Unter dem Begriff des „Europäischen Arbeitsrechts“ kann man Verschiedenes verstehen. Zum einen kann man auf das Arbeitsrecht der einzelnen europäischen Staaten verweisen, das sich national recht unterschiedlich entwickelt hat. Zum anderen auf Bereiche in denen weitgehende Übereinstimmung besteht. Diese Bereiche des Arbeitsrechts sind dann nicht mehr nur einzelstaatlich zu betrachten, sondern als die Entstehung eines gemeinschaftlichen Arbeitsrechts.
Häufiger versteht man jedoch unter dem Europäischen Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Regelungen des primären und sekundären Rechts der Europäischen Gemeinschaft. Das Arbeitsrecht ist damit nicht allein stehend zu betrachten, sondern es folgt den Primärzielen der Europäischen Gemeinschaft, nämlich der Absicht, zu einer Verbesserung und Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen, aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Zu unterscheiden vom Europäischen Arbeitsrecht ist das Internationale Arbeitsrecht. Darunter versteht man zum einen das Kollisionsrecht, also diejenigen nationalstaatlichen Regelungen, die bestimmen, welchen Staates Rechtsordnung auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, zum anderen das Arbeitsrecht, das seinen Ursprung in den Regelungen der Internationalen Arbeitsorganisation hat. Diese hat ihren Sitz in Genf und ist die älteste Unterorganisation der UNO. Wichtigste Aufgabe der IAO ist die Schaffung international gültiger und zur Anwendung und Anwendung empfohlener Arbeits- und Sozialrechtsnormen. Ziel dieser ist es die Arbeits- und Lebensbedingungen der abhängig Beschäftigten zu verbessern und zu schützen.
Grundsätzlich zeichnen sich Internationale Rechtsnormen dadurch aus, dass sie grundsätzlich nur Staaten oder andere Rechtsträger des internationalen Rechts inhaltlich binden. Im Gegensatz dazu tritt der einzelnen Bürger als eigene Rechtsperson im internationalen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht auf.
Inhaltsverzeichnis
1 Europäisches Arbeitsrecht
1.1 Begriff
1.2 Entstehung
1.3 Abgrenzung zum Internationalen Arbeitsrecht
1.4 Europäische Rechtsnormen und ihre Rechtswirkungen
1.5 Rechtssetzung der Gemeinschaft - Voraussetzung
1.6 Rechtssetzung der Gemeinschaft – Verfahren
1.7 Rolle der Sozialpartner
1.8 Verfahren der Rechtssetzung in der Sozialpolitik
1.9 Was kann die EU arbeitsrechtlich regeln?
2 Arbeitnehmerfreizügigkeit
2.1 Zielsetzung
2.2 Gewährleistungsbereiche
2.3 Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
2.4 Das Recht auf Teilnahme am Arbeitsmarkt
2.5 Das Diskriminierungsverbot
2.6 Das Beschränkungsverbot
3 Diskriminierungsschutz
3.1 Diskriminierungsverbote
3.2 Begriff der Benachteiligung
3.3 Geschlechtsdiskriminierung
3.4 Die Antidiskriminierungsrichtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG
3.4.1 Rasse / Ethnie
3.4.2 Behinderung
3.4.3 Religion
3.4.4 Alter
4 Prekäre Arbeitsverhältnisse
4.1 Begrifflichkeit
4.2 Teilzeitarbeit
4.3 Befristete Beschäftigung
4.4 Leiharbeit
5 Betriebsübergang
5.1 Begrifflichkeit
5.2 Identitätswahrung
5.3 Neuer Betriebsinhaber
5.4 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
5.4.1 Arbeitnehmerschutz
5.4.2 Kündigungsverbot
5.4.3 Widerspruchsrecht und Unterrichtung des Arbeitnehmers
5.5 Kollektivrechtliche Ebene
5.5.1 Interessenausgleich
5.5.2 Erhalt der Rechtsstellung und der Funktion der Arbeitnehmervertretung
5.5.3 Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter
5.6 Besonderheiten im Insolvenzverfahren
6 Schutz bei Massenentlassungen
6.1 Begriff der Entlassung
6.2 Kontext des deutschen Kündigungsschutzrechts und andere Beteiligungsrechte des Betriebsrats
7 Arbeitszeit
7.1 Anwendungsbereich
7.2 Arbeitszeit
7.3 Abgrenzung
7.3.1 Wöchentliche Höchstarbeitszeit
7.3.2 Ruhezeit
7.3.3 Ruhepause
7.3.4 Jahresurlaub
7.4 Nacht- und Schichtarbeit
8 Nachweiß von Arbeitsbedingungen
8.1 Anwendungsbereich
8.2 Regelungsinhalt
8.3 Informationsmöglichkeiten des Arbeitgebers
9 Arbeitnehmerentsendung
9.1 Gewährleistung durch Grundfreiheiten, insbesondere Art. 49 EG
9.2 Herkunftsland und Arbeitsortprinzip
9.2.1 Begrifflichkeiten
9.2.2 Vor- und Nachteile
9.3 Regeln für alle Arten von Entsendungen
9.3.1 Arbeitnehmerbegriff
9.3.2 Erfasste Sachverhalte
10 Kollektives Arbeitsrecht der EU
10.1 Regelungen zum Kollektiven Arbeitsrecht
10.2 Kein Europäisches Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
10.3 Europäische Betriebsräte
10.3.1 Anwendungsbereich
10.3.2 Reichweite des EBR
10.4 Mitbestimmung in der Societas Europaea
10.5 Richtlinie zur Information und Konsultation 2002/14/EG
10.5.1 Zielsetzung
10.5.2 Anwendungsbereich
11 Internationales Arbeitsrecht
11.1 Arbeitsvertragsstatut bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
11.1.1 Grundtypen der arbeitsvertraglichen Gestaltung
11.1.2 Arbeitsvertragsstatut
11.2 Gerichtsstand
11.3 Kollektives Arbeitsrecht
12 Resümee
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit zielt darauf ab, die Grundlagen, Strukturen und aktuellen Herausforderungen des europäischen Arbeitsrechts sowie des internationalen Arbeitsrechts im Kontext der Personalökonomik und des Personalcontrollings zu beleuchten. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich europäische Rechtsnormen und Richtlinien auf die nationalen Arbeitsbedingungen auswirken und welche Gestaltungsspielräume für Unternehmen und Sozialpartner verbleiben.
- Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts und dessen Entstehung.
- Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und zum Diskriminierungsschutz.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für prekäre Arbeitsverhältnisse und den Betriebsübergang.
- Kollektives Arbeitsrecht in der EU, inklusive Mitbestimmung und Betriebsräte.
- Internationales Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitsvertragsstatut bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen.
Auszug aus dem Buch
1.1 Begriff
Unter dem Begriff des „Europäischen Arbeitsrechts“ kann man Verschiedenes verstehen. Zum einen kann man auf das Arbeitsrecht der einzelnen europäischen Staaten verweisen, das sich national recht unterschiedlich entwickelt hat. Zum anderen auf Bereiche in denen weitgehende Übereinstimmung besteht. Diese Bereiche des Arbeitsrechts sind dann nicht mehr nur einzelstaatlich zu betrachten, sondern als die Entstehung eines gemeinschaftlichen Arbeitsrechts. Häufiger versteht man jedoch unter dem Europäischen Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Regelungen des primären und sekundären Rechts der Europäischen Gemeinschaft. Das Arbeitsrecht ist damit nicht allein stehend zu betrachten sondern es folgt den Primärzielen der Europäischen Gemeinschaft nämlich der Absicht, zu einer Verbesserung und Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen (Artikel 151 AEUV [Ex-Artikel 136 EGV]), aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft zu gewährleisten (Artikel 45 AEUV [Ex-Artikel 39 EGV]).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Europäisches Arbeitsrecht: Dieses Kapitel definiert das europäische Arbeitsrecht, beschreibt seine historische Entstehung sowie die Rechtsquellen und Verfahren der Rechtssetzung in der EU.
2 Arbeitnehmerfreizügigkeit: Hier werden die Ziele, Anwendungsbereiche und die rechtlichen Schutzmechanismen zur Gewährleistung der Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union erläutert.
3 Diskriminierungsschutz: Dieses Kapitel behandelt die verschiedenen Diskriminierungsverbote im EU-Recht, inklusive der Antidiskriminierungsrichtlinien und des Begriffs der Benachteiligung.
4 Prekäre Arbeitsverhältnisse: Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für flexible Beschäftigungsformen wie Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit eingegangen.
5 Betriebsübergang: Die rechtlichen Folgen eines Inhaberwechsels für das Arbeitsverhältnis sowie der Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretungen werden hier detailliert analysiert.
6 Schutz bei Massenentlassungen: Das Kapitel erläutert die europarechtlichen Anforderungen an Konsultations- und Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen.
7 Arbeitszeit: Hier werden die Mindestvorschriften der EU zur Gestaltung von Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ruhepausen und Nachtarbeit sowie deren Umsetzung im deutschen Arbeitszeitgesetz dargestellt.
8 Nachweiß von Arbeitsbedingungen: Dieses Kapitel beschreibt die Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags.
9 Arbeitnehmerentsendung: Die komplexen Fragestellungen bei der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern und das Zusammenwirken von Herkunftsland- und Arbeitsortprinzip werden hier thematisiert.
10 Kollektives Arbeitsrecht der EU: Es werden die noch lückenhaften europäischen Regelungen zum kollektiven Arbeitsrecht, zur Mitbestimmung und zu europäischen Betriebsräten erörtert.
11 Internationales Arbeitsrecht: Dieses Kapitel widmet sich der Bestimmung des anwendbaren Rechts bei internationalen Arbeitsverhältnissen und dem Gerichtsstand.
12 Resümee: Eine abschließende Zusammenfassung über die Entwicklung und die zukünftige Bedeutung des europäischen und internationalen Arbeitsrechts.
Schlüsselwörter
Europäisches Arbeitsrecht, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Diskriminierungsschutz, Betriebsübergang, Massenentlassung, Arbeitszeitgesetz, Mitbestimmung, Europäischer Betriebsrat, Arbeitsvertragsstatut, Arbeitnehmerentsendung, Richtlinien, EG, EU, Sozialpolitik, Individualarbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die zentralen Säulen des europäischen und internationalen Arbeitsrechts sowie deren Einfluss auf nationale Regelungen im Kontext von Personalökonomik und Personalcontrolling.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Arbeitnehmerfreizügigkeit, dem Diskriminierungsschutz, den Regelungen bei Betriebsübergängen, der Arbeitszeitgestaltung, der Arbeitnehmerentsendung und dem kollektiven Arbeitsrecht auf EU-Ebene.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die systematischen Strukturen des EU-Arbeitsrechts darzulegen und aufzuzeigen, wie diese das nationale Arbeitsrecht beeinflussen und harmonisieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtstheoretischen und deskriptiven Analyse von EU-Richtlinien, Primärrecht der Europäischen Union sowie einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit individuellen und kollektiven Arbeitsrechtsaspekten, von den Grundlagen über spezielle Beschäftigungsformen bis hin zu grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Europäisches Arbeitsrecht, Freizügigkeit, Diskriminierungsschutz, Mitbestimmung und Arbeitsvertragsstatut.
Welche Rolle spielen die Sozialpartner im europäischen Rechtsetzungsprozess?
Die Sozialpartner haben durch Anhörungen und die Möglichkeit, selbst Rahmenvereinbarungen zu schließen, einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung sozialpolitischer Standards in der EU.
Warum ist das Verständnis des Betriebsübergangs im europäischen Kontext so wichtig?
Da der Betriebsübergang auf EU-Ebene harmonisiert ist, sichert er den Arbeitnehmerschutz bei Inhaberwechseln und setzt zwingende Anforderungen für die Übernahme von Rechten und Pflichten.
Wie unterscheidet sich das Herkunftslandprinzip vom Arbeitsortprinzip?
Während beim Herkunftslandprinzip das Recht des Entsendestaates gilt, stellt das Arbeitsortprinzip auf die Rechtsnormen des Staates ab, in dem die Arbeit tatsächlich verrichtet wird, was für einen harten Kern an Arbeitsbedingungen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
- Arbeit zitieren
- Martin Henschelchen (Autor:in), C. Kuhny (Autor:in), 2010, Europäisches und Internationales Arbeitsrecht im Rahmen von Personalökonomik und Personalcontrolling, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316239