Beweggründe, Methoden, Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs und ethische Positionen zur Abtreibung


Hausarbeit, 2015

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hintergründe und Informationen zur Abtreibung
2.1 Definition
2.2 Geschichtlicher Einblick
2.3 Rechtslage in Deutschland

3 Allgemeines zur Abtreibung
3.1 Beweggründe einer Abtreibung
3.2 Methoden der Abtreibung
3.3 Mögliche Folgen einer Abtreibung

4 Die unterschiedlichen Positionen in der Ethik
4.1 Beginn des menschlichen Lebens und der moralischer Status
4.2 biblische Position

5 Unterrichtsentwurf
5.1 Vorüberlegungen
5.2 Planung des Unterrichts

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Anlage 1

Anlage 2

1 Einleitung

„Ich kann im Moment kein Kind gebrauchen!“

„Mein Bauch gehört mir und ich alleine bestimme darüber!“

„Wenn Ärzte feststellen, dass das Kind behindert zur Welt kommen sollte, dann finde ich eine Abtreibung in Ordnung.“

Auf solche und ähnliche Aussagen stößt man, wenn man sich mit dem Thema Abtreibung befasst. Die Möglichkeit einer Abtreibung ist in den letzten Jahren zur „Normalität“ geworden. Gründe dafür können unter anderen die leichte Verfügbarkeit, die ansteigende Teenagersexualität, wie auch die allgemeine Akzeptanz von Staat und Gesellschaft sein. Was ist Abtreibung und wie geschieht eine Abtreibung? Wie sehen die Folgen für Betroffene aus? Eine ethische Auseinandersetzung mit diesem Thema ist notwendig, da laut Statistik in 2011 Deutschland 108.867 Kinder abgetrieben wurden, die Zahl ist zwar sinkend aber unter Berücksichtigung der Alterspyramide durchaus von Bedeutung (Statistisches Bundesamt). Darüber kann und darf nicht einfach hinweg geschaut werden. Es ist wichtig darüber Informiert zu sein und einen eigenen Standpunkt zu diesem Thema zu finden und zu vertreten.

In dieser Hausarbeit werden zum Anfang die Hintergründe und Informationen zur Abtreibung gegeben. Die Beweggründe, Methoden und Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs werden im dritten Kapitel aufgeführt. Die unterschiedlichen Positionen der Ethik und die biblische Position sind im vierten Kapitel das Thema, durch die Vielzähligkeit der Positionen und Stellungen zum Thema Abtreibung, ist es nur möglich einige kurz Aufzuzeigen. Es folgt im fünften Kapitel ein Unterrichtsentwurf, der im Rahmen dieser Arbeit nur sehr knapp ausfällt. Zum Schluss ist ein Fazit der Autorin zu lesen.

2 Hintergründe und Informationen zur Abtreibung

Zur ethischen Beurteilung von Abtreibung ist erst einmal wichtig zu wissen, was unter dem Wort Abtreibung zu verstehen ist, seit wann es Abtreibung gibt und wie die rechtlichen Grundlagen sind.

2.1 Definition

Eine Abtreibung ist ein absichtlich herbeigeführter Schwangerschaftsabbruch vor dem Erreichen der extrauterinen Lebensfähigkeit des Ungeborenen (Pschyrembel, 1998. S. 8 u. 1437).

Demel, S. definiert Abtreibung folgendermaßen: „Unter Abtreibung versteht das Recht die Austreibung der lebenden, außerhalb des Mutterschoßes nicht lebensfähigen menschlichen Leibesfrucht aus dem Schoße durch eine zu diesem Zweck vorgenommene menschliche Handlung, die den Tod der Frucht tatsächlich zur Folge hat“ (Demel, 1995. S. 249).

Embryo wird eine entwickelte Eizelle während der ersten acht Schwangerschaftswochen bezeichnet. Unter dem Begriff Fetus versteht man die Frucht im Mutterleib nach Abschluss der Embryonalperiode bis zum Ende der Schwangerschaft (Pschyrembel, 1998. S.418 u. 485). In dieser Arbeit werden die Begriffe im Wort des Ungeborenen nicht differenziert.

2.2 Geschichtlicher Einblick

Bei der Abtreibung handelt es sich um ein Menschheitsproblem, dass in allen Gesellschaften, Kulturen und Epochen ein Phänomen war. Dabei ging es schon immer um die Frage, ab wann das Leben beginnt. Ab den Zeitpunkt des Lebens ist eine Abtreibung moralisch nicht vertretbar. Es ist nicht überliefert, seit wann Menschen Mittel zum Abbruch einer Schwangerschaft einsetzen. Man geht davon aus, dass bereits im Steinzeitalter Menschen wahrscheinlich instinktiv Wissen über die abtreibende Wirkung bestimmter Pflanzen hatten. Im Mittelalter war der Schwangerschaftsabbruch dann verwerflich, wenn das Ungeborene mit einer Seele ausgestattet war. Die Beseelungstermine beim männlichen Ungeborenen betrug 40 Tage, beim weiblichen Ungeborenen 80 Tage. Dies war eine Art Fristenlösung, bis in die Neuzeit hinein (Kaminsky, 1998. S.8 ff).

In der Frühen Neuzeit kam es vom moralischen Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, zur weltlichen Justiz der Abtreibung. Ein Beispiel dafür ist Karl V. Er befasste sich mit der Bestrafung von Abtreibungsdelikten.

In der jüngeren Geschichte in den 60er Jahren gab es eine einsetzende Bewegung zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts (StGB § 218), die mit schwierigen Debatten und Protesten einhergegangen sind. Bis zum heutigen Tag gibt es verschiedene Meinungen und Debatten zum Thema Abtreibung, die im Verlauf dieser Arbeit aufgezeigt werden. Auf die aktuelle Rechtslage wird nun weiter eingegangen.

2.3 Rechtslage in Deutschland

Im Grundgesetz Artikel 2 der Bundesrepublik Deutschland steht: „ Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Pflegerecht, 2013).

Jeder, schließt damit auch das Ungeborene mit ein. Im Strafgesetzbuch (StGB) §218, der Paragraph des Schwangerschaftsabbruchs regelt die rechtliche Grundlage zur Abtreibung (Anhang 1), des Weiteren wird im StBG §219 die Beratung von Schwangeren in Not- und Konfliktlagen geregelt (Anhang 2).

Generell ist ein Schwangerschaftsabbruch laut Gesetz strafbar, wenn die Frau einen Abbruch selbst vornimmt oder einer unbefugten Person vornehmen lässt. Ebenso ist die unbefugte Produktion von Abtreibungsmitteln, die Beschaffung, Verbreitung wie auch die Werbung von Solchen strafbar (StGB § 219 a u. b). Straffrei und rechtmäßig ist eine Abtreibung, wenn die Schwangere selbst den Schwangerschaftsabbruch wünscht. Dazu benötigt sie ein Beratungsgespräch, das mindestens 3 Tage vor dem Eingriff stattfinden muss und eine Bescheinigung der Beratungsstelle, die beim vornehmenden Arzt vorzulegen ist (StGB § 219). Zudem muss der Eingriff von einem Arzt und in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft vorgenommen werden. Längere Fristen gelten bei Vergewaltigung der Frau und bei Erkrankungen des Ungeborenen oder Lebensbedrohung der Schwangeren.

3 Allgemeines zur Abtreibung

In diesem Kapitel werden die Beweggründe und Methoden wie auch die Folgen einer Abtreibung aufgeführt, um die verschiedenen ethischen Positionen im nächsten Kapitel besser nachvollziehen zu können.

3.1 Beweggründe einer Abtreibung

Die möglichen Beweggründe sind von Frau zu Frau sehr unterschiedlich, es folgen hier nur einige, um einen Einblick zu bekommen. Es wird oft das Argument des Alters von Frauen genannt, ob zu jung oder aber zu alt. Für manche Frauen ist der Zeitpunkt der Schwangerschaft unpassend: sie sind in der Ausbildung, Studium oder sind an einer beruflichen Kariere interessiert. Die Schwangerschaft ist stellt sich deshalb als Hindernis dar. Andere Frauen geben ihre aktuelle finanzielle Lage als Grund an oder keine intakte Beziehung zum Partner oder zur Familie. Möglich ist auch das Schwangere zur Abtreibung von der Familie oder dem Partner gedrängt bzw. überredet werden. Alle diese genannten Gründe sind soziale Indikationen für eine Abtreibung. Die kriminologische Abtreibungsindikation kommt durch eine Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch zu Stande. Ist das Leben der Schwangeren in Gefahr und aufgrund dessen findet eine Abtreibung statt, ist dies die medizinische Indikation zur Abtreibung. Wichtig sind nicht nur die Beweggründe zu kennen, sondern auch die Abtreibungsmethoden (www.profamilia.de).

3.2 Methoden der Abtreibung

Es gibt drei Methoden eine Abtreibung vorzunehmen, die häufigste Form in Deutschland (ca. 80%) ist die Absaug- Methode. Durch den Muttermund wird das Ungeborene mit Plazenta und Fruchtwasser abgesaugt. Mit Ultraschall wird überprüft ob das gesamte Gewebe entfernt wurde. Eine andere mögliche Methode ist die Ausschabung mit einer Curette, wobei diese Methode nur noch selten zum Schwangerschaftsabbruch (ca. 8%) verwendet wird. Die Ausschabung kommt meist erst zum entfernen von Gewebsresten aus der Gebärmutter nach einem Schwangerschaftsabbruch mit anderen Methoden zum Einsatz. Die dritte Methode ist der medikamentöse Abbruch. Das Medikament Mifegyne wird in Deutschland in ca. 14% der Abtreibungen verwendet. Dies wird in Kombination mit Prostaglandin genommen. Zwei Tage nach der Einnahme von Mifegyne nimmt man Prostaglandin (Methoden der Abtreibung. www.svss-uspda.ch).

Für die Spätabtreibung gibt es wiederum drei Methoden. Die Prostaglandin- Methode, durch Zäpfchen werden bei der Schwangeren Dauerwehen ausgelöst und führen somit zum Ausstoßen. Durch eine Nachcurettage werden mögliche verbliebene Gewebsreste ausgeschabt. Eine weitere Methode ist die Kalium- Chlorid- Methode, diese soll das Überleben des Kindes nach der Geburt verhindern. Durch injizieren von Kalium- Chlorid ins Herz des Ungeborenen hört das Herz des Ungeborenen sofort auf zu schlagen und die Frau kann es, ohne die Gefahr des Überlebens, tot gebären. Die dritte Methode, der Kaiserschnitt, wird nur dann als Abtreibungsmethode angewandt, wenn es unter einer eingeleiteten Fehlgeburt zu Problemen kommt (Inga Hummig. www.abtreibung.de).

3.3 Mögliche Folgen einer Abtreibung

Der Schwangerschaftsabbruch ist immer eine schwierige Entscheidung für die betreffende Frau und kann verschiedene Folgen und Risiken mit sich bringen. Grundsätzlich kann man körperliche und psychische Folgen unterscheiden. Körperliche Folgen und Komplikationen können bereits während des Eingriffs auftreten, je nach Methode. Eine mögliche Komplikation beim Schwangerschaftsabbruch mit der Absaug- Methode oder der Ausschabung ist eine Perforation der Gebärmutter, dadurch ist manchmal eine sofortige Entfernung der Gebärmutter nötig. Weiter kann es zu Narkosezwischenfällen kommen oder zu starken Blutungen, die für die Frau lebensbedrohlich werden können. Das Risiko ist bei jedem anderen körperlichen Eingriff genauso gegeben. Kurz nach dem Abbruch kann es zu Narbenbildung und Entzündungen der Gebärmutter, der Eileiter oder des Bauchfells kommen. Spätfolgen können Verwachsungen im Unterleib, Mestruationsstörungen, Unfruchtbarkeit, Zervixinsuffizienz oder chronische Entzündungen der Eileiter und der Gebärmutter sein (Pflege Heute 2007. S. 1184ff). Durch den medizinischen Fortschritt sind die körperlichen Folgen eines Schwangerschaftsabbruch erheblich gesunken und gleichzusetzten mit anderen operativen Eingriffen.

Die Psyche der Frau kann nach einer Abtreibung erheblichen Schaden erleiden. Traurigkeit, Reue, Schuld- und Verlustgefühle können Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs für die Frau sein. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch Angstgefühle wie Alpträume und Schlaflosigkeit genannt. Das „Post Abortion Syndrom“ (PAS) ist ein psychisches Krankheitsbild, das nach einer Abtreibung nicht nur bei der Frau selbst, sondern auch beim Vater des Abgetriebenen Ungeborenen und sogar Ärzten oder Pflegepersonal auftreten kann. Es ist nicht geklärt, ob die Abtreibung an sich eine psychische Störung auslöst, oder vielmehr die ungewollte Schwangerschaft oder die Vorgeschichte psychischer Probleme vor dem Abbruch. Nicht nur in der Frage der Abtreibung, sondern auch bei den psychischen Folgen davon teilen sich die Meinungen (www.svss-uspda.ch). Die unterschiedliche Beurteilung des Schwangerschaftsabbruchs ist auch in der Ethik ein schwieriges Thema.

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Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Beweggründe, Methoden, Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs und ethische Positionen zur Abtreibung
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
20
Katalognummer
V314571
ISBN (eBook)
9783668144453
ISBN (Buch)
9783668144460
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Abtreibung, Ethik, Schwangerschaftsabbruch
Arbeit zitieren
Christine Haag (Autor:in), 2015, Beweggründe, Methoden, Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs und ethische Positionen zur Abtreibung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314571

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