Gegenstand der Arbeit soll die Frage sein, ob und gegebenenfalls wie sich ein Schiedsrichter wegen der Beteiligung an Körperverletzungen strafbar machen kann und ob ihm eventuell Strafbarkeitserleichterungen zu Gute kommen. Dabei soll auch sein Pendant im Kampfsport, der Ringrichter, in die Betrachtung eingeschlossen werden.
Sport nimmt in unserer heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle ein. Großereignisse wie die Olympischen Spiele in Sotschi oder die FIFA-Fußballweltmeisterschaft in Brasilien ziehen die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf sich. Professionelle Sportler einiger Sportarten gehören zu den bestbezahlten und bekanntesten Personen ihrer Zeit. Wenig Beachtung findet dagegen eine Personengruppe, die diese Art von Wettkämpfen überhaupt erst ermöglicht: Die Schiedsrichter.
Fast schon spiegelbildlich ist der Schiedsrichter auch in der juristischen Literatur eine Randerscheinung. Während die mögliche Straffreistellung von Spielern bei der Sportausübung zu einem vieldiskutierten Thema in der Rechtswissenschaft zählt, ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Schiedsrichters noch kaum näher beleuchtet worden.
Dabei bietet vor allem die kürzlich zu Ende gegangene Fußballweltmeisterschaft durchaus Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen. So wurde im Viertelfinalspiel zwischen Brasilien und Kolumbien der brasilianische Spieler Neymar durch eine Attacke eines kolumbianischen Gegenspielers schwer am Rücken verletzt. Mitursächlich war womöglich die Art der Spielleitung durch den Schiedsrichter, der trotz vieler, zum Teil harter Fouls im Vorfeld kaum zu gelben Karten gegriffen hatte. Hierfür wurde er zwar im Anschluss an die Partie öffentlich gescholten, die Frage nach eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen für ihn wurde aber nicht aufgeworfen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Allgemeines zu Schiedsrichter und Ringrichter
- C. Differenzierung nach Sporttypen
- I. Sportarten ohne körperlichen Kontakt
- II. Sportarten gegeneinander mit regelmäßigem Körperkontakt
- III. Sportarten gegeneinander mit Verletzungsziel
- D. Strafbarkeit des Schiedsrichters bzw. Ringrichters
- I. Körperverletzung durch aktives Tun
- 1. Vorsätzlich
- a) Täterschaft
- b) Teilnahme
- 2. Fahrlässig
- II. Körperverletzung durch Unterlassen
- 1. Vorsätzlich
- 2. Fahrlässig
- E. Ausschluss der Strafbarkeit aufgrund sporttypischer Besonderheiten
- I. Möglichkeiten eines Strafbarkeitsausschlusses für Körperverletzungen von Sportlern untereinander
- 1. Einwilligung
- 2. Soziale Adäquanz
- 3. Erlaubtes Risiko
- 4. Stellungnahme
- II. Übertragung auf Schieds- und Ringrichter
- 1. Vorsätzliche Körperverletzungen
- 2. Fahrlässige Körperverletzungen
- a) Durch aktives Tun
- b) Durch Unterlassen
- F. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Schiedsrichtern und Ringrichtern im Sport. Dabei stehen die verschiedenen Sportarten und deren spezifische Regeln sowie die unterschiedlichen Formen der Körperverletzung im Vordergrund.
- Strafbarkeit von Schiedsrichtern und Ringrichtern wegen Körperverletzung
- Differenzierung nach Sportarten und deren spezifischen Regeln
- Körperverletzung durch aktives Tun und Unterlassen
- Möglichkeiten eines Strafbarkeitsausschlusses aufgrund sporttypischer Besonderheiten
- Einwilligung, soziale Adäquanz und erlaubtes Risiko im Sport
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema und erläutert die allgemeinen Aufgaben von Schiedsrichtern und Ringrichtern. Im Anschluss wird eine Differenzierung nach Sportarten vorgenommen, wobei zwischen Sportarten ohne körperlichen Kontakt, Sportarten mit regelmäßigem Körperkontakt und Sportarten mit Verletzungsziel unterschieden wird.
Im Hauptteil wird die Strafbarkeit des Schiedsrichters bzw. Ringrichters wegen Körperverletzung durch aktives Tun und Unterlassen untersucht. Dabei werden die Voraussetzungen für eine vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung sowie die Garantenstellung des Schiedsrichters bzw. Ringrichters betrachtet.
Schließlich werden Möglichkeiten eines Strafbarkeitsausschlusses aufgrund sporttypischer Besonderheiten wie Einwilligung, soziale Adäquanz und erlaubtes Risiko diskutiert.
Schlüsselwörter
Sportstrafrecht, Schiedsrichter, Ringrichter, Körperverletzung, Einwilligung, soziale Adäquanz, erlaubtes Risiko, Garantenstellung, Fahrlässigkeit, Vorsatz, Sportarten, Sportregeln.
- Arbeit zitieren
- Marcel Djurein (Autor:in), 2014, Die Strafbarkeit des Schiedsrichters oder Ringrichters wegen der Beteiligung an Körperverletzungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317428