In dieser Arbeit geht es um die Ansatzkriterien für die Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz. Hierbei geht es im Handelsrecht insbesondere um die handelsrechtlichen Arten von Rückstellungen, die Verbindlichkeitsrückstellungen und die Aufwandsrückstellungen. Im Steuerrecht geht es um das Maßgeblichkeitsprinzip und die steuerlichen Sonderregelungen.
Der Begriff der Rückstellung fand bis zur Aktienrechtsnovelle von 1931 weder im Handelsgesetzbuch noch in den für Aktiengesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften gesetzliche Erwähnung. Trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage stellten Unternehmen schon vor 1929 Rückstellungen in ihre Bilanzen ein. Entgegen der Intention des Gesetzgebers wurden dabei häufig diese Rückstellungen zusammen mit den bereits zulässigen Rücklagen unter dem Posten Reserven ausgewiesen. Im Laufe der Zeit waren der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen Gegenstand zahlreicher Änderungen: Vom Aktiengesetz 1937 über das Aktiengesetz 1965, die Umsetzung der 4. EG Richtlinie durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 bis hin zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 (BilMoG).
Rückstellungen gehören auch heute zu den bedeutendsten Bilanzposten und sind ein zentraler Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dies belegt der rein quantitative Umfang, die ihnen innewohnenden bilanzpolitischen Möglichkeiten und die umfangreiche Rechtsprechung zu ihrem Ansatz und ihrer Bewertung. Aus diesen Gründen sind sie ein beständiges Thema bei Betriebsprüfungen und können wohl als Ewigkeitsproblem des Bilanzrechts gesehen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff und Auswirkungen der Rückstellungsbildung
3. Ansatzkriterien für Rückstellungen dem Grunde nach
3.1 Handelsrecht
3.1.1 Die handelsrechtlichen Arten von Rückstellungen
3.1.2 Verbindlichkeitsrückstellungen
3.1.2.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
3.1.2.2 Drohverlustrückstellungen
3.1.3 Aufwandsrückstellungen
3.1.3.1 Unterlassene Instandhaltung
3.1.3.2 Unterlassene Abraumbeseitigung
3.2 Steuerrecht
3.2.1 Maßgeblichkeitsprinzip
3.2.2 Steuerliche Sonderreglungen
3.2.2.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
3.2.2.2 Verletzung fremder Schutzrechte
3.2.2.3 Nicht abziehbare Ausgaben und Abhängigkeit von künftigen Gewinnen
3.2.2.4 Künftige Anschaffungs- oder Herstellungskosten
3.2.2.5 Jubiläumszusagen
3.2.2.6 Rückstellungen im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen
3.2.2.7 Pensionsrückstellungen
3.2.2.8 Aufwandrückstellungen
3.3 Tabellarische Gegenüberstellung der Ansatzkriterien
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die differenzierten Ansatzkriterien für Rückstellungen im deutschen Handels- und Steuerrecht, um die Unterschiede und Abhängigkeiten zwischen diesen beiden Rechnungslegungssystemen aufzuzeigen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Bilanzierung von Verbindlichkeits- und Aufwandsrückstellungen sowie den speziellen steuerlichen Regelungen, die das Maßgeblichkeitsprinzip einschränken oder modifizieren.
- Analyse handelsrechtlicher Rückstellungsarten und deren Passivierungsvoraussetzungen.
- Untersuchung des Konkretisierungserfordernisses und der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme.
- Vergleich der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung von Drohverlustrückstellungen.
- Darstellung der steuerlichen Spezialvorschriften bei Pensionsrückstellungen und Jubiläumszusagen.
- Gegenüberstellung der Ansätze zur Verdeutlichung von Bilanzpolitik und Fiskalinteressen.
Auszug aus dem Buch
Wahrscheinlichkeitserfordernis
Muss ein ordentlicher Kaufmann nach objektiv nachprüfbaren Erkenntnissen ernsthaft mit dem wahrscheinlichen Be- oder Entstehen einer Verbindlichkeit rechnen, so ist eine Rückstellung zu bilden.
Im Bezug auf die Ernsthaftigkeit hat sich in der BFH-Rechtsprechung die sog. 51% Regel herausgebildet. Diese besagt, dass mehr Gründe für als gegen das Vorliegen einer Schuld sprechen müssen.
Dieser Ansatz ist in der Literatur stark umstritten. So schließt die vernünftige kaufmännische Beurteilung zum einen die Beachtung des Vorsichtsprinzip ein, gestattet es zum anderen aber nicht Rückstellungen ohne wirtschaftlich vertretbare Begründung anzusetzen. Im Gegenzug verstößt eine alleinige Orientierung an statistischen Wahrscheinlichkeiten gegen das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip.
Nach h. M. ist die Konkretisierung nicht ausschließlich mathematisch auszulegen, sondern anhand von objektiven Indizien zu bemessen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Rückstellungsbegriffs und unterstreicht die hohe wirtschaftliche Bedeutung von Rückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss.
2. Begriff und Auswirkungen der Rückstellungsbildung: Dieses Kapitel definiert Rückstellungen als ungewisse Verbindlichkeiten und erläutert deren Funktion für die periodengerechte Erfolgsermittlung und den Gläubigerschutz.
3. Ansatzkriterien für Rückstellungen dem Grunde nach: Das Hauptkapitel detailliert die gesetzlichen Passivierungsvorschriften im Handels- und Steuerrecht, differenziert nach Verbindlichkeits- und Aufwandsrückstellungen und schließt mit einer tabellarischen Übersicht.
Schlüsselwörter
Rückstellungen, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Verbindlichkeitsrückstellung, Aufwandsrückstellung, Maßgeblichkeitsprinzip, Drohverlustrückstellung, Passivierungspflicht, Bilanzrecht, Jahresabschluss, Imparitätsprinzip, Vorsichtsprinzip, Pensionsrückstellung, Jubiläumszusage, BilMoG.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die Kriterien, unter denen Unternehmen verpflichtet oder berechtigt sind, Rückstellungen in ihre Handels- und Steuerbilanzen aufzunehmen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die handelsrechtliche Passivierungspflicht, das steuerliche Maßgeblichkeitsprinzip sowie spezifische Anforderungen an verschiedene Rückstellungsarten.
Was ist das Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die systematischen Unterschiede und die Auswirkungen der steuerlichen Sonderregelungen im Vergleich zum Handelsrecht klar herauszuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse, die sich auf Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die handelsrechtlichen Ansatzkriterien, die steuerlichen Sonderregelungen und eine systematische Gegenüberstellung beider Systeme.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Besonders prägend sind Begriffe wie Rückstellungsbildung, Verbindlichkeitscharakter, Handelsrecht, Steuerrecht und Maßgeblichkeitsprinzip.
Wie wirkt sich das BilMoG auf die Rückstellungsbilanzierung aus?
Das BilMoG hat die umgekehrte Maßgeblichkeit weitgehend abgeschafft, wodurch steuerrechtliche Wahlrechte nun unabhängiger von der Handelsbilanz ausgeübt werden können.
Wann ist eine Rückstellung für drohende Verluste steuerlich abzugsfähig?
Grundsätzlich verbietet das Steuerrecht den Ansatz von Drohverlustrückstellungen gemäß § 5 Abs. 4a EStG, mit sehr wenigen Ausnahmen wie bestimmten Bewertungseinheiten.
Welche Rolle spielt die Wahrscheinlichkeit bei der Bildung einer Rückstellung?
Die Wahrscheinlichkeit ist ein zentrales Kriterium; nach herrschender Meinung muss eine Inanspruchnahme ernsthaft zu erwarten sein, wobei sich in der Rechtsprechung oft eine 51%-Hürde als Indikator orientiert.
- Arbeit zitieren
- B.A. Sebastian Lindstadt (Autor:in), 2011, Die Ansatzkriterien für Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315279