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Der „Trunkenheitsfahrt-Fall“ und die daran anknüpfende Diskussion

Darstellung und kritische Würdigung

Titel: Der „Trunkenheitsfahrt-Fall“ und die daran anknüpfende Diskussion

Studienarbeit , 2015 , 36 Seiten , Note: 16 (sehr gut)

Autor:in: Max Harttrumpf (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser Untersuchung wird der „Trunkenheitsfahrt-Fall“ des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 235) analysiert. Aufgeworfene Rechtsprobleme sowie die daran anknüpfende Diskussion werden beleuchtet und anschließend kritisch hinterfragt.

Gottwald titulierte die „Trunkenheitsfahrt-Entscheidung“ des Bundesgerichtshofs als eine „aufsehenerregende Kehrtwende“ in der Rechtsprechung zur actio libera in causa. Einige Autoren prophezeiten gar das Ende dieser Rechtskonstruktion. Im Folgenden wird überprüft, ob sich diese Thesen als stichhaltig erweisen. Hierzu werden zunächst die Kernaussagen der Entscheidung zusammengefasst und die grundlegenden Charakteristika der alic dargestellt.

Darauf aufbauend werden sodann die vorliegend in Bezug auf fahrlässige Erfolgsdelikte sowie reine Tätigkeitsdelikte aufgeworfenen Rechtsproblemen erörtert, die Argumente des 4. Strafsenats denen der Literatur gegenübergestellt und schließlich gegeneinander abgewogen. In einer daran anknüpfenden Stellungnahme wird resümiert, ob die Entscheidung des Senats richtig war oder aber die Einwände der Literatur berechtigt sind.

Den letzten Schwerpunkt der Arbeit bildet ein Problem des Strafanwendungsrechts, das in Urteilsbesprechungen verhältnismäßig wenig Beachtung gefunden hat. Gleichwohl ist die Frage nach der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts von enormer praktischer Relevanz und in Kombination mit einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit zugleich dogmatisch höchst interessant.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Zusammenfassung der Entscheidung

I. Feststellungen

II. Kernaussagen

C. Rechtsprobleme

I. Die actio libera in causa

1. Begriff und Charakteristika

2. Die actio libera in causa bei fahrlässigen Erfolgsdelikten

a) Urteil des BGH

b) Zustimmung

c) Einwände

d) Stellungnahme

aa) Verhältnis von Fahrlässigkeit und actio libera in causa

bb) Art. 103 Abs. 2 GG

cc) Ergebnis

3. Anwendbarkeit der actio libera in causa auf reine Tätigkeitsdelikte

a) Urteil des BGH

b) Zustimmung

c) Einwände

d) Stellungnahme

aa) Verwerfung des Ausnahme- und des Ausdehnungsmodells

bb) Verwerfung des Werkzeug- und des Tatbestandsmodells

cc) Ergebnis

4. Konsequenzen

a) Verbleibender Anwendungsbereich der actio libera in causa

b) Die Bestrafung der Defekttat nach § 323a StGB

II. Die objektive Bedingung der Strafbarkeit als Erfolgsort

1. Urteil des BGH

2. Meinungsstand in der Literatur

3. Stellungnahme

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert den „Trunkenheitsfahrt-Fall“ des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 235) im Hinblick auf die strafrechtliche Behandlung von Defekttaten. Ziel ist es, die dogmatische Herleitung der Strafbarkeit trotz Schuldunfähigkeit sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit verschiedener Begründungsmodelle der actio libera in causa kritisch zu hinterfragen und die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitenden Delikten unter Einbeziehung objektiver Strafbarkeitsbedingungen zu beleuchten.

  • Analyse der actio libera in causa bei fahrlässigen Erfolgsdelikten
  • Prüfung der Anwendbarkeit auf reine Tätigkeitsdelikte
  • Kritische Würdigung des Bestimmtheitsgebotes (Art. 103 Abs. 2 GG) im Kontext der Vorverlagerung von Strafbarkeit
  • Untersuchung der territorialen Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei objektiven Bedingungen der Strafbarkeit

Auszug aus dem Buch

aa) Verhältnis von Fahrlässigkeit und actio libera in causa

Für die Annahme von Fahrlässigkeit wird nach gängiger Definition vorausgesetzt, dass der Täter „einen Tatbestand rechtswidrig verwirklicht, indem er objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt, die gerade dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient, und [dass] dieser Pflichtverstoß unmittelbar oder mittelbar eine Rechtsgutsverletzung oder Gefährdung zur Folge hat, die der Täter nach seinen subjektiven Kenntnisse vorhersehen und vermeiden konnte“.

Die Begründung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mittels der alic würde im vorliegenden Fall hingegen daran anknüpfen, dass der (noch) schuldfähige Täter seine Schuldunfähigkeit herbeiführt und sich dabei über die Möglichkeit einer anschließenden Tatbegehung (mindestens) fahrlässig hinweggesetzt hat. Methodisch verfolgen beide Ansätze das identische Ziel: Die Vorverlagerung der „Begehung der Tat“ (§ 20) auf einen Zeitpunkt, in dem die persönliche Vorwerfbarkeit noch gegeben war. Auffallend ist, dass im Rahmen der vorstehenden Definition unmittelbar an das Kriterium der Fahrlässigkeit angeknüpft wird, ohne dieses mit einer objektiven Komponente anzureichern. Der alic kommt in diesem Zusammenhang daher der Charakter einer bloßen Umschreibung für Sachverhaltskonstellationen zu, bei denen die unmittelbar erfolgsverursachende Handlung im schuldunfähigen Zustand ausgeführt wurde und der strafrechtliche Vorwurf sich infolgedessen allenfalls auf die Defektherbeiführung beziehen kann. Bei der fahrlässigen alic handelt es sich lediglich um eine Spielart der gängigen Fahrlässigkeitsgrundsätze. Die Divergenz ist ausschließlich terminologischer Natur.

Indem der Senat argumentiert, der Angeklagte habe durch seinen sorgfaltswidrigen Alkoholkonsum den Erfolg in vorhersehbarer und vermeidbarer Weise herbeigeführt, folgt er zur Strafbarkeitsbegründung der reinen Fahrlässigkeitsdogmatik. Ein Rückgriff auf die alic ist in der Tat nicht vonnöten.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Trunkenheitsfahrt-Fall und Ankündigung der kritischen Analyse.

B. Zusammenfassung der Entscheidung: Darstellung des zugrunde liegenden Sachverhalts und der Kernaussagen des 4. Strafsenats bezüglich der Tatbestände der fahrlässigen Tötung, der Gefährdung des Straßenverkehrs und der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts.

C. Rechtsprobleme: Detaillierte Untersuchung der actio libera in causa bei Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten sowie Analyse der objektiven Bedingung der Strafbarkeit als Anknüpfungspunkt für den Tatort.

D. Fazit: Kritische Schlussfolgerung zur Entscheidung des BGH und Einschätzung der aktuellen Bedeutung der actio libera in causa in der Rechtsprechung.

Schlüsselwörter

Trunkenheitsfahrt, actio libera in causa, Fahrlässigkeit, Schuldunfähigkeit, Defekttat, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Art. 103 Abs. 2 GG, Bestimmtheitsgebot, Tatbestandslösung, Straßenverkehrsgefährdung, Vorsätzlicher Vollrausch, Vorwerfbarkeit, Strafanwendungsrecht, Deliktstypik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des sogenannten „Trunkenheitsfahrt-Falls“ des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 235), insbesondere mit der Frage, wie Täter zu bestrafen sind, die sich vor der Tat vorsätzlich oder fahrlässig in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzen.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die dogmatische Einordnung der actio libera in causa, die Grenzen der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit, die verfassungsrechtliche Konformität der Vorverlagerung von Schuld sowie die Auslegung von Tatbestandsannexen im internationalen Strafanwendungsrecht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist die kritische Würdigung der Entscheidung des 4. Strafsenats, der sich für eine Einschränkung der actio libera in causa aussprach, und die Prüfung, ob diese Entscheidung tatsächlich eine rechtsdogmatische „Kehrtwende“ darstellt oder ob sie zu kurz greift.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassische juristische Dogmatik, indem sie die Argumentation des Bundesgerichtshofs der herrschenden Literaturmeinung gegenüberstellt, sie an den Maßstäben der Verfassung prüft und die systematische Stellung der behandelten Rechtsfiguren im Strafgesetzbuch analysiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der actio libera in causa bei fahrlässigen Erfolgsdelikten sowie bei reinen Tätigkeitsdelikten und die Prüfung der objektiven Bedingung der Strafbarkeit als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des deutschen Strafrechts.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Trunkenheitsfahrt, actio libera in causa, Defekttat, Schuldunfähigkeit, Tatbestandslösung, Bestimmtheitsgebot und die objektive Bedingung der Strafbarkeit.

Wie bewertet die Arbeit die Verwerfung des „Ausnahmemodells“ durch den Senat?

Die Arbeit stützt die Auffassung des Senats, dass das Ausnahmemodell aufgrund des Gesetzlichkeitsprinzips (Art. 103 Abs. 2 GG) verfassungsrechtlich problematisch ist, da richterrechtliche Erweiterungen von Strafbarkeitsgründen, die nicht vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt sind, unzulässig sind.

Welche Rolle spielt § 323a StGB in der Argumentation?

§ 323a StGB wird als notwendiger Ausweg für Fälle gesehen, in denen die actio libera in causa aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht angewendet werden kann, wenngleich die Arbeit einräumt, dass die Strafandrohung dieses Tatbestandes für schwere Defekttaten oft kriminalpolitisch als unzureichend empfunden wird.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der „Trunkenheitsfahrt-Fall“ und die daran anknüpfende Diskussion
Untertitel
Darstellung und kritische Würdigung
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Juristische Fakultät)
Veranstaltung
Klassische Strafrechtsentscheidungen
Note
16 (sehr gut)
Autor
Max Harttrumpf (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
36
Katalognummer
V313766
ISBN (eBook)
9783668128569
ISBN (Buch)
9783668128576
Sprache
Deutsch
Schlagworte
trunkenheitsfahrt Rechtsprobleme BGHSt 42 235
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Max Harttrumpf (Autor:in), 2015, Der „Trunkenheitsfahrt-Fall“ und die daran anknüpfende Diskussion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313766
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Leseprobe aus  36  Seiten
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