'Ehre, Ehre, Ehre ... und dann hat er den armen Kerl totgeschossen'. Ehre und Ehrverlust in Fontanes Effi Briest


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

23 Seiten, Note: 2-


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. EINLEITUNG

II. EHRE - BEGRIFF UND PROBLEMFELDER

A. GRUNDBEDEUTUNG

B. ÖFFENTLICHKEIT UND GESELLSCHAFTLICHE
FUNKTIONSZUSAMMENHÄNGE

C. GESCHLECHTSEHRE

D. KÖRPERLICHE ASPEKTE
1. Krankheit und Schwäche
2. Duell und Stärke

III. VERFÜHRUNG

IV. SCHLUSS

LITERATURVERZEICHNIS

I. Einleitung

» Er hat den Mann niedergeschossen, der ihm die Frau vom engen Pflichtenpfad abgelockt hatte. Das war sein gutes Recht, war eine Nothwendigkeit, an der ein Mann seines Standes im Ernst nicht zweifeln durfte; auf einer gewissen Stufe der Bildung und des Besit- zes ziemt es sich für den christlichen Ehemann, den Verführer sei- nes Weibes zum Zweikampf zu fordern, und es macht einenüblen Eindruck, wenn von den Kämpfern dann nicht Einer tot auf dem Platze bleibt. [...]

Herr Geert von Innstetten wurde die seltsam fremden Gedanken nicht los, während der Eisenbahnzug ihn [...] ins alte, entheimelte Haus zurücktrug. [...] Es war gut, daßdie Reise rasch zu Ende ging [...] sonst hätte er dem Dogma noch länger nachgegrübelt und schließlich gemerkt, daß, sind nur erst ein paar Stiche aufgetrennt, das Ganze wie Maschinennäherei reißt. [...] « 1

Die Geschichte der Effi Briest ist, zumindest auf der zuoberst wahrnehmbaren Ebene, auch die Geschichte eines Verlustes von Ehre. Die gezeigte Gesellschaft ist durch einen aristokratischen und militärischen Ehrenkodex mitbestimmt und indem dessen Normen im Ehebruch übertreten werden, kommen Mechanismen einerseits zu dessen Ver- deckung, andererseits zu dessen Ahndung nach der Entdeckung zum tragen. Diese Mechanismen in ihrer Funktion, wie sie der Text darstellt, sollen in dieser Arbeit nachvollzogen und freigelegt werden. Dabei sollen die durch den Text mit dem Konzept der Ehre verbundenen verschiedenen Diskursfäden zusammengeführt werden um ein möglichst weites Feld von Bedeutungszusammenhängen überblicken zu können. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Konzeptionen von Gesellschaft, Macht und Ge- schlecht, die der Text präsentiert. Wegen des unmittelbaren Zusammenhangs von Ehe, Verführung und Ehebruch soll auch dieses Feld im Licht der Mechanismen der kodifi- zierten Ehre betrachtet werden.

Dabei kann hinsichtlich der Interpretation des Textes, wegen der Beschränkung auf erwähnte Teilaspekte, im Rahmen dieser Arbeit kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Zusammenhänge des Textes, die in den Tiefen der variantenreichen Symbolik liegen können dabei nur am Rande behandelt werden, sollen an geeigneter Stelle aber dennoch nicht unerwähnt bleiben.

II. Ehre - Begriff und Problemfelder

A. Grundbedeutung

Zunächst soll geklärt werden, wie der Begriff Ehre zu verstehen ist. Der Begriff hat so- wohl Bedeutungszuweisungen aus dem Gebiet der Rechtslehre, wie auch aus der Philo- sophie, weiters spielen psychologische Elemente eine Rolle. Für unmittelbare Hand- lungszusammenhänge, wie sie im vorliegenden Roman eine Rolle spielen ist am ehesten der rechtliche Begriff in Anschlag zu bringen, wegen des Regelungscharakters, den das Recht auf das menschliche Zusammenleben ausüben will. Dennoch muss der philosophi- sche Hintergrund mitgedacht werden, insbesondere wenn die sich im Text bündelnden Diskurse freigelegt werden sollen. Zudem wenn man bedenkt, dass die rechtlichen Re- gelungen ja letztlich nur Ausfluss der philosophischen Bedeutungszuweisungen sind. Die Grundbedeutung liegt in Achtung und Ansehen gegenüber anderen, dass in irgend einer Weise auch bekundet wird.2 Da die Ehre daneben mit der Erfüllung sittlicher Min- destanforderungen einher geht,3 wird der Begriff zu verschiedenen Zeiten durch die Ge- sellschaft verschieden ausgefüllt.

So wie Achtung und Ansehen als rein äußerlich definiert erscheinen, sieht auch Fichte Ehre und guten Ruf im moralischen Sinn als die Meinung anderer von der betreffenden Person an, dass diese nichts als das Rechte und Gute beabsichtigt.4 Dagegen bemerkte aber etwa Bismarck, der ja für den vorliegenden Text nicht ohne gewisse Bedeutung ist, seine Ehre stehe »in niemandes Hand als in meiner eigenen [...]; die eigene, die ich in meinem Herzen trage, genügt mir vollständig, und niemand ist Richter darüber und kann entscheiden, ob ich sie habe.«5

B.Öffentlichkeit und gesellschaftliche Funktionszusammenhänge

Schopenhauer nimmt eine Zweiteilung der Ehre nach einem subjektiven und einem objektiven Moment an: »Die Ehre ist objektiv, die Minung anderer von unserm Wert, und subjektiv, unsere Furcht vor dieser Meinung.«6

Folglich handelt es sich bei Ehre um eine Ethik der Öffentlichkeit, da alle Handlungen und Unterlassungen auf die Billigung einer Öffentlichkeit bezogen sind. Diese Öffentlich- keit konstituiert sich aus Personen, die demselben Kodex von Ehre verpflichtet sind.7 Dieser Kodex setzt nach Tocqueville die fundamentale Ungleichheit einer aristokrati- schen Gesellschaft voraus.8 Ehre setzt also auch immer eine definierte Stellung in der Gesellschaft voraus.9

Eine solche ungleiche aristokratische Gesellschaft ist auch im Text vorzufinden. Innstetten gehört zum Adel, Effi steigt durch die Heirat in diesen Kreis nicht erst auf, wohl aber innerhalb der Hierarchie höher, da die Briests eher zum niedrigeren Landadel gehören. Die Konventionen des Adels, die auf Repräsentation ausgelegt sind, bedingen einen Ehrenkodex, der das öffentliche Ansehen schützen soll. Dieses Gefüge ist nicht mit einer Öffentlichkeit der Masse zu verwechseln.

Innstetten begreift sich als Teil einer Öffentlichkeit, die durch bestimmte Verhaltensnormen definiert ist. Wie Wende zutreffend festhält wird bei Fontane »der Einzelne nicht als von der ihn umgebenden Gesellschaft unabhängiger Monade dargestellt, sondern immer nur als Knotenpunkt eines Netzes interpersonaler Beziehungen.«10

Innstettens Ehe ist eine politische Konventionsehe, die aus Vorstellungen von Kultur und Ehre heraus stattfindet.11 Daraus folgt dann auch, dass die Ehe nicht nur ein Ort ist, an dem privatisiert wird, sondern immer auch eine gesellschaftliche Angelegenheit ist.12 Die »Regeln des ehelichen Miteinanders sind gesellschaftlich normiert, und Verstöße gegen diese Regeln werden [...] geahndet.«13

Daraus resultiert schließlich auch die Notwendigkeit des Duells,14 nachdem sich Innstet- ten Wüllersdorf anvertraut hat (S. 245ff.)15. Wüllersdorf fungiert hier nicht als privater Freund Innstettens, sondern als Angehöriger jener Öffentlichkeit, die sich durch densel-ben Ehrenkodex konstituiert.16 Daneben ist er zwar auch persönlicher Freund, wie sich aus dem Verlauf des Gespräches - in dem Wüllersdorf etwa anbietet, zu schweigen (S. 248) - und auch seinen vorhergehenden Erwähnungen im Text ablesen lässt, jedoch kann dadurch die öffentliche Funktion nicht durchbrochen werden. Dies verdeutlicht Innstetten auch indem er sagt: »Ich bin, und dabei bleibt es, von diesem Augenblicke an ein Gegenstand Ihrer Teilnahme (schon nicht etwas sehr Angenehmes) [...].« (S. 248) Dabei wird vor allem in den in Klammern gesetzten Worten das Verhältnis Innstettens zu Wüllersdorf deutlich. Wobei es sich dabei aber auch um einen Kommentar des Er- zählers handeln kann, eben weil der Einschub in Klammern gesetzt ist und sich damit aus der wörtlichen Rede Innstettens abhebt. Jedenfalls zeigt es aber, wie die Öffentlichkeit sich letztlich auf der persönlichen Ebene auswirkt.

So sind andererseits auch die Freundschaften oder jedenfalls doch engen Beziehungen zu solchen Figuren des Romans, die in der gesellschaftlichen Hierarchie weiter unten angesiedelt sind und daher nicht an der Konstituierung jener Öffentlichkeit beteiligt sind unter diesem Aspekt zu betrachten.

Da wären einerseits etwa Effi und Roswitha. Effi zieht Roswitha im Moment ihres Ehebruchs ins Vertrauen, wenn auch wenig explizit (S. 184 ff.). Dieser Moment wird vom Erzähler zur Inszenierung der Parallelgeschichte von Roswithas »Fall« genutzt, auf den noch genauer einzugehen sein wird.

Gieshübler wiederum hat sowohl zu Innstetten als auch zu Effi ein sehr persönliches Verhältnis. Während der Leser über seine Beziehung zu Innstetten nichts genaueres erfährt, so teilt der Erzähler dagegen recht deutlich mit, dass Gieshübler Effi liebt. (S. 67) Damit wird das amouröse Verhältnis von Crampas zu Effi konterkariert, dass sich, obwohl es sich im Gegensatz zu Gieshüblers ja erfüllt, beinah ausschließlich in Andeutungen mitgeteilt wird, jedenfalls bis zum Moment der Entdeckung. Hinzu kommt, dass Gieshübler ein »kleiner, schiefschultriger und fast schon so gut wie verwachsener« (S. 64) Mann ist, folglich als Konkurrent in der Liebe für Innstetten auch aus diesen Aspekten heraus nicht in Betracht kommt, so dass dieser ihn gewähren lassen kann.

Anders verhält es sich freilich mit Crampas. Der Major gehört zum Adel und zum Militär und damit auch zu jener Öffentlichkeit des Ehrenkodex.

Der Konzeption von Ehre in der aristokratischen Gesellschaft entspricht es darüber hin- aus, »dass eine Person da ist, die über aller Ehre steht. Das ist der Souverän, also der Kaiser [...]. Von ihm geht alle Ehre aus.«17 Dementsprechend galt etwa in Preußen ab 1809, dass jedes in Duellsachen ergangene Urteil dem König zur Bestätigung vorgelegt werden musste.18 Daraus folgte ebenfalls, dass es dem Souverän oblag, den Verurteilten Duellanten zu begnadigen, sowie ihm seinen verlorenen Adel wieder zuzuerkennen19 und ihm damit schließlich auch auf rechtlicher Basis die Ehre wiederzugeben, indem er ihn in die Öffentlichkeit der Ehre wieder aufnahm. An diesen Formalia ist auch eine merkwür- dige gegenläufige Bewegung abzulesen: Einerseits stellte der Duellant seine Ehre wieder her, bzw. verteidigte sie, ganz den Prinzipien des Ehrenkodex entsprechend, anderer- seits ging er damit auf formaljuristischer Ebene der Teilhabe daran verlustig. Der Souve- rän tritt dann erst als Korrektiv auf.

Auch im vorliegenden Roman wird Innstetten zunächst der Gerichtsbarkeit unterworfen und zum üblichen Festungsarrest20 verurteilt. Jedoch wird er nach sechs Wochen durch den Kaiser begnadigt (vgl. S. 275). Insofern tritt der Kaiser hier auch als die Verkörpe- rung der Ehre auf. Die verbüßte Festungshaft selbst, die zwar nicht geschildert wird, gilt in ihrer Form zudem als ehrenvolle Strafe, bzw. sogar zusätzliche Ehrung.21 Diese Konzeption der vollständigen Wiederherstellung von Innstettens Ehre bildet im Roman den Kontrast, gegenüber dem weiteren Verbleiben Effis, worauf noch näher ein- zugehen sein wird.

Laut Weinreich macht sich das Vorhandensein von Ehre nicht durch besondere Zeichen bemerkbar.22 Dagegen ist der Verlust der Ehre von herausragender Bedeutung für die auf einem bestimmten Ehrenkodex basierende Öffentlichkeit. Die Ehre zieht die öffentli- che Aufmerksamkeit erst im Verlust auf sich.23 Demnach ist Ehre nur ein ex negativo vorhandenes Gut.

[...]


1 Maximilian Harden in seiner Besprechung der Effi Briest, zit. nach Köhne, S. 110f.

2 vgl. Hist. WB Phil., S. 319.

3 vgl. Hist. WB Phil., S. 320.

4 vgl. Hist. WB Phil., S. 322.

5 zit. nach Hist. WB Phil., S. 322.

6 Schopenhauer zit. nach Weinrich, S. 164.

7 Weinreich, S. 165.

8 vg. Weinreich, S. 173.

9 Holzhauer, S. 6.

10 Wende, S. 148.

11 Masanetz, S. 46.

12 Wende, S. 155.

13 ebd.

14 Dabei soll aber keineswegs behauptet werden, dass diese Entscheidung nur auf jenes vielzitierte »tyrannisierende Gesellschafts-Etwas« (S. 248) zurückzuführen wäre und hier nur ein gesellschafts- kritisches Moment durch den Text verhandelt wird, für den hier untersuchten Kontext ist aber der Blick gerade darauf wichtig, die tieferliegenden Strukturen können nur gestreift werden. Vgl. auch Krohn, S. 158, der diese monokausale Sichtweise zurecht als »unfontanisch« zurückweist; ähnlich auch Masanetz, S. 46.

15 Seitenzahlen im fortlaufenden Text ohne weitere Angaben beziehen sich auf: Fontane-RuE Bd. 7. 3

16 vgl. auch Miller, S. 394.

17 Weinreich, S. 166.

18 Frevert 1995, S. 96.

19 vgl. Frevert 1995, S. 99.

20 vgl. Allgemeines Preußisches Landrecht von 1794 II, 20, 10 § 668.

21 vgl. Frevert 1995, S. 98.

22 vgl. Weinreich, S. 165.

23 Weinreich, S. 165.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
'Ehre, Ehre, Ehre ... und dann hat er den armen Kerl totgeschossen'. Ehre und Ehrverlust in Fontanes Effi Briest
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Seminar für Deutsche Philologie)
Veranstaltung
Hauptseminar: Scham und Schande. Zum Problem des Ehrverlustes in der Literatur
Note
2-
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V31507
ISBN (eBook)
9783638324892
Dateigröße
407 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ehre, Kerl, Ehre, Ehrverlust, Fontanes, Effi, Briest, Hauptseminar, Scham, Schande, Problem, Ehrverlustes, Literatur
Arbeit zitieren
M.A. Holger Ihle (Autor:in), 2004, 'Ehre, Ehre, Ehre ... und dann hat er den armen Kerl totgeschossen'. Ehre und Ehrverlust in Fontanes Effi Briest, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31507

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