Gegenstand der Arbeit soll die Frage sein, ob und gegebenenfalls wie sich ein Schiedsrichter wegen der Beteiligung an Körperverletzungen strafbar machen kann und ob ihm eventuell Strafbarkeitserleichterungen zu Gute kommen. Dabei soll auch sein Pendant im Kampfsport, der Ringrichter, in die Betrachtung eingeschlossen werden.
Sport nimmt in unserer heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle ein. Großereignisse wie die Olympischen Spiele in Sotschi oder die FIFA-Fußballweltmeisterschaft in Brasilien ziehen die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf sich. Professionelle Sportler einiger Sportarten gehören zu den bestbezahlten und bekanntesten Personen ihrer Zeit. Wenig Beachtung findet dagegen eine Personengruppe, die diese Art von Wettkämpfen überhaupt erst ermöglicht: Die Schiedsrichter.
Fast schon spiegelbildlich ist der Schiedsrichter auch in der juristischen Literatur eine Randerscheinung. Während die mögliche Straffreistellung von Spielern bei der Sportausübung zu einem vieldiskutierten Thema in der Rechtswissenschaft zählt, ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Schiedsrichters noch kaum näher beleuchtet worden.
Dabei bietet vor allem die kürzlich zu Ende gegangene Fußballweltmeisterschaft durchaus Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen. So wurde im Viertelfinalspiel zwischen Brasilien und Kolumbien der brasilianische Spieler Neymar durch eine Attacke eines kolumbianischen Gegenspielers schwer am Rücken verletzt. Mitursächlich war womöglich die Art der Spielleitung durch den Schiedsrichter, der trotz vieler, zum Teil harter Fouls im Vorfeld kaum zu gelben Karten gegriffen hatte. Hierfür wurde er zwar im Anschluss an die Partie öffentlich gescholten, die Frage nach eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen für ihn wurde aber nicht aufgeworfen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Allgemeines zu Schiedsrichter und Ringrichter
C. Differenzierung nach Sporttypen
I. Sportarten ohne körperlichen Kontakt
II. Sportarten gegeneinander mit regelmäßigem Körperkontakt
III. Sportarten gegeneinander mit Verletzungsziel
D. Strafbarkeit des Schiedsrichters bzw. Ringrichters
I. Körperverletzung durch aktives Tun
1. Vorsätzlich
a) Täterschaft
b) Teilnahme
2. Fahrlässig
II. Körperverletzung durch Unterlassen
1. Vorsätzlich
2. Fahrlässig
a) Durch Entgleitenlassen eines Spiels
b) Durch nicht Herbeirufen eines Arztes
c) Durch Nichtabbruch eines Spiels trotz Gewitters
d) Durch Anpfiff oder Nichtabbruch bei gefährlichem Untergrund
e) Durch Nichtabbruch eines Kampfes trotz Verteidigungsunfähigkeit
f) Durch nicht ausreichende Kontrolle der Ausrüstung
3. Garantenstellung
a) Aus Gesetz
b) Aus freiwilliger Übernahme
aa) Durch Vertrag
bb) Kraft faktischer Übernahme
c) Aus Ingerenz
d) Zwischenergebnis
E. Ausschluss der Strafbarkeit aufgrund sporttypischer Besonderheiten
I. Möglichkeiten eines Strafbarkeitsausschlusses für Körperverletzungen von Sportlern untereinander
1. Einwilligung
2. Soziale Adäquanz
3. Erlaubtes Risiko
4. Stellungnahme
II. Übertragung auf Schieds- und Ringrichter
1. Vorsätzliche Körperverletzungen
2. Fahrlässige Körperverletzungen
a) Durch aktives Tun
b) Durch Unterlassen
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Schieds- und Ringrichtern im Kontext der Körperverletzung. Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen das Unterlassen von Schutzmaßnahmen oder das Entgleitenlassen eines Wettkampfes den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt und inwieweit hierbei strafrechtliche Privilegierungen, die ursprünglich für Sportler gelten, auf Unparteiische übertragen werden können.
- Strafrechtliche Einordnung von Handlungen und Unterlassungen durch Schieds- und Ringrichter.
- Differenzierung der Strafbarkeit nach Sporttypen und Deliktsformen (vorsätzlich vs. fahrlässig).
- Analyse der Garantenstellung bei Unparteiischen im Sportbetrieb.
- Anwendbarkeit von Strafbarkeitsausschlüssen wie Einwilligung, soziale Adäquanz und erlaubtes Risiko auf Schiedsrichterentscheidungen.
Auszug aus dem Buch
C. Differenzierung nach Sporttypen
Wie oben dargestellt, kommen Schieds- und Ringrichter in vielen, ihrem Wesen nach sehr unterschiedlichen Sportarten vor. Will man die Strafbarkeit von Schieds- und Ringrichtern betrachten, so gilt es zunächst die Unterschiede der einzelnen Sportarten herauszustellen, in denen sie auftreten. Denn jede Sportart bringt andere, ihr eigentümliche Handlungen mit sich, die je nach Austragungsart, Regelwerk und zu erreichendem Ziel eine differenzierte Bewertung der bei ihr auftretenden Körperverletzungen erfordert.
Zur Vereinfachung werden in der strafrechtlichen Literatur Gruppen gebildet, in die sich - soweit ersichtlich - alle Sportarten einordnen lassen. Die Unterteilung erfolgt entweder in zwei, drei oder vier Gruppen, wobei nachfolgend von drei Gruppen ausgegangen werden soll.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Darstellung der zentralen Rolle des Sports in der Gesellschaft und der bislang vernachlässigten strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Schiedsrichtern.
B. Allgemeines zu Schiedsrichter und Ringrichter: Definition der Zielgruppe als entscheidungsbefugte Offizielle und Abgrenzung zu unterstützenden Funktionen.
C. Differenzierung nach Sporttypen: Einteilung von Sportarten in Gruppen basierend auf dem Grad des Körperkontakts und dem Vorhandensein eines Verletzungsziels.
D. Strafbarkeit des Schiedsrichters bzw. Ringrichters: Prüfung der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung durch Tun und Unterlassen sowie der Garantenstellung.
E. Ausschluss der Strafbarkeit aufgrund sporttypischer Besonderheiten: Erörterung der Übertragbarkeit sportrechtlicher Privilegierungen (Einwilligung, soziale Adäquanz) auf Unparteiische.
F. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung, dass umsichtige Schiedsrichter bei spieltypischen Fehlern keine Strafbarkeit befürchten müssen.
Schlüsselwörter
Schiedsrichter, Ringrichter, Strafrecht, Körperverletzung, Unterlassungsdelikt, Garantenstellung, Einwilligung, Soziale Adäquanz, Erlaubtes Risiko, Fahrlässigkeit, Sportstrafrecht, Spielleitung, Haftung, Sporttypische Besonderheiten, Sorgfaltspflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert, ob und unter welchen Voraussetzungen Schiedsrichter und Ringrichter im Falle von Körperverletzungen während eines sportlichen Wettkampfes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Untersuchung behandelt die Abgrenzung von aktivem Tun und Unterlassen, die Prüfung der Garantenstellung der Offiziellen sowie die Anwendung sporttheoretischer Rechtfertigungsgründe auf diese Personengruppe.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel besteht darin, zu klären, ob für Schiedsrichter ähnliche Privilegierungen hinsichtlich der Strafbarkeit gelten wie für die Sportler selbst, wenn diese im Rahmen des Wettkampfs agieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassische juristische Dogmatik, um anhand von Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB) und der relevanten Literatur die Strafbarkeit von Unparteiischen in spezifischen Fallkonstellationen zu deduzieren.
Welche Inhalte dominieren den Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der strafrechtlichen Tatbestände (besonders die Unterlassungsstrafbarkeit durch Entgleitenlassen eines Spiels oder Nichtabbrechen bei Gefahr) und die kritische Auseinandersetzung mit der Übertragung sporttypischer Straffreiheitsgründe.
Welche Schlagworte charakterisieren das Dokument?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Schiedsrichterhaftung, Garantenstellung, Unterlassungsstrafbarkeit, Einwilligung und sporttypische Besonderheiten im Strafrecht.
Wie wirkt sich die "Einwilligung" auf die Schiedsrichter aus?
Die Einwilligung der Sportler in das Wettkampfgeschehen wirkt sich primär auf die Sportler aus. Für Schiedsrichter bedeutet dies, dass bei sportkonformen Handlungen der Spieler keine strafbare Haupttat vorliegt, an der der Schiedsrichter teilnehmen könnte.
Was passiert bei einem "Entgleitenlassen eines Spiels"?
Wenn ein Schiedsrichter trotz gefährlicher Spielweise oder Verletzungsgefahr keine sanktionierenden Maßnahmen ergreift, kann er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen strafbar machen, sofern ihm eine Garantenstellung zugesprochen wird.
- Citar trabajo
- Marcel Djurein (Autor), 2014, Die Strafbarkeit des Schiedsrichters oder Ringrichters wegen der Beteiligung an Körperverletzungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317428