DIE GRUNDLEGENDE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT - DER STATUS NEGATIVUS UND DER STATUS POSITIVUS
Eine der wichtigsten Ausgangspunkte für die freie Selbstbestimmung des Einzelnen ist der Art. 2 I des Grundgesetzes. Er schlägt die Brücke von den überpositiven Fundamenten der Verfassung hin zu der positiven Freiheitsgewährung: von der schon vorrechtlich jedem zukommende Würde (Art. 1 GG) und dem Bekenntnis zu den überstaatlichen Menschenrechten hin zu der Idee einer von der staatlichen Rechtsordnung anerkannten und dieser Ordnung zu Grunde liegenden Freiheit des Menschen. Die freie Selbstbestimmung des Art. 2 I GG beinhaltet das Recht des Einzelnen und der von ihm gebildeten Gruppen auf freigewählte und eigenverantwortliche Gestaltung der eigenen Angelegenheiten. Er ist die erste und allgemeinste Freiheitsgewährleistung des Grundgesetzes und steht damit in Tradition der Menschenrechtserklärungen des ausgehenden 18. Jahrhunderts, die sich vor allem auf das Naturrecht der Aufklärung gründeten. Entsprechend ist jedes Individuum vernunftbegabt und hat die Fähigkeit, diese Vernunft auch selbständig und ohne Leitung des anderen zu gebrauchen. Dem deutschen Bürger als Mensch wird auf diese Weise aufgrund seiner Vernunft eine Freiheit für individuelle und gesellschaftliche Entscheidungen unabhängig vom Staat verfassungsrechtlich eingeräumt. Kraft seiner Autonomie kann der Einzelne deshalb prinzipiell frei darüber entscheiden, was er tut und was er lässt. Das Grundgesetz beinhaltet daher den Glauben an die „Mündigkeit" seiner Bürger, ob im Rechtssystem (Zurechenbarkeit - Verträge), im Persönlichen (niemand muss Prüfungen ablegen, ob er Kinder erziehen kann) oder eben Wirtschaftlichen (Freiheit sich zu verschulden und sein Geld anzulegen). Art. 2 I ivm Art. 1 des Grundgesetzes legt somit die öffentliche Gewalt und die von ihm hervorgebrachte Rechtsordnung auf eine prinzipielle Freiheitsvermutung fest.
Inhaltsverzeichnis
- A. DIE GRUNDLEGENDE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT..
- I. DER URSPRUNG..
- II. DER STATUS…………………………
- B. DIE STELLUNG DES BÜRGERS ZUM STAAT IM HINBLICK AUF DIE „MÜNDIGKEIT\" SEINER BÜRGER
- I. DER STATUS NEGATIVUS UND DER STATUS POSITIVUS
- II. DER STATUS ACTIVUS
- 1. Grundlage........
- 2. Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte...
- a) Weimarer Verfassung
- b) Nationalsozialismus.
- 3. Schlussfolgerung...
- C. DIE ANALYSE DES STATUS ACTIVUS..
- I. DAS PLÄDOYER FÜR DIE BEIBEHALTUNG DES STATUS QUO………………………………………….
- 1. Fehlendes Verantwortungsgefühl...
- 2. keine sachliche Entscheidungsfähigkeit..
- 3. kein Veränderungswille
- 4. Parteiendemokratie..
- 5. Entfremdungsprozess..
- 6. Zusammenfassung.......
- II. THESE: DER BEGRENZTE STATUS ACTIVUS DES BÜRGERS IST NICHT (MEHR) SACHGERECHT..
- 1. Die,, mündige\" Parlamentswahl...
- 2. Die Bildung zum politischen Bürger....
- 3. Das Parlament als Spiegelbild des Volkes = „Mündigkeit\" der Abgeordneten...
- 4. Schutz der demokratischen Verfassungsordnung
- 5. Höheres Risiko der Beibehaltung der repräsentativen Demokratie..
- 6. historische Fehlinterpretation
- 7. positive Erfahrungen im Ausland
- 8. Schlussfolgerung.....
- D. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE ERWEITERUNG DES STATUS ACTIVUS ...
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und analysiert die Rolle des "mündigen Bürgers" im deutschen Staatssystem.
- Die Bedeutung des Status negativus und des Status positivus in Bezug auf die Grundrechte
- Der Status activus des Bürgers und seine Entwicklung im historischen Kontext
- Kritikpunkte am Status quo und Argumente für eine Erweiterung des Status activus
- Die Rolle des Parlaments als Spiegelbild der "Mündigkeit" des Volkes
- Die verfassungsrechtliche Einordnung und Weiterentwicklung des Status activus
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Dieses Kapitel untersucht die grundlegende Stellung des Bürgers zum Staat, wobei der Ursprung des Begriffs "Bürger" und die Rolle des Staates als Rechtsordnung beleuchtet werden. Es wird zudem auf das Bonner Grundgesetz als Grundlage für die Beziehung zwischen Staat und Bürger eingegangen.
- Kapitel B: Dieses Kapitel analysiert den Status des Bürgers im Hinblick auf seine "Mündigkeit". Dabei werden die Konzepte des Status negativus, des Status positivus und des Status activus vorgestellt. Die Entwicklung des Status activus wird anhand der Weimarer Verfassung und der NS-Zeit beleuchtet.
- Kapitel C: Dieses Kapitel befasst sich mit einer Analyse des Status activus. Es werden Argumente für die Beibehaltung des Status quo, sowie Kritikpunkte und Gründe für eine Erweiterung des Status activus dargelegt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die Schlüsselbegriffe "Bürger", "Mündigkeit", "Grundrechte", "Status negativus", "Status positivus", "Status activus", "Parlamentswahl", "Verfassungsordnung", "Repräsentative Demokratie" und die verfassungsrechtliche Erweiterung des Bürgers zum Staat.
- Arbeit zitieren
- Ramona Hellwig (Autor:in), 2004, Der "mündige" Bürger, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32036