In dieser Arbeit möchte ich mich eingehender mit den verschiedenen Formen der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in (echten) Kapitalgesellschaften auseinandersetzen. Heutzutage gehört es ja fast schon zum guten Ruf für Wirtschaftstreibende, Rechtsanwälte, Lehrende und „Prominente“ in zumindest 1-2 Aufsichtsräten bekannter Unternehmen zu sitzen.
Meist lockt das Geld… Schnelles und einfaches Geld, denn viele Aufsichtsratssitzungen finden idR nicht statt und am Tagesgeschäft sind viele eh weder beteiligt noch interessiert.
Doch ist es wirklich so einfach verdientes Geld? Was ist, wenn das Unternehmen Konkurs anmeldet? Was ist, wenn sich eine Aufsichtsratsentscheidung als gravierender Fehler entpuppt? Haften die Aufsichtsratsmitglieder? Oder doch nur der Vorstand, bzw der Geschäftsführer? Mit diesen Fragen möchte ich mich in dieser Arbeit auseinandersetzen.
Inhaltsverzeichnis
IV. Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in Kapitalgesellschaften
1. Grundlegende Erläuterungen zu Kapitalgesellschaften
2. Aufsichtsrat – gesetzliche Grundlagen
2.1.Aufsichtsratspflicht in einer AG
2.2. Aufsichtsratspflicht in einer GmbH
2.3. Aufsichtsratspflicht in einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
2.4. Aufsichtsratspflicht aufgrund von Sondergesetzen
2.5. Fakultativer Aufsichtsrat
3.Beirat – Allgemeines
3.1. Der Beirat in der GmbH
3.2. Der Beirat in der AG
4. Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates
4.1.Aufgaben des fakultativen Aufsichtsrates
4.2. Unterschiede zwischen AG – GmbH
5. Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
5.1.Verwaltungsstrafrechtliche Haftung
5.1.1. Marktmanipulation (§ 48c BörseG)
5.2. Strafrechtliche Haftung
5.2.1.Verbandsverantwortlichkeit
5.2.2. „Insidertatbestand“ (§ 48b (1) BörseG)
5.2.3. Betrug (§§ 146ff StGB)
5.2.4. Untreue (§ 153 StGB)
5.2.5. Betrügerische Krida (§ 156 StGB)
5.2.6. Strafbestimmung des § 255 (1) AktG
5.2.7. Strafbestimmung des §18 (1) SpaltG
5.3 Zivilrechtliche Haftung
5.3.1. Zivilrechtliche Haftung - Allgemein
5.3.2.Zivilrechtliche Haftungsvoraussetzungen
5.3.3. Schaden
5.3.4.Rechtswidrigkeit
5.3.5.Sorgfaltsmaßstäbe
5.4. Haftung gegenüber der Gesellschaft
5.5.Anspruchsgrundlagen
5.6. Haftung gegenüber Dritten
5.6.1 Allgemeines
5.6.2. Schutzgesetzverletzung als Anspruchsgrundlage
5.7.Beweislastumkehr
5.8. Haftungsumfang
5.9. Zuständigkeiten
5.10. Beginn und Ende der Haftung
5.11. Verjährung und Verzicht
5.12. Haftungsausschluss
5.12.1. Schad- und Klagloserklärung
5.12.2. Genehmigung durch Hauptversammlung
5.12.3. Entlastung durch HV
5.12.4. Haftungsbefreiung durch Abstimmungsverhalten
5.12.5. Haftungsbefreiung durch rechtmäßiges Alternativverhalten
5.13. D & O Versicherungen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
6. Business Judgement Rule
6.1. Grundlegendes
6.2. Voraussetzungen der Anwendbarkeit der BJR
6.3. Anwendung der BJR auf österreichische Kapitalgesellschaften?
6.3.1. Judikatur
6.3.2.Rechtliche Grundlagen in Österreich
6.3.3. Verbreitung der Business Judgement Rule
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Aufsichtsratsmitgliedern in österreichischen Kapitalgesellschaften. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen und haftungsbegründendem Fehlverhalten, insbesondere unter Berücksichtigung der "Business Judgement Rule" als Entscheidungshilfe.
- Gesetzliche Grundlagen und Bestellung von Aufsichtsräten in AG und GmbH.
- Aufgaben, Kontrollrechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern.
- Straf- und zivilrechtliche Haftungsszenarien bei Pflichtverletzungen.
- Anwendbarkeit und Bedeutung der "Business Judgement Rule" in Österreich.
Auszug aus dem Buch
6. Business Judgement Rule
Es existiert für kein Aufsichtsratsmitglied (unabhängig ob Kapital- oder AN-Vertreter) eine Erfolgshaftung, sondern es besteht nur eine Haftung für situationsadäquates Bemühen (nach bestem Wissen und Gewissen), die Einhaltung der bereits ausgeführten Sorgfaltspflichten ist dabei selbstverständlich.
Es führt nicht jede fehlgeschlagene unternehmerische Entscheidung bereits zwingend zu einer Haftung, denn jede unternehmerische Tätigkeit unterliegt immer einem Risiko. Wenn nun aber Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer bei jeder unternehmerischen Entscheidung Angst vor (künftigen) Haftungen haben müssten, wäre eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit schwer vorstellbar.
Aus diesem Grund wird den Organen ein weitgehender Haftungsfreiraum bei unternehmerischen Ermessensentscheidungen eingeräumt, so dass nur eklatanter Ermessensmissbrauch zu einer Haftung führt.
Bei der Einräumung dieses unternehmerischen Ermessens geht es im Prinzip um die Unterscheidung zwischen dem unternehmerischen Handeln einerseits der Organe und deren Pflichten andererseits. Diese Differenzierung hat sich in den Vereinigten Staaten als „business judgment rule“ etabliert.
In Deutschland wurde der Grundsatz der Grundsatz der Business Judgement Rule erstmals 1997 vom deutschen Bundesgerichtshof in der Entscheidung ARAG/Garmenbeck expressis verbis festgehalten:
„Bei seiner Beurteilung, ob der festgestellte Sachverhalt den Vorwurf eines schuldhaften, pflichtwidrigen Vorstandsverhaltens rechtfertigt, hat der Aufsichtsrat zu berücksichtigen, dass den Vorstand bei der Leitung der Geschäfte des Gesellschaftsunternehmens ein weiter Spielraum zugebilligt werden muss, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit schlechterdings nicht denkbar ist. Dazu gehören neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken grundsätzlich auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen, der jeder Unternehmensleiter, wenn er auch noch so verantwortungsbewusst handelt, ausgesetzt ist.“
Zusammenfassung der Kapitel
IV. Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern in Kapitalgesellschaften: Einleitung in die organisatorische Struktur von Kapitalgesellschaften und die Rolle der Organe.
1. Grundlegende Erläuterungen zu Kapitalgesellschaften: Definition und rechtliche Einordnung von Kapitalgesellschaften als juristische Personen.
2. Aufsichtsrat – gesetzliche Grundlagen: Detaillierte Betrachtung der Aufsichtsratspflicht in verschiedenen Gesellschaftsformen wie AG, GmbH und SE.
3.Beirat – Allgemeines: Erörterung der Funktion und rechtlichen Stellung eines Beirats als fakultatives Überwachungsorgan.
4. Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates: Überblick über die Kontroll- und Überwachungspflichten sowie die Schnittstellen zur Geschäftsführung.
5. Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern: Umfassende Analyse der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung bei Pflichtverletzungen.
6. Business Judgement Rule: Darstellung des Haftungsfreiraums bei unternehmerischen Ermessensentscheidungen und dessen Übertragung auf das österreichische Recht.
Schlüsselwörter
Aufsichtsrat, Kapitalgesellschaft, Haftung, Aktiengesellschaft, GmbH, Business Judgement Rule, Sorgfaltspflicht, Sorgfaltsmaßstab, Strafrecht, Zivilrecht, Geschäftsführung, Corporate Governance, Pflichtverletzung, Schadensersatz, Kontrollfunktion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen und die spezifische Haftungssituation von Aufsichtsratsmitgliedern in österreichischen Kapitalgesellschaften unter Einbeziehung des unternehmerischen Ermessens.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Grundlagen zur Bestellung, die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats sowie die straf- und zivilrechtliche Haftung im Falle von Pflichtverletzungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen Aufsichtsratsmitglieder für Fehlentscheidungen haften und inwieweit der Haftungsfreiraum der "Business Judgement Rule" auch für österreichische Organe Anwendung findet.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf einer umfassenden Analyse der aktuellen österreichischen und deutschen Rechtslage, der einschlägigen Judikatur sowie der rechtswissenschaftlichen Lehrmeinungen basiert.
Was behandelt der Hauptteil?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Haftungsebenen, angefangen bei verwaltungsstrafrechtlichen Verstößen bis hin zur zivilrechtlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und Dritten.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit am besten?
Die zentralen Schlagworte sind Aufsichtsrat, Haftung, Kapitalgesellschaften, Sorgfaltspflichten, Business Judgement Rule und rechtliche Rahmenbedingungen.
Wie unterscheidet sich die Haftungssituation bei AG und GmbH laut dem Text?
Der Text hebt hervor, dass die Regelungen weitgehend aus dem Aktiengesetz adaptiert wurden, jedoch spezifische Unterschiede in der Personalkompetenz bei der Bestellung der Geschäftsführung bestehen.
Welche Rolle spielt die „Business Judgement Rule“ für die Haftung?
Sie dient als rechtliches Instrument, um den Organen einen Haftungsfreiraum bei unternehmerischen Ermessensentscheidungen zuzugestehen, solange diese sorgfältig und auf Basis angemessener Informationen getroffen wurden.
- Arbeit zitieren
- Lukas Hock (Autor:in), 2015, Die Haftung von Aufsichtsräten in Kapitalgesellschaften. Die Business Judgement Rule, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321749