Vorliegende Hausarbeit vergleicht Strukturmerkmale des Europäischen und des Deutschen Betriebsrats, insbesondere eingegangen wird auf die Notwendigkeit der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats und auf die RL 2009/38/EG.
Da immer mehr Betriebe europaweit tätig werden oder sich zu europaweit kooperierenden Unternehmen zusammenschließen, wächst auch der Bedarf an einer grenzübergreifenden Arbeitnehmervertretung. Aufgrund der „Europäisierung der Unternehmen“ muss auch eine „Europäisierung der Arbeitnehmervertretungen in Betriebsräten“ erfolgen.
Die Befugnisse der nationalen Betriebsräte reichen für eine grenzübergreifende Tätigkeit nicht aus bzw. ist diese nur eingeschränkt gestattet. Daher der Bedarf an Europäischen Betriebsräten, um die Arbeitnehmervertretung auch grenzübergreifend gewährleisten zu können.
In dieser Arbeit wird zunächst auf den allgemein gültigen Begriff des Betriebsrats eingegangen. Im Anschluss an die Darstellung der Merkmale des Europäischen Betriebsrats werden die Merkmale des Deutschen Betriebsrats untersucht. Letztlich wird der Europäische Betriebsrat dem Deutschen in einem Vergleich gegenübergestellt, bevor das Fazit den Abschluss dieser Arbeit bildet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff des Betriebsrats
3. Merkmale des Europäischen Betriebsrats
3.1 Notwendigkeit zur Errichtung eines europäischen Betriebsrats
3.2 Die RL 2009/38/EG
3.2.1 Anwendungsbereich
3.2.2 Auskunftsanspruch über das Vorliegen der Beteiligungsvoraussetzungen
3.2.3 Verfahren zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats
3.2.4 Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrats
4. Merkmale des Deutschen Betriebsrats
4.1 Betriebsverfassung
4.2 Grundsätze der Zusammenarbeit im Betrieb
4.3 Betriebsrat
4.4 Weiter Gremien und Organisationen der Betriebsverfassung
4.5 Einigungsstelle
4.6 Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat
5. Europäischer Betriebsrat im Vergleich zum deutschen Betriebsrat
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Ausgestaltung der grenzübergreifenden Arbeitnehmervertretung durch den Europäischen Betriebsrat im Kontext der fortschreitenden Europäisierung von Unternehmen und stellt diesen den etablierten Rechten und Strukturen des deutschen Betriebsrats gegenüber.
- Grundlagen des Betriebsbegriffs und der Betriebsverfassung
- Notwendigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen des Europäischen Betriebsrats
- Strukturen und Funktionen des deutschen Betriebsrats
- Vergleichende Analyse der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Auszug aus dem Buch
3.1 Notwendigkeit zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats
Der Bedarf einen Europäischen Betriebsrat zu errichten, entstand als immer mehr nationale Betriebe anfingen europaweit zu kooperieren oder sich „zu europaweit tätigen Konzernen zusammenzuschließen.“4 Die Debatte um die Einführung eines Europäischen Betriebsrats begann schon in den Jahren 1988 und 1989. Denn es wurde deutlich, dass 53% der Unternehmenszusammenschlüssen im Europäischen Binnenmarkt aus Unternehmen verschiedener Mitgliedsstaaten bestanden.5 Immer mehr Betriebe setzen auf eine europaweite Tätigkeit oder schließen sich zu einem Konzern zusammen, die Tendenz ist also künftig steigend. Aufgrund der „Europäisierung der Unternehmen“ muss auch eine „Europäisierung der Arbeitnehmervertretungen in Betriebsräten“ erfolgen. Die nationalen Betriebsräte würden sonst ihre Wirksamkeit verlieren.6 Zudem ist eine grenzübergreifende Tätigkeit eines national gewählten Betriebsrats nur eingeschränkt gestattet.7 Mit einem Europäischen Betriebsrat hat der Arbeitgeber jederzeit einen fachkundigen Ansprechpartner bezüglich der Arbeitnehmerfragen, welche sich europaweit ergeben. Erstmals setzte die Firma Thompson-Grand Public im Jahr 1985 einen Europäischen Betriebsrat ein bzw. errichtete ein Europäisches Betriebskomitee.8 Dem folgte die Volkswagen AG in den 90iger Jahren und setzte einen Europäischen Betriebsrat in ihre Konzernunternehmen ein.9
Schon im Jahr 1994 bestanden, auf freiwilliger Basis, „ca. 30 europaweit operierende Systeme der Information und Konsultation von Arbeitnehmern im Europäischen Binnenmarkt.“10 Die freiwilligen Betriebskomitees haben sowohl Informations- als auch Beratungsrechte. Das Modell des Betriebskomitees kommt der Forderung nach einem Europäischen Betriebsrat nach.11 Allerdings wird davon ausgegangen, dass das o.g. Modell des Europäischen Betriebsrats eher dem des im deutschen Betriebsverfassungsrecht geregelten Wirtschaftsausschusses entspricht, da deren Rechte auf Informations- und Beratungsrechte beschränkt seien.12
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet den wachsenden Bedarf an grenzübergreifender Arbeitnehmervertretung durch die Europäisierung von Unternehmen und legt den Aufbau der Untersuchung dar.
2. Begriff des Betriebsrats: Es wird definiert, dass der Betriebsrat ein gesetzliches Vertretungsorgan innerhalb der Betriebsverfassung zur Interessenwahrnehmung der Arbeitnehmerschaft ist.
3. Merkmale des Europäischen Betriebsrats: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung, die gesetzliche Grundlage durch die RL 2009/38/EG sowie das Errichtungsverfahren und die Arbeitsweise des europäischen Gremiums.
4. Merkmale des Deutschen Betriebsrats: Hier werden die historische Entwicklung, die Organisationsstruktur, die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Mitbestimmungsrechte und die Rolle der Einigungsstelle im deutschen Recht detailliert dargestellt.
5. Europäischer Betriebsrat im Vergleich zum deutschen Betriebsrat: Ein systematischer Vergleich zeigt die unterschiedliche Ausprägung und Reichweite der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte beider Institutionen auf.
6. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass der Europäische Betriebsrat trotz eingeschränkter Rechte ein notwendiger Schritt zur Sicherung der Arbeitnehmerinteressen in einem zusammenwachsenden europäischen Markt ist.
Schlüsselwörter
Betriebsrat, Europäischer Betriebsrat, Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Mitwirkungsrechte, RL 2009/38/EG, Arbeitnehmervertretung, Unternehmensgruppe, Einigungsstelle, Europäisierung, grenzübergreifend, Informationsrechte, Betriebsfrieden, Konzernbetriebsrat, Arbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Strukturen der Arbeitnehmervertretung auf nationaler und europäischer Ebene und untersucht die rechtlichen Grundlagen für deren Tätigkeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das deutsche Betriebsverfassungsrecht, die europäischen Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern sowie der Vergleich zwischen diesen beiden Systemen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich durch die Europäisierung von Unternehmen die Notwendigkeit für grenzübergreifende Mitbestimmungsformen entwickelt hat und wie diese im Verhältnis zum deutschen Betriebsrat einzuordnen sind.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer rechtstheoretischen Analyse unter Einbeziehung relevanter Gesetze, Richtlinien sowie juristischer Fachliteratur und Kommentierungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung und Rechte des Europäischen Betriebsrats (insb. RL 2009/38/EG) sowie die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des deutschen Betriebsrats nach dem BetrVG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Betriebsratsarbeit, grenzübergreifende Vertretung, Richtlinie 2009/38/EG, Betriebsverfassung, Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte.
Welchen Stellenwert nimmt der Grundsatz der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" ein?
Dieser Grundsatz ist ein Kernstück des deutschen Betriebsverfassungsrechts, welches in der europäischen Richtlinie so explizit nicht verankert ist, was der Autor als Manko für die europäische Ebene ansieht.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der Zukunft der Arbeitnehmervertretung?
Der Autor schließt, dass die Rechte des Europäischen Betriebsrats zukünftig erweitert werden sollten, um der zunehmenden Internationalisierung wirtschaftlicher Transaktionen gerecht zu werden.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2015, Der Europäische und der Deutsche Betriebsrat im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315106