Bereits seit langer Zeit herrscht in der traditionellen und modernen Rechtsphilosophie ein breiter Dissens in der grundlegenden Frage nach der Begründung des Rechts vor. Als Hauptströmungen seien hier die empirische respektive die rationalistische Theorie der Grundlegung des Rechts genannt, welche beispielhaft anhand der Werke der Philosophen Herbert Hart (1907-1992) und Murray Rothbard (1926-1995) verglichen werden.
Aus Harts Schrift geht hervor, dass er starke Kritik an der Rechtsbegründung durch ein Naturrecht beziehungsweise Vernunftrecht übt und dagegen eine empirische Theorie des Rechts vorzieht, die in Bezug auf ihr erkenntnistheoretisches Fundament deutlich weniger problembeladen sei. Anhängern des Naturrechts wirft er Unwissenschaftlichkeit vor und bezeichnet selbige als „Naturrechtsgläubige“, unter anderem da diese von natürlichen Tatsachen auf unumstößliche Normen schlössen und damit dem naturalistischen Fehlschluss erlägen.
Einen gänzlich anderen Weg geht hingegen Murray N. Rothbard, der seine Naturrechtslehre an die Praxeologie seines Lehrers Ludwig von Mises (1881-1973) anlehnt. Diese baut auf dem Axiom auf, dass „der Mensch handelt“. Apriorische Gültigkeit dieses Axioms wird deshalb beansprucht, weil jeder Versuch einer Widerlegung in einem performativen Widerspruch münden müsse, d.h. dass jeder entsprechende Versuch unweigerlich selbst in einer Handlung resultiere und damit die These bereits bestärken würde. Mittels axiomatisch logisch-deduktiver Methodik ließen sich daraus naturrechtliche beziehungsweise vernunftrechtliche Normen ableiten.
Inhaltsverzeichnis
- Die Naturrechtsauffassung von Hart und Rothbard im Vergleich
- Harts empirische Theorie des Rechts
- Rothbards Praxeologie und Naturrechtslehre
- Kritik an Rothbards aprioristischer Theorie
- Benthams Kritik am Naturrecht
- Das Finders-Keepers-Prinzip als Kompromiss
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text analysiert und vergleicht die Rechtsauffassungen von Herbert L. A. Hart und Murray N. Rothbard, wobei er sich auf die grundlegende Frage der Begründung des Rechts fokussiert. Er beleuchtet die gegensätzlichen Ansätze, den empirischen Ansatz Harts und die rationalistische Theorie Rothbards, und untersucht die jeweiligen Argumente und Kritikpunkte.
- Empirische vs. rationalistische Rechtsbegründung
- Naturrecht vs. Vernunftrecht
- Minimalgehalt des Naturrechts (Hart)
- Apriorische Gültigkeit und Ableitung von Normen (Rothbard)
- Kritik an der aprioristischen Rechtsbegründung
Zusammenfassung der Kapitel
- Das erste Kapitel beschreibt Harts empirische Theorie des Rechts, die auf der Ableitung von Normen aus empirischen Tatsachen basiert. Hart kritisiert das Naturrecht als unwissenschaftlich und identifiziert einen Minimalgehalt des Naturrechts, der aus universal anerkannten Verhaltensnormen besteht.
- Das zweite Kapitel stellt Rothbards Naturrechtslehre vor, die auf der Praxeologie von Ludwig von Mises aufbaut. Rothbard leitet apriorische Normen aus dem Axiom des menschlichen Handelns ab und argumentiert für ein absolutes Recht auf Eigentum.
- Das dritte Kapitel untersucht die Kritik an Rothbards Theorie, insbesondere die Frage, ob apriorische Normen aus Tatsachen abgeleitet werden können. Es wird auch Benthams Kritik am Naturrecht als „simple nonsense“ dargestellt.
- Das vierte Kapitel präsentiert das Finders-Keepers-Prinzip von Anthony de Jasay als Kompromiss zwischen Harts und Rothbards Theorien. Dieses Prinzip begründet eine Regel, die bei Nichtvorhandensein von Vorrangigkeitskriterien des Eigentums plausibel erscheint.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen des Textes sind die empirische und rationalistische Rechtsbegründung, Naturrecht und Vernunftrecht, Minimalgehalt des Naturrechts, apriorische Gültigkeit von Normen, Eigentum, Finders-Keepers-Prinzip und kritische Rationalismus. Die Arbeit beleuchtet die unterschiedlichen Ansätze und Argumente von Hart, Rothbard, Bentham und Jasay, um ein umfassendes Bild der Debatte um die Begründung des Rechts zu zeichnen.
- Arbeit zitieren
- Tobias Zepf (Autor:in), 2013, Die empirische und die rationalistische Theorie der Grundlegung des Rechts. Die Naturrechtsauffassungen von Herbert L. A. Hart und Murray Rothbard im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317831