erreicht ist. Er unterstellt der Justiz daher utopisches Denken.

Nachweise, die eindeutig bestätigen, dass das neue Ziel der Justiz der Körper ist, fehlen jedoch. Foucault leitet diesen Schluss einfach ab:

„Wenn sich das Strafsystem in seinen strengsten Formen nicht mehr an den Körper wendet, worauf richtet es dann seinen Zugriff? Die Antwort der Theoretiker – jener, die um 1760 eine bis heute nicht abgeschlossene Periode eröffnen – ist einfach, fast banal. Sie scheint in der Frage selbst enthalten zu sein. Da es nicht mehr der Körper ist, ist es die Seele“ (ebd., S. 25).

Da er bei den Begriffen Körper und Seele von einem Gegensatzpaar ausgeht, sieht er es als logisch, dass, wenn es nicht mehr der Körper ist, es die Seele ist. Problematisch an dieser Schlussfolgerung ist, dass sie weder auf einer definierten, noch gesicherten Grundannahme der Dichotomie, beruht. Im Gegenteil, es lassen sich durchaus auch Indizien dafür finden, dass Körper und Seele eben nicht zwei eindeutig abgrenzbare Pole sind, sondern, dass beide untrennbar zusammenhängen. Man erinnere sich hier daran, dass die Seele ja nur über den Körper erreichbar ist. Es bestehen an dieser Stelle also Lücken, definitorischer und eingrenzender Art, aber auch im Modell, in dem nämlich der Zwischenraum zwischen Körper und Seele zwar angesprochen, aber nicht miteingebaut, wird. Eine beispielhafte Gegenthese, die deshalb zu überprüfen wäre, wäre, ob es nicht auch denkbar ist von einem Kontinuum von Körper und Seele auszugehen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 8 Seiten

Details

Titel
Über die zentralen Aussagen des Kapitels "Der Körper der Verurteilten" in Foucaults „Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses“
Hochschule
Universität Zürich  (Institut für Erziehungswissenschaft)
Veranstaltung
Aktuelle und historische Themen der Sozialpädagogik
Note
5.5
Autor
Jahr
2015
Seiten
8
Katalognummer
V313525
ISBN (eBook)
9783668131705
ISBN (Buch)
9783668131712
Dateigröße
405 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Michel Foucault, Überwachen und Strafen
Arbeit zitieren
Sonja Gross (Autor:in), 2015, Über die zentralen Aussagen des Kapitels "Der Körper der Verurteilten" in Foucaults „Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313525

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