Am 16.12.2002 hat der Rat der Europäischen Union eine neue Durchführungsverordnung1 zu den Artikeln 81 und 82 EGV verabschiedet. Diese neue Verordnung wird am 1.5.2004 die alte Verordnung 17/62 ersetzen und die Anwendung des EG- Kartellrechts wesentlich verändern. Durch die neue Durchführungsverordnung soll das bisher gelte nde zentralisierte Anmeldungs- und Genehmigungssystem durch ein Legalausnahmesystem ersetzt werden. 2 In Zukunft sind somit alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EGV freigestellt, wenn die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 EGV erfüllt sind.3 Dieser Systemwechsel ist nach der Begründung der Kommission4 notwendig, da das bisherige zentralisierte System nicht mehr im Stande ist, eine wirksame Überwachung bei möglichst einfacher Verwaltungskontrolle 5 zu gewährleisten. Eine einfache Verwaltungskontrolle war von Anfang an nicht möglich, da ausschließlich die Kommission für die Einzelfreistellungen zuständig war.6 Neben dem Übergang zu einem System der Legalausnahme erfolgt durch die neue Verordnung eine Dezentralisierung der Rechtsanwendung. Weiterhin wird der Vorrang des europäischen Kartellrechts gestärkt und die Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse erweitert.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundsätze
- Übergang zum System der Legalausnahme
- Beweislastverteilung
- Vorrangregelung des EG- Kartellrechts
- Die Befugnisse der Kommission
- Feststellung und Abstellung von Zuwiderhandlungen
- Einstweilige Maßnahmen
- Verpflichtungszusagen
- Feststellung der Nichtanwendbarkeit
- Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden
- Zusammenarbeit der einzelnen Behörden
- Zusammenarbeit zwischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden
- Informationsaustausch
- Aussetzung und Einstellung des Verfahrens
- Beratender Ausschuss
- Zusammenarbeit der Kommission mit Gerichten der Mitgliedstaaten
- Einheitliche Anwendung des Kartellrechts
- Ermittlungsbefugnisse und Sanktionen
- Untersuchungen bestimmter Wirtschaftszweige
- Auskunftsverlangen
- Nachprüfungsbefugnisse
- Nachprüfungen bei Unternehmen und in ihren Geschäftsräumen
- Nachprüfungen in anderen Räumlichkeiten
- Genehmigung der Nachprüfung durch nationale Behörden
- Geldbußen und Zwangsgelder
- Sonstige Bestimmungen
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Verordnung Nr. 1/2003, die am 1. Mai 2004 die alte Verordnung 17/62 ersetzt und die Anwendung des EG-Kartellrechts grundlegend verändert. Die Arbeit beleuchtet den Übergang vom zentralisierten Anmeldungs- und Genehmigungssystem zu einem Legalausnahmesystem, die Dezentralisierung der Rechtsanwendung, die Stärkung des Vorrangs des europäischen Kartellrechts sowie die Erweiterung der Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse.
- Übergang zum System der Legalausnahme und dessen Auswirkungen
- Dezentralisierung der Rechtsanwendung und die Rolle der nationalen Behörden
- Vorrang des EG-Kartellrechts und seine Implikationen für das nationale Wettbewerbsrecht
- Erweiterung der Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse der Kommission und nationaler Behörden
- Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt die Verordnung Nr. 1/2003 vor und erläutert den Hintergrund des Systemwechsels vom Anmeldungs- und Genehmigungssystem zu einem Legalausnahmesystem.
- Kapitel 2 behandelt die grundlegenden Prinzipien der Verordnung, darunter der Übergang zum System der Legalausnahme, die Beweislastverteilung und die Vorrangregelung des EG-Kartellrechts.
- Kapitel 3 beleuchtet die Befugnisse der Kommission im Rahmen der Anwendung des EG-Kartellrechts, einschließlich der Feststellung und Abstellung von Zuwiderhandlungen, der Einstweiligen Maßnahmen, der Verpflichtungszusagen und der Feststellung der Nichtanwendbarkeit.
- Kapitel 4 widmet sich den Befugnissen der nationalen Wettbewerbsbehörden.
- Kapitel 5 beschreibt die Zusammenarbeit der einzelnen Behörden, insbesondere zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden, sowie den Informationsaustausch, die Aussetzung und Einstellung von Verfahren, den beratenden Ausschuss, die Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten und die einheitliche Anwendung des Kartellrechts.
- Kapitel 6 behandelt die Ermittlungsbefugnisse und Sanktionen, einschließlich Untersuchungen bestimmter Wirtschaftszweige, Auskunftsverlangen, Nachprüfungsbefugnisse und Geldbußen sowie Zwangsgelder.
- Kapitel 7 umfasst sonstige Bestimmungen der Verordnung.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen und Konzepte der Seminararbeit sind das EG-Kartellrecht, die Verordnung Nr. 1/2003, Legalausnahme, Dezentralisierung, Vorrang des Gemeinschaftsrechts, Untersuchungsbefugnisse, Sanktionen, Zusammenarbeit der Behörden und die einheitliche Anwendung des Kartellrechts.
- Arbeit zitieren
- Patrick Gageur (Autor:in), 2004, Die Verordnung Nr. 1/2003 - Das neue EG- Kartellverfahrensrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32167