Die GmbH & Co. KG wurde zivilrechtlich im Jahre 1912 vom BayObLG1 als Personengesellschaft anerkannt. Unter einer GmbH & Co. KG wird allgemein eine Kommanditgesellschaft verstanden, bei welcher zumindest ein Komplementär die Rechtsform der GmbH aufweist. Eine KG ist eine Personengesellschaft und benötigt somit einen persönlich haftenden Gesellschafter. Genau dieser ist im Falle der GmbH & Co. KG eine juristische Person, die GmbH, während die Kommanditisten meistens natürliche Personen sind. Obwohl eine unbeschränkt haftende natürliche Person fehlt, und damit eine gewisse Nähe zur Kapitalgesellschaft gesehen werden kann, wurde auch steuerrechtlich die Anerkennung als Personengesellschaft akzeptiert. Im Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegung scheint sich jedoch ein Umdenken anzubahnen. So sind bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses nach dem KapCoRiLiG Personengesellschaften ohne persönliche Haftung einer natürlichen Person weitgehend den Kapitalgesellschaften gleichgestellt worden.
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Erscheinungsformen. Eine echte GmbH & Co. KG liegt vor, wenn der einzige persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist. Bei einer typischen GmbH & Co. KG sind die Kommanditisten gleichzeitig meist anteilsgleiche Gesellschafter der GmbH2. Ferner gibt es noch die praxisnahe Einmann-GmbH & Co. KG, d.h. eine Person ist alleiniger Kommanditist und hält den vollen Anteil an der GmbH. Von Familien-GmbH & Co. KG spricht man, wenn alle Kommanditisten Familienangehörige sind. Bei der Publikums- GmbH & Co. KG fungieren die Kommanditisten letztendlich nur als Kapitalgeber, die Gesellschaftsform stellt also nur ein Instrument der Finanzierung dar3. Darüber hinaus ist auch eine doppelstöckige GmbH & Co. KG denkbar, d.h. als Komplementär fungiert eine weitere GmbH & Co. KG. Neben der GmbH & Co. KG sind auch Kommanditgesellschaften mit anderen Komplementären außer der GmbH vorstellbar, z.B. die AG & Co. KG oder auch die Stiftung & Co. KG.
Inhaltsverzeichnis
1 GmbH & Co. KG – Grundlagen
1.1 Allgemeines
1.2 Vorteile der GmbH & Co. KG
1.3 Entwicklung der Hausarbeit
2 Ertragsteuerliche Behandlung – insbesondere Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
2.1 Grundlegende Besteuerung
2.1.1 Steuerliche Behandlung der Komplementär-GmbH
2.1.1.1 Körperschaftsteuer
2.1.1.2 Gewerbesteuer
2.1.2 Steuerliche Behandlung der KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft
2.1.2.1 Einkommensteuer
2.1.2.2 Gewerbesteuer
2.1.2.2.1 GmbH & Co. KG als Gewerbebetrieb
2.1.2.2.2 Gewerbeertrag
2.2 Gewinnermittlung
2.2.1 Gewinnermittlung der GmbH
2.2.2 Gewinnermittlung der KG
2.2.3 Umfang des Betriebsvermögens der GmbH & Co. KG
2.2.3.1 Betriebsvermögen der GmbH
2.2.3.2 Betriebsvermögen der Kommanditisten
2.2.4 Besonderheiten in der Beziehung Gesellschafter - Gesellschaft
2.2.4.1 Geschäftsführervergütung
2.2.4.1.1 GmbH-Geschäftsführer ist kein Mitunternehmer der KG
2.2.4.1.2 GmbH-Geschäftsführer ist zugleich Mitunternehmer der KG
2.2.4.2 Pensionsrückstellung der GmbH
2.2.4.2.1 GmbH-Geschäftsführer ist kein Mitunternehmer der KG
2.2.4.2.2 GmbH-Geschäftsführer ist zugleich Mitunternehmer der KG
2.3 Gewinnverteilung
2.3.1 GmbH ist am Kapital der KG beteiligt
2.3.2 GmbH ist nicht am Kapital der KG beteiligt
2.4 Verlustausgleich und negatives Kapitalkonto
3 Aktuelle Besonderheiten bei weiteren Steuerarten
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der komplexen ertragsteuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG. Das primäre Ziel ist es, die steuerlichen Besonderheiten dieser Rechtsform, insbesondere im Hinblick auf die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Gewinnermittlung, strukturiert darzulegen und die damit verbundenen Problemfelder für Gesellschafter und Gesellschaft aufzuzeigen.
- Grundlagen und Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG
- Steuerliche Behandlung der Komplementär-GmbH und der KG
- Methoden der Gewinnermittlung und Zuordnung des Betriebsvermögens
- Sonderfragen wie Geschäftsführervergütungen und Pensionsrückstellungen
- Umgang mit Verlustausgleich und negativen Kapitalkonten
Auszug aus dem Buch
1.1 Allgemeines
Die GmbH & Co. KG wurde zivilrechtlich im Jahre 1912 vom BayObLG als Personengesellschaft anerkannt. Unter einer GmbH & Co. KG wird allgemein eine Kommanditgesellschaft verstanden, bei welcher zumindest ein Komplementär die Rechtsform der GmbH aufweist.
Eine KG ist eine Personengesellschaft und benötigt somit einen persönlich haftenden Gesellschafter. Genau dieser ist im Falle der GmbH & Co. KG eine juristische Person, die GmbH, während die Kommanditisten meistens natürliche Personen sind. Obwohl eine unbeschränkt haftende natürliche Person fehlt, und damit eine gewisse Nähe zur Kapitalgesellschaft gesehen werden kann, wurde auch steuerrechtlich die Anerkennung als Personengesellschaft akzeptiert.
Im Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegung scheint sich jedoch ein Umdenken anzubahnen. So sind bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses nach dem KapCoRiLiG Personengesellschaften ohne persönliche Haftung einer natürlichen Person weitgehend den Kapitalgesellschaften gleichgestellt worden.
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Erscheinungsformen. Eine echte GmbH & Co. KG liegt vor, wenn der einzige persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist. Bei einer typischen GmbH & Co. KG sind die Kommanditisten gleichzeitig meist anteilsgleiche Gesellschafter der GmbH. Ferner gibt es noch die praxisnahe Einmann-GmbH & Co. KG, d.h. eine Person ist alleiniger Kommanditist und hält den vollen Anteil an der GmbH. Von Familien-GmbH & Co. KG spricht man, wenn alle Kommanditisten Familienangehörige sind. Bei der Publikums-GmbH & Co. KG fungieren die Kommanditisten letztendlich nur als Kapitalgeber, die Gesellschaftsform stellt also nur ein Instrument der Finanzierung dar.
Zusammenfassung der Kapitel
1 GmbH & Co. KG – Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die zivilrechtliche Definition sowie die verschiedenen Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG und stellt deren Vorteile sowie die Zielsetzung der Arbeit dar.
2 Ertragsteuerliche Behandlung – insbesondere Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer: Hier erfolgt eine detaillierte Analyse der steuerlichen Einordnung von Komplementär-GmbH und KG, der Gewinnermittlung sowie spezifischer Problemstellungen wie Geschäftsführervergütungen und Verlustausgleich.
3 Aktuelle Besonderheiten bei weiteren Steuerarten: Dieses Kapitel behandelt ergänzend die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen gegenüber der Gesellschaft.
Schlüsselwörter
GmbH & Co. KG, Personengesellschaft, Ertragsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Gewinnermittlung, Betriebsvermögen, Sonderbilanz, Geschäftsführervergütung, Pensionsrückstellung, Gewinnverteilung, Verlustausgleich, Mitunternehmer, Umsatzsteuer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG und analysiert, wie diese hybride Rechtsform steuerlich korrekt abzubilden ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Besteuerung der Komplementär-GmbH, die steuerliche Einordnung der KG als Personengesellschaft, die Gewinnermittlung unter Berücksichtigung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie der Umgang mit Vergütungen an Gesellschafter.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die strukturierte Darstellung der steuerlichen Konsequenzen und Besonderheiten für die GmbH & Co. KG, um die Gewinnverteilung und steuerliche Zuordnung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern transparent zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der einschlägigen Gesetze (EStG, KStG, GewStG, HGB) sowie einer intensiven Auswertung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerliche Grundbehandlung, die methodische Gewinnermittlung, die steuerlichen Konsequenzen aus Gesellschafterbeziehungen und Regelungen zum Verlustausgleich.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe sind GmbH & Co. KG, Mitunternehmerschaft, Sonderbetriebsvermögen, verdeckte Gewinnausschüttung und Ertragsteuern.
Wie wird eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH & Co. KG steuerlich behandelt?
Eine vGA liegt vor, wenn die Vergütung an die GmbH unangemessen niedrig ist. Sie führt zur Gewinnkorrektur: Der Gewinn der GmbH steigt, während er bei der KG sinkt, was Auswirkungen auf die Besteuerung der Gesellschafter hat.
Welche Bedeutung hat das Sonderbetriebsvermögen für die KG?
Das Sonderbetriebsvermögen ist entscheidend für die korrekte Gewinnermittlung der einzelnen Gesellschafter, da es in die einheitliche Gewinnfeststellung der KG einfließt und somit den steuerpflichtigen Gewinn jedes Mitunternehmers beeinflusst.
- Quote paper
- Markus Schmid (Author), 2004, Die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31896