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Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag

Titel: Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag

Masterarbeit , 2015 , 84 Seiten

Autor:in: Markus Winkler (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

„Hat die Erbensuche ein Ende gefunden?“ – fragte Tschugguel Ende des Jahres 2014 in seiner Glosse zur OGH-Entscheidung 3 Ob 228/13w, mit der der Oberste Gerichtshof eine entscheidende Wende in seiner Rechtsprechung vollzogen hatte, wohl nicht ohne eine gewisse Genugtuung. Schließlich war es, gemeinsam mit zahlreichen weiteren Autoren, seine vehemente Kritik an der bisherigen Rechtsprechung, die diese Wende erst begründet hatte.

Das durchaus heikle Thema, mit dem sich der OGH nun bereits zum dritten Mal, dieses Mal aber mit einer deutlich geänderten Rechtsansicht, beschäftigt, ist jenes der Entlohnung der Genealogen in Österreich. Dieser Berufsstand wird in dem für die Zwecke dieser Arbeit interessanten Fall dann aktiv, wenn eine scheinbar erbenlose Erbmasse einem tatsächlich vorhandenen, jedoch nur schwierig auffindbaren Erben zukommen soll. Es ist an ihnen, diese potentiellen Erben ausfindig zu machen, ihre Erbenstellung nachzuweisen und schließlich die Auszahlung des Erbes an diese zu veranlassen.
Dass die Genealogen für diese Dienstleistung eine entsprechende Entlohnung verlangen, ist dabei ebenso wenig ungewöhnlich, wie die Praxis, dass diese Entlohnung zumeist als ein vertraglich festgelegter Prozentsatz der Erbmasse erfolgt. Das dabei mitunter Prozentsätze von über 30% vereinbart werden, mag auf den ersten Blick zwar hoch erscheinen, zu bedenken ist allerdings, dass die Genealogen zu Beginn ihrer Arbeit die absolute Größe des Erbes nicht kennen und mit diesem prozentualem Honorar ein nicht unerhebliches Risiko eingehen.

Schon viel eher ungewöhnlich – und damit nähern wir uns dem Kern der Problematik mit der sich diese Arbeit beschäftigt – ist oder besser war, dass die Genealogen bis zur oben erwähnten Entscheidung des OGH sich einer ebenso hohen Entlohnung sicher sein konnten, auch wenn diese nicht vertraglich mit dem potentiellen Erben vereinbart wurde. Hinter diesem Anspruch trotz ungefragter, ja sogar ungewollter Leistung steckt das Rechtsgebilde der nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag, welche den Ersatz eines Verdienstentganges und auch eine Entlohnung begründet. Das diese Entlohnung in 1 Ob 2168/96x erstmals vom OGH nicht nach aufgewendeter Arbeitszeit, sondern wie oben angedeutet, als Prozentsatz des Vermögens aus der Verlassenschaft zugesprochen wurde, ist ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Problematik

1.2. Untersuchungsgegenstand

2. Die Rechtslage & Grundlagen in Österreich

2.1. Die gewerblichen Erbensucher

2.2. Die Geschäftsführung ohne Auftrag

2.2.1. § 1036 ABGB, die Geschäftsführung im Notfall

2.2.2. § 1037 ABGB, die nützliche Geschäftsführung

2.3. Das heimgefallene Erbe

3. Der Entlohnungsanspruch der Genealogen – Rechtsprechung & Meinungsstand

3.1. Die Rechtsprechung in Österreich bisher

3.2. Handeln Genealogen tatsächlich als nützliche Geschäftsführer ohne Auftrag?

3.2.1. Tätigkeiten als bloße vorvertragliche Aufwendungen?

3.2.2. Leistung des Genealogen als bloße eigenmächtige Zusendung?

3.2.3. Welche Leistung erbringt der Genealoge?

3.2.4. Führt der Genealoge ein fremdes Geschäft?

3.2.5. Liegt ein Auch-fremdes Geschäft oder bloßes Eigeninteresse vor?

3.3. Erledigen die Genealogen die Aufgaben Dritter?

3.3.1. Zuständigkeitskonflikt zwischen Gerichtskommissär und Verlassenschaftskurator

3.3.2. Zuständigkeitskonflikt mit dem Genealogen als GoA

3.4. Ist die prozentuale Entlohnung gerechtfertigt?

3.4.1. Verstößt die Entlohnung gegen Grundsätze der Privatautonomie?

3.4.2. Vergleich mit Finderlohn zulässig?

3.4.3. Unterschied zur Sachverständigenentlohnung zulässig?

3.4.4. Laesio enormis oder Wucher bei prozentualer Entlohnung?

3.4.5. Unzulässige quota litis als Rechtsfreund?

3.4.6. Veräußerung einer erhofften Erbschaft?

3.5. Sind alternative Anspruchsgrundlagen denkbar?

3.5.1. Leistungskondiktion

3.5.2. Verwendungsanspruch

4. Die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung

4.1. Begründung des Urteils

4.2. Meinungsstand nach dem Urteil

4.2.1. Einschränkung des Aufwandsersatzanspruches

4.2.2. Verpönte Realofferte

4.3. Ausblick & Auswirkung dieser Rechtsprechung

5. Die Erbrechtsnovelle 2015 und ihre Auswirkungen

6. Ein rechtsvergleichender Blick über die Grenzen

6.1. Österreichische Genealogen im Ausland

6.2. Die Rechtslage in Deutschland

6.2.1. Die echte GoA in Deutschland

6.2.2. Die unechte GoA in Deutschland

6.2.3. Vergleich der Rechtslage in Deutschland und Österreich

6.3. Die Rechtsprechung in Deutschland

6.3.1. Entscheidungen des deutschen Bundesgerichtshof

6.3.2. Vergleich der Rechtsprechung in Deutschland und Österreich

6.4. Der Meinungsstand in Deutschland

6.4.1. Die Risikoverteilung im Privatrecht

6.4.2. Ausschluss als unbestellte Leistung

6.4.3. Das Auch-fremde-Geschäft

6.4.4. Vergleich des Meinungsstandes in Deutschland und Österreich

7. Conclusio

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit von Entlohnungsansprüchen gewerblicher Genealogen (Erbensucher) auf Basis der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), insbesondere unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) und eines rechtsvergleichenden Blicks auf Deutschland.

  • Rechtsgrundlagen der GoA im österreichischen ABGB.
  • Entlohnungsansprüche von Genealogen bei fehlendem Vertrag.
  • Kritische Analyse der Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Erfolgshonoraren.
  • Rechtsvergleich zwischen der österreichischen und deutschen Rechtslage.
  • Auswirkungen der Erbrechtsnovelle 2015 auf die Erbensucher-Tätigkeit.

Auszug aus dem Buch

3.2.4. Führt der Genealoge ein fremdes Geschäft?

Anerkennt man die Leistung des Genealogen als solche und nimmt man auch kein vorvertragliches Verhältnis oder eine unerwünschte Zusendung an, so ist der nächste, offensichtliche und entscheidende Punkt wohl der Nachfolgende. Wie schon in den rechtlichen Grundlagen kurz angeschnitten wurde, ist es eine grundlegende Voraussetzung für die Einordnung einer Handlung als GoA, dass sie fremdnützig erfolgt. Der Gesetzestext spricht hier in § 1037 ABGB davon, dass der nützliche Geschäftsführer ein fremdes Geschäft bloß, um den Nutzen des anderen zu befördern, übernehmen will.

Unter einem fremden Geschäft versteht man gemeinhin jenes, welches einem fremden Rechts- oder Interessenkreis bzw einer fremden Rechtssphäre zugehörig ist. Schwierig wird die Abgrenzung dort, wo Dritte ins Spiel kommen. Engagiert etwa A einen Bewachungsdienst für das unverschlossenen Haus des urlaubenden B, so ist der Werkvertrag mit dem Bewachungsdienst in eigenem Namen des A abgeschlossen und die Werklohnzahlung ist die Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen. Gegenüber Außenstehenden ist der Vertrag also klar der Rechtssphäre des A zuordnen. Im Innenverhältnis muss das Geschäft aber dem B zugeordnet werden um einen Entlohnungsanspruch des A als GoA zu bejahen. Rummel spricht daher wohl lieber von einer fremden Wirtschaftssphäre und umschreibt diese als dann gegeben, wenn das ökonomische Kalkül eher dem Geschäftsherrn und weniger dem Geschäftsführer zuzurechnen ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Entlohnung von gewerblichen Genealogen ein und definiert den Untersuchungsgegenstand der Arbeit.

2. Die Rechtslage & Grundlagen in Österreich: Das Kapitel erläutert das Berufsbild der Genealogen sowie die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag im österreichischen ABGB.

3. Der Entlohnungsanspruch der Genealogen – Rechtsprechung & Meinungsstand: Hier werden die Voraussetzungen für einen Entlohnungsanspruch ohne vertragliche Grundlage und die kritischen Stimmen aus der Lehre intensiv analysiert.

4. Die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung: Dieses Kapitel analysiert die Wende in der Rechtsprechung des OGH durch die Entscheidung 3 Ob 228/13 w und deren Auswirkungen auf die Praxis der Erbensucher.

5. Die Erbrechtsnovelle 2015 und ihre Auswirkungen: Eine Betrachtung der gesetzlichen Neuerungen und deren direkter Einfluss auf die Arbeit der Genealogen in Österreich.

6. Ein rechtsvergleichender Blick über die Grenzen: Dieses Kapitel stellt die deutsche Rechtslage und Rechtsprechung der österreichischen gegenüber und untersucht die internationale Zuständigkeit.

7. Conclusio: Abschließendes Fazit, das die Kernaussagen zur Rechtmäßigkeit des Entlohnungsanspruches zusammenfasst.

Schlüsselwörter

Genealogen, Erbensucher, Geschäftsführung ohne Auftrag, GoA, Erbrecht, Entlohnung, Honoraranspruch, ABGB, Privatautonomie, Rechtsprechung, OGH, BGH, Rechtsvergleich, Erbrechtsnovelle 2015, Nachlass.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Problematik, ob Genealogen, die Erben ausfindig machen, einen Honoraranspruch gegen diese Erben haben, auch wenn kein direkter Vertrag zwischen ihnen geschlossen wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), die Privatautonomie, das österreichische und deutsche Erbrecht sowie die Analyse der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu Erfolgshonoraren.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Klärung, ob und in welcher Höhe Genealogen ein Entlohnungsanspruch nach GoA zusteht und wie die aktuelle Rechtsprechung diesen Anspruch unter Wahrung der Privatautonomie rechtfertigt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Rechtsprechung, Gesetzestexten sowie einer detaillierten Auseinandersetzung mit der einschlägigen Fachliteratur und einem rechtsvergleichenden Ansatz.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Voraussetzungen der GoA, die Kritik an der bisherigen Rechtsprechung, der Umgang mit verschiedenen Entlohnungsmodellen und die Unterschiede zur deutschen Rechtslage detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie Genealogen, Erbensucher, Geschäftsführung ohne Auftrag, Honoraranspruch und Privatautonomie geprägt.

Warum wird die Entscheidung 3 Ob 228/13 w als so wichtig eingestuft?

Diese Entscheidung markiert eine entscheidende Wende in der österreichischen Rechtsprechung, da der OGH den Honoraranspruch von Genealogen nun stärker auf den konkreten Aufwand statt auf bloße prozentuale Honorare begrenzt.

Welche Rolle spielt der Vergleich mit Deutschland?

Der Vergleich zeigt, dass in Deutschland die Rechtsprechung aufgrund anderer systemischer Grundlagen der GoA und des Privatrechts konsequent ablehnender gegenüber solchen Honoraransprüchen ist als bisher in Österreich.

Ende der Leseprobe aus 84 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag
Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien  (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht)
Autor
Markus Winkler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
84
Katalognummer
V318775
ISBN (eBook)
9783668179721
ISBN (Buch)
9783668179738
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschäftsführung ohne Auftrag Genealogen Erbe Erbensucher Zivilrecht Erbrecht 1 Ob 2168/96x 3 Ob 228/13w
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Markus Winkler (Autor:in), 2015, Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318775
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  84  Seiten
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