Dürfen wir Gott spielen? Überlegungen zur Sterbehilfe und deren ethische Bewertung


Studienarbeit, 2010

26 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was Sterbehilfe bedeutet
2.1 Begriffsklärung
2.2 Die Arten der Sterbehilfe

3. Über die medizinischen und die ethischen Sichtweisen
3.1 Die medizinische Sicht als Spannungsfeld zwischen Lebenserhaltung und Leidlinderung
3.2 Die ethische und religiöse Sichtweise – Dürfen wir Menschen Gott spielen?
3.2.1 Biblische Aussagen und ihre moralischen Konsequenzen für die Sterbehilfe
3.2.2 Ausgewählte deontologische und konsequentialistische Argumentationsmuster
3.3 Pro und Kontra- Diskussion

4. Eine Alternative zur Sterbehilfe: Die Palliativmedizin
4.1 Über die Prinzipien und die Bedeutung der palliativen Medizin
4.2 Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Würde des Menschen ist unantastbar. So jedenfalls steht es im ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes. Aber kann der Mensch auch in der letzten Lebens-phase, nämlich im Sterben, seine Würde bewahren? Zum Leben gehört das Sterben schließlich dazu, woraus sich schlussfolgern lässt, dass deshalb auch die Sterbephase menschenwürdig ablaufen sollte. Jedoch ist es in Deutschland keine Seltenheit, dass es bei den Betroffenen, die dem Tode geweiht sind, eher mit einer qualvollen Sterbeverzögerung endet anstatt mit einem schnellen und schmerzlosen Tod. Schon seit Jahren gibt es heftige Debatten und kontroverse Diskussionen rund um dieses Thema, sowohl im medizinischen und strafrechtlichen als auch im ethischen Terrain. Auch wenn es unterschiedliche Antworten geben mag, stellen sich folgende Fragen stets gleich: Hat irgendjemand auf dieser Welt außer Gott die Befugnis, über Leben und Tod zu entscheiden? Können sich Menschen dieses Recht anmaßen, was ihnen nicht naturgegeben ist und deshalb gar nicht erst zusteht? Dürfen wir einfach so Gott spielen und über den Tod Anderer entscheiden? Gibt es überhaupt Alternativen? Generell antworte ich auf all diese Fragen mit einem klaren Ja. Dies wird im Laufe dieser Studienarbeit versucht, zu begründen. Die Frage, die sich mir außerdem stellt ist die, warum Gott, wenn es ihn denn als höchste Instanz gibt, zulässt, dass Menschen ein qualvolles Sterben ertragen müssen. Wieso greift er nicht ein und erlöst sie von ihren Schmerzen, anstatt sie weiterleben zu lassen? Wenn er diesen menschenunwürdigen und unerträglichen Schmerz der „Fast-schon-Gestorbenen“ duldet, müssen es ihm dann seine Schöpfungswesen gleich tun? Auch auf diese Frage wird im Hauptteil eingegangen.

Die vorliegende Studienarbeit beschäftigt sich primär aus ethischer Sicht mit der Problematik der Sterbehilfe. Sie beginnt mit einer Begriffsklärung und den verschiedenen Arten der Sterbehilfe. Im zweiten Kapitel wird zuerst kurz eine Darstellung aus medizinischer Sicht erfolgen, um dann die religiöse und ethische Sicht genau zu beleuchten. Biblische Textstellen sollen dabei zeigen, wie die christlich- religiöse Sichtweise aussieht. Des weiteren werden einige deontologische und konsequentialistische Argumentationsmuster angeführt, um im Anschluss eine ethische Diskussion führen zu können. Auch eine Alternative zur Sterbehilfe wird aufgezeigt, nämlich die Palliativmedizin.

Die Problematik der Sterbehilfe interessiert mich schon seit meiner Schulzeit, wo es oft im Ethikunterricht besprochen wurde. Schon damals hatte ich diesbezüglich eine unabänderliche Meinung entwickeln können. Die Gelegenheit, dieses interessante und diskussionswürdige Thema zu Papier zu bringen, wurde mir erst mit dem Schreiben dieser Studienarbeit ermöglicht. Neben diversen Schul- bzw. Studiumsmaterialien werden außerdem noch Bücher des bekannten Theologen Hans Küng sowie der Mediziner Michael de Ridder und Fuat S. Oduncu hinzugezogen.

Ziel dieser Arbeit soll es sein, dem Leser neben den wissenschaftlich fundierten Aussagen meine eigene Sichtweise zum Thema Sterbehilfe darzulegen, warum ich sie generell befürworte und auch die aktive Sterbehilfe legalisieren würde, wenn es in meiner Macht stünde. Meine eigene subjektive Meinung wird sich auch unter anderem auf die im Vorfeld aufgeführten ethischen Argumentationsmuster beziehen.

Mir ist durchaus bewusst, dass es die unterschiedlichsten Meinungen über dieses sensible Thema gibt. Sicherlich sind diese, abgeleitet aus dem jeweiligen Weltbild der Vertreter, alle, solange sie gut begründet sind, als richtig anzuerkennen. Aus diesem Grund akzeptiere ich durchaus auch andere Einstellungen, wobei meine jedoch immer die gleiche bleiben wird: Sterbehilfe ist und bleibt moralisch gerechtfertigt und ist keineswegs ein Verstoß gegen die Standesethik, so wie es die Vertreter der deontologischen Ethik beurteilen.

2. Was Sterbehilfe bedeutet

Der Tod ist noch das schlimmste nicht, Vielmehr den Tod ersehnen und nicht sterben dürfen.

- Sophokles -

Man könnte mutmaßen, dass der griechische Dichter Sophokles in der heutigen Zeit ein klarer Befürworter der Sterbehilfe wäre. Unzählige Selbst- und Mitbetroffene denken wohl heutzutage dasselbe wie er vor knapp 2.500 Jahren. Doch was beinhaltet dieser ominöse Begriff Sterbehilfe eigentlich? Und welche umstrittenen und unumstrittenen Arten gibt es? Darauf soll in diesem Kapitel eingegangen werden.

2.1 Begriffsklärung

Euthanasie, zu deutsch Sterbehilfe, kommt aus dem griechischen und meint soviel wie „gutes Sterben“ oder „schöner Tod“ (vgl. Jens & Küng 2009, S. 48). Die Sterbehilfe zielt darauf ab, den Betroffenen zu einem menschenwürdigen, d.h. zu einem schnellen, leichten und schmerzlosen Tod zu verhelfen und ihnen damit ein langwieriges, qualvolles Ende zu ersparen. Mit anderen Worten kann man auch sagen, dass die Sterbehilfe die Erlösung kranker Menschen zum Inhalt hat, welche auf jeden Fall sterben werden. Bei den Betroffenen kann es sich sowohl um Krebspatienten als auch um Wachkomapatienten und Menschen mit schwersten körperlichen oder seelischen Behinderungen handeln. Die Hauptgründe, nach Sterbehilfe zu verlangen, sieht Oduncu in quälenden organischen Schmerzen oder psychosozialen Beschwerden wie beispielsweise Depressionen oder Hoffnungs-losigkeit (vgl. Oduncu 2007, S. 138).

2.2 Die Arten der Sterbehilfe

Im Folgenden sollen kurz die vier umstrittenen und unumstrittenen Sterbehilfearten dargestellt werden. Die Unterteilung der Arten wurde aus dem Grunde vorgenommen, da sie zur besseren Abgrenzung von aktuellen medizinischen, ethischen und juristischen Problemen dienen. Dazu muss gesagt werden, dass die indirekte Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid zur Kategorie der aktiven Sterbehilfe gehören.

Diepassive Sterbehilfeist die Unterlassung lebenserhaltender Hilfsmittel, sobald der Zustand des Betroffenen hoffnungslos ist. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe, die das gezielte Ende eines menschlichen Lebens beabsichtigt, zielt die passive Sterbehilfe darauf ab, sterben zu lassen bzw. keine weiteren lebensverlängernde Maßnahmen zur Behandlung vorzunehmen (vgl. Oduncu 2007, S. 33). Dabei ist nicht der Abbruch die Ursache für den Tod, sondern der „unaufhaltsame Verlauf der zugrunde liegenden Krankheit“ (ebd.). Gegen den erkennbaren Willen des Sterbenden darf jedoch kein Entzug der Maßnahmen stattfinden. Ein Behandlungsabbruch kann bei Komapatienten mit irreversibler Hirnschädigung zulässig sein, sobald man annehmen kann, dass der Patient dem Abbruch zugestimmt hätte bzw. eine tatsächliche Willensentscheidung vor dem Koma vorlag. Passiert dies jedoch gegen den vermuteten Patientenwillen, ist dies ein widerrechtlicher Eingriff (vgl. Oduncu 2007, S. 34).

Dieindirekte Sterbehilfebezeichnet die Verkürzung der Lebenszeit als Nebenwirkung einer schmerzstillenden Therapie und ist eine Form aktiv unterstützter Sterbehilfe. Im Klartext ist das Ziel dieser Maßnahme also, dem Betroffenen Schmerzlinderung zu verschaffen, jedoch ihm nicht zum Tod zu verhelfen – dieser kann aber durch diese Methode eher eintreffen. Im Gegenteil zur aktiven und direkten Sterbehilfe verfolgt die indirekte Sterbehilfe das Ziel, das Leid zu lindern und nicht etwa das Leben zu verkürzen (vgl. Oduncu 2007, S. 34).

DieBeihilfe zum Suizid, auch medizinisch assistierten Suizids genannt, bezeichnet die Hilfe eines Arztes, seinem Patienten bei dessen Lebensbeendigung unterstützend zur Seite zu stehen. Auch dies ist wieder eine Form der aktiven Sterbehilfe. Dabei stellt der Arzt dem Betroffenen beispielsweise einen tödlichen Medikamentencocktail bereit, welcher von dem Patienten selbstständig getrunken wird – es reicht aber schon aus, ein Gift zu verschreiben, um dem Suizid beizuhelfen (vgl. Oduncu 2007, S. 36). Nur in zwei Ländern weltweit ist die Beihilfe zur Selbsttötung rechtlich ausdrücklich erlaubt, und zwar in Holland und im US-Bundesstaat Oregon; Zwar ist sie auch in Deutschland nicht verboten, jedoch wird es aufgrund der komplizierten Gesetzeslage sehr erschwert (vgl. ebd.).

Dieaktive Sterbehilfeist eine verbotene und die wohl umstrittenste Sterbehilfeart. Sie bezeichnet die vorzeitige Beendigung einer tödlichen Krankheit durch einen äußerlichen Eingriff, z.B. mittels einer tödlichen Spritze. Sie ist auch bekannt unter der Begrifflichkeit „Tötung auf Verlangen“ (vgl. Oduncu 2007, S. 34). Auch in diesem Falle sind es nur zwei Länder, nämlich die Niederlande und Belgien, die die aktive Sterbehilfe legalisiert haben (vgl. ebd.). Jens und Küng, die die aktive Sterbehilfe auch als Gnadentod betiteln, sehen die Tabuisierung dieser Sterbehilfeart darin, dass sie oft mit Mord gleichgesetzt wird, was wiederum den Anschein erweckt, die aktive Sterbehilfe wäre ein gegen den Patientenwillen zugefügter Gewaltakt und kein freiwillig erbetener Gnadentod (vgl. Jens & Küng 2009, S. 51).

3. Über die medizinischen und die ethischen Sichtweisen

In diesem Kapitel geht es sowohl um die medizinische als auch um die ethische und religiöse Sichtweise, wobei erstere nur kurz angerissen werden soll. Hinzugezogen werden dabei entsprechende biblische Auszüge, wie z.B. die Geschichte des Hiob’s, und anhand derer ihre moralische Konsequenzen für die Sterbehilfe aufgezeigt. Des Weiteren umfasst ein Unterkapitel ausgewählte deontologische und konsequentialistische Argumentationsmuster, die der aktiven Sterbehilfe entweder begründend oder ablehnend gegenüber stehen. Die Frage, ob wir Menschen Gott spielen dürfen, also über den Tod entscheiden dürfen, soll in diesem Kapitel beantwortet werden.

3.1 Die medizinische Sicht als Spannungsfeld zwischen Lebenserhaltung und Leidlinderung

Das Problem eines jeden Arztes ist es, dass er sich in einem Wertekonflikt befindet wenn es darum geht, wie er mit einem Sterbenden zu verfahren hat. Einerseits ist es seine moralische Pflicht, dessen Leben zu erhalten, andererseits hat auch jeder Einzelne das Recht auf eine menschenwürdige Leid- und Schmerzlinderung. Dem Mediziner de Ridder zufolge, der ein klarer Befürworter der Sterbehilfe ist, dominiert das Machbare über das Patientenwohl, d.h. Ärzte behandeln Menschen, deren Leben nur kurzfristig verlängert werden kann, trotz geringster Aussicht auf Besserung (vgl. de Ridder 2009, S. 19). Das Sterben wird somit verzögert, obwohl die Betroffenen keinerlei Lebenswillen mehr haben. Auch Neuheiten in der Medizin wie beispielsweise Organtransplantationen oder neue Techniken der Wiederbelebung (vgl. de Ridder 2009, S. 23) verlängern das Leben künstlich, auch wenn es keine Hoffnung mehr gibt. Ist dies moralisch wirklich noch gerechtfertigt?

Nach de Ridder fühlen sich viele Mediziner inkompetent in ihrem ärztlichen Handeln, wenn sie einen Patienten aufgeben (vgl. de Ridder 2009, S. 32). Tatsache ist, dass das Heilen einer Krankheit ab einem bestimmten Stadium nicht mehr möglich ist, ärztliche Zuwendung und Pflege jedoch schon (vgl. ebd.). Von daher kann von einer Aufgabe des Patienten keine Rede mehr sein. Was die Betroffenen, die zumeist ängstlich und sorgenvoll ihrem Tod entgegensehen, jetzt am nötigsten brauchen, ist das Gefühl des Verstehens und der Aufnahme. Sie müssen die Möglichkeit haben, über ihre Sorgen reden zu können.

Was wiegt nun mehr: Lebenserhaltung oder Leidlinderung? Meiner Meinung nach hat die Leidensminderung eine höhere ethische Priorität als eine Lebensverlängerung. De Ridder sieht dies genauso und rechtfertigt beispielsweise den Nutzen der indirekten Sterbehilfe damit: So wird der Tod im Laufe einer schmerzstillenden Therapie in Kauf genommen, auch wenn dieser nicht beabsichtigt herbeigeführt wurde, da dass Leiden moralisch kaum vertretbar sein kann (vgl. de Ridder 2009, S. 111).

Sicherlich stellt sich auch die Frage, welcher medizinische Fachmann unter welchen Umständen Sterbehilfe durchführen könne, wenn diese denn legalisiert werden würde. Dass es eine enorm hohe Belastung für jeden Arzt ist, für den Tod eines Patienten verantwortlich zu sein, ist mehr als verständlich. Aber dass er dem Betroffenen den letzten Wunsch erfüllen wird und dessen Leiden beendet, ist auch nicht zu verdenken. An dieser Stelle soll auf die Seiten 15 und 17 dieser Studienarbeit verwiesen werden, die dieser Frage noch einmal nachgehen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Dürfen wir Gott spielen? Überlegungen zur Sterbehilfe und deren ethische Bewertung
Hochschule
Duale Hochschule Gera-Eisenach (ehem. Berufsakademie Thürigen in Gera)
Note
1,4
Autor
Jahr
2010
Seiten
26
Katalognummer
V318229
ISBN (eBook)
9783668310391
ISBN (Buch)
9783668310407
Dateigröße
566 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sterbehilfe, Ethik, Palliativ, Sterbebegleitung
Arbeit zitieren
Sandy Thiel (Autor:in), 2010, Dürfen wir Gott spielen? Überlegungen zur Sterbehilfe und deren ethische Bewertung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318229

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