Wie diese Arbeit zeigt, besteht besteht eine Rechtsschutzlücke im internationalen Recht und es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten dem Individuum offenstehen, menschenrechtliche Ansprüche geltend zu machen. In Ermangelung eines internationalen Gerichts, an das sich Individuen wenden können, kommen lediglich nationale und regionale Gerichte infrage. Insbesondere europäische Gerichte sind mit Klagen von auf „Terrorlisten“ aufgeführten Personen gegen das Sanktionsregime der UN konfrontiert. Bei der Rechtskontrolle der Menschenrechtskonformität der gezielten Sanktionen stehen die Gerichte vor zwei Rechtsfragen: in einem ersten Schritt muss die formelle Frage der Zuständigkeit des Gerichts beantwortet werden. Diese scheinbar einfache Vorüberlegung wirft eine Reihe anderer Rechtsprobleme in Bezug auf das Verhältnis zwischen UN- und untergeordneten Rechtssystemen auf, insbesondere die Frage nach der Berechtigung staatlicher und überstaatlicher Gerichte zur Überprüfung von bindenden Beschlüssen des Sicherheitsrats. Die vorliegende Arbeit soll sich näher mit diesem Thema beschäftigen. Sollte ein Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rechtskontrolle zulässig ist, muss materiell geprüft werden, ob durch die Individualsanktionen spezifische Menschenrechtsgarantien der Betroffenen verletzt werden.
Zur Beantwortung dieser formellen und materiellen Fragen werden beispielhaft Urteile nationaler und europäischer Gerichte herangezogen. Im ersten Teil der Arbeit soll daher das Urteil eines nationalen Gerichts in Kanada in einer Rechtssache bezüglich den gezielten Sanktionen im Ver-hältnis zu individuellen Grundrechten einer genaueren Analyse unterzogen werden (s. III.A. Ab-delrazik v. Kanada). Im zweiten Teil folgt eine Darstellung und Gegenüberstellung der in dieser Problematik richtungsweisenden Entscheidungen im Fall Kadi vor europäischen Gerichten (s. III.B.). Die Urteile des Gerichts erster Instanz (EuG) sowie in zweiter Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in diesem Fall bringen insbesondere in Bezug auf die Frage nach Prüfungs-kompetenz und -anspruch der europäischen Jurisdiktion Aufschluss. Abschließend sollen Aussa-gen zum Reformbedarf des Individualsanktionsregimes getroffen werden.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Targeted Sanctions des UN-Sicherheitsrates
I. Rechtsgrundlage, Inhalt und Wirkungen von Targeted Sanctions
II. Entwicklung der Rechtsschutzmöglichkeiten auf Ebene der VN
C) Überprüfung des Menschenrechtsschutzes durch regionale und nationale Gerichte
I. Rechtsschutz vor nationalen Gerichten: Kanada. Abdelrazik v. Canada
1. Zum Hintergrund
2. Verpflichtungen unter Internationalem Recht
3. Grundrechtsprüfung nach nationalem Recht
4. Kritik an Targeted Sanctions
5. Kritische Würdigung
II. Rechtsschutz vor Regionalen Gerichten: Europäische Gerichtsbarkeit
1. EuG und EuGH. Kadi I und Kadi II.
a) Zum Hintergrund
b) Formelle Prüfungskompetenz der Gerichte
aa) Urteil des EuG
bb) Urteil des EuGH in zweiter Instanz
c) Materielle Grundrechtsprüfung nach Gemeinschaftsrecht durch den EuGH
d) Kritische Würdigung:
e) Reformmöglichkeiten des Sanktionsregimes
D) Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Menschenrechtskonformität von gezielten Sanktionen (Targeted Sanctions) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die Möglichkeiten für Individuen, diese Maßnahmen vor nationalen und regionalen Gerichten anzufechten, da auf UN-Ebene kein effektiver Rechtsschutz existiert.
- Rechtsgrundlagen und Wirkungen von gezielten Sanktionen des UN-Sicherheitsrates.
- Mangelhafte Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb des UN-Sanktionsregimes.
- Analyse des Falls Abdelrazik v. Canada als Beispiel für nationale Rechtsprechung.
- Rechtsstreitigkeiten im Fall Kadi vor den europäischen Gerichten (EuG und EuGH).
- Notwendigkeit und Möglichkeiten für Reformen des Sanktionsregimes.
Auszug aus dem Buch
Kritik an Targeted Sanctions
In der Auseinandersetzung mit den Individualsanktionen als Grundlage für die Rechtssache wird im Urteil harsche Kritik an den gezielten Sanktionen deutlich. Der Richter führt an, dass für die gelisteten Personen keinerlei Möglichkeit auf rechtliches Gehör bestehe. Durch die Personalunion des anklagenden und richtenden Organs sei das Verfahren nicht unabhängig und unparteiisch, da der Richter gleichzeitig der Angeklagte sei. Zudem gibt er zu bedenken, dass die Rechtfertigung für eine Streichung von der Liste, die dem entsprechenden Antrag beim Sanktionskomitee durch die Betroffenen beigefügt werden soll, schwerfalle, wenn einem die Gründe dafür unbekannt seien wie im Fall Abdelrazik. In erstaunlich deutlicher Sprache fasst der zuständige Richter seine Kritik an den Terrorlisten durch das Sanktionsregime folgendermaßen zusammen:
“I add my name to those who view the 1267 Committee regime as a denial of basic legal remedies and as untenable under the principles of international human rights. There is nothing in the listing or de-listing procedure that recognizes the principles of natural justice or that provides for basic procedural fairness.”
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Problematik des mangelnden Individualrechtsschutzes gegen gezielte Sanktionen des UN-Sicherheitsrates und deren Auswirkungen auf grundlegende Menschenrechte.
B) Targeted Sanctions des UN-Sicherheitsrates: Dieses Kapitel erläutert die Rechtsgrundlagen der Targeted Sanctions, ihre Entwicklung nach dem 11. September 2001 sowie die oft intransparenten Prozesse der Aufnahme in und Streichung von den Sanktionslisten.
C) Überprüfung des Menschenrechtsschutzes durch regionale und nationale Gerichte: Es erfolgt eine detaillierte Analyse der Rechtsprechung im kanadischen Fall Abdelrazik sowie in den Kadi-Verfahren vor europäischen Gerichten, die als Reaktion auf die Rechtsschutzlücken bei der UN dienen.
D) Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass der derzeitige Menschenrechtsschutz auf UN-Ebene unzureichend ist und fordert Reformen des Sanktionsmechanismus, während es zugleich die Rolle nationaler und regionaler Gerichte als notwendige, wenn auch begrenzte, Kontrollinstanzen legitimiert.
Schlüsselwörter
UN-Sicherheitsrat, Targeted Sanctions, Menschenrechte, Individualrechtsschutz, Terrorlisten, Kadi, Abdelrazik, Rechtsstaatlichkeit, Völkerrecht, Sanktionskomitee, Eigentumsrecht, Recht auf faires Verfahren, Reformbedarf, gerichtliche Kontrolle, Grundrechtsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik, dass gezielte Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen Individuen in das Recht auf ein faires Verfahren und den Grundrechtsschutz eingreifen, ohne dass auf UN-Ebene effektive Rechtsschutzmöglichkeiten für die Betroffenen bestehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die völkerrechtlichen Befugnisse des Sicherheitsrates, die Problematik der "Terrorlisten", das Spannungsfeld zwischen nationalem/regionalem Recht und UN-Recht sowie die Frage nach der gerichtlichen Kontrollmöglichkeit von Sicherheitsratsbeschlüssen.
Welches Ziel verfolgt die Autorin?
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie nationale und regionale Gerichte versuchen, diese Rechtsschutzlücke durch eine Überprüfung der Menschenrechtskonformität zu schließen, und notwendige Reformen des UN-Sanktionsregimes zu erörtern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse beispielhafter Urteile (Fall Abdelrazik und Fall Kadi), um die Argumentation zur gerichtlichen Überprüfung von Sicherheitsratsmaßnahmen und das Verhältnis verschiedener Rechtsebenen zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert ausführlich die Praxis der Targeted Sanctions, die Rechtsprechung kanadischer Gerichte und die juristischen Auseinandersetzungen vor dem Gericht der Europäischen Gemeinschaften (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Kadi-Komplex.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird insbesondere durch Begriffe wie Targeted Sanctions, Individualrechtsschutz, UN-Sicherheitsrat, Rechtsstaatlichkeit und die Analyse des Kadi-Falls charakterisiert.
Welche Rolle spielt der "Focal Point" laut der Autorin?
Die Autorin bewertet den "Focal Point" als lediglich verwaltende Instanz, die keine wirkliche Verbesserung der Rechtsschutzsituation für die Betroffenen bewirkt hat und lediglich ein "neues Etikett" darstellt.
Warum wird das "Solange-Konzept" im Zusammenhang mit dem Kadi-Urteil genannt?
Das Kadi-Urteil wird mit dem Solange-Konzept verglichen, da der EuGH seine eigene Kompetenz zur Normkontrolle bejaht hat, solange auf UN-Ebene kein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist, ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht seine Kontrolle gegenüber EU-Recht vorbehalten hatte.
- Arbeit zitieren
- Josephine Witt (Autor:in), 2015, Überprüfung der Menschenrechtskonformität gezielter Sanktionen des UN-Sicherheitsrates durch nationale und regionale Gerichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321403