Jede Art von wirtschaftlichem Handeln birgt das Risiko des Scheiterns. Im vergangenen Jahr 2012 wurden infolge dessen insgesamt 28.297 Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Durch die Insolvenzordnung, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ein einheitliches Recht für alle Bundesländer geschaffen. Dies war aufgrund der Missstände der früheren Konkursordnung erforderlich.
Die Insolvenzordnung sieht seither die Möglichkeit der Erstellung eines Insolvenzplans vor. Er stellt ein Instrumentarium dar, welches den Sanierungsprozess von Unternehmen festschreibt. Allerdings erfüllt er keineswegs die in ihn gesetzten Erwartungen, denn die Zahl der Insolvenzplanverfahren war und ist auch heute noch, gemessen an allen eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren, verschwindend gering.
Grund dafür ist der unvorhersehbare Ausgang des Insolvenzplanverfahrens und die fehlende Einflussnahme durch u.a. die Einsetzung eines vorher meist unbekannten Insolvenzverwalters.
Dies führte zu mangelndem Vertrauen der Gläubiger und Schuldner in die Insolvenzordnung und deren Eignung für eine Sanierung.
Die Insolvenzordnung des Jahres 1999 wurde daher im Jahr 2012 reformiert, sodass durch das neu entstandene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wesentliche Missstände behoben werden konnten. Zudem war es zwingend notwendig, neben der Liquidation, welche den Gläubigern meist als beste Lösung erscheint, die Rahmenbedingungen der Sanierung, Restrukturierung und übertragenden Sanierung deutlich zu verbessern. Dies ist, vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren beobachtbaren Großinsolvenzen, besonders relevant, da selbst eine einzelne Insolvenz eines bedeutenden Unternehmens eine Kettenreaktion auslösen kann. Einen zentralen Grund für diesen Prozess stellt die Globalisierung und die damit einhergehende starke nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen dar.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Zielsetzung
- Grundlagen
- Voraussetzungen einer Insolvenz
- Die drohende Zahlungsunfähigkeit
- Die Überschuldung
- Die Überschuldung nach Liquidationswerten
- Die Überschuldung nach Fortführungswerten
- Konsequenzen der positiven und negativen Fortführungsprognose
- Die Zahlungsunfähigkeit
- Das Regelinsolvenzverfahren als Folge der Zahlungsunfähigkeit
- Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung
- Zielsetzungen des Insolvenzplanverfahrens nach dem ESUG
- Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Gläubiger
- Debt-Equity Swap (§225a InsO)
- Die Förderung der Eigenverwaltung (§270a InsO)
- Das Schutzschirmverfahren (§270b InsO)
- Voraussetzungen
- Bedeutung und Ablauf
- Die Bescheinigung nach §270b Abs. 1 Nr.3 InsO
- Kompetenz zur Begründung von Masseverbindlichkeiten
- Beendigung/ Aufhebung des Schutzschirmverfahrens
- Fallbeispiel IVG
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Restrukturierung von Krisenunternehmen durch einen Insolvenzplan. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen der Insolvenzordnung und fokussiert auf die Möglichkeiten der Sanierung und Restrukturierung im Insolvenzverfahren. Ziel ist es, die Wirksamkeit und die Grenzen des Insolvenzplans als Instrument der Unternehmensrettung zu beleuchten.
- Voraussetzungen und Formen der Insolvenz
- Das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung
- Die Rolle des ESUG für die Sanierung von Unternehmen
- Die Bedeutung des Debt-Equity Swap im Insolvenzplanverfahren
- Praktische Fallbeispiele und die Relevanz des Schutzschirmverfahrens
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Insolvenz von Unternehmen ein und stellt die Problematik der geringen Anzahl von Insolvenzplanverfahren in Deutschland dar. Sie beleuchtet die Ziele und den Hintergrund der Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG.
Das Kapitel „Grundlagen“ behandelt die Voraussetzungen einer Insolvenz, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Es werden die verschiedenen Formen der Überschuldung sowie die Konsequenzen der Fortführungsprognose erläutert.
Das Kapitel „Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung“ fokussiert auf die Zielsetzungen des Insolvenzplanverfahrens nach dem ESUG. Es beschreibt die Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Gläubiger und die Förderung der Eigenverwaltung sowie das Schutzschirmverfahren.
Schlüsselwörter
Insolvenzplanverfahren, Restrukturierung, Krisenunternehmen, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, ESUG, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Debt-Equity Swap, Sanierung, Gläubiger, Schuldner.
- Arbeit zitieren
- Nicole Lehnen (Autor:in), 2014, Restrukturierung von Krisenunternehmen durch einen Insolvenzplan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321921