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Erziehung statt Strafe. Welche Erfolgsaussichten haben Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)?

Title: Erziehung statt Strafe. Welche Erfolgsaussichten haben Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)?

Term Paper , 2009 , 21 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Josephine Rost (Author)

Social Work
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Lange Zeit war man sich des Unterschiedes von Kindern und Erwachsenen in Bezug auf das Strafrecht nicht klar. Kinder wurden strafrechtlich als kleine Erwachsene angesehen. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde man sich darüber bewusst, dass die Phase der Kindheit und Jugend die Betroffenen vor besondere Herausforderungen und Nöte stellt. Als sich die Akzeptanz für die Phase des Hineinwachsens in die Gesellschaft bildete, schien es nicht mehr zeitgemäß Verhaltensauffälligkeiten einfach nur strafrechtlich zu behandeln.

Aus diesem Grund wurde der Gedanke der Erziehung im Recht aufgegriffen. Zunächst wurde im Jahr 1922 das Jugendwohlfahrtsgesetz verabschiedet. Es enthielt das Recht auf Erziehung für die Jugendlichen. Durch diese Erziehung sollten sie gesellschaftstauglich werden. Ein Jahr später, 1923, wurde das Jugendgerichtsgesetz erlassen. Es enthielt Regelungen für die Strafe und die Erziehungsmaßregeln. Bei der nationalsozialistischen Gesetzesreform in 1943 wurden als weitere Sanktion, neben Strafe und Erziehungsmaßnahmen, die Zuchtmittel eingeführt, die auch nach der Neufassung des Gesetzes im Jahr 1953 ihre Gültigkeit behielten.

In dieser Arbeit soll der Fragestellung nachgegangen werden, welche Erfolgsaussichten die erzieherischen Maßnahmen aufweisen. Dafür werden zunächst die Anwendungsbereiche sowie die allgemeinen Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) aufgezeigt. Im Anschluss daran soll detailliert auf die Erziehungsmaßregeln eingegangen werden. Im weiteren Verlauf sollen dann die Rückfallquoten nach der Verhängung von Erziehungsmaßregeln aufgezeigt werden. Anschließend sollen die Daten exemplarisch mit den Rückfallquoten nach der Jugendstrafe ohne Bewährung verglichen und Gründe für die eventuellen Abweichungen gefunden werden.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG)

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Rechtsfolgen

3. Erziehungsmaßregeln

3.1 Definition / Zweck

3.2 Arten

3.2.1 Weisungen

3.2.1.1 Weisungen nach §10 Abs. 1 JGG

3.2.1.2 Weisungen nach §10 Abs. 2 JGG

3.2.2 Hilfen zur Erziehung

4. Rückfallquoten

4.1 Rückfallquoten der Erziehungsmaßregeln

4.2 Rückfallquoten im Vergleich

4.3 Gründe für die Unterschiede

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Wirksamkeit und Erfolgsaussichten von Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bei straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden. Ziel ist es, den erzieherischen Ansatz des Jugendstrafrechts zu analysieren und anhand von Rückfallstatistiken kritisch mit der Sanktion der Jugendstrafe ohne Bewährung zu vergleichen.

  • Grundlagen und Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes
  • Differenzierung zwischen Erziehungsmaßregeln, Weisungen und Hilfen zur Erziehung
  • Analyse der Rückfallquoten bei verschiedenen jugendrichterlichen Sanktionen
  • Vergleich der erzieherischen Effektivität im Verhältnis zu Freiheitsstrafen
  • Identifikation von Ursachen für Rückfalltendenzen bei Jugendlichen

Auszug aus dem Buch

3.1 Definition / Zweck

Die Erziehungsmaßregeln werden im zweiten Abschnitt des Jugendgerichtsgesetzes geregelt.

Oberster Zweck der Erziehungsmaßregeln soll es sein, das Auftreten von erneuten Straftaten durch Erziehung zu verhindern. Aus diesem Grund sollen Tatvergeltung und/oder Schuldausgleich keine Rolle spielen. In dieser Tatsache spiegelt sich der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht wider. Denn dort steht der Sühnegedanke in Verbindung mit der Bestrafung im Vordergrund. Im Jugendstrafrecht soll nur dann bestraft werden, wenn die Schwere der Schuld oder schädliche Neigungen des Täters es erfordern.

Doch auch wenn der Schuldausgleich bei der Jugendstrafe nicht beachtet werden soll, steht es dem Richter frei, Rechtsfolgen auch so zu bestimmen, dass sie von dem Jugendlichen oder Heranwachsenden als Strafe empfunden werden können. Und es ist ebenso wenig ausgeschlossen, dass mache Erziehungsmaßregeln den Täter mehr belasten als manches Zuchtmittel.

Nedopil beschreibt die Erziehungsmaßregeln unter „dem Motto ‚Diversion’ “. Das heißt, dass das förmliche Jugendstrafverfahren vermieden werden und durch informelle Erledigungsarten ersetzt werden soll. Die Erziehungsmaßregeln sollen als eine alternative Maßnahme zur Verurteilung und Jugendstrafe dienen.

Den Erziehungsmaßregeln ist ein Vorrang gegenüber den anderen Sanktionsmöglichkeiten nach dem Jugendgerichtsgesetz (siehe 2.2) einzuräumen. Andere Sanktionen, wie Zuchtmittel und Jugendstrafe, dürfen erst dann angeordnet werden, wenn die Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen oder versagt haben.

Bei der Verhängung der Sanktionen ist immer darauf zu achten, dass die Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zur Tat steht.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die historische Entwicklung des Jugendstrafrechts dar und erläutert die Forschungsfrage hinsichtlich der Erfolgsaussichten erzieherischer Maßnahmen.

2. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG): Das Kapitel definiert den Anwendungsbereich des JGG für Jugendliche sowie Heranwachsende und gibt einen Überblick über die vier zentralen Rechtsfolgen.

3. Erziehungsmaßregeln: Hier werden der Zweck, die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die verschiedenen Arten von Weisungen und Hilfen zur Erziehung detailliert erörtert.

4. Rückfallquoten: Dieses Kapitel wertet statistische Daten aus dem Jahr 1994 aus, um die Rückfallwahrscheinlichkeit von Erziehungsmaßregeln mit derjenigen von Jugendstrafen zu vergleichen.

5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine eindeutige Wirksamkeitsbewertung schwierig bleibt, da auch die Rückfallquoten bei erzieherischen Maßnahmen Anlass zur kritischen Reflexion bieten.

Schlüsselwörter

Jugendgerichtsgesetz, JGG, Erziehungsmaßregeln, Weisungen, Jugendkriminalität, Rückfallquote, Jugendstrafe, Sozialpädagogik, Diversion, Straftat, Resozialisierung, Heranwachsende, Erziehungsbeistandschaft, Jugendstrafrecht, Sanktionen

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem erzieherischen Ansatz im deutschen Jugendstrafrecht, insbesondere mit den Erziehungsmaßregeln gemäß dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Felder sind die gesetzlichen Grundlagen des JGG, die konkreten Formen von Weisungen und Hilfen zur Erziehung sowie die statistische Analyse der Rückfallhäufigkeit bei verschiedenen Sanktionsformen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche Erfolgsaussichten erzieherische Maßnahmen im Vergleich zu klassischen Jugendstrafen bei der Prävention erneuter Straffälligkeit haben.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literaturrecherche und der Analyse von Rückfallstatistiken aus den 1990er Jahren, um die Effektivität von JGG-Maßnahmen zu bewerten.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Weisungen und Erziehungshilfen sowie eine Gegenüberstellung der Rückfallquoten zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie JGG, Erziehungsmaßregeln, Rückfallquoten, Jugendkriminalität und Resozialisierung charakterisiert.

Warum wird im JGG zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden unterschieden?

Die Unterscheidung ist rechtlich notwendig, da für Jugendliche primär das Erziehungsprinzip gilt, während bei Heranwachsenden geprüft werden muss, ob ihre sittliche und geistige Reife noch einem Jugendlichen gleichsteht.

Wie unterscheidet sich die Wirkung einer Jugendstrafe von Erziehungsmaßregeln?

Die Arbeit weist darauf hin, dass Jugendstrafen häufig mit höheren Rückfallquoten korrelieren, was potenziell auf die soziale Isolation und die Einbindung in kriminelle Subkulturen innerhalb der Strafanstalten zurückzuführen ist.

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Details

Title
Erziehung statt Strafe. Welche Erfolgsaussichten haben Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)?
College
University of Kassel  (Sozialwesen)
Course
Altersstufen im Recht
Grade
2,3
Author
Josephine Rost (Author)
Publication Year
2009
Pages
21
Catalog Number
V319509
ISBN (eBook)
9783668188129
ISBN (Book)
9783668188136
Language
German
Tags
erziehung strafe welche erfolgsaussichten erziehungsmaßregeln jugendgerichtsgesetz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Josephine Rost (Author), 2009, Erziehung statt Strafe. Welche Erfolgsaussichten haben Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319509
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