Einleitung
Diese Arbeit soll einen Beitrag zur Erforschung des spätmittelalterlichen Hochadels leisten. Dabei werde ich mich auf den fürstlichen Hochadel(1), die Reichsfürsten(2), beschränken. Die Notwendigkeit, sich quellenimmanent mit dem Reichsfürstenstand zu beschäftigen, hat schon JULIUS FICKER angemahnt(3) und mit seiner umfangreichen Darstellung zum Reichsfürstenstand des Mittelalters einen großem Anfangsschritt in diese Richtung geleistet. Die Hinwendung zur Quellenkritik als Grundlage wissenschaftlicher Aussagen über verfassungs- und rechtsgeschichtliche Momente des Mittelalters erwuchs bei ihm aus den Widersprüchen, die sich zwischen den Aussagen der Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts(4)
und dem überlieferten Urkundenmaterial des Mittelalters ergaben. JULIUS FICKER entwickelte daraus die These, daß die Rechtsbücher als
Erkenntnisquelle nur Gültigkeit haben, wenn die in ihnen enthaltenen
Aussagen mit den in den Urkunden fixierten Rechtszuständen konform
gehen(5). Tun sie dies nicht, ist den Urkunden als Quelle des historischen Erkenntnisprozesses der Vorrang einzuräumen. Der Grund dafür liegt in den verfassungs-, rechts- und letztendlich auch sozialgeschichtlichen Tatsachen, die in ihnen manifestiert sind.
Die Beschäftigung mit den Eheverträgen des spätmittelalterlichen
Fürstenadels eröffnet in dieser Hinsicht vielfältige Möglichkeiten der Erforschung von mittelalterlicher Wirklichkeit.
[...]
_______
(1) Zur Abgrenzung des fürstlichen vom nichtfürstlichen Adel und den „Grenzstufen“ (Fürstengenossen, gefürsteter Grafenstand) siehe weiter unten in Teil A.
(2) Moraw, P., S. 118: „Es fehlen [...] Studien über die Fürsten im Reich insgesamt, auch über ihre politisch-gesellschaftlichen Kontakte untereinander und ihr reichsständisches Verhalten. Zusammenfassende Werke [...] nahmen ihren Ausgangspunkt beim Königtum
und befaßten sich mit dem Fürstentum eher ex negativo.[...]
(3) Ficker, J., S. VII; S. 19 f.
(4) Goetz, H.-W., Proseminar, S.138: „Das älteste und bekannteste Werk ist der um 1225 entstandene Sachsenspiegel Eikes von Repgow, dessen lateinische Urfassung von Eike selbst ins Niederdeutsche übersetzt wurde [...] Nach seinem Vorbild entstanden um 1275 der Augsburger „Deutschenspiegel“ und der damit eng verwandte „Schwabenspiegel“,
der ein allgemeines deutsches Recht bieten wollte. Im europäischen Horizont betrachtet, ordnen sich die „Spiegel“ in eine ganze Reihe solcher stets persönlich gefärbter Rechtsbücher ein.“
(5) Schönherr, F., S. 8
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A Begriffsbestimmungen, Forschungsstand, theoretische Erläuterungen
1. Adel
2. Reichsfürstenstand - Entwicklung und Bedeutung
3. Ehe im spätmittelalterlichen Fürstenadel - Gratwanderung zwischen Möglichkeit und Beschränkung
3.1. Das kanonische Eherecht
3.1.1. Konsens
3.1.2. Ehehindernisse
3.2 Eheschließung im spätmittelalterlichen Fürstenadel
3.2.1. Ehe - soziale Kontrolle und politisches Interesse
3.2.2. Kriterien der Partnerwahl
B Fürstliche Eheverträge des Spätmittelalters im Spiegel der Quellen
4. Vermittler, Vertragspartner, Begründung der Eheschließung
4.1. Vermittler
4.2. Vertragspartner
4.3. Bedeutung der Öffentlichkeit
4.4. Begründung der Eheschließung
5. Die rechte Ehe
6. Ehegüterrecht und Heiratsgabensystem
6.1. Heiratsgaben der Frauenseite
6.1.1. Heimsteuer
6.1.2. Aussteuer
6.2. Heiratsgaben der Mannesseite
6.2.1. Widerlegung
6.2.2. Morgengabe
7. Wittum
8. Erbrechtliche Vereinbarungen
9. Zeugen und sonstige Vertragspunkte
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Bedeutung und Funktion von Eheverträgen des spätmittelalterlichen Hochadels, mit einem besonderen Fokus auf den Reichsfürstenstand. Die Forschungsfrage widmet sich der Spannung zwischen kanonischem Eherecht und dynastisch-politischen Machtkalkülen sowie der rechtlichen Ausgestaltung des Heiratsgabensystems.
- Analyse der fürstlichen Eheschließung als politisches Instrument
- Untersuchung des Ehegüter- und Heiratsgabensystems (Heimsteuer, Widerlegung, Morgengabe, Wittum)
- Erforschung der Rolle von Vermittlern und Familienstrategien bei der Partnerwahl
- Methodische quellenkritische Auswertung spätmittelalterlicher Verträge
Auszug aus dem Buch
4. Vermittler, Vertragspartner, Begründung der Eheschließung
Die Eheverträge des spätmittelalterlichen Adels sind in erster Linie Privaturkunden, die ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien dokumentieren.
Im Großteil der von mir ausgewerteten Eheverträgen steht die Benennung dieser beiden Parteien an erster Stelle. In einigen der Ehekontrakte erfahren wir auch etwas über die Wege der Eheanbahnung zwischen zwei Familien.
Dabei spielten Vermittler zwischen den betroffenen Familienverbänden eine Rolle. Ein Beispiel dafür ist der Vertrag von 1439 zwischen den Kurfürstentümern von Sachsen und Brandenburg. Landgraf Ludwig von Hessen wird hier als Vermittler zwischen den Parteien genannt. Der Landgraf war mit beiden Parteien aufs engste verwandt. Seine Mutter, Margarethe von Hohenzollern, war die Tante des Bräutigams, Ludwig somit Cousin desselben. Gleichzeitig war er mit den sächsischen Vertragspartnern, den Herzögen Wilhelm und Friedrich, über seine Frau, Anna von Sachsen, verschwägert. Dadurch war er also auch der zukünftige Schwager der Braut Katharina. Somit war der Landgraf geradezu dafür prädestiniert, für den Ausgleich der Familieninteressen im Vorfeld der zukünftige Verbindung zu sorgen. SCHRÖTER begründet die Beteiligung von Verwandten bei der Kontaktaufnahme zu anderen Familien u.a. damit, daß es sich bei der Suche nach dem richtigen Partner für ein Mitglied der Familie um „ein kompliziertes diplomatisches Geschäft“ handelte, „bei dem die gebündelten Informationen eines größeren Verwandtschaftskreises mobilisiert werden müssen“.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Stellt die Forschungslücke und die Bedeutung von Eheverträgen für die Erforschung mittelalterlicher Wirklichkeit dar.
A Begriffsbestimmungen, Forschungsstand, theoretische Erläuterungen: Definiert zentrale Begriffe wie Adel und Reichsfürstenstand und erörtert den theoretischen Rahmen.
3. Ehe im spätmittelalterlichen Fürstenadel - Gratwanderung zwischen Möglichkeit und Beschränkung: Analysiert den Konflikt zwischen kirchlichem Eherecht und politischen Interessen.
4. Vermittler, Vertragspartner, Begründung der Eheschließung: Untersucht die diplomatischen Prozesse hinter der Eheschließung und die Rolle der Vermittler.
5. Die rechte Ehe: Beschreibt die rechtlichen Voraussetzungen und die Bedeutung der Ehemündigkeit.
6. Ehegüterrecht und Heiratsgabensystem: Erläutert detailliert die verschiedenen finanziellen Komponenten wie Heimsteuer, Aussteuer, Widerlegung und Morgengabe.
7. Wittum: Behandelt die spezifische Form der Witwenversorgung und deren rechtliche Absicherung.
8. Erbrechtliche Vereinbarungen: Analysiert die Regeln zur Nachlassregelung und Sicherung der Vermögensmassen.
9. Zeugen und sonstige Vertragspunkte: Beleuchtet die Funktion von Zeugenlisten und die finale vertragliche Absicherung.
Schlüsselwörter
Eheverträge, Spätmittelalter, Reichsfürstenstand, Heiratsgaben, Heimsteuer, Widerlegung, Morgengabe, Wittum, Familienstrategien, Adel, Diplomatie, Ehegüterrecht, Erbverzicht, Lehnsrecht, Mittelalterliche Geschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Erforschung der fürstlichen Heirats- und Eheverträge im Spätmittelalter und deren Funktion innerhalb adliger Familienstrategien.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Eheanbahnung, die juristische Gestaltung von Heiratsgaben (wie Heimsteuer und Widerlegung) und die Absicherung der Witwenversorgung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, durch eine quellenkritische Auswertung von Eheverträgen das politische und soziale Kalkül fürstlicher Eheschließungen im Spätmittelalter aufzudecken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine quellenimmanente Analyse von rund 60 Dokumenten, ergänzt durch einen Vergleich mit dem Stand der Forschung und eine statistische Auswertung der Heiratsgabensummen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Vermittlung von Ehen, die Kriterien der Partnerwahl, die Bedeutung des kanonischen Rechts sowie das detaillierte System der Ehegüter und deren erbliche Absicherung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Heiratsgabensystem, Reichsfürstenstand, Familienstrategie, Wittum und Ehegüterrecht.
Welche Rolle spielt die Heimsteuer im fürstlichen Heiratsgabensystem?
Die Heimsteuer fungierte als Beitrag der Frauenseite zu den Lasten der Ehe und war ein zentraler finanzieller Faktor, der meist als Barzahlung oder durch Pfandverschreibung geregelt wurde.
Wie sicherte man die Versorgung der Witwe ab?
Die Versorgung wurde primär durch das Wittum gesichert, welches der Frau nach dem Tod ihres Mannes Nutzungsrechte an Gütern oder jährliche Renten garantierte.
- Arbeit zitieren
- Mathias Herz (Autor:in), 1997, Eheverträge und Heiratsgaben im spätmittelalterlichen Hochadel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31