Grundsätzlich unterscheidet sich das Jugendstrafverfahren nicht vollends von dem Verfahren des Erwachsenenstrafrechts. Denn auch im Jugendstrafverfahren sind in jedem Fall die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und die Verteidiger mit einzubeziehen. Um den besonderen Erfordernissen des täterorientierten Jugendstrafrechts gerecht zu werden, forderte man seit Beginn der Jugendgerichtsbewegung in den 1980er Jahren, dass dem Jugendgericht eine nichtjuristische Institution zur Seite gestellt werden müsse. Deshalb wirkt die Jugendgerichtshilfe, um den pädagogischen Anforderungen des Jugendgerichtsgesetz gerecht zu werden, als weitere Verfahrensbeteiligte im Jugendstrafverfahren mit.
Die Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe ist unter keinen Umständen ausschließlich der Justiz zuzuordnen. Als professionelles Handlungsfeld der Jugendhilfe steht insbesondere die Verwirklichung des Wohlergehens des jungen Menschen im Fokus und nicht das System der Justiz, also die Strafverfolgung und Sanktionierung der Straftat junger strafverfolgten Personen.
Einem in der Sozialen Arbeit typischen Makel des „doppelten Mandats“ entgeht auch die Jugendgerichtshilfe nicht. Sie fungiert als „Schnittstelle“ zwischen Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe. Da die Jugendgerichtshilfe insbesondere eine Hilfe für die strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten ist distanziert sich das Kinder- und Jugendhilfegesetz von der in § 38 JGG verwendeten Begrifflichkeit der Jugendgerichtshilfe. Vielmehr wird das Jugendamt i.S.d. § 52 SGB VIII als mitwirkendes Organ im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz erklärt, womit die Begrifflichkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren passender gewählt wäre.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- 1. Einleitung
- 2. Das Jugendstrafverfahren
- 2.1 Weisungen
- 2.2 Zuchtmittel
- 2.3 Jugendstrafe
- 3. Beteiligte im Jugendstrafverfahren
- 3.1 Polizei
- 3.2 Staatsanwaltschaft
- 3.3 Jugendgericht
- 3.4 Jugendgerichtshilfe
- 4. Die Besonderheit der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren
- 4.1 Jugendgerichtshilfe als Jugendhilfe
- 4.2 Datenschutzregelungen der Jugendhilfe
- 4.3 Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren
- 4.3.1 Ambulante Maßnahmen
- a) Weisungen
- b) Auflagen (Zuchtmittel)
- c) Hilfen zur Erziehung
- 4.3.2 Stationäre Maßnahmen
- 4.4 Rollenkonflikt der Jugendgerichtshilfe
- 5. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der "doppelten" Funktion der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Institutionen im Strafverfahren zu beleuchten, die rechtlichen Herausforderungen dieser Zusammenarbeit zu analysieren und den Rollenkonflikt der Jugendgerichtshilfe zu erörtern.
- Die Rolle der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren
- Die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Akteuren im Strafverfahren
- Rechtliche Herausforderungen der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren
- Der Rollenkonflikt der Jugendgerichtshilfe
- Die Bedeutung des pädagogischen Ansatzes im Jugendstrafverfahren
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Kapitel 1 führt in das Thema ein und erläutert die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht. Es wird die Notwendigkeit der Jugendgerichtshilfe als zusätzliche Verfahrensbeteiligte hervorgehoben und deren Positionierung als Schnittstelle zwischen Justiz und Jugendhilfe dargestellt.
Kapitel 2 gibt einen Überblick über das Jugendstrafverfahren und die darin vorkommenden Sanktionen, wie Weisungen, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Dieses Kapitel dient als Grundlage für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen die Jugendgerichtshilfe agiert.
Kapitel 3 stellt die wichtigsten Akteure im Jugendstrafverfahren vor, darunter Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe. Es werden die jeweiligen Aufgaben und rechtlichen Befugnisse dieser Institutionen beschrieben.
Kapitel 4 konzentriert sich auf die Besonderheit der Jugendgerichtshilfe und beleuchtet deren Rolle als Jugendhilfe. Es werden die datenschutzrechtlichen Regelungen der Jugendhilfe im Strafverfahren erläutert, sowie die verschiedenen Formen der Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.
Schließlich wird in Kapitel 5 ein Fazit gezogen und die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst.
Schlüsselwörter (Keywords)
Jugendstrafverfahren, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe, Jugendamt, Strafverfolgung, Sanktionen, pädagogische Ansätze, Datenschutz, Rollenkonflikt, "doppeltes Mandat", Weisungen, Auflagen, Hilfen zur Erziehung.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2015, Das doppelte Mandat der Jugendhilfe. In welchem Spannungsfeld agiert die Jugendgerichtshilfe?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315674