Sozialhilfeniveau in Deutschland im Konflikt zum Lohnabstandsgebot


Seminararbeit, 2003

20 Seiten, Note: sehr gut (1,3)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I VORWORT

II TEXTTEIL
1 Einführung
1.1 Sozialhilfe
1.1.1 Allgemeines
1.1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt und Regelsätze
1.2 Lohnabstand
2 Sozialhilfe in Deutschland
2.1 Zahl und Struktur der Sozialhilfeempfänger in Deutschland
2.2 Das Arbeitskräftepotential unter den Sozialhilfeempfängern
2.3 Qualifikation und Verdienstpotential von Sozialhilfeempfängern
2.3.1 Zuordnung Niedriglohnsektor
2.3.2 Lohnbedingtes Mismatch
2.4 Fazit
3 Messung des Lohnabstandes
3.1 Sozialhilfe nach Haushaltstyp
3.2 Vergleichslöhne
3.3 Der Lohnabstand
3.3.1 Facharbeiterlohn als Vergleichsgröße
3.3.2 Lohn eines ungelernten Arbeiters als Vergleichsgröße
3.3.3 Berechnungen des ifo-Institutes
3.4 Fazit und Relativierung
4 Wirkung der Sozialhilfe
4.1 Arbeitsmarkt
4.1.1 Arbeitsangebot
4.1.2 Arbeitsnachfrage
4.1.3 Ein einfaches Arbeitsmarktmodell
5 Grenzbelastung des Einkommens
5.1 Kürzung der Sozialhilfe bei Erwerbstätigkeit
5.2 Grenzbelastung und Anreizverluste
6 Relativierung der Ergebnisse
7 Zusammenfassung und Fazit

III LITERATURVERZEICHNIS

I VORWORT

Für die hier vorliegende Seminararbeit gilt folgender Gedankengang. Das einführende Kapitel dient der Erläuterung der Grundbegriffe „Sozialhilfe“ und „Lohnabstand“. Im zweiten Kapitel befasse ich mich mit der Struktur der Sozialhilfe in Deutschland. Dies dient zur Vorbereitung auf die Messung des Lohnabstandes in Kapitel 3. Als Fazit ergibt sich, dass Löhne aus dem Niedriglohnsektor als Vergleichslöhne herangezogen werden müssen. Unter diesen Voraussetzungen erfolgt dann die konkrete Messung bzw. Darstellung des Lohnabstandes in Kapitel 3. Dabei stütze ich mich wesentlich auf die Arbeit von Boss im Kieler Arbeitspapier Nr.1075 sowie auf Holzner, Meister, Ochel und Werdings Arbeit „Aktivierende Sozialhilfe – Ein Weg zu mehr Beschäftigung und Wachstum“. Ein Arbeitsmarktmodell, dass die mit der Gewährung von Lohnersatzleistungen einhergehende Problematik darstellt, werde ich in Kapitel 4 erläutern. Dieses Modell stammt aus dem Beitrag „Die rote Laterne“ von Hans Werner Sinn aus dem Jahre 2002. Als Resultat des vierten Kapitels folgt, dass Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot durch die Sozialhilfe bzw. dem momentanen Niveau der Sozialhilfe negativ beeinflusst werden können. Diese negative Beeinflussung wird durch den im fünften Kapitel dargestellten Sachverhalt der hohen Grenzbelastung von Einkommen für Sozialhilfeempfänger verstärkt. Es folgen Relativierung der Ergebnisse, Zusammenfassung und Fazit in den Kapiteln 6 und 7.

In meiner Arbeit habe ich mich ausschließlich mit dem Niveau der Sozialhilfe beschäftigt. Einflüsse durch das Arbeitslosengeld sind nicht berücksichtigt. Des Weiteren bespreche ich keine Alternativen bzw. Reformvorschläge, da dies als eigenständiges Seminarthema behandelt wird.

II TEXTTEIL

1 Einführung

1.1 Sozialhilfe

1.1.1 Allgemeines

Die Sozialhilfe in Deutschland ist im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) kodifiziert. Nach §1 BSHG soll dem Empfänger die Führung eines Lebens ermöglicht werden, das der Würde des Menschen entspricht. Sie wird Menschen in Not gewährt, die sich weder aus eigener Kraft helfen können, noch durch die Hilfe von Angehörigen ausreichend unterstützt werden.[1] Somit übernimmt sie die Funktion einer sozialen Grundsicherung. In einer Marktwirtschaft dient sie des Weiteren als eine Mindestsicherung gegen die Risiken des Wettbewerbes und soll somit auch risikoscheue Individuen zur Teilnahme am Markt ermutigen[2].

Sie richtet sich vom Grundsatz her an alle BügerInnen, ist weitgehend bundeseinheitlich gestaltet und wird unabhängig von den Ursachen der Hilfebedürftigkeit gewährleistet (was besagt, dass ein eigenes Verschulden des Empfängers der Sozialhilfe keine Rolle spielt).[3]

Sozialhilfe wird in mehreren Formen gewährt, dazu zählen die persönliche Hilfe (Beratung, Unterstützung bei der Regelung sozialer Angelegenheiten etc), Geldleistungen und Sachleistungen. Differenziert wird dabei zwischen den zwei Haupthilfsarten „Hilfe zum Lebensunterhalt“, die Personen zusteht, welche ihren Bedarf an Kleidung, Nahrung, Unterkunft etc. nicht decken können und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“, die z.B. bei der Pflege von behinderten Familienmitgliedern gewährt wird.

Die Höhe der Sozialhilfe ergibt sich aus dem jeweiligen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarf des Hilfsbedürftigen. Die Hilfe bezieht sich dabei auf die Art der Haushaltsgemeinschaft des Empfängers. Sie ist abhängig von der Haushaltsgröße, dem Alter der Familienangehörigen, besonderen Bedarfssituationen und von den übernommenen Kosten der Unterkunft.[4] Die Leistungen werden zum größten Teil durch Bargeld erbracht, das dem Empfänger dann weitgehend zur freien Verfügung steht.

1.1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt und Regelsätze

Die Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt anhand so genannter Regelsätze, die für ein Bundesland durch die Landesregierung festgesetzt werden. Die Regelsätze sind als Eckregelsätze für Haushaltsangehörige und als abgeleitete Regelsätze für Haushaltsangehörige festgelegt.[5] Die abgeleiteten Regelsätze betragen je nach Alter der Haushaltsangehörigen einen gewissen Prozentsatz des Eckregelsatzes. Die Regelsatzsumme wird zur Berechnung der zu gewährenden Hilfe herangezogen.

1.2 Lohnabstand

Das Lohnabstandgebot hat seine rechtliche Grundlage ebenfalls im BSHG. Es besagt, dass bei der Regelsatzbemessung (der Sozialhilfe) darauf zu achten ist, dass die Höhe der Sozialhilfe „unter den erzielten monatlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen einschließlich anteilige Zahlungen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld“[6] bleibt.

Die dem Gebote zugrunde liegende Vergleichsgruppe stellt dabei eine Haushaltsgemeinschaft mit einem Ehepaar und drei Kindern dar.

Dadurch wird eine deutliche Differenz zwischen der Sozialhilfe und dem durch Arbeit erzielten Nettoeinkommen gefordert. Die Aufnahme von Arbeit muss sich finanziell mehr lohnen als ihr Ablehnen bei gleichzeitigem Beziehen von Sozialhilfe.

Durch die Wahrung des Lohnabstandes werden den erwerbstätigen Menschen somit Anreize zur Arbeitsaufnahme gegeben.

2 Sozialhilfe in Deutschland

2.1 Zahl und Struktur der Sozialhilfeempfänger in Deutschland

Die Sozialhilfe wird in Deutschland von 2.7 Millionen Menschen in Anspruch genommen, das sind etwas mehr als 3 Prozent der Bevölkerung. Die Bruttoausgaben beliefen sich 2001 auf 24 Milliarden €.[7] Betrachtet man die schulische Ausbildung der Sozialhilfeempfänger, so zeigt sich, dass 46% über einen Volks- bzw. Hauptschulabschluss verfügen. Weitere 12% besitzen keinen Schulabschluss.

Für die Berufsausbildung gilt, dass 50% aller Empfänger keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, 34,4% sind im Besitz einer abgeschlossenen Lehre.[8] Somit ist unter den Sozialhilfeempfängern die Gruppe der nicht oder gering qualifizierten Menschen stark repräsentiert.

Die Ursachen der Gewährung von Sozialhilfe hängen hauptsächlich mit dem Erwerbsstatus des Empfängers zusammen. Eine Betrachtung aus dem Jahre 1999 zeigt für die Altersgruppe der 15 bis 64jährigen Sozialhilfeempfänger, dass 40,6% der Personen arbeitslos sind, weitere 50,6% nicht erwerbstätig. Von den Sozialhilfeempfängern sind somit lediglich 8,8% erwerbstätig.[9] Für die Gruppe der nicht erwerbstätigen Empfänger gilt, dass die Mehrheit aus Gründen wie Krankheit, Alter, häuslicher Bindung und Aus- bzw. Fortbildung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann und dem Arbeitsmarkt kurz- oder langfristig nicht zur Verfügung steht.

Arbeitslosigkeit steht also in hohem Maße im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Dies zeigt auch die nahezu parallele Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe seit 1970.[10]

2.2 Das Arbeitskräftepotential unter den Sozialhilfeempfängern

Bei der Betrachtung dieser Struktur unter dem Aspekt der Anreizproblematik des Sozialhilfeniveaus kommt einem Personenkreis eine besondere Bedeutung zu. Von Interesse ist die Gruppe von Empfängern, die zwar Sozialhilfe beziehen, dem Arbeitsmarkt aber potentiell zur Verfügung stehen würden. Diese Gruppe kann unter dem Begriff des Arbeitskräftepotentials unter den Sozialhilfeempfängern zusammengefasst werden.

[...]


[1] Vgl. Boss (2002), Seite 9.

[2] Vgl. ebenda, Seite 1.

[3] Vgl. Bäcker, Bispinck, Hofemann, Naegele (2000), Seite 203ff.

[4] Vgl. Bäcker, Bispinck, Hofemann, Naegele (2000), Seite 209.

[5] Vgl. Boss (2002), Seite 11ff.

[6] Vgl. § 22, Abs.4 BSHG.

[7] Quelle Statistisches Bundesamt.

[8] Vgl. Haustein (2001), Seite 378.

[9] Vgl. ebenda, Seite 377.

[10] Vgl. Sinn, Holzner, Meister, Ochel , Werding (2002), Seite 4.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Sozialhilfeniveau in Deutschland im Konflikt zum Lohnabstandsgebot
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftspolitik)
Veranstaltung
Seminar zur Wirtschaftspolitik
Note
sehr gut (1,3)
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V31951
ISBN (eBook)
9783638328111
Dateigröße
587 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialhilfeniveau, Deutschland, Konflikt, Lohnabstandsgebot, Seminar, Wirtschaftspolitik
Arbeit zitieren
Stephan Haack (Autor:in), 2003, Sozialhilfeniveau in Deutschland im Konflikt zum Lohnabstandsgebot, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31951

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