Das sechste Rundfunkurteil, auch bekannt als „WDR-Urteil“, ist ein Urteil in einer Reihe von insgesamt zwölf Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit. Es wurde am 5. Februar 1991 aufgrund der mündlichen Verhandlungen vom 30. Oktober 1990 gesprochen. Es stellt eine weitere Konkretisierung der zuvor gesprochenen Rundfunkurteile dar.
Es wurde über den Antrag von Dr. Alfred Dregger, MdB und 235 weiterer Abgeordneter des Deutschen Bundestages gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG über die Verfassungsmäßigkeit spezifischer Paragraphen des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 19. März 1985 entschieden. Ebenfalls sollte aufgrund eines weiteren Antrages Dr. Dreggers, sowie weiterer 214 Abgeordneter des Deutschen Bundestages, festgestellt werden, ob benannte Paragraphen des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Änderung vom 8. Dezember 1987 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig seien.
Übersicht der behandelten Themen
I. Einleitung
II. Sachverhalt
A. Geschichte
B. Die Beschwerde
III. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
A. Leitsatz
B. Die Begründung
IV. Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themenschwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit analysiert das sechste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts („WDR-Urteil“) von 1991. Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Einordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Pflicht zur Grundversorgung sowie die Gestaltung des dualen Rundfunksystems darzustellen.
- Die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an den privaten Rundfunk
- Struktur und rechtliche Zulässigkeit des „Zwei-Säulen-Modells“ im lokalen Rundfunk
- Die Rolle der Rundfunkfreiheit im Rahmen des Art. 5 GG
- Das Verhältnis von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privatem Rundfunk im dualen System
Auszug aus dem Buch
A. Geschichte
Auf verfassungsrechtlicher Ebene bildet das Grundrecht der Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk, auch als Rundfunkfreiheit betitelt, i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 die Grundlage des Rundfunkrechts. Zudem existieren auf Landesebene Staatsverträge und weitere Gesetze. Aufgrund mangelnder „einfachgesetzlicher Vorschriften“ ist dem Bundesverfassungsgericht „für das Grundrecht der Rundfunkfreiheit und die Entwicklung und Gestaltung der Rundfunkordnung“ durch seine Rechtsprechung eine wichtige Aufgabe zuteilgeworden. Diese Funktion des Bundesverfassungsgerichts wird besonders in den gesprochenen Rundfunkurteilen erkennbar.
Das erste Rundfunkurteil von 1961 gilt bis heute als „’Magna Charta’ des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland [...] und hat die weitere Entwicklung des Rundfunkwesens maßgeblich geprägt.“ Ähnlich bedeutsam sind sicherlich auch die folgenden Rundfunkurteile.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung ordnet das „WDR-Urteil“ in die Reihe der wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit ein.
II. Sachverhalt: Hier werden die Hintergründe der Klage gegen spezifische Paragraphen des WDR-Gesetzes sowie des Rundfunkgesetzes für Nordrhein-Westfalen sowie die historische Entwicklung der Rundfunkfreiheit beleuchtet.
III. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In diesem Kapitel werden die Leitsätze des Gerichts sowie die detaillierte Begründung zur Zulässigkeit der gesetzlichen Regelungen dargelegt.
IV. Schlussfolgerung: Das Fazit fasst zusammen, dass das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin als essenziellen Garanten für die Funktion des dualen Systems und die Grundversorgung ansieht.
Schlüsselwörter
Rundfunkfreiheit, WDR-Urteil, Bundesverfassungsgericht, Grundversorgung, duales Rundfunksystem, Bestandsgarantie, Entwicklungsgarantie, Art. 5 GG, Zwei-Säulen-Modell, lokaler Rundfunk, Medienrecht, Rundfunkgesetz, Nordrhein-Westfalen, Meinungsbildung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse des sechsten Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, welches die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunks in Deutschland prägte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Anforderungen an privaten Rundfunk sowie das Modell des lokalen Rundfunks.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Leitlinien aufzuzeigen, nach denen das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit landesrechtlicher Rundfunkgesetze mit dem Grundgesetz bewertet hat.
Welche wissenschaftliche Methode liegt zugrunde?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse und Interpretation der einschlägigen Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts sowie auf medienrechtliche Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Sachverhalts, die Analyse der Urteilsbegründung des Gerichts sowie die rechtliche Würdigung der verschiedenen Regelungskomplexe des WDR-Gesetzes und des Rundfunkgesetzes NRW.
Welche Schlüsselwörter kennzeichnen die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Rundfunkfreiheit, duales Rundfunksystem, Grundversorgung und Bestandsgarantie charakterisiert.
Was genau ist das „Zwei-Säulen-Modell“?
Es handelt sich um eine Organisationsstruktur im lokalen Rundfunk, bestehend aus der Veranstaltergemeinschaft für die Programmverwaltung und der Betriebsgesellschaft für die technische und finanzielle Infrastruktur.
Wie bewertet das Gericht die Anforderungen an den privaten Rundfunk?
Das Gericht entschied, dass der Gesetzgeber durchaus höhere Programmanforderungen an private Rundfunkanbieter stellen darf, solange diese die Veranstaltung von privatem Rundfunk nicht unmöglich machen oder unverhältnismäßig erschweren.
- Arbeit zitieren
- Yasmina Suleiman (Autor:in), 2015, Sind Teile des "Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk" verfassungswidrig? Das "WDR-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes von 1991, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317326