Suchtprävention im Internet - Nutzung des Internets als Informationsquelle und Kommunikationsplattform in der Tabakprävention für Professionelle und Heranwachsende


Diplomarbeit, 2004

150 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Suchtprävention in der BRD
1.1. Aufgaben und Interventionen des Staates
1.2. Konzeptionelle Grundlagen der Suchtprävention
1.3. Die Begrifflichkeit in der Prävention
1.3.1. Primäre Prävention im Bereich der legalen Drogen
1.3.2. Sekundäre Prävention im Bereich der legalen Drogen
1.3.3. Tertiäre Prävention im Bereich der legalen Drogen
1.4. Darstellung der ausgewählten Zielgruppe
1.5. Benennung der in Suchtprävention tätigen Institutionen
1.6. Schlussfolgerung

2. Suchtprävention durch Medien
2.1. Darstellung der an Suchtprävention beteiligten Medien
2.2. Suchtprävention im Kontext einer Gesundheitskommunikation
2.3. Suchtprävention in den Medien – beteiligte Institutionen
2.4. Ein Vergleich: Nutzung des Internets in der Tabakprävention durch die Schweiz

3. Suchtprävention am Beispiel der Tabakprävention
3.1. Darstellung der medizinischen Aspekte des Rauchens – ein Krankheitsbild
3.2. Zahlen und Fakten
3.3. Die Rolle der Wirtschaft – Rauchen als Wirtschaftsfaktor
3.4. Politische Aspekte und Gesetzesgrundlagen - die Tabaksteuer
3.5. Passivrauchen
3.6. Spezielle Argumente von jugendlichen Rauchern und Nichtrauchern
3.7. Schlussfolgerung

4. Die Homepage für die Tabakprävention
4.1. Kinder und Jugendliche im Umgang mit dem Internet
4.2. Möglichkeiten für Professionelle im Bereich Prävention im Internet
4.3. Eine Marktanalyse zur Tabakprävention im Internet
4.4. Angebotspalette für das Erstellen der Website „Ich rauche und will aufhören“

5. Perspektiven der Suchtprävention
5.1. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
5.2. Gewichtung der einzelnen Medien
5.3. Arbeitsfelder der Suchtprävention
5.4. Suchtforschung

Literaturverzeichnis

Vorwort

Seit rund 15 Jahren stellen die Probleme rund um Konsum und Handel von legalen und illegalen Drogen für die Bundesrepublik Deutschland eines der zentralen Anliegen der Gesundheitspolitik dar. Allerdings stehen die Folgen des Alkoholmissbrauchs und des Tabakkonsums, die umfangmässig viel bedeutender sind, oft im Schatten des politischen Interesses und der Aufmerksamkeit der Medien.

Zur Wahrnehmung der Verantwortung der Regierung für die Gesundheit ihres Volkes sind Schritte erforderlich, die zum einen auf klaren Fakten basieren und die zum anderen den jeweiligen Problemen und ihrer Dimension auf angemessene Weise begegnen.

Die klaren Fakten sind epidemiologische Zahlen, die belegen, dass in der Bundesrepublik Deutschland in grossem Umfang legale und illegale Drogen konsumiert werden.

Herbst et al. zeigen durch Repräsentativerhebungen, dass von 7833 Probanden im Alter von 18 – 59 Jahren 42,6% der Männer und 29.4% der Frauen rauchen.

Mit über 10 Litern reinen Alkohols pro Einwohner kann Deutschland als ein Hochkonsumland bezeichnet werden.

Fakten sind auch die Tatsachen, dass Mitte der 1990er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland 3,5 Millionen Männer und 2,5 Millionen Frauen regelmässig rauchen; 2,5 Millionen Menschen gelten als alkoholkrank, wovon die Zahl der Männer mit 1,7 Millionen als doppelt so hoch angesehen werden muss.

Medikamentenabhängig sind in diesem Zeitraum 400.000 Männer und 1 Million Frauen und 150.000 Menschen ( 100.000 Männer und 50.000 Frauen ) gelten als abhängig von illegalen Drogen.

Alkohol und Tabak gelten - im Gegensatz zu den illegalen Drogen – seit so langer Zeit und in so hohem Masse als fester Bestandteil unserer Kultur, dass man geneigt ist, über ihre negativen Auswirkungen hinwegzusehen. Der Handel mit Alkohol und Tabak und die Werbung für diese legalen Drogen gehören zum Alltagsbild jeder Stadt und die Wirtschaft hütet die Industrie – und Agrarzweige dieser beiden Genuss – und Suchtmittel wie zwei Kleinode unserer nationalen Produktion.

Wer auf die negativen Folgen des Alkohol – und Tabakkonsums aufmerksam macht, wird immer noch mancherorts als Störenfried wahrgenommen, der zu Übertreibungen neigt und den anderen eine legitimes Vergnügen vermiesen will. Doch auch hier belegen Fakten, dass im Jahr 1990 etwa 95.000 Männer und 16.000 Frauen an tabakbedingten Todesfällen wie Krebs, Kreislaufkrankheiten und Atemwegserkrankungen starben. Die Anzahl alkoholbedingter Todesfälle, vor allem aufgrund von Leberzirrhosen, Krebs, Suiziden und Unfällen, wird seit 1995 auf jährlich 40.000 geschätzt, wobei die Dunkelziffer der Todesopfer durch alkoholbedingte Verkehrsunfälle sicher höher liegt als die tatsächliche von ca. 100 pro Jahr.

1996 gab es 1.700 Todesfälle durch den Konsum von illegalen Drogen, wovon ca. 20 % Frauen sind. ( Schmidt, 1998 )

Die Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland versucht strategisch eine höhere Wirksamkeit, indem sie doppelgleisig agiert. Einerseits existieren die Angebotsreduzierung durch strafrechtliche Massnahmen und die Nachfragereduzierung durch Vorbeugung, und andererseits gibt es Hilfestellung bei Abhängigkeit. Vorwiegend richtet sich die Angebotsreduzierung an Erwachsene, die Massnahmen der Nachfragereduktion sollen ausserdem Kinder und Jugendliche erreichen. Nachfragereduzierende Versorgungsangebote sind vielerorts zu finden, sie versuchen Abhängigkeitserkrankungen vorzubeugen bzw. zu behandeln.

Die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Methoden der Suchtvorbeugung ist insofern besonders relevant, da der Erstkontakt mit Drogen vermieden werden soll, basierend auf der Tatsache, dass ein vermiedener Erstkontakt auch eine spätere Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung verhindert. Hilfestellung bei Abhängigkeit, also Suchtbehandlung, soll nicht nur abhängigkeitserkrankte Erwachsene erreichen, um sie zu therapieren und Folgeschäden zu begrenzen.

Trotz der Massnahmen sind aber Drogengefährdung, - missbrauch und – abhängigkeit nur unzureichend reduziert worden.

So wie das Drogenproblem und seine Massnahmenpakete in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland angewachsen sind, so ist auch die Zahl der Veröffentlichungen zu diesem Thema angewachsen. Jedoch richten sich eine Vielzahl der Bücher und Arbeiten an einen verhältnismässig kleinen Leserkreis, der meist aus Professionellen besteht, die sich in irgendeiner – vorwiegend wissenschaftlichen – Weise mit dem Drogenproblem befassen. Diese Informationen für Fachleute sind wichtig, aber eine grosse Zahl von Interessierten und Betroffenen, gerade aus der Altersgruppe der 10 bis 20 jährigen wird nicht erreicht.

Grundlegende Information tut nach wie vor Not, denn nur auf der Grundlage von Informationen ist eine ausgewogene Meinungsbildung möglich. Aber gerade die Erreichbarkeit dieser grundlegenden Informationen stellt ein grosses Hindernis dar. Kinder und Jugendliche der heutigen Zeit lesen viel seltener in Büchern, als es noch die heutige Erwachsenengeneration tat. Die heutige Jugend bevorzugt ein anderes Medium zur Informationsaufnahme – das Internet.

Der Computer und mit ihm das Internet eröffnen neue Möglichkeiten des Kontaktes, der schnelleren und anderen Erreichbarkeit von Informationen – den sogenannten Inputs – und gehören zur Normalität des Heranwachsenden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche sich mit Hilfe des Computers auch in der Erwachsenenwelt bewegen können und teilweise in Wettstreite mit Erwachsenen treten können.

Mit dieser Arbeit soll versucht werden, Massnahmen der Suchtvorbeugung, speziell der Tabakprävention, in dieses Medium Internet zu integrieren, um Professionelle und Betroffene zu erreichen. Verdeutlicht werden soll die immense Vielseitigkeit des Internets und sein Anwachsen zu einem zentraler werdenden Schwerpunkt.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in 5 Kapitel.

Im ersten Kapitel werden konzeptionelle Grundlagen der Suchtprävention dargestellt. Es erfolgt die Vorstellung der Massnahmen von Prävention im Bereich der legalen Drogen. Des weiteren wird die ausgewählte Zielgruppe der 10 bis 20jährigen Kinder und Jugendlichen erörtert und erklärt, worin ihre Brisanz besteht, sowie die Benennung, der in Suchtprävention tätigen Institutionen.

Das zweite Kapitel widmet sich der Suchtprävention durch die Medien. Hier werden die an Prävention Beteiligten dargestellt und bewertet. Um einen Vergleich ziehen zu können, wird in diesem Kapitel die Nutzung des Internets in der Suchtprävention in der Schweiz vorgestellt.

Kapitel drei beschäftigt sich mit der Suchtprävention am Beispiel der Tabakprävention. Hierin werden die medizinischen Aspekte des Rauchen dargestellt. Dies wird unterlegt von Zahlen und Fakten; die Rolle der nationalen Wirtschaft wird mitbetrachtet. Bestehende Gesetzesgrundlagen sowie politische Aspekte haben eine Schlüsselposition, was ebenfalls für das Passivrauchen gilt. Auflockernd sollen spezielle Argumente von jugendlichen Rauchern und Nichtrauchern wirken. Eine Schlussfolgerung geht in die Ansatzmöglichkeiten von Präventionskonzepten.

Im vierten Kapitel wird eine Angebotspalette für das Erstellen einer Homepage zum Thema Tabakprävention erörtert. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet, und den Möglichkeiten für Professionelle in der Präventionsszene im Internet. Eine derzeitige Marktanalyse der Anbieter im Internet im Bereich der Suchtprävention stellt einen weiteren Punkt dar. Die Schlussfolgerung versucht abschliessend zu beantworten, ob das Internet als Medium in der Suchtprävention auf dem Vormarsch ist oder nicht. Bemerkt werden muss an dieser Stelle , dass das Abchecken der Angebote bis zu einem festgelegten Redaktionsschluss erfolgte.

Das fünfte und letzte Kapitel zeigt die Perspektiven der Suchtprävention auf. Es erfolgt eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und eine Gewichtung der einzelnen Medien. Arbeitsfelder von Suchtprävention sollen gezielt betrachtet werden, wie auch die Entwicklung der Suchtforschung.

1. Suchtprävention in der BRD

1.1. Aufgaben und Interventionen des Staates

Es ist Aufgabe des Staates (BRD), zur Gestaltung der Arbeits-, Lebens-, Bildungs-, Entwicklungs- und Rekreationsbedingungen beizutragen. Das Ziel ist die höchstmögliche Vermeidung von ungebührlichen Belastungen des sozialen, psychischen und körperlichen Wohlbefindens seiner Bürger. Es geht um das Wohl der Gemeinschaft.

Der Mensch trifft Entscheidungen, die ihn allein betreffen. Ist ein Mensch in einer Abhängigkeit, sei es von legalen oder illegalen Drogen, und er will sich von seinen erzeugten Rauschzuständen nicht lossagen und sich der unverstellten Realität stellen und widmen, so hat er diese eine Entscheidung getroffen.

Berührt seine Entscheidung jedoch das Gemeinwesen, dann muss an dieser Stelle das Gemeinwesen mitentscheiden können.

Dieser Sachverhalt zielt auf die Kernfrage, die sich jede staatliche Drogenpolitik zu stellen hat: Wie weit kann der Einzelne über sein Handeln frei entscheiden, und wo muss der Staat eingreifen?

Es ist sicher nicht im Interesse der meisten Menschen, wenn überdimensional viel in ihrem Leben von aussen reglementiert wird. Das betrifft vor allem den Fall, wenn der eigene Handlungs- und Entscheidungsspielraum zu sehr eingeengt wird.

Somit wird klar, dass in einem von vielen Einzelinteressen bestimmten Gemeinwesen ein beträchtlicher Regelungsbedarf besteht.

An dieser Stelle kommt der Gleichheitsgrundsatz zum Tragen und um diesem Rechnung zu tragen, bedarf es der Einschränkung des Handlungsspielraumes insbesondere der Starken.

Wäre dem nicht so, blieben den Schwächeren kaum Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Dieser konsequente Minderheitenschutz ist einer der wichtigsten Faktoren einer Demokratie.

Wird diese Tatsache in den Bereich der Drogenpolitik übertragen, geht es vor allem um die bleibende Sicherung des Schutzes der Schwachen vor schädlicher Einflussnahme von aussen.

An diesem Punkt stellt sich die Frage, wer die Schwachen sind. In erster Linie muss an Kinder und Jugendliche gedacht werden, aber auch an die Menschen, die uninformiert und unerfahren sind, Menschen, denen es schwer fällt, vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen.

Einen relativ hoher Anteil der Menschen kann auf einfache Art zu Verhaltensweisen verleitet werden, die ihnen schlussendlich finanzielle, persönliche oder auch gesundheitliche Nachteile bringen. Ein Grund dafür ist, dass diese Menschen die Tragweite ihres Tuns von vornherein nicht vollständig überblicken. Das soll nicht heissen, dass diesen Menschen die Kritik- und Urteilsfähigkeit abgesprochen wird, sondern es ist ein Hinweis, dass zur Beurteilung mancher schwieriger Sachverhalte häufig Information und Schulung erforderlich sind.

Es ist nicht an der Tagesordnung, dass der Staat jedem Bürger die Verantwortung für sein Handeln abnehmen und ihn vor schädlichen Folgen schützen kann. Im Falle gesundheitlicher Schädigungen jedoch, für die das Gemeinwesen schliesslich einstehen muss, steht dem Staat eine Art Mitbestimmungsrecht zu.

Wird also von einem Regelungsbedarf durch Drogengesetzgebung gesprochen, so ist damit der Handlungsbedarf seitens des Staates gemeint.

Dort, wo allein der einzelne betroffen ist, kann man ihm vieles selbst überlassen. Dort jedoch, wo die anderen mitbetroffen sind, brauchen wir Regeln, weil der einzelne die Verantwortung für die Gemeinschaft in der Regel nicht übernehmen kann. (Täschner,1997)

Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1992 geht hervor, dass sich das Gemeinwesen sogar mit strafrechtlichen Mitteln gegen die Ausbreitung des Drogenkonsums wehren darf, weil es in diesem Fall gilt, die Ursache einer schweren Belastung der Allgemeinheit mit negativen Dauerfolgen abzuwehren. (Bundesgerichtshof,1992)

Eine oft gehörte Meinung diesbezüglich lautet, dass es die Strafverfolgung sei, die das Drogenproblem erst schaffe. Gemeint ist: Keine Strafverfolgung – Kein Drogenproblem.

In diesem Fall wird die Ursache des Problems mit der Wirkung verwechselt. Die Strafverfolgung ist nicht das Ursächliche der Drogenproblematik, ihr kann nur durch einschränkende Massnahmen begegnet werden.

Es ist ein Trugschluss, dass es weniger Drogen gibt, wenn die Drogen zum Konsum freigegeben werden oder jegliche Einschränkungen in der Erreichbarkeit hinfällig wären. In diesem Zusammenhang tragen nur Massnahmen zur Problemlösung bei, die Angebot und Nachfrage verringern.

Da der Staat das Mass an Delinquenz, Kriminalität, Aggressivität, sozialer Desintegration, Drogenkonsum, psychischen Störungen und körperlichen Erkrankungen so gering wie möglich halten will und soll, stehen ihm Eingriffshandlungen zu. Diese werden in der Regel als Interventionen bezeichnet. Erklärt werden diese Interventionen als Aktivitäten in helfender, unterstützender, kontrollierender und korrigierender Absicht mit dem Ziel, in den Prozess der Entstehung von Abweichung, Auffälligkeit, Beeinträchtigung und Benachteiligung einzugreifen. (www.bundesregierung.de ,2003)

Die zwei Wege der Intervention sind:

1. Präventive Intervention - bevorstehende Störungen der Persönlichkeitsentwicklung zu vermeiden
2. Korrelative, Kurative oder Rehabilitative Intervention – bereits bestehende Auffälligkeiten der Persönlichkeitsentwicklung in den verschiedenen Bereichen zu mindern und möglichst wieder zu beseitigen. (ebenda)

Die nationale Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung ist sich der komplexen Herausforderung unserer Zeit bewusst geworden und hat ihre Politik unter Nutzung der Interventionsmöglichkeiten und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Zahlen verändert.

Das Augenmerk richtet sich auf Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, des Drogenhandels und der Drogenproduktion und gründet sich auf den folgenden Säulen:

1. Prävention
2. Therapie und Beratung
3. Überlebenshilfe
4. Angebotsreduzierung und Repression.

Bei der Prävention spielt die Suchtprävention eine entscheidende Rolle, um Missbrauch und Abhängigkeiten, die für Betroffene und Angehörige viel Leid verursachen, mit allem Nachdruck zu verhüten. An dieser Stelle stehen illegale Drogen mit legalen Drogen auf derselben Stufe. Vorrangig werden dabei dezentralisierte Konzepte erarbeitet, da die Effektivität von Präventionsmassnahmen am Ort des Geschehens am höchsten sind. Erste Zielgruppe sind die Jugendlichen.

Ziel von Therapie und Beratung ist, gefährdeten oder bereits abhängigen Menschen zu helfen, ihr Überleben zu sichern und für eine Behandlung zu motivieren. Sollten diese Massnahmen von Erfolg gekrönt sein, müssen sich Einstellung und Verhaltensweisen potenziell Süchtiger ändern. Kinder und Jugendliche müssen stark gemacht werden vor allem in Bezug auf die Abwehr von Anfechtungen. Durchgeführte Abschreckungsmassnahmen haben sich mehrheitlich als unwirksam herausgestellt. Ein Grund war, dass Hunger, Neugier und Risikofreude gerade bei Adoleszenten eine Triebfeder für spontanes Handeln sind. (Caspers-Merk,2002)

Die Überlebenshilfen sollen vorrangig zur Senkung der Mortalität von chronisch mehrfach abhängigen Drogen- und Alkoholkonsumenten führen. Dazu zählen Massnahmen der Verbesserung der Notfallhilfe und zur Minimierung von Infektionen im Strafvollzug.

Im Bereich der Repressionsmassnahmen kommt das Strafrecht zum Tragen, das im sogenannten Betäubungsmittelgesetz (Bundesgerichtshof,1992) verankert ist. Wichtiger sind bei diesem Thema die Reduzierung des Angebotes an Suchtmitteln und der Nachfrage.

1.2. Konzeptionelle Grundlagen der Suchtprävention

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Suchtprävention im Bereich der sozialen Arbeit, im Recht und in der Medizin zu einem ernstzunehmenden Bereich entwickelt. Das kontinuierlich steigende Angebot an präventiven Massnahmen äussert sich in einer kreativen, bisweilen chaotisch anmutenden Vielfalt. Für diese Heterogenität gibt und gab es einige Gründe wie die uneinheitliche Gesetzeslage, eine mangelnde Koordination sowie eine unzureichende Wirkungsforschung und Qualitätssicherung.(Hafen, 2002)

Die Suchtprävention hat in diesem Zeitraum eine politische und strategische Aufwertung erfahren in Verbindung mit einem Zuwachs einerseits an theoretischen und empirischen Kenntnissen und andererseits an praktischen Erfahrungen auf dem Feld der Suchtprävention.

Aufgrund dieser Tatsachen ist es im Jahr 2000 gelungen, auf fundierter Wissensbasis ein umfassendes Konzept zur Suchtprävention einschliesslich anwendungsorientierter Grundsätze der Suchtprävention in der Praxis zu erstellen. Zu verdanken ist dieses Konzept einer gemeinsamen Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und den Landeskoordinatoren für Suchtprävention. Ziel dieser Ausarbeitung ist es, der Suchtprävention in der Bundesrepublik Deutschland einen konzeptionellen Rahmen zu geben inklusive der suchtpräventiven Arbeit der BZgA.

Das Konzeptpapier beinhaltet

1. die grundlegenden wissenschaftlichen und konzeptionellen Bausteine moderner Suchtprävention zu dokumentieren,
2. die bisherigen und künftigen Aktivitäten der BZgA vor diesem Hintergrund zu verorten,
3. für das künftige Handeln im Feld der Suchtprävention – nicht nur für die BZgA, sondern für alle Akteure – Handlungsempfehlungen bereitzustellen. (BZgA, 2003)

Die Benennung der oben erwähnten Institutionen gibt einen Hinweis auf die Teilbereiche der Suchtprävention in Deutschland. So ist in der BRD eine Unterteilung in primäre Prävention, sekundäre Prävention und tertiäre Prävention zu finden, die in den Konzepten von BZgA, DHS und den Landeskoordinatoren für Suchtprävention zur Anwendung gebracht wird.

Im folgenden werden diese drei Teilbereiche näher erklärt.

1.3. Die Begrifflichkeit in der Prävention

„Prävention“ ist eines der Schlagwörter unserer Zeit. Mit präventiven Massnahmen sollen negative Begleiterscheinungen der gesellschaftlichen Entwicklung wie Sucht, Gewalt, Krankheiten etc. verhindert werden. Die Prävention vermittelt das Gefühl, dass „etwas getan“ wird gegen die Missstände in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund erfreut sich der Begriff einer durchaus verständlichen Beliebtheit. (Hafen, 2002)

Um der Prävention auch eine genügende theoretische Fundierung zu geben, soll versucht werden, die unterschiedlichen Definitionsmodelle darzustellen und zu vereinheitlichen.

Als erstes muss herausgestellt werden, dass sich Prävention von Behandlung unterscheidet. Wenn man Gesundheit und Krankheit nicht als absolute Begriffe versteht, sondern als Kontinuum, dann heisst das zwangsläufig, dass die beiden Begriffe untrennbar miteinander verbunden sind. Das bedeutet, dass jede Behandlung (zum Beispiel das Einsetzen eines Herzschrittmachers) auch präventive Aspekte (hier die Verhinderung eines weiteren Infarktes) beinhaltet, während jede präventive Massnahme auch behandelnde Elemente umfasst. (Hafen, 2002)

Wenn nun eine klare analytische Trennung von Prävention und Behandlung angestrebt wird, müssen Parameter festgelegt werden, anhand derer eine Trennung vollzogen werden kann. Ein Parameter, der die deutlichste Trennung ermöglicht, ist für uns das (Nicht-) Vorhanden – Sein des zu verhindernden Problems. (Hafen, 2002)

Das soll heissen, dass all diese Massnahmen als Prävention bezeichnet werden, deren Ziel die Verhinderung eines Problems ist, das noch nicht manifest geworden ist. Die anderen Massnahmen – Beseitigung von bestehenden Problemen – werden der Behandlung zugeordnet.

Diese Unterscheidung von bestehenden und zukünftigen Problemen, die beide gegenwärtige Ziele von Interventionsversuchen sind, werden damit zur tragenden Differenz von Behandlung und Prävention. (Hafen, 2002)

Da Prävention und Behandlung grundsätzlich verschiedene Ausgangslagen haben, muss eine Trennung der Begrifflichkeiten erfolgen. Zur Verdeutlichung ein Beispiel : Ein Psychologe berät in seiner Praxis einen alkoholabhängigen Patienten ganz anders als ein professioneller Präventionsfachmann, der verhindern soll, dass Jugendliche Drogen konsumieren.

Des weiteren steht die Prävention vor der fast paradoxen Situation, dass zu verhindernde Probleme (noch) nicht bestehen und trotzdem präsent sind: Auf der einen Seite im öffentlichen Bewusstsein, das durch die Massenmedien laufend mit neuen Problemlagen versorgt wird und denen es mit präventiven Massnahmen vorbeugen soll. Andererseits in der individuellen Geschichte von Institutionen, die mit Hilfe der Prävention verhindern wollen, dass sich bereits aufgetretene und behandelte Probleme wiederum manifestieren oder sogar verstärken.

Das (Nicht-)Vorhandensein von Problemen kann Prävention von Behandlung trennen.

Im folgenden werden verschiedene Definitionsmodelle von Prävention dargestellt, um den Wandel im Einsatz der Begriffe zu verdeutlichen und um das Bemühen sichtbar zu machen, den Menschen und seine Umwelt in der ganzen Vielfalt darzustellen.

Erfolgt eine Definition von Prävention nach dem Ziel, so wird unterschieden in:

1. primäre Prävention (Ausschaltung von Krankheitsursachen)
2. sekundäre Prävention (Früherkennung)
3. tertiäre Prävention (Vermeidung von Krankheitsfolgen und ihres Fortschreitens). (SGB IX, §3, 2001).

Danach können verschiedene Definitionsmodelle dargestellt werden.

Ein Modell 1 unterteilt Prävention in Primärprävention (Ersterkrankung verhindern) und in Sekundärprävention (Wiedererkrankung verhindern).

Bei Modell 2 sind die Stufen der Primärprävention (Inzidenz der Erkrankung soll beeinflusst werden), der Sekundärprävention (Prävalenz der Erkrankung soll durch Verkürzung der Krankheitsdauer vermindert werden) und der Tertiärprävention (Komplikationen sollen vermieden werden) zu finden.

Ein drittes Modell sieht in der Primärprävention eine unspezifische Gesundheitsförderung (Impfungen, Gesundheitserziehung), in der Sekundärprävention eine spezifische Gesundheitsvorsorge durch Screeningtests und Filteruntersuchungen und in der Tertiärprävention eine Rezidivprophylaxe und Rehabilitationsmassnahmen.

Modell 4 unterscheidet Prävention in:

- Gesundheitsförderung (health promotion) mit dem Ziel der Verbesserung und/oder der Erhaltung eines Gesundheitszustandes
- Krankheitsverhütung (disease prevention), die eine Erst- oder Wiedererkrankung verhüten soll
- Krankheitsheilung (kuration), die Massnahmen wie Feststellen, Ausschliessen, Heilen, Lindern, Vermeiden und Vermindern einer Erkrankung beinhalten
- Wiederbefähigung (Rehabilitation).

Die folgende Aufstellung soll den Wandel der Modelle weiter erklären:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

An dieser Stelle wird der geschichtliche Wandel deutlich. Im Bereich der Sozialhygiene war Deutschland vor dem II. Weltkrieg führend. Massnahmen wie Aufklärungskampagnen durch Aushänge, Vorträge und vor Ort tätigen Sozialhygienikern trugen erheblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen bei. Das Tätigkeitsfeld beinhaltete Sachverhalte wie Essen, Kinderernährung, Körper- und Wohnhygiene, sportliche Aktivitäten etc..

Im weiteren geschichtlichen Verlauf wurde versucht, den Menschen für seine Gesundheit weiter zu sensibilisieren. Hier war die Pädagogik gefragt und die Gesundheitserziehung kam zum Tragen.

Gesundheitserziehung bezeichnet alle Strategien der Stärkung der Persönlichkeit durch Wissens- und Kompetenzvermittlung, um die Selbstorganisation des Gesundheitsverhaltens und die Gestaltung gesundheitsrelevanter Umweltbedingungen zu ermöglichen. (Hurrelmann, 2000)

Gesundheitserziehung bezieht sich auf alle Aktivitäten, die gesundheitsbezogenes Lernen fördern. Als Aktivitäten werden hier solche verstanden, die relativ dauerhaft den Wechsel von Hilflosigkeit zu individueller gesundheitlicher Kompetenz ermöglichen. (Briskon-Zinke, 1998)

Mit dem Beginn einer kritischen Diskussion über Inhalt und Bedeutung von „Erziehung“ bezüglich der Modelle 2 und 3 wurde versucht , die autoritäre Seite zu ändern oder Gesundheitserziehung in einen anderen Kontext zu bringen.

„Man ging davon aus, dass Aufklärung durch Wissensvermittlung zu einer vernunftorientierten Ausrichtung der individuellen Lebensweise führen würde. Dieses als notwendig erachtete Wissen, gepaart mit mahnend schulmeisterlichen Vermittlungsmethoden („Du darfst“, „Du musst“, „Du sollst nicht“) war auf Abschreckung und Vermeidung lebensgefährdender Risikofaktoren ausgerichtet. Gesundheitserziehung zielte damit auf ausgesuchte Verhaltensänderungen ab. Diese Pädagogik des Zeigefingers auf der Grundlage einer autoritären, von oben strukturierten Erziehungsauffassung arbeitete vor allem mit Schuldzuweisungen und der Erzeugung von Angst. Darüber hinaus wurde sowohl Krankheit als auch Gesundheit individualisiert, das Individuum wurde für die Folgen gesundheitsschädigender Verhaltens- und Lebensweisen verantwortlich gemacht“ (Schneider, 1998, S.35).

Horn (1987) kritisiert die Logik der Ausrichtung an diesem einfachen Risikofaktorenmodell. Aus diesem Grund besteht keine Garantie, dass durch ein erfolgreiches Zurückdrängen der Risikofaktoren die entsprechenden Krankheiten wirklich ausbleiben.

Wird Gesundheitserziehung des weiteren in den Kontext einer Gesundheitsbildung gebracht, so wird diese methodisch erklärt als Einüben von Verhaltensweisen und Stärkung der persönlichen Verantwortung (zum Beispiel Zähneputzen im Kindergarten) einerseits und andererseits als Gesundheitsaufklärung durch Wissensvermittlung (zum Beispiel über Risikofaktoren oder gesunde Ernährung) und als Gesundheitsberatung (Beratung von bereits Erkrankten durch Experten).

Schlussendlich geht das Risikofaktorenmodell davon aus, dass jedes Individuum in der Lage ist, sein Gesundheitsverhalten zu verändern, wenn es nur genügend Informationen hat.

Empirische Untersuchungen brachten jedoch kritische Resultate hervor. Mehrere Studien , die eine Evaluation präventiver Arbeit an Schulen beinhalteten, haben gezeigt, dass eine Verhaltensänderung bei Kindern und Jugendlichen nicht durch Angstappelle oder durch reine Wissensvermittlung hervorgerufen wird . „Der Hintergrund liegt in der Lebenssituation. Gesundheit ist für Kinder und Jugendliche zwar ein wichtiger Orientierungspunkt, aber zugleich auch ein selbstverständlich erfahrener Erlebniszustand“ (Grundböck, 2002).

Mit der Einführung des Begriffes der Gesundheitsförderung, dessen Konzept Thema der Ottawa – Charta der WHO 1986 war, wurde ein erneuter Wandel sichtbar.

Nachdem von aussen versucht worden war auf den Menschen einzuwirken, damit dieser seine Gesunderhaltung ernst nahm, wurde jetzt der Mensch mit seinen eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Mittelpunkt gestellt.

Es erfolgte eine Abkehr von der (alleinigen) Suche nach Risikofaktoren für spezifische Krankheiten und die Hinwendung zur Frage: „Wie und wo wird Gesundheit hergestellt?“ (Schwartz et.al., 1998). Die Forschung zeigt, dass Gesundheit auch von biologischen, sozialen, psychischen und Umweltdeterminanten geprägt ist. Es werden die Lebensverhältnisse der Menschen beleuchtet, die für die Gesundheit relevant sind. In diesem Kontext werden laut Ottawa – Charta soziale und individuelle Ressourcen auf der gleichen Ebene platziert wie körperliche Fähigkeiten.

Es erfolgt die Aktivierung der Gesundheitsressourcen des Einzelnen durch Gesundheitsaufklärung und Gesundheitsberatung. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang aber das höhere Mass an Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit.

Bezüglich dieses Sachverhaltes lassen sich nach der Methodik des präventiven Vorgehens Unterscheidungen treffen:

1. Verhaltensprävention – stellt eine Verhaltensänderung durch erzieherische, verhaltenstherapeutische, beratende und bildende Massnahmen sowie durch soziale und rechtliche Sanktionen dar. Das Individuum ändert bestimmte Verhaltensweisen durch Aufklärung und Kompetenzschulungen.
2. Verhältnisprävention – ist die Erhaltung, Schaffung und Wiederherstellung gesundheitsdienlicher Verhältnisse in der natürlichen, der Arbeits- und der sozialen Umwelt. Es sind unspezifische Massnahmen zur Änderung von Verhältnissen. (Popp, 2001)

Bezogen auf die Unterteilung der Prävention in primär, sekundär und tertiär stehen diese zu Verhaltens- und Verhältnisprävention in Beziehung. Das sollen folgende Beispiele verdeutlichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In der Literatur (Bäuerle, 1996; Bründel, Hurrelmann, 1997) sind die Begriffe der Verhaltens- und Verhältnisprävention auch als personenbezogene und strukturelle Prävention beschrieben. Danach zielt die personenbezogene Prävention auf Auseinandersetzung und Aufklärung mit Drogen und abhängigen Verhaltensweisen sowie auf eine allgemeine Lebenskompetenzförderung. Die strukturelle Prävention verfolgt die Verbesserung des sozialen Umfeldes. Diese präventiven Massnahmen haben sich vorwiegend in der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen etabliert, auf die im weiteren noch näher eingegangen wird.

Die Gesundheitsprogramme der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass es nicht genügt, gesundheitsfördernde Umstände zu schaffen, sondern es muss auch eine Einübung in die besseren Möglichkeiten erfolgen.

1.3.1. Primäre Prävention im Bereich der legalen Drogen

Allgemein gesprochen ist es so, dass „die Primärprävention alle spezifischen Aktivitäten vor Eintritt einer fassbaren biologischen Schädigung umfasst. Ziel ist, die Neuerkrankungsrate (Inzidenzrate) einer Erkrankung in einer Population (oder Eintrittswahrscheinlichkeit bei einem Individuum) zu senken“ (Schwartz et al, 1998).

Aktivitäten in diesem Bereich sollen der Beseitigung der ursächlichen Faktoren für die Erkrankung dienen. Sie können am Individuum ansetzen oder zur Veränderung von Umweltfaktoren beitragen.

An dieser Stelle kann wieder auf die Begriffe Verhaltensprävention und Verhältnisprävention hingewiesen werden. Ersterer beinhaltet zum Beispiel jegliche Art von Aufklärungskampagnen, Ernährungsberatung oder Unfallverhütung und letzterer betrifft zum Beispiel Impfungen oder Jodzusatz zum Salz.

Um aber die primäre Prävention in den Kontext der legalen Drogen wie Tabak und Alkohol zu betten, verinnerlicht diese Präventionsart alle Massnahmen, die einen gesundheitsgefährdenden Konsum von Nikotin und Alkohol vermeiden helfen.

Kritisch muss hier angemerkt werden, dass es nicht um eine generelle Abstinenz von diesen legalen Drogen geht. Aber neuere Konzepte der Kompetenzschulung bei Adoleszenten nehmen sich diese Tatsache als Ausgangspunkt.

Massnahmen dieser Art sind:

1. Substanzbezogene Politik
2. Information
3. Pädagogische Massnahmen.

Bezüglich der substanzbezogenen Politik ist das Wissen um die Tatsache wichtig, dass der Preis eine der wirksamsten Strategien zur Senkung des Tabakkonsums ist. Das Anstreben eines abschreckend hohen Verkaufspreises von Tabakprodukten soll eine möglichst starke Reduktion des Konsums gerade bei Jugendlichen erreichen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse sehr sensibel auf die Verkaufspreise reagieren. Ökonomisch gesehen kommt hier die Preiselastizität der Nachfrage zum Tragen. Es darf aber nicht zu weit gegangen werden, da sich ansonsten der Konsum auf andere gesundheitsschädliche, aber billigere Produkte verlagert. Weitere Folgen könnten ein unkontrollierbares Ansteigen des Schmuggels oder eine höhere Beschaffungskriminalität sein.

Zur Umsetzung dieser Massnahmen muss die Verfassungsmässigkeit der Tabaksteuer geprüft werden. Empfehlenswert sind in diesem Zusammenhang Studien über die Kosten des Tabakkonsums und zur Preiselastizität der Nachfrage. Überlegungen auf der Basis von Forschungsergebnissen sind hilfreich, und es werden so, neben dem Staat als wichtigem Rollenträger, auch ökonomische Institute, Wirtschaftsinstitute, Universitäten und andere Einrichtungen, die sich mit Kostenexpertisen und Preispolitik beschäftigen, einbezogen.

Zur Information ist zu sagen, dass Jugendliche eine der wichtigsten Zielgruppen der Tabakindustrie sind. Es gibt einen Zusammenhang zwischen den mit dem Rauchen verbundenen Gesundheitsrisiken und dem Einstiegsalter. Häufig zu lesen ist, dass der Tabak immer mehr als sogenannte Einstiegsdroge betrachtet wird, das heisst, als eine Droge, die konsumiert wird, bevor der Betreffende auf andere Stoffe mit schwerwiegenderen Folgen umsteigt. An den legalen Substanzen – wie eben dem Tabak – „lernen“ Kinder und Jugendliche, Drogen zu verwenden. Bühringer (2000) geht sogar so weit zu sagen, dass Sucht eine der Kinderkrankheiten ist. Er macht deutlich, dass Sucht nicht über Nacht beginnt und eine Vorsorge schon in der Schwangerschaft beginnen muss. Denn zu den Faktoren, die einen ersten Drogenkonsum begünstigen, gehört eine familiäre Disposition, die sich zum Beispiel im Umgang der Eltern mit Tabak und Alkohol äussert. Daher ist ein Einschreiten auf den Ebenen der Information und des Sponsorings erforderlich.

Allgemeine Informationen beinhalten beispielsweise gezielte Sensibilisierungskampagnen am Ausbildungsplatz der Kinder und Jugendlichen und in ihrer Freizeit oder auch Präventionskampagnen im Rahmen von Sportanlässen. Dies alles sind Kampagnen, die das Wissen über Tabak, dessen Konsum und den daraus resultierenden möglichen Konsequenzen erhöhen sollen, denn das heutige Wissen der Kinder und Jugendlichen reicht nicht aus, dass jeder eine fundierte Entscheidung über die eigene Zukunft als Raucher oder Nichtraucher treffen kann.

Bezüglich der pädagogischen Massnahmen ist festzuhalten, dass die Tabakprävention bei Jugendlichen bis zu den achtziger Jahren des 20. Jh. hauptsächlich darin bestand, über die negativen Auswirkungen des Rauchens auf die Gesundheit zu informieren. Franzkowiak (1998) meint, dass die Überzeichnungen und die Horrorszenarien im Zuge der Abschreckungsstrategien jedoch eher zu Unglaubwürdigkeit und der Verdrängung möglicher Probleme innerhalb der angesprochenen Gruppen führten.

Im weiteren wurde die reine Abschreckung durch sachliche Aufklärung abgelöst, die scheinbar objektiv fungierte, aber die negativen Aspekte in den Vordergrund stellte.

So erworbene Kenntnisse genügen nicht, um damit eine Verhaltensänderung zu bewirken. Nach dem heutigen Wissensstand sind diese Kenntnisse lediglich Teil einer umfassenden Strategie für die Prävention und auch für die Gesundheitsförderung. Die Vermittlung solcher Kenntnisse ist nötig, aber eben im entsprechenden Rahmen.

Studien der letzten zwei Jahrzehnte haben die Bedeutung eines integrierten Ansatzes verdeutlicht. Einerseits soll eine Verbesserung des sozialen Klimas in der Familie und in der Schule angestrebt, andererseits sollen anhand erzieherischer Programme die sozialen Kompetenzen – Stärkung des Selbstbewusstseins, Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung und Widderstandskraft gegenüber Gruppenzwängen – verbessert werden (White, 1999).

Diese Programme sind noch erfolgreicher, wenn sie Kinder und Jugendliche früh, das heisst vor dem Einstieg ansprechen.

1.3.2. Sekundäre Prävention im Bereich der legalen Drogen

Schwartz et al. (1998) sehen in der Sekundärprävention alle Massnahmen zur Entdeckung symptomloser Krankheitsfrühstadien und die wirksame Frühbehandlung entdeckter Fälle. Das Ziel ist die Inzidenzabsenkung manifester oder fortgeschrittener Erkrankungen. Im Gegensatz zur primären Prävention geht es nicht mehr um die Verhinderung von Krankheit, sondern um eine Früherkennung von Krankheiten und das, wenn möglich, bevor Symptome auftreten.

Der Stellenwert der Sekundärprävention in der Gesundheitspolitik stieg in dem Masse an, in dem die Geldmittel für Primärprävention bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen gekürzt oder gar gestrichen wurden. Vor allem in Zeiten immer knapper werdender finanzieller Ressourcen für den Gesundheitsbereich rücken Massnahmen in den Vordergrund, die sich nicht an eine unüberschaubare Menge von Personen richten, sondern ganz gezielt für Risikopopulationen angelegt sind. (Resnick & Burt, 1996 in: Schmidt,1998)

Um die sekundäre Prävention in den Bereich der legalen Drogen zu betten, wird darunter die Arbeit mit Risikogruppen verstanden, in dem Fall also bereits konsumierende Gebraucher bzw. akut Gefährdete.

Renn (1990) meint, dass mit Sekundärprävention der Bereich der Suchtvorbeugung beschrieben wird, der auf die Beeinflussung bereits bestehenden Konsums von Drogen abzielt. Hier soll vor allem die Entwicklung von riskantem zu missbräuchlichem Konsum und zu Abhängigkeit verhindert werden.

Silbereisen (1995 in: Schmidt, 1998) sieht die Bemühungen der sekundärpräventiven Arbeit in der Verhinderung eines Umschlagens von Gebrauch zu Missbrauch, bzw. des Überganges von akutem zu chronischem Missbrauch.

Mit dem Wort „konsumentenbegleitend“ wird die Zielpopulation klarer, nämlich die Risikogruppe der gefährdet Gebrauchenden (ebenda). In diesem Fall sind die Jugendlichen gemeint, die das Risiko tragen, dass aus anfänglichen Konsummotiven wie Neugier, Abenteuerlust, Protestverhalten oder ähnlichem ein manifestes Suchtverhalten entsteht . (www.ginko-ev.de 2004)

Die Herangehensweise in der Sekundärprävention bedingt einerseits die Einschätzung, dass nicht jede Form von Drogenkonsum riskant oder schädlich ist (Schmidt, 1998) und andererseits die Tatsache, dass im Vorfeld eine Abhängigkeit entstanden ist und diese diagnostiziert werden sollte. Die Diagnose einer Abhängigkeit wird gestellt, wenn während des letzten Jahres mindestens drei der folgenden Kriterien des Abhängigkeitssyndroms gegeben waren:

- Drang zum Konsum
- verminderte Kontrollfähigkeit zur Beendigung oder Begrenzung des Konsums
- Konsum mit dem Ziel, Entzugssymptome zu mildern
- körperliches Entzugssyndrom (Unruhe, Zittern, Angst)
- Toleranzbildung, das heisst die oder der Abhängige verträgt zunehmend grössere Mengen
- zunehmender Konsum nach psychischem oder körperlichem Bedarf
- fortschreitende Vernachlässigungen anderer Interessen zugunsten des Konsums
- anhaltender Konsum trotz des Wissens um schädliche Folgen.

Eine Abhängigkeit lässt sich zuverlässig und gültig erfassen durch:

1. Screening (Fragebogen)
2. Diagnostik
3. Bestimmung der Schwere von Abhängigkeit.

Voraussetzung für jegliches Erfassen oder Diagnostizieren ist jedoch die Motivation des Betroffenen, sich aktiv mit der eigenen Abhängigkeit auseinanderzusetzen, wobei nicht vergessen werden darf, dass gerade in der Identifikation der Betroffenen die Schwierigkeit liegt. Woran ist – ausser an den oben genannten Faktoren – noch zu erkennen, dass Jugendliche vom harmlosen Konsum zu riskanten Konsummustern gewechselt sind? Allein körperliche Symptome sind nicht ausreichend. Hier ist das Herstellen eines Zusammenhanges von körperlichen Auffälligkeiten und Verhaltensänderungen wichtig. Denn beispielsweise gerötete Augen, Händezittern oder Schweissausbrüche können viele Ursachen haben und sind allein nicht aussagekräftig.

Verhaltensauffälligkeiten können auf eine Krise hinweisen, in der ein Konsum von legalen Drogen als Hilfe zur Lösung von belastenden Lebenssituationen und unzureichender Problemverarbeitung gesehen wird oder aus Gründen der täglichen Auseinandersetzung mit Alltagssituationen.

Dazu können zählen:

- Freundschaften werden plötzlich beendet oder wechseln häufig
- bisherige Interessen werden ersatzlos aufgegeben
- Teilnahmslosigkeit
- Rückzug in die Isolation
- Opposition gegen alles und jeden
- alles wird negativ gesehen
- Wutausbrüche, Weglaufen und Verzweiflung als Reaktion auf schwierige Situationen. (www.ginko-ev.de ,2004)

Entsprechende Hilfemassnahmen sind hier Strategien mit Blick auf konsumierende Jugendliche. Eine vorhandene Abhängigkeit soll beseitigt werden oder ein gefährdender Konsum soll gemindert werden mit Hilfe von:

1. schriftlicher Information
2. Ratschlag
3. Kurzberatung, Beratung
4. Behandlung.

Schriftliche Informationen werden meist in Form von Broschüren oder Flyern abgegeben. Der Zugang erfolgt aus eigener Motivation oder durch andere Personen, die erkannt haben, dass Hilfe benötigt wird (Freunde, Bekannte, Mitarbeiter von Jugendeinrichtungen und Vereinen, Streetworker,...). Institutionen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) geben diese Informationen heraus, die im Layout und in der Art der Informationsvermittlung jugendgerecht und zeitgemäss sind. Es ist recht einfach, an diese Informationen heranzukommen. Sie sind für den Leser oder für den Betroffenen leicht verständlich aufgebaut mit vielen Abbildungen und Farben und zeigen oft die Jugendlichen in einem erstrebenswerten fröhlichen und unbeschwerten Kontext, meist sogar in einer wertfreien Darstellung, die sich auf Positives im Leben der Jugendlichen bezieht.

Ein Ratschlag erfolgt zumeist von Fachpersonen wie Ärzten, bei denen Jugendliche in Behandlung sind oder gar zu Routineuntersuchungen kommen. Ärzte oder Psychologen geben Hinweise, wo Hilfe angeboten wird oder machen erstmalig auf das Problem aufmerksam.

Kurzberatungen haben eine Dauer von maximal einer Stunde ; eine Beratung beinhaltet mehrere Termine. Hier werden Institutionen und Fachpersonen aktiv, die Betroffenen im Umgang mit gefährdendem Konsum oder dessen Verhinderung helfen wollen. Zumeist sind das Jugendliche mit Schwierigkeiten in Familie, Schule oder Arbeit, die über eine Konsumerfahrung verfügen, aber einen Informationsbedarf zum Thema Sucht und Drogen haben oder gar eine Motivation zur Veränderung. Geboten wird Beratung bei Fragen zum Thema:

- Rausch und Abhängigkeit
- harmloser Konsum
- rechtliche Grundlagen
- Konsumverhalten / Konsummotivation
- Alternativen / Perspektiven.

Ist ein gesundheitsgefährdender Konsum manifest geworden, empfiehlt sich ein Behandlung. Diese beginnt ebenfalls mit Information. Es muss den Jugendlichen klar gemacht werden, dass Abhängigkeit keine Schande ist. Voraussetzung ist der Wunsch nach einer Behandlung, welche individuell erarbeitet werden muss und sie erfordert die Miteinbeziehung von Menschen aus dem Umfeld. Eine umfassende Behandlung kann Jahre dauern und muss nicht gleich zum Erfolg führen. Dennoch ist sie viel erfolgreicher als allgemein angenommen wird. Gefragt sind hier Beratungsstellen, die ambulante Psychotherapieangebote haben oder der Arzt, der eine Notfallbehandlung, eine körperliche Folgeerkrankung, eine ambulante Entzugsbehandlung oder eine ambulante Psychotherapie durchführt oder anbietet.

Entscheidend ist und bleibt aber das frühzeitige Erkennen alarmierender Symptome und die Einbettung in gesamtgesellschaftliche Belange.

1.3.3. Tertiäre Prävention im Bereich der legalen Drogen

„Tertiärprävention umfasst alle Massnahmen zur Verhütung von Spätfolgen oder Spätschäden bereits eingetretener Erkrankung“ (Bucher und Gutzwiller, 1993). Das bedeutet, es besteht bereits eine Krankheit, deren voraussichtliche Folgeschäden durch gezielte Massnahmen vermieden werden sollen.

Im Bereich der Suchtprävention wird dies als Nachsorge bzw. Rückfallvermeidung verstanden.

Caplan (1964) bezeichnet damit Massnahmen, die beim Vorhandensein der Störungen deren Verschlimmerung oder Folgeprobleme verhindern sollen.

Tertiärprävention zielt:

- auf die Verhütung weiterer Schäden
- auf die Vorbeugung von eventuellen Rückfällen und
- auf eine weitgehende Wiederherstellung des vorherigen Lebens – und Gesundheitszustandes. (Schmidt, 1998)

Hafen (2001) stellt fest, dass sich der Begriff der Tertiärprävention am wenigsten nachhaltig in der Suchthilfe verankerte. „Er wurde – zumindest im deutschen Sprachraum – ab den 90er Jahren weit gehend durch den Begriff der Schadensverminderung (harm reduction) ersetzt , was den problembehandelnden Charakter dieser Intervention deutlicher zum Ausdruck brachte“ (Hafen, 2001 in: www.infoset.ch ,2004).

Caulcins und Reuter (1997 in: Schmidt, 1998) unterteilen tertiäre Präventionen in die Bereiche der „use reduction“ (Konsumreduktion) und der „harm reduction“ (Schadensbegrenzung). Sie sehen in der Konsumreduktion das Ziel, die Menge und die Häufigkeit von Substanzgebrauch zu reduzieren und in der Schadensbegrenzung eben die Begrenzung negativer Konsequenzen, die aus Drogensucht folgen.

Die Erfahrungen im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe der letzten 10 bis 15 Jahre haben gezeigt, dass das primäre Ziel in der Tertiärprävention nicht mehr die Herstellung von Gesundheit im Sinne von Drogenfreiheit sein kann. Es geht vielmehr um Unterstützung in der Alltagsbewältigung und um eine Reduzierung der Belastungen, (Leune, 1995 in: Schmidt, 1998), wobei trotzdem eine langfristige Aufrechterhaltung von Abstinenz, vor allem im Bereich der legalen Drogen, vordergründig ist und als Rückfallprophylaxe gesehen werden kann.

Mittel und Methoden sind Entwöhnungsbehandlungen, zumeist aus dem Bereich der Suchtkrankenhilfe. Es geht hier um:

- Begleitung, Beratung
- Psychotherapie
- Entzugstherapie,

wobei die zwei letzteren ambulante als auch stationäre Therapieangebote sein können.

Weniger gefragt sind Überlebenshilfen und Substitutionsprogramme. Vorzugsweise sollten ambulante Behandlungen genutzt werden, da diese in besonderer Weise eine Nutzung der sozialen Ressourcen der Betroffenen sowie eine ständige Überprüfung in ihrer Lebenssituation bieten. Voraussetzung ist die Tatsache, dass eine Motivation zur Veränderung vorliegt und idealerweise eine Unterstützung aus dem Umfeld.

Begleitungen und Beratungen geschehen oft über einen längeren Zeitraum und sind zu finden in Einrichtungen der Suchtberatung, der Jugend- und Drogenberatung, in Selbsthilfegruppen oder in Nachsorgeeinrichtungen. Betroffene sollen in ihrer Abstinenz gestärkt und gefestigt werden. Information und Unterstützung finden hier auch Familie und Angehörige von Betroffenen. Der Zugang ist vielfältig und leicht und fordert keinerlei Verpflichtung.

Therapieangebote wie Psychotherapien oder gar Entzugstherapien sind ebenfalls facettenreich, benötigen jedoch für einen erfolgversprechenden Einstieg einen gewissen Leidensdruck mit der dazugehörigen Motivation zur Veränderung bzw. zur Abstinenz. Jugendliche empfinden diesen seelischen Druck noch nicht so gravierend, so dass eine Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen oft durch externe Auflagen und äusseren Zwang zustande kommt. (Schmidt, 1998)

Nichtsdestotrotz wird versucht, diese Therapieangebote altersgerecht zu gestalten. Ausführende Einrichtungen sind oft Praxen von niedergelassenen Psychiatern, Kinder- und Jugendpsychiatern, Psychologen, Hausärzten oder Allgemeinmedizinern in Zusammenarbeit mit den örtlichen Drogenberatungsstellen.

Werden diese Therapieangebote im stationären Rahmen durchgeführt, sind es dann Institutionen wie psychiatrische Krankenhäuser, Spezialkliniken (zum Beispiel Kliniken für Essstörungen) oder Allgemeinkrankenhäuser mit Rehabilitationsabteilungen, die Arbeitstherapie, Kreativtherapie oder Sport anbieten.

Wichtig für die Inanspruchnahme ist der Schweregrad des gesundheitsgefährdenden Konsums legaler Drogen, da ausser aufgrund der eigenen Motivation zur Veränderung und des Gesundheitszustandes nicht mit „Kanonen auf Spatzen geschossen“ werden darf. Klassische Therapieangebote setzen bei der Verstandesebene an. Ein jugendlicher Raucher von beispielsweise 12 Jahren, der zwar viel raucht und vielleicht damit aufhören will, wird mit diesen Therapieangeboten überfordert sein und die Gefahr eines Umschlagens - unter anderem durch Misserfolgserlebnisse – in andere Bereiche des Missbrauchs kann sich erhöhen.

Massnahmen der Tertiärprävention sind in ihrer Gesamtheit mehr im Bereich der illegalen Drogen zu finden und in der Altersgruppe der älteren Jugendlichen und Erwachsenen.

1.4. Darstellung der ausgewählten Zielgruppe

Unbestritten ist die Tatsache, dass in allen modernen Gesellschaften Europas und Nordamerikas ein enormer Anstieg des Rauchens bei Jugendlichen festgestellt worden ist.

„Eine tiefgehende öffentliche Diskussion zur Frage, womit dieser Anstieg bei Jugendlichen denn zusammenhängen könnte, ist ausgeblieben. Um ein solches Verständnis zu erzeugen, muss man den Blick auf die grundlegenden Schwierigkeiten der Jugendphase richten und verstehen, welche grundlegenden Veränderungen damit in den vergangenen Jahrzehnten verbunden waren“ (Ludwig, 2003, S.19).

In der vorliegenden Arbeit soll die Zielgruppe der Betrachtungen die Altersgruppe der 10 bis 20jährigen Kinder und Jugendlichen sein. In der Literatur werden Mädchen und Jungen der Altersgruppe der 10 bis 15jährigen teilweise als Kinder, teilweise als Jugendliche bezeichnet. Der Übertritt vom Kind zum Jugendlichen wird meist an äusseren Ereignissen fest gemacht, wie Konfirmation oder Jugendweihe zwischen 12 und 14 Jahren. Prozesse im Leben dieser Mädchen und Jungen wie zum Beispiel das „Wachsen in einen Körper“ (Ernst, 1993, S. 279), das auch als zweite Geburt benannt wird (ebenda), sind ebensolche Übergangsprozesse.

Für die ausgewählte Zielgruppe ist es von Vorteil, bei dem Wort ``Jugendliche`` zu bleiben. Die Bezeichnung ``jüngere Jugendliche`` soll für den Altersbereich der 10 bis 12jährigen gelten (Allerbeck und Haag, 1985 in: Hurrelmann, 1994) und wird gegebenenfalls hervorgehoben.

[...]

Ende der Leseprobe aus 150 Seiten

Details

Titel
Suchtprävention im Internet - Nutzung des Internets als Informationsquelle und Kommunikationsplattform in der Tabakprävention für Professionelle und Heranwachsende
Hochschule
Universität Bielefeld  (Fakultät für Gesundheitswissenschaften)
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2004
Seiten
150
Katalognummer
V31398
ISBN (eBook)
9783638324236
Dateigröße
1068 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diplomarbeit zur Erlangung des Grades Diplom - Gesundheitswissenschaftler - Master of Public Health
Schlagworte
Suchtprävention, Internet, Nutzung, Internets, Informationsquelle, Kommunikationsplattform, Tabakprävention, Professionelle, Heranwachsende
Arbeit zitieren
Kathrin Dopke (Autor:in), 2004, Suchtprävention im Internet - Nutzung des Internets als Informationsquelle und Kommunikationsplattform in der Tabakprävention für Professionelle und Heranwachsende, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31398

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