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Die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten des Anlagevermögens

Titel: Die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten des Anlagevermögens

Hausarbeit , 2008 , 31 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Annina Grau (Autor:in)

BWL - Revision, Prüfungswesen
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der folgenden Hausarbeit werden die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens erläutert, sowie die unterschiedliche Bewertung im Handels- und Steuerrecht. Des Weiteren wird auf die jeweilige steuerliche Behandlung eingegangen.

Wenn hier von Vermögensgegenständen die Rede ist, so wird davon ausgegangen, dass es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Obwohl es zwei Arten der Abschreibung gibt, nämlich die in der Kostenrechnung und die bilanzielle Abschreibung, wird aus Platzgründen hier nur auf die bilanzielle Abschreibung eingegangen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Zum Verständnis

3 Erläuterungen der Begriffe

3.1 Begriff der Anschaffungskosten

3.2 Begriff der Herstellungskosten

3.3 Begriff des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands

3.4 Begriff des Erhaltungsaufwandes

4 Abgrenzung der Begriffe

4.1 Abgrenzung Anschaffungskosten von Herstellungskosten

4.2 Abgrenzung Anschaffungskosten von Erhaltungsaufwand

4.3 Abgrenzung Herstellungskosten von Erhaltungsaufwand

5 Zusammentreffen von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand

6 Steuerliche Behandlung

6.1 Steuerliche Behandlung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten

6.2 Steuerliche Behandlung des Erhaltungsaufwands

7 Abweichungen der Internationalen Rechnungslegungsstandards

7.1 Anschaffungskosten

7.2 Herstellungskosten

7.3 Nachträgliche Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

8 Bezug auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

8.1 Änderung Absatz 2

8.2 Neufassung Absatz 2 a

9 Fazit

Zielsetzung und Themen

Diese Arbeit befasst sich mit der steuer- und handelsrechtlichen Differenzierung zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Erhaltungsaufwendungen im Kontext von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Ziel ist es, die Kriterien für eine korrekte bilanzielle Einordnung zu verdeutlichen und die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen, insbesondere durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), aufzuzeigen.

  • Grundlagen der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie deren Abgrenzung
  • Definition und Identifikation von Erhaltungsaufwand
  • Methoden der Abgrenzung bei komplexen Baumaßnahmen und Zusammentreffen von Kostenarten
  • Vergleich der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung
  • Analyse der Unterschiede zu den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
  • Einfluss des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzierung

Auszug aus dem Buch

3.1 Begriff der Anschaffungskosten

Der Begriff der Anschaffungskosten ergibt sich aus § 255 Abs. 1 HGB. Demnach sind Anschaffungskosten „die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können“. Daraus folgt, dass der Anschaffungsvorgang grundsätzlich zu einer ergebnisneutralen Vermögensumschichtung führt, denn die Anschaffungskosten werden durch die Hingabe eine Gegenleistung bestimmt.

Die Aufwendungen umfassen neben den Erwerbskosten auch Anschaffungsnebenkosten, sowie nachträglich anfallende Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten sind laut § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB alle Kosten die erforderlich sind um den Vermögensgegenstand für das Unternehmen nutzbar zu machen, also die Kosten der Betriebsbereitschaft. Beispiele hierfür sind Aufstellung und Montage einer Maschine. Die Anschaffungsnebenkosten dürfen nur insoweit aktiviert werden, als sie dem angeschafften Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Anschaffungskosten können auch vor oder nach dem Kauf anfallen. Bei Gebäuden können nachträgliche Anschaffungskosten zum einen durch nachträgliche Reparaturen, Verbesserungen und Umbauten für einen bereits beschafften Vermögensgegenstand und zum anderen durch nachträgliche Erhöhungen des ursprünglichen Anschaffungspreises z. B. durch Schiedsspruch entstehen, bei Grundstücken durch Erschließungs- und Kanalisationsbeträge. Sie werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie angefallen sind, nicht im Jahr der Anschaffung des Vermögensgegenstandes an sich. Beispiele für Anschaffungskosten die vor dem Anschaffungszeitpunkt anfallen sind Kosten für Notarleistungen, die beim Erwerb eines Grundstücks für den Abschluss eines Kaufvertrags anfallen, sowie Gebühren für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Arbeit erläutert die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie deren unterschiedliche Bewertung im Handels- und Steuerrecht.

2 Zum Verständnis: Hier werden die zentralen Begriffe der Aktivierung und der bilanziellen Abschreibung definiert und ihre Bedeutung für die Gewinnermittlung dargelegt.

3 Erläuterungen der Begriffe: In diesem Kapitel werden die rechtlichen Definitionen von Anschaffungskosten, Herstellungskosten, anschaffungsnahem Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand erläutert.

4 Abgrenzung der Begriffe: Dieses Kapitel widmet sich der schwierigen Abgrenzung zwischen den verschiedenen Aufwandsarten, um eine korrekte bilanzielle Zuordnung zu ermöglichen.

5 Zusammentreffen von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand: Hier wird analysiert, wie bei gleichzeitigem Auftreten verschiedener Aufwandsarten zu verfahren ist, insbesondere bei sachlichem Zusammenhang.

6 Steuerliche Behandlung: Die steuerlichen Folgen der Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der sofortigen Absetzbarkeit von Erhaltungsaufwand werden hier thematisiert.

7 Abweichungen der Internationalen Rechnungslegungsstandards: Dieses Kapitel vergleicht die deutschen HGB-Vorschriften mit den IFRS-Regelungen hinsichtlich der Bewertung von Vermögensgegenständen.

8 Bezug auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Hier werden die durch das BilMoG initiierten Änderungen, insbesondere die Neudefinition der Herstellungskostenuntergrenze, beschrieben.

9 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Abgrenzungskriterien und betont die Bedeutung einer korrekten Einordnung für die handels- und steuerrechtliche Praxis.

Schlüsselwörter

Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Bilanzierung, Anlagevermögen, Handelsrecht, Steuerrecht, BilMoG, HGB, IFRS, Aktivierung, Abschreibung, Betriebsbereitschaft, Anschaffungsnebenkosten, Substanzvermehrung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die systematische Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Definitionen, den Abgrenzungskriterien bei komplexen Maßnahmen, den Unterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht sowie den internationalen Rechnungslegungsstandards.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, ein tiefgreifendes Verständnis für die korrekte bilanzielle Behandlung der verschiedenen Kostenarten zu schaffen, um Fehler bei der steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertung zu vermeiden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzesgrundlagen, Kommentaren und einschlägiger Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Begriffe, die Abgrenzungsproblematiken im laufenden Betrieb sowie die Auswirkungen von Gesetzesänderungen wie dem BilMoG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Bilanzierung, BilMoG und IFRS sind die zentralen Begriffe.

Was unterscheidet Anschaffungskosten von Herstellungskosten in Bezug auf den Zeitraum?

Anschaffungskosten sind punktbezogen auf den Erwerbszeitpunkt, während Herstellungskosten zeitraumbezogen sind, da sie über die gesamte Dauer der Herstellung anfallen.

Welche Vereinfachungsregel nennt der Autor für Erhaltungsaufwendungen?

Die Finanzverwaltung erlaubt bei Baumaßnahmen, deren Kosten exklusive Umsatzsteuer 4.000 € pro Gebäude nicht übersteigen, eine sofortige Behandlung als Erhaltungsaufwand, auch wenn diese Maßnahmen theoretisch zu den Herstellungskosten zählen könnten.

Wie verändert das BilMoG die Bewertung?

Durch das BilMoG wird die handelsrechtliche Herstellungskostenuntergrenze an die steuerliche Regelung angepasst, was zu einer Harmonisierung der Vorschriften führt.

Warum ist die Unterscheidung bei Gebäuden besonders schwierig?

Aufgrund der langen Nutzungsdauer ist es nach längerer Zeit sehr komplex, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes zu definieren, was eine Beurteilung, ob eine wesentliche Verbesserung vorliegt, erschwert.

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Details

Titel
Die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten des Anlagevermögens
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen
Veranstaltung
Prüfungswesen
Note
2,0
Autor
Annina Grau (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
31
Katalognummer
V321242
ISBN (eBook)
9783668204614
ISBN (Buch)
9783668204621
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erhaltungsaufwendung Anschaffungskosten Herstellungskosten Anlagenvermögen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Annina Grau (Autor:in), 2008, Die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten des Anlagevermögens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321242
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Leseprobe aus  31  Seiten
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