Regeln und Durchführung des Beitritts zur Europäischen Union. Der EU-Beitritt der Republik Österreich


Hausarbeit, 2015

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.2 Die Werte der EU
2.3 Kopenhagener Beitrittskriterien

3 Der Ablauf des EU-Beitrittsverfahrens – Vom Mitgliedschaftsantrag zum Inkrafttreten des EU-Beitritts
3.1 Antragstellung auf EU-Mitgliedschaft
3.2 Was wird verhandelt?
3.3 Ablauf der Beitrittsverhandlungen

4 Der EU-Beitritt der Republik Österreich

5 Schlusswort

6 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Zu Beginn der europäischen Union waren gerade mal sechs Länder zugehörig, während heute bereits 28 Länder Teil der EU sind und weitere Länder sicher folgen werden.

Das wirft möglicherweise nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen anderen Personen die Frage auf, wer der EU beitreten darf, wie ein Beitritt in die EU abläuft und was dabei berücksichtigt werden muss.

Aus diesem Grund beschäftige ich mich in dieser Arbeit mit dem Ablauf eines EU-Beitritts und der Frage, was für Vorschriften dabei eine Rolle spielen. Dies stellt den Schwerpunkt meiner Arbeit dar.

Durch den Beitrittsprozess der Republik Österreich, welche seit dem Jahre 1995 ein Teil der Europäischen Union ist, möchte ich den ersten Teil meiner Arbeit besser veranschaulichen.

Vorerst werde ich durch allgemeine Informationen über die Europäische Beitrittspolitik in das Thema einleiten und darauf hin herausarbeiten, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um einen Beitritt in die EU zu ermöglichen.

Danach erläutere ich den genauen Ablauf des EU-Beitritts, indem ich auf die verschiedenen Schritte eingehe, die für einen Beitritt nötig sind.

Zur Abrundung meiner Arbeit versuche ich einen möglichst umfangreichen Einblick in die Beitrittsgeschichte Österreichs zu geben.

2 Die Erweiterungspolitik der Europäischen Union

Die EU-Erweiterungspolitik ist ein starkes außenpolitisches Konzept der EU, welches zur Veränderung vieler europäischer Staaten beitrug.

Sie ist die Grundlage für zahlreiche EU-Beitritte und formuliert klare Richtlinien für jedes Land, welches anstrebt, ein Teil der Europäischen Union zu werden.

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft folgt ein genau vorgegebenes, kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren.

Die Erweiterung der EU führte zu einer Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Stabilität Europas, aber auch zu mehr Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes.

Des Weiteren resultiert aus der EU-Erweiterung eine Vergrößerung des Binnenmarktes, wodurch zum einen mehr Wohlstand und zum anderen eine bessere Wettbewerbsfähigkeit entstanden sind.[1]

2.1 Rechtliche Grundlagen

Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) legt fest, dass jeder europäische Staat einen Antrag auf eine Mitgliedschaft in der EU stellen darf.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist es, die Werte der EU zu achten und zu fördern. Darüber hinaus müssen bestimmte Beitrittskriterien erfüllt werden, welche in den Kopenhagener Kriterien genauer formuliert werden.[2]

2.2 Die Werte der EU

„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.

Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ [3]

Werden diese Werte von einem europäischen Staat nicht geachtet, so kann dieser keinen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, zumindest würde dieser Antrag abgelehnt.

2.3 Kopenhagener Beitrittskriterien

Die Kopenhagener Beitrittskriterien wurden 1993 durch den Europäischen Rat von Kopenhagen, in Vorbereitung auf die fünfte und größte Erweiterungsrunde der EU, der sogenannten Osterweiterung, eingeführt. Nach und nach wurden sie präziser und detaillierter und können den Kandidatenländern nun wichtige Orientierung bieten.

Die Kriterien beruhen auf Gesetzen der europäischen Verträge und beinhalten wirtschaftliche sowie politische Voraussetzungen.

Wichtig ist, dass die politischen Aspekte der Kriterien bereits bei Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erfüllt sein müssen, die übrigen Aspekte hingegen erst dann, wenn der Beitrittsprozess beendet ist und der Staat der EU beitritt.[4]

Die Kriterien sind in drei thematische Bereiche aufgeteilt:

Als erstes gibt es das sogenannte politische Kriterium, welches die Stabilität der Institutionen voraussetzt, um demokratische und rechtsstaatliche Ordnung garantieren zu können.[5] Dies bedeutet unter anderem, dass jedes Bewerberland über einen Rechtsstaat und ein Mehrparteiensystem verfügen muss. Des Weiteren soll die institutionelle Stabilität für die Wahrung der Menschenrechte, aber auch für Achtung und Schutz von Minderheiten sorgen.

Ebenso Teil der Abmachung des Europäischen Rates von Kopenhagen ist das wirtschaftliche Kriterium. Dieses setzt eine funktionsfähige Marktwirtschaft voraus und fordert die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können.[6]

Weitere Voraussetzungen formuliert das Acquis-Kriterium.

Als EU-Acquis wird der gemeinschaftliche Besitzstand der EU bezeichnet, welcher die Gesamtheit aller geltenden EU-Rechte in der Europäischen Union umfasst.[7]

Zur Erfüllung dieses Kriteriums wird die Übernahme des EU-Acquis vorausgesetzt, was bedeutet, dass jeder Staat, welcher ein Mitglied der EU werden möchte, alle Rechte und Pflichten, die durch die Mitgliedschaft entstehen, übernehmen muss.

Darüber hinaus müssen die Ziele der Politischen Union, sowie der Wirtschafts- und Währungsunion akzeptiert und zu eigen gemacht werden.[8]

3 Der Ablauf des EU-Beitrittsverfahrens – Vom Mitgliedschaftsantrag zum Inkrafttreten des EU-Beitritts

3.1 Antragstellung auf EU-Mitgliedschaft

Wenn sich ein Land dazu entschließt, der Europäischen Union beizutreten, so muss zunächst ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden.

Der Beitrittskandidat stellt diesen Antrag an den Rat.[9]

Daraufhin werden das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente über den gestellten Antrag informiert und die EU-Kommission wird vom Rat beauftragt, die aktuelle Situation des Beitrittskandidaten zu beurteilen. Dies bedeutet, dass „generelle Möglichkeiten und Probleme des beantragten Beitritts“[10] erörtert werden und geprüft werden muss, ob die politischen Beitrittskriterien, welche bei Eröffnung der Verhandlungen erfüllt sein müssen, zufriedenstellend erfüllt sind und die Werte der EU geachtet werden.

In einer Stellungnahme, auch Avis genannt, empfiehlt die Europäische Kommission weitere Annäherungsschritte. Abhängig von dem momentanen Stand des Bewerberlandes, im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittskriterien, sagt die Europäische Kommission dem Rat zu, die Beitrittsverhandlungen mit dem jeweiligen Land aufzunehmen. Spricht die EU-Kommission eine solche Empfehlung jedoch nicht aus, so legt sie üblicherweise Vorgaben, sogenannte Benchmarks fest, die das Bewerberland erfüllen muss, um sich dem Beitritt weiter anzunähern.[11]

Es kann vorkommen, dass eine solche Stellungnahme der Kommission mehrfach wiederholt werden muss, bis die Aufnahme der Verhandlungen empfohlen wird.[12]

Nach positiver Beurteilung der Kommission muss der Rat sich einstimmig auf den Verhandlungsrahmen einigen, welcher „die Leitlinien und Grundsätze der Beitrittsverhandlungen“ [13] festlegt. Er dient lediglich als Entwurf und wird zu Beginn der Verhandlungen vorgelegt und überarbeitet.

Allerdings können die Verhandlungen erst eröffnet werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten dem Verhandlungsrahmen zugestimmt haben.

Die Verhandlungsthemen werden dann kapitelweise bearbeitet.

3.2 Was wird verhandelt?

Bei den Verhandlungen „handelt sich nicht um Verhandlungen im herkömmlichen Verständnis, bei denen typischerweise beide Seiten Kompromisse zu machen bereit sind, sondern im Grundsatz um eine Prüfung der Kandidatenländer durch die EU.“[14]

Die EU-Vorschriften, die von den zukünftigen Mitgliedstaaten übernommen werden müssen, sind in 35 Kapitel aufgeteilt und befassen sich mit verschiedenen Politik-und Rechtbereichen, wie zum Beispiel Verkehr, Energie und Umwelt.

Zunächst wird der Beitrittskandidat mit den Vorschriften vertraut gemacht, später werden die Kapitel getrennt voneinander verhandelt.[15]

Über die von der EU festgelegten Vorschriften wird jedoch nicht verhandelt, die Umsetzung dieser Vorschriften ist unabkömmlich. Verhandelbar ist nur, wie und wann ein Bewerberland die Vorschriften übernimmt und umsetzt.

Dies wird im Beitrittsvertrag, welcher Ziel der Verhandlungen ist, dargelegt.

Es werden ein genauer Zeitplan für die Übernahme der Vorschriften, sowie genaue Bedingungen für die Umsetzung dieser ausgehandelt. Dies beinhaltet, dass die EU Garantien, in Bezug auf Zeitpunkt und Wirksamkeit, der zu treffenden Maßnahmen des Bewerberlandes erhält.

Weitere Verhandlungspunkte können unter Anderem finanzielle Regelungen und Übergangsregelungen sein.

Finanzielle Verhandlungspunkte können beispielsweise Beträge in Form von Transfers darstellen, die der neue Mitgliedstaat an die EU bezahlt und gleichzeitig von der EU erhält.

Im Bereich der Übergangsregelungen kann darüber verhandelt werden, ob dem Beitrittskandidaten durch bestimmte Regelungen, die für einen gewissen Zeitraum gelten, Zeit gegeben wird, sich an die Vorschriften der EU anzupassen. [16]

3.3 Ablauf der Beitrittsverhandlungen

Wenn der Beitrittsantrag gestellt und die zuvor genannten Schritte durchlaufen wurden, können die Verhandlungen beginnen.

Die Verhandlungen finden auf regierungsübergreifenden Konferenzen zwischen den Ministern und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten, sowie dem Kandidatenland statt.[17]

Während des Heranführungszeitraums, also der Zeit, in der die EU-Vorschriften übernommen werden müssen, bekommt das Bewerberland finanzielle, verwaltungstechnische & fachliche Unterstützung.[18]

Zur Vorbereitung auf die Beitrittsverhandlungen analysiert die EU-Kommission wie gut das Bewerberland vorbereitet ist. Es wird geprüft, an welchen Stellen der Besitzstand des Bewerberlandes vom EU-Acquis abweicht und angepasst werden muss. Diesen Vorgang nennt man Screening. Es soll mögliche Defizite und Probleme bei der Umsetzung des EU-Acquis aufzeigen und ermitteln, ob das Bewerberland Übergangsfristen benötigt. Wenn dieser Schritt beendet wurde, präsentiert die EU-Kommission dem Rat die Ergebnisse und empfiehlt die Eröffnung eines bestimmten Verhandlungskapitels. [19]

[...]


[1] Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Erweiterung/Erw-Uebersicht.html

[2] Vgl. http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertragsartikel/Pdf/ Art_49_EUV.pdf

[3] http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertragsartikel/Pdf/Art_2_EUV.pdf

[4] Vgl. http://www.deutschegeschichten.de/script/printpage.asp?loc=%2Fzeitraum%2Fthemaindex.asp%3FKategorieID%3D1007%26InhaltID%3D1618

[5] Vgl. Paschke & Iliopoulos, aus Die Osterweiterung der Europäischen Union: Zur Anpassung des Zivil- und Wirtschaftsrechts in ausgewählten MOE-Staaten an das Recht der EU, S. 83

[6] Vgl. Fußnote 5, S. 84

[7] Vgl. http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/community_acquis_de.htm

[8] Vgl. Rötting, aus Das verfassungsrechtliche Beitrittsverfahren zur Europäischen Union, S. 157

[9] Vgl. Wessels, aus Das Politische System Der Europäischen Union, S. 449/450

[10] http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Beitritt.pdf

[11] Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/sid_F8F7C5B53E77B213D0696AA6AE7C363E/DE/ Europa/Erweiterung/Phasen_Erweiterungsprozess_node.html

[12] http://www.pascal-hector.de/Vertiefung-Erweiterung-Dateien/F07-Ablauf%20Beitrittsprozess.pdf

[13] http://ec.europa.eu/enlargement/policy/glossary/terms/negotiating-framework_de.htm

[14] Brasche, aus Europäische Integration, S. 275

[15] Vgl. http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Beitritt.pdf

[16] Vgl. http://ec.europa.eu/enlargement/policy/conditions-membership/index_de.htm

[17] Vgl. http://www.europa.steiermark.at/cms/beitrag/11327392/3084244/

[18] http://europa.eu/about-eu/countries/joining-eu/index_de.htm

[19] Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/sid_F8F7C5B53E77B213D0696AA6AE7C363E/DE/Europa/Erweiterung/Phasen_Erweiterungsprozess_node.html

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Regeln und Durchführung des Beitritts zur Europäischen Union. Der EU-Beitritt der Republik Österreich
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Europa
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
15
Katalognummer
V319777
ISBN (eBook)
9783668190702
ISBN (Buch)
9783668190719
Dateigröße
459 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Österreich, EU-Beitritt, Europäische Union
Arbeit zitieren
Anna Rüttger (Autor:in), 2015, Regeln und Durchführung des Beitritts zur Europäischen Union. Der EU-Beitritt der Republik Österreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319777

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Regeln und Durchführung des Beitritts zur Europäischen Union. Der EU-Beitritt der Republik Österreich



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden