Diese Seminarhausarbeit beschäftigt sich daher mit der Darstellung und kritischer Analyse der Möglichkeit Entwicklungskosten zu bilanzieren. Das Ziel dieser Arbeit ist es, das handelsrechtliche Wahlrecht des §255 Abs. 2a HGB zur Aktivierung von Entwicklungskosten darzustellen und eine kritische Analyse vorzunehmen. Hierbei soll dargestellt werden, was Entwicklungskosten sind und wann es sinnvoll ist diese zu bilanzieren und welche Vor- oder Nachteile daraus resultieren können. Diesbezüglich wird auf die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eingegangen und wie die Aktivierung von Entwicklungskosten die Bilanz eines Unternehmens beeinflussen kann.
Das deutsche Handelsrecht divergiert aufgrund des Gläubigerschutzgedankens sehr von den Internationalen Rechnungslegungsstandards. Das ist die Folge, da das deutsche Bilanzrecht auf dem Vorsichtsprinzip aufbaut. Die Politik setzte im Zuge der Modernisierung des Handelsgesetzbuches im Rahmen des BilMoG – Bilanzierungsmodernisierungsgesetz, das am 29. Mai 2009 Inkrafttreten ist, auch EU-Richtlinien um, die zu einer Harmonisierung bzw. Angleichung des HGB an die internationale Rechnungslegungsstandards beitragen soll. Im Rahmen der Bilanzrechtsmodernisierung haben Unternehmen seither ein Wahlrecht eingeräumt bekommen, um Entwicklungskosten z.B. für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren und somit zu bilanzieren. Vorher bestand ein Bilanzierungsverbot für die Aktivierung von Entwicklungskosten im Anlagevermögen. Diese zu aktivieren war vor der Bilanzrechtsmodernisierung im Jahre 2009 nicht möglich.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
2. Gesetzliche Grundlagen
2.1 Grundlagen
2.2 Handelsrecht - HGB
2.3 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG
3. Entwicklungskosten – Darstellung Aktivierungswahlrecht
3.1 Begriffliche Abgrenzung Entwicklungskosten
3.2 Begriffliche Abgrenzung der Forschungskosten
3.3 Aktivierungswahlrecht – Entwicklungskosten
3.4 Selbstgeschaffene immaterielle Vermögengenstände
4. Kritische Analyse
5. Fazit – Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, das handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten gemäß § 255 Abs. 2a HGB zu erläutern und kritisch zu hinterfragen, wobei insbesondere die Auswirkungen auf den Jahresabschluss sowie die Abgrenzung zur Forschungsphase beleuchtet werden.
- Handelsrechtliche Grundlagen und BilMoG-Reformen
- Differenzierung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten
- Voraussetzungen für die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände
- Bilanzpolitische Spielräume und Auswirkungen auf das Jahresergebnis
- Vergleich zwischen HGB und internationalen Standards (IFRS)
Auszug aus dem Buch
3.1 Begriffliche Abgrenzung Entwicklungskosten
Wie im oberen Abschnitt erläutert bezieht sich diese Seminarhausarbeit explizit auf die Darstellung des Wahlrechtes zu Aktvierung von Entwicklungskosten:
Unter dem Begriff Entwicklung wird gem. § 255 Abs. 2a S.2 HGB folgendes verstan den. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnisse oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Als Güter versteht man Materialien, Produkte, geschützte Rechte oder auch ungeschütztes Know-how oder Dienstleistungen. Diesbezüglich versteht man unter Verfahren neben den typischen Produktions- und Herstellungsverfahren auch entwickelte Systeme.7
Entwicklungskosten sind von den Forschungskosten strickt zu trennen. Darunter versteht man, dass es einen Unterschied zwischen Forschung und Entwicklungsphase gibt. Es dürfen laut 255 Abs. 2a HGB nur Kosten der Entwicklungsphase aktiviert werden.
Der genaue Wortlaut § 255 Abs. (2a) HGB „Herstellungskosten eines selbst geschaf fenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens sind die bei des sen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach Absatz 2. Entwicklung ist die An wendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwick lung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrun gen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolg saussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Können For schung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt die Problemstellung des Gläubigerschutzes versus Bilanzharmonisierung und definiert das Ziel der Untersuchung des Aktivierungswahlrechts.
2. Gesetzliche Grundlagen: Erläutert den strukturellen Aufbau des HGB und die wesentlichen Reformziele des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
3. Entwicklungskosten – Darstellung Aktivierungswahlrecht: Analysiert detailliert die Definitionen von Entwicklungs- und Forschungskosten sowie die spezifischen Voraussetzungen zur Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen.
4. Kritische Analyse: Diskutiert die bilanzpolitischen Möglichkeiten und die damit einhergehende Dokumentationspflicht für Unternehmen bei der Ausübung des Wahlrechts.
5. Fazit – Ausblick: Bewertet die praktische Bedeutung des Aktivierungswahlrechts und fordert objektive Standards zur Sicherstellung eines validen Informationsgehalts für Bilanzadressaten.
Schlüsselwörter
BilMoG, Entwicklungskosten, Forschungskosten, Aktivierungswahlrecht, HGB, Immaterielle Vermögensgegenstände, Jahresabschluss, Bilanzpolitik, Gläubigerschutz, Anlagevermögen, Bilanzierung, Harmonisierung, IFRS, Dokumentationspflicht, Wirtschaftsprüfung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Seminarhausarbeit befasst sich mit dem handelsrechtlichen Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten, das im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in Deutschland eingeführt wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen des HGB, die begriffliche Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung sowie die kritische Würdigung der bilanzpolitischen Spielräume für Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Kriterien für die Aktivierung von Entwicklungskosten darzustellen und zu analysieren, welche Auswirkungen diese auf das Jahresergebnis und die Bilanzstruktur eines Unternehmens haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse unter Einbeziehung des Handelsgesetzbuches, relevanter EU-Richtlinien, wissenschaftlicher Kommentare sowie vergleichender Ansätze zu internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die gesetzlichen Grundlagen, die detaillierte Darstellung der Abgrenzungskriterien von Forschungs- und Entwicklungskosten sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Dokumentationspflicht und den Bilanzierungsmöglichkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie BilMoG, Aktivierungswahlrecht, immaterielle Vermögensgegenstände, Gläubigerschutz und Bilanzpolitik definieren.
Wie unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Forschung und Entwicklung?
Die Unterscheidung erfolgt über die Verwertbarkeit der Erkenntnisse: Während Forschung die ergebnisoffene Suche nach neuem Wissen ist, bezieht sich Entwicklung auf die konkrete Anwendung zur Schaffung von Gütern oder Verfahren mit belegbarer wirtschaftlicher Aussicht.
Welche Rolle spielt die "hohe Wahrscheinlichkeit" bei der Aktivierung?
Die "hohe Wahrscheinlichkeit" der künftigen Realisierbarkeit eines Vermögensgegenstandes ist ein notwendiges Kriterium, um den Übergang von der Forschung in die aktivierungsfähige Entwicklungsphase zu begründen.
Warum wird die Aktivierung kritisch betrachtet?
Die Kritik richtet sich vor allem darauf, dass Unternehmen durch die Aktivierung das Jahresergebnis künstlich "auf dem Papier" verbessern können, ohne dass tatsächlich fungible Werte geschaffen werden, was die Aussagekraft der Bilanz für externe Adressaten verwässern kann.
- Arbeit zitieren
- Felix Sauerhöfer (Autor:in), 2014, Das handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315806