Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Fall Mangold
2.1 Vorlage durch das Arbeitsgericht München
2.2 Entscheidung des EuGH
2.2.1 Zulässigkeit der Vorlage durch das Arbeitsgericht
2.2.2 Kein Verstoß gegen Befristungsrichtlinie
2.2.3 Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung
2.2.4 Rechtsfolgen
3 Kritik an der Entscheidung des EuGH
3.1 Vereinbarkeit des Verbots der Altersdiskriminierung mit § 14 Abs. 3 S. TzBfG a.F
3.2 Keine Unanwendbarkeit des deutschen Rechts
3.3 Keine Hilfe vom Bundesverfassungsgericht
4 Heutige Regelung des § 14 Abs. 3 S. 4 TzBfG n.F
4.1 Vollendung des 52. Lebensjahres
4.2 Beschäftigungslosigkeit nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
4.3 Keine Anwendung des § 119 Abs. 3 SGB III
4.4 Bezug von Transferkurzarbeitergeld
4.5 Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahme nach SGB II oder III
4.6 Mindestens vier Monate unmittelbar vor Beginn des befristeten AV
4.7 Befristung bis zur Dauer von fünf Jahren
4.8 Mehrfache Verlängerungen
4.9 Relevanz von früheren Arbeitsverhältnissen
5 Fazit
- Arbeit zitieren
- Anonym, 2015, Das Verbot der Altersdiskriminierung im Rahmen des Mangold-Urteils, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314572
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