Angemessene Rechtsformen für junge Unternehmen. Die Existenzgründung aus ökonomischer Perspektive

Ausbildung zum Touristikassistenten


Unterrichtsentwurf, 2015

55 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Analyse der unterrichtlichen Bedingungen
2.1 Informationen zur Lerngruppe und zur Lernausgangslage
2.1.1 Die Lerngruppe und ihre Vorbildung
2.1.2 Das Sozial- und Arbeitsverhalten der Schüler
2.1.3 Analyse der organisatorischen Rahmenbedingungen
2.1.4 Pädagogische Konsequenzen

3. Unterrichtliche Entscheidungen
3.1 Fachliche und didaktische Überlegungen
3.1.1 Legitimation und Einordnung des Stundenthemas in die Unterrichtsreihe
3.1.2 Sachanalyse des Themas
3.1.2.1 Rechtsformen
3.1.2.1.1 Einzelunternehmen
3.1.2.1.2 Personengesellschaften
3.1.2.1.3 Kapitalgesellschaften
3.1.2.2 Kriterien unternehmerischen Erfolgs bei Jungunternehmen
3.1.2.2.1 Die unternehmerische Persönlichkeit
3.1.2.2.2 Der Einfluss der Persönlichkeit auf den unternehmerischen Erfolg
3.1.2.2.3 Analyse unternehmerischer Persönlichkeit auf wichtige Bereiche im Gründungsgeschehen
3.1.3 Didaktische Analyse nach W. Klafki
3.1.3.1 Gegenwartsbedeutung
3.1.3.2 Zukunftsbedeutung
3.1.3.3 Struktur des Inhalts
3.1.3.4 Exemplarische Bedeutung
3.1.3.5 Zugänglichkeit
3.1.4. Didaktische Reduktion
3.2 Lernziele
3.2.1 Richtlernziel
3.2.2 Groblernziel
3.2.3 Feinlernzie
3.2.3.1 FLZ eingeordnet nach der Taxonomie der kognitiven Verhaltensdimension nach Bloom
3.2.3.2 FLZ eingeordnet nach der Taxonomie der affektiven Verhaltensdimension nach Krathwohl
3.2.3.3 FLZ ingeordnet nach der Taxonomie der psychomotorischen Verhaltensdimension nach Dave
3.2.3.4 FLZ eingeordnet nach der Taxonomie der sozial-kommunikativen Verhaltensdimension nach Euler
3.3 Berufliche Handlungskompetenz
3.3.1 Sachkompetenz
3.3.2 Selbstkompetenz
3.3.3 Sozialkompetenz
3.4 Methodische Überlegungen
3.4.1 Struktur des Lehr-/Lernprozesses
3.4.1.1 Hinführung
3.4.1.2 Erarbeitung
3.4.1.3 Festigung und Sicherung
3.4.2 Synoptische Darstellung des geplanten Unterrichtsverlaufs
3.5 Didaktische Reserve

1. Einleitung

In dem folgendem Lehr-/Lernentwurf wird der Versuch unternommen, eine 90-minütige Unterrichtseinheit zum Themenkomplex „Befähigung zur ökonomisch begründeten Wahl angemessener Rechtsformen von jungen Unternehmen, die von unternehmerischer Persönlichkeit nicht nur im Erscheinungsbild geprägt, sondern auch entsprechend geführt werden“ unter kritischer Würdigung theoretischer Modelle teilnehmer- und situationsorientiert zu gestalten.

2. Analyse der unterrichtlichen Bedingungen

2.1 Informationen zur Lerngruppe und zur Lernausgangslage

2.1.1 Die Lerngruppe und ihre Vorbildung

Die Klasse besteht aus derzeit 20 Schülerinnen und Schülern, die eine berufliche Erstausbildung in der Touristik absolvieren. In der Klasse gibt es 12 Schülerinnen und 8 Schüler im Alter von 18 bis 23 Jahren. 5 Schüler aus der Klasse besitzen die allgemeine Hochschulreife, von denen 2 Studienabbrecher aus den Fächern Geographie und Sinologie sind. 15 Schüler verfügen über eine gut bis sehr gut abgeschlossene mittlere Reife. Es gibt 2 Schüler mit Migrationshintergrund. Sie verfügen über leichte Sprachschwierigkeiten und Verständnisprobleme im Deutschen.

Ein Großteil der Schüler kommt aus guten bis sehr guten Lebens- und Wohnverhältnissen. Viele Eltern verfügen über die allgemeine Hochschulreife. Alle Elternteile der Schüler sind erwerbstätig. Väter sind selbstständige Unternehmer. Viele Schüler haben vor ihrer Ausbildung schon durch Nebentätigkeiten ihr Taschengeld verdient. Einige Jugendliche können sich nach ihrer Ausbildung eine Existenzgründung vorstellen oder haben bereits konkrete Ideen. Die Schüler mit Migrationshintergrund sind bereits in ihrer Freizeit unternehmerisch aktiv. Im Rahmen eines Kleinunternehmens bieten sie interkulturelle Städteführungen in Köln an.

Die Lebensansprüche und Charaktere der Schüler sind teilweise sehr unterschiedlich. Dies spiegelt sich allein schon in ihren Reisevorlieben wider. Alle Schüler der Klasse lieben das Reisen, wenn auch jeder auf eine andere Art und Weise. Manche Schüler planen ihren nächsten Urlaub gemeinsam auf einem luxuriösen Kreuzfahrtschiff im Mittelmeer, andere Schüler möchten in den Sommerferien mit dem Rucksack durch Südostasien trampen.

Aufgrund ihrer teilweise nebenschulischen beruflichen Tätigkeiten und Aushilfsjobs sind die Schüler bereits mit diversen Rechtsformen in Kontakt gekommen. Eine nähere Betrachtung der Unterschiede wurde jedoch erst im schulischen Kontext durchgeführt. In der letzten Stunde haben die Schüler die wichtigsten Grundlagen über die Rechtsformen kennengelernt. Hinzu haben einige dieser Schüler durch die Praxis auch indirekt miterlebt, welchen Einfluss das eigene Verhalten auf ihren Nebenjob ausübt. So ist beispielsweise den Kleinunternehmern der interkulturellen Städteführungen bewusst, dass eine serviceorientierte Einstellung gegenüber dem Kunden sowie eine gewisse Durchsetzungsfähigkeit mit touristischen Netzwerkpartnern unumgänglich und für die Weiterführung des Unternehmens wirtschaftlich notwendig sind.

2.1.2 Das Sozial- und Arbeitsverhalten der Schüler

Die Ausbildung an der Fachschule erfolgt in privater Trägerschaft und ist kostenpflichtig. Als Zugangsvoraussetzung müssen die Schüler einen Eignungstest bestehen, in dem Kenntnisse in Mathematik, Englisch, Geographie, Wirtschaft sowie die Interessensneigung im genannten Ausbildungsberuf überprüft werden. Aufgrund dessen kann man von einer ausgeprägten intrinsischen Motivation aller Lernenden ausgehen. Das Lern- und Arbeitsverhalten im Unterricht ist bei allen Schülern von hoher Eigeninitiative geprägt. In den Nachmittagsstunden kann es jedoch bei einigen Schülern zu Ermüdung kommen, welches sich durch Störungen im Unterricht bemerkbar macht. 2 Schülerinnen haben teilweise Schwierigkeiten, sich mit wirtschaftswissenschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Ihre anfänglich hohen Erwartungen an einen zukünftigen Beruf unter dem Motto „Sonne, Strand und Meer“ hat sich durch die schulische Konfrontation mit den grundlegenden Themen des Rechnungswesens, der Buchführung und des Rechtes ernüchtert. Die Lernmotivation der beiden Schülerinnen ist im Hinblick zur thematischen Auseinandersetzung in diesen Bereichen weniger von persönlichem Interesse und mehr von der Erkenntnis einer Notwendigkeit geprägt.

Das soziale Klima unter den Schülern ist sehr offen und von Wertschätzung geprägt. Die Schüler mit Migrationshintergrund wurden ohne Probleme und sehr herzlich in die Klassengemeinschaft aufgenommen und werden bei Verständnisproblemen von ihren Mitschülern tatkräftig unterstützt. In der Klasse gibt es 4 Schülerinnen aus einem Freundeskreis, die sich zeitweise von der restlichen Gruppe abgrenzen. Sie verbringen gemeinsam die Pausen und bevorzugen Gruppenarbeit mit den Mitgliedern ihrer informellen Gruppe.

Trotz der unterschiedlichen Persönlichkeiten und Interessen innerhalb der Klasse herrscht insgesamt eine positive, vorurteilsfreie und sich gegenseitig unterstützende Lern- und Arbeitsatmosphäre, in der es Freude macht, zu unterrichten.

2.1.3 Analyse der organisatorischen Rahmenbedingungen

Die private Fachschule bietet in 3-jähriger Ausbildung den Abschluss zum staatlich-anerkannten Touristikassistenten an. Die Ausbildung gliedert sich in eine 3-jährige vollzeitschulische Ausbildung, welche im 2. Ausbildungsjahr von einem 9-monatigen Praktikum in einem mit der Bildungseinrichtung kooperierenden Wirtschaftsunternehmen ergänzt wird. Die Voraussetzungen für die Aufnahme an der Schule sind ein Schulabschluss mit mindestens guter mittlerer Reife, sehr gute Fremdsprachkenntnisse sowie das Bestehen eines Eignungstests.

Der Lehrplan orientiert sich an Inhalten des Rahmenlehrplans der dualen Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann, setzt jedoch einen verstärkten Fokus auf die Ausbildung von Kompetenzen im Rahmen einer Entrepreneurship Education. Dabei soll die Entwicklung unternehmerischer Persönlichkeiten verstanden werden, die zur innovativen Gründung als Entrepreneur und zum Mitunternehmertum als Intrapreneur fähig sind.[1] Die Intention der 3-jährigen Gesamtausbildung ist neben dem Erwerb von touristisch-betriebswirtschaftlich geprägtem Fachwissen weiterhin die Sensibilisierung und Ausdifferenzierung einer angehenden unternehmerischen Persönlichkeit, welches auf einer Wechselbeziehung zwischen Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung basiert[2] Die Schüler sollen für unternehmerisches Denken und Handeln in betrieblichen Abläufen sensibilisiert, Unternehmergeist geweckt werden und sowohl für innerbetriebliche Aufgaben als auch für Anforderung im Sinne einer beruflichen Selbstständigkeit fachlich herangeführt werden. Im Rahmen der schulischen Ausbildung werden eine möglichst fundierte ’Gründungssensibilität’ und weitgehende ’Gründungsmündigkeit’[3] angestrebt.

Es wird Wert auf regelmäßige Selbstreflexion und Persönlichkeitsbildung eines jeden einzelnen Schülers gelegt. Dabei steht das Erfahrungslernen stets im Fokus pädagogischer Handlungen.[4] Während des Ausbildungszeitraumes an der Schule werden die Schüler im letzten Lehrjahr ein eigenständiges Reisekonzept planen, organisieren und durchführen. Anders als in Simulationsspielen soll hierbei der eigene Erfahrungswert realitätsnah erlebbar gemacht und aufgrund des langen Projektzeitraumes bei den Schülern Durchhalte- und Durchsetzungsvermögen gemäß einer unternehmerischen Persönlichkeit gefördert werden.[5] Um sich gegen mögliche Risiken weitgehend abzusichern, gründete die Schulleitung vor wenigen Jahren einen Verein, unter dessen Dach die Schülerprojekte durchgeführt werden. Die aus den Projekten erwirtschafteten Einnahmen fließen unter Abzug der jeweiligen Kosten zur Hälfte in die Klassenkasse und zur weiteren Hälfte in ein von den Schülern selbst gewähltes und gemeinnütziges Hilfsprojekt.

Je nach Lehr-/Lerninhalt und Intention des zu lehrenden Themas findet der Unterricht zeitweise an Lernorten außerhalb des Klassenraumes statt. Darüber hinaus soll ein Wechsel des Lernortes den Schülern die Möglichkeit einer geistigen Öffnung für neue Eindrücke und Sinneswahrnehmungen gegeben werden, die die individuelle Kreativität steigern und laterales Denken fördern soll. Zudem wird mit dem Verlassen des Lernortes „Schule“ auch die Lernmotivation der Schüler im Hinblick auf wirtschaftliche Themen und Selbstständigkeit gefördert.[6]

Im Hinblick auf die Generierung positiver Einstellungen zum Unternehmertum sind Realbegegnungen in Form von Betriebserkundungen oder Interviews mit Experten als sehr sinnvoll zu betrachten.[7] Schüler sollen damit den Blick geöffnet bekommen und erkennen, dass in anderen Unternehmen Arbeitsprozesse anders organisiert sein können, unterschiedliche hierarchische Strukturen und damit auch ein differenziertes Arbeitsklima vorherrschen kann. Zudem soll ein Betriebsbesuch Einblicke in innovative teils branchenunabhängige Unternehmungen ermöglichen, um Schüler dazu anzuregen, aus neugewonnenen Eindrücken zu lernen, im Hinblick auf die eigene Branche und persönliche Arbeitssituation zu reflektieren und damit neue Möglichkeiten für das eigene unternehmerische Handeln entwickeln zu können. Dies soll einerseits zu mehr Eigenreflexion anregen und andererseits dazu ermutigen, differenzierte Geschäftsmodelle kritisch zu hinterfragen und zu einer kreativen Arbeitsweise sowie zu einer unternehmerischen Denkweise ermutigen.

Der Lernort der hier geplanten Unterrichtseinheit befindet sich in den Räumlichkeiten der Förderbank „Kreditanstalt für Wiederaufbau“, kurz KfW in Bonn statt. Die Organisation des Hin- und Rücktransfers wurde in eigenständiger Arbeitsweise von der Klasse übernommen. Den Schülern bietet dieser Lernort die Möglichkeit des Lernens in einer beruflich bezogenen Arbeitsatmosphäre. Zudem findet zum Ende der Lehr-Lerneinheit eine gründungsorientierte Unterrichtsmethode statt, in welcher ein Berater der Kfw-Bank im Rahmen eines Rollenspiels bei der Durchführung und Evaluierung den Schülern aktiv und konstruktiv beratend zur Seite steht. Die Unterrichtseinheit findet am frühen Nachmittag statt.

Der bereitgestellte Raum der Förderbank ist hell und modern ausgestattet. Neben neuer technischer Ausstattung wie einem Beamer, einem Whiteboard und einem Flipchart befindet sich auch modernes Mobiliar im Raum, um ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen. Der vollklimatisierte Raum besitzt große Panoramafenster, die je nach Sonneneinstrahlung individuell abgedunkelt werden können und damit hervorragende Lichtverhältnisse bieten. Die Bank stellt der Gruppe zudem Kaffee, Tee und Gebäck gratis zur Verfügung.

2.1.4 Pädagogische Konsequenzen

Bezug nehmend zur hier bereits erwähnten Adressatenanalyse, deren Besonderheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, ergeben sich grundlegende Erkenntnisse für das eigene pädagogische Handeln in der zu erteilenden Unterrichtseinheit.

Aufgrund der gegebenen Verschiedenheit der Bildungsabschlüsse und damit individuellen schulischen Leistungen, der differenzierten Persönlichkeiten sowie der im geringen Umfang kulturellen Heterogenität müssen diese in der eigenen Unterrichtsplanung berücksichtigt und bedacht werden.

Da eine angenehme und freundschaftliche Arbeitsatmosphäre in der Gruppe herrscht, kann die Durchführung kooperativer Sozialformen in Form von Gruppen- oder Partnerarbeit problemlos ermöglicht werden. Insgesamt sind die Schüler bereits mit diversen unterrichtlichen Methoden in Berührung gekommen und sowohl mit einem schülerorientierten als auch mit einem lehrerzentrierten Unterricht gut vertraut.

Um die Schüler für die geplante Bearbeitung des Themas auf einen möglichst gleichen Wissensstand zu bringen, werden Methoden verwendet, die einerseits die fachlich schwächeren Schüler in der Aneignung des notwendigen Wissens und fachlichen Kompetenzen stärkt und sie in der Lage sind Aufgaben zu verstehen und selbständig zu bearbeiten. Andererseits ist zu beachten, dass diejenigen mit einem höheren Bildungsabschluss oder fachlich-thematisch ausgeprägten Wissensstand nicht auf Dauer unterfordert werden. Es ist darauf zu achten, dass vielfältige und abwechslungsreiche Methoden und Lernarrangements angeboten werden. Dabei sollen die Schüler weder über- noch unterfordert, jedoch dazu angeregt werden, selbstorganisiertes Lernen zu lernen und damit Eigenverantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen. In der letzten Stunde wurden anhand des Stationenlernens die wichtigsten Kriterien in der Rechtsformwahl erarbeitet. Anhand dieser Methode können die Schüler selbständig das Lerntempo und den Lernprozess festlegen[8], welches zu individualisierten Lernen und folglich höherer Binnen-differenzierung führt. Eine gewisse Mindestanforderung an die heutige Stunde in Bezug zu Rechtsformkriterien soll damit möglichst sichergestellt werden.

In der Klasse befindet sich eine private Freundesgruppe von 4 Schülerinnen. Im Hinblick zu kooperativen Lehr-/Lernmethoden ist hierbei zu beachten, dass sich Arbeitsgruppen immer wieder neu zusammensetzen und sich eine gute Ausgewogenheit von fachlich starken und schwächeren Schülern innerhalb der Lerngruppe ergibt.

Wie bereits erwähnt lässt die Konzentration einiger Schüler in den Nachmittagsstunden nach. Die Aufmerksamkeit und Lernmotivation sinkt und Ermüdungserscheinungen und folglich treten Störungen im Unterricht häufiger auf. Zudem gibt es in der Klasse 2 Schülerinnen mit einer niedrigeren Lernmotivation im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Themen. Um das Interesse dieser und aller Schüler möglichst hoch und konstant zu halten, wird versucht, die Nachmittagsstunden abwechslungsreich zu halten. In dieser Lehr-/Lerneinheit ist einerseits die neue Lehr-/ Lernumgebung eine Chance für die Überwindung des Lernmotivations- und des Leistungsabfalls. Andererseits sind auch die handlungsorientierten Methoden, das Fallbeispiel sowie das Rollenspiel, in Kombination mit der Präsenz einer außerschulischen Person des KfW-Bankberaters eine Strategie, das Interesse am Thema zu erhalten, aktive Mitarbeit sowie einen direkten Zugang zur Praxis zu ermöglichen und unangemessenes Verhalten wie Störungen weitgehend zu minimieren.

Die Heterogenität in der Klasse soll als Herausforderung verstanden und als ein Ort zum Austausch von individuellen und interkulturellen Kompetenzen erfahren werden. Die Schüler mit Migrationshintergrund verfügen über geringere Sprachkompetenzen sowie über ein niedrigeres Bildungslevel als die Abiturienten mit Studienabbruch. Jedoch haben sie durch ihre kleinunternehmerischen Tätigkeiten bereits praktische Erfahrungen und Fertigkeiten erworben, die im Hinblick auf einen kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht auch den bildungshöheren Schülern in der Bearbeitung gemeinsamer Unterrichtsthemen helfen kann. Hier bietet die Kleingruppenarbeit eine gute Möglichkeit des gegenseitigen Helfens und des Austausches von heterogenen Wissen und Kompetenzen. Die Schüler mit Sprach- und damit Verständnisschwierigkeiten können direkt von ihren Mitschülern unterstützt werden. Die Bearbeitung in Gruppenarbeiten fördert zudem das interpersonale und interkulturelle Verständnis innerhalb der Lerngruppe.

Die vertikale Heterogenität, welche sich auf unterschiedliche Leistungsniveaus der Schüler konzentriert[9], ist im Fokus eines kompetenzorientierten Unterrichts, unter-stützt durch kooperative Lehr-/Lernmethoden, zwar relevant, in Bezug zur in der Schulklasse aufgefundenen Voraussetzungen jedoch von geringerer Bedeutung. Das zu erreichende Ziel ist die individuelle Förderung einer beruflichen Handlungskompetenz sowie des Unternehmergeistes, welche sich nicht allein durch eine Heterogenität im Leistungsniveau messen lassen.

Um den unterschiedlichen Charakteren und den eventuell damit verbundenen Lernwegen im Rahmen einer horizontalen Heterogenität[10] gerecht zu werden, wird auch eine abwechslungsreiche Methodenvielfalt im Fokus der handlungsorientierten Didaktik mit unterschiedlichen Aktions- und Sozialformen Wert gelegt.

Der Fokus liegt auf der Förderung unternehmerischen Denkens. Es soll keine bloße Reproduktion des vermittelnden Lernstoffes aus dem Schulunterricht stattfinden. Die Schüler sollen dazu ermutigt werden, die thematischen Schwerpunkte ‚Rechtsformen’ und ’unternehmerische Persönlichkeit’ in ihrem Wissens- und Lernprozess miteinander zu verbinden, eine eigene kritische Betrachtungsweise zu entwickeln und die im Unterricht problemorientierten Analyse- und Transferaufgaben praxisnah anzuwenden. Dabei wird auf eine zunehmend hohe persönliche Eigenaktivierung der einzelnen Schüler Wert gelegt, in der sich die Lehrkraft zunehmend in den Hintergrund und sich – sofern möglich – bei Aufgabenbearbeitung den Schülern ausschließlich beratend zur Verfügung stellt.

3. Unterrichtliche Entscheidungen

3.1 Fachliche und didaktische Überlegungen

3.1.1 Legitimation und Einordnung des Stundenthemas in die Unterrichtsreihe

Das 90-minütige Stundenthema befasst sich mit der praktischen Anwendung ökonomisch begründeter Rechtsformen und wird durch die Erkenntnis des Einflusses von unternehmerischer Persönlichkeit auf den Gründungserfolg thematisch erweitert.

Neben der ökonomischen Grundbildung als Allgemeinbildung über Rechtsformen, das maßgeblich im Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes festgelegt ist und an deren Ordnungsmittel sich die private Bildungseinrichtung in ihrer unterrichtenden Tätigkeit orientiert, ist ein weiteres Ziel die Förderung von Sozial- und Selbstkompetenzen im Sinne einer beruflichen Handlungsfähigkeit. Es gibt jedoch weitere Gründe, die es rechtfertigen das hier dargestellte Thema im Sinne der schulischen Ausbildung zu rechtfertigen.

Junge Menschen in der Berufsausbildung werden heutzutage aufgrund wirtschaftlicher, demographischer aber auch bildungspolitischer Veränderungen stets vor neue berufliche Herausforderungen gestellt.[11] Die Übernahme seitens des Ausbildungs-betriebes[12], hat durch die dynamische veränderte Arbeitswelt mehr und mehr an Bedeutung verloren. Gleichzeitig haben die geringer werdenden Übernahmequoten maßgeblichen Einfluss auf eine zunehmende Arbeitslosigkeit junger Erwachsener nach der Berufsausbildung.[13]

Den Absolventen einer Berufsausbildung kann damit zunächst eine berufliche Perspektive fehlen. Die ausgelernten Fachkräfte müssen sich somit auf dem freien Arbeitsmarkt bewerben oder den Weg in die Selbständigkeit erwägen. Gerade in Zeiten sozialen Wandels zwischen dem Wechsel von mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen, Phasen der Arbeitslosigkeit, Forderung hoher Flexibilität kann die unternehmerische Selbständigkeit eine alternative Beschäftigungsform und wichtige Säule der zukünftigen Beschäftigung werden.[14]

Trotz politischer Anstrengungen, herrscht in Deutschland Angst vor Unternehmens­gründungen. Unternehmerisches Denken und Handeln ist in Deutschland noch nicht in den Köpfen verankert[15]. In der Tat gab und gibt es immer wieder Bemühungen seitens der Politik zur Förderung von Unternehmensgründungen. Hierbei anzumerken sind unter anderem der im Jahr 2006 eingeführte Gründungszuschuss[16], der Deutsche Gründerpreis, eine Initiative zur Förderung eines positiven Gründungsklimas[17] sowie die aktuelle Forderung der Christlich Demokratischen Union, CDU, bessere Gründungsvoraussetzungen für Startups zu schaffen, Gründergeist zu fördern und damit die “Grundlage des Wohlstandes von morgen“[18] zu sichern. Mit der Vermittlung unternehmerischen Denkens und Handelns im Unterricht soll maßgeblich zur mehr Eigenverantwortlichkeit, Selbständigkeit und Selbstreflexion im Hinblick zur beruflichen Existenzgründung, welche politisch maßgeblich begründet und gefordert sind, beigetragen werden.

Das im Unterricht zu vermittelnde Fachwissen über die angemessene Wahl der Rechtsform ist dann insbesondere im Falle der Selbständigkeit von hoher Bedeutung. Sie muss im Hinblick auf eine Existenzgründung vom Gründer ökonomisch gut überlegt sein, da die Entscheidung zu einer Rechtsform eine fundamentale Entscheidung ist und Folgen auf die zukünftige Unternehmensentwicklung haben kann.

Aber auch innerhalb von Unternehmen benötigt man die notwendige berufliche Handlungskompetenz und unternehmerisches Denken. In der täglichen Arbeit verhandelt man mit Geschäftspartnern und Lieferanten, deren Rechtsform sich unter anderem in ihrem Haftungsverhältnis, in ihrer Vertretungsbefugnis oder in ihren unternehmerischen Zielen unterscheiden. Die Befähigung Lieferanten anhand der Rechtsformen voneinander abzugrenzen, spielt im Hinblick auf Möglichkeiten unterschiedlicher Kooperationsformen, Vertragsabschlüssen und der damit auch verbundenen Risikobewertung unternehmerischer Zusammenarbeit eine bedeutende Rolle. Mit der Denzentralisierung von Entscheidungs­prozessen, welche sich durch veränderte hierarchische Strukturen und der damit verbundenen Übertragung zu mehr Verantwortung auf den Einzelnen auszeichnet, werden Erwerbstätige zunehmend als Intrapreneure interpretiert, von denen unternehmerisches Denken und Handeln abverlangt wird.[19] Daher benötigt die heutige Unternehmenspraxis aufgrund dieser zunehmender komplexer Arbeitsmodalitäten Fachkräfte, die mit unternehmerischen Denken und Handeln als elementare Qualifikation ausgestattet sind.[20] Bijedic (2013) bestätigt, dass unternehmerisches Denken und Handeln in der modernen Arbeitswelt auch in abhängiger Beschäftigung kaum umgänglich ist.[21] Somit zählt der Unternehmergeist allein nicht nur für den Weg in die eigene berufliche Selbständigkeit eine wichtige Rolle. Unternehmerisches Denken und Handeln als berufliche Handlungskompetenz innerhalb eines Unternehmens trägt maßgeblich am Erfolg des Arbeitgebers bei und kann damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes als angestellter Mitarbeiter im Betrieb dienen. Somit spielt der Begriff der ’Employability’, die Berufsfähigkeit eines jeden Einzelnen, angesichts der zunehmenden dynamischen Wirtschaft und der beruflichen Anforderungen der Zukunft eine immer größer werdende Rolle.[22]

Folglich ist es essentiell, das Thema über personenbezogene Merkmale einer unternehmerischen denkenden und handelnden Person zu behandeln. Eine nähere Betrachtung über den Einfluss einer unternehmerischen Person auf den Geschäftsbetrieb soll demnach nicht nur zu einer möglichen Erklärung von unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg im Allgemeinen führen. Vielmehr geht es um eine Bewusstmachung der eigenen persönlichen Eigenschaftsmerkmale bei den Schülern, sich in ihrem möglichen unter­nehmerischen Potenzial selbst zu erkennen und die Folgen ihres durch ihre individuellen Fähigkeiten und durch Eigenschaften geprägtes Denkens und Handelns in sozio-ökonomischen Handlungssituationen selbst zu reflektieren. Ein Erkenntnisgewinn für die Schüler soll dabei sein, dass eine ökonomisch angemessene Rechtsformwahl allein ausschlaggebend für unternehmerischen Erfolg steht. Auch die Persönlichkeit eines unternehmerisch denkenden und handelnden Menschen spielt eine bedeutende Rolle in der Gründungsphase aber auch in der langfristigen Ausrichtung des Unternehmens.

In dieser Lehr-/Lerneinheit wird die ökonomische Wahl der Rechtsform mit der Analyse und Selbstreflexion einer unternehmerischen Persönlichkeit in Zusammenhang gebracht, handlungsorientiert thematisiert und methodisch für die Wirklichkeit der beruflichen Praxis für die Schüler erschlossen. Im Sinne der kategorialen Bildung nach Klafki wird damit die materiale Bildungstheorie mit der formalen Bildungstheorie in doppelseitiger Erschließung dialektisch verbunden.[23] Der Fokus dabei liegt in dieser Unterrichtseinheit auf dem subjektbezogenen formalen bildungstheoretischen Ansatz. Im speziellen soll gemäß der Theorie der funktionalen Bildung nach Klafki durch Fallbeispiele und Rollenspiele geistige Kräfte ausgeformt und gereift werden. Eine anschließende Reflexion des eigenen Einsatzes findet dann in Bezug zur Theorie der methodischen Bildung nach Klafki statt. Folglich sollen sich beide Theorien doppelseitig und zusammenwirkend auf das Subjekt, die Schülergruppe, erschließen. Die geplante Unterrichtsstunde findet im Rahmen der abgebildeten Unterrichtsreihe an als dritte Unterrichtseinheit statt. Diese Unterrichtsreihe gliedert sich in 6 Unterrichtsstunden à 90 Minuten (Abbildung 1: Unterrichtsreihe[24] ):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[25] [26]

In den ersten Stunden haben die Schüler die wichtigsten Rechtsformen sowie deren wichtigste Merkmale nach dem deutschen Handelsgesetzbuch erarbeitet und Aspekte einer angemessenen Rechtsformwahl für einen Gründer untersucht. Die Schüler haben anhand des Stationenlernens die Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen ausgearbeitet. Im Anschluss daran folgte eine Gruppenarbeit, in der die Schüler die Vor- und Nachteile der Rechtsformen im Hinblick auf Jungunternehmer und Existenzgründer erarbeiten sollten. Die Ergebnisse wurden vor der Klasse präsentiert. Die Schüler haben damit neben der Erweiterung ihrer eigenen Teamfähigkeit und Sozialkompetenz auch das freie Sprechen und Argumentieren vor der Klasse geübt. Das Stationenlernen bietet darüber hinaus eine gute Möglichkeit zu individualisiertem Lernen in einer heterogenen Gruppe, um damit möglichst keinen Schüler zu über- oder unterfordern.[27]

Der Einstieg in die dritte Unterrichtsstunde findet mit einer kurzen Wiederholung der Rechtsformen anhand eines Fallbeispiels statt. Danach wird der Blick intensiv auf die personenbezogenen Faktoren einer erfolgreichen Unternehmensgründung gerichtet.

Die darauffolgenden Stunden beziehen sich auf den Aspekt der unternehmerischen Persönlichkeit und den Einfluss einer erfolgreichen Führung eines Jungunternehmens. Im Hinblick auf diese Stunde findet ein Experteninterview statt. Ein erfolgreicher Jungunternehmer aus dem Tourismusbereich wird die Klasse besuchen. Die letzte Stunde schließt mit einer selbstreflexiven Phase ab. Anhand handlungsorientierter Methodenspiele werden die Schüler aktiviert, selbst unternehmerisch zu denken.[28] Eine anschließende ausführliche Reflektion des eigenen Handelns findet dann in Form von Individual- und Gruppenarbeit statt.

3.1.2 Sachanalyse des Themas

Die Wahl einer angemessenen Rechtsform spielt in der Gründungsphase junger Unternehmen eine bedeutende Rolle. Ökonomische, steuerrechtliche und juristische Konsequenzen müssen hierbei bedacht werden.[29] Nicht nur die richtige Entscheidung über die Rechtsform ist ausschließlich maßgebend für eine erfolgreiche Umsetzung der Gründungsidee und den langfristigen Unternehmenserfolg. Auch der Einfluss der individuellen Persönlichkeitsmerkmale der Gründerperson ist von sehr großer Bedeutung.[30]

3.1.2.1 Rechtsformen

Im Hinblick auf das Unternehmertum in Deutschland gibt es eine große Zahl an unterschiedlichen Rechtsformen. Bei der grundlegenden Entscheidung einer entsprechenden Rechtsform müssen unterschiedliche Kriterien wie Anzahl der Gründer, Haftung, Mindestkapital, Gewinnverteilung, Formalitäten sowie die Geschäftsführung bzw. deren Vertretung untersucht werden.

3.1.2.1.1 Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die am meisten gewählte Rechtsform.[31] Aufgrund der Einfachheit in der Gründung eines Einzelunternehmens wird diese Rechtsform von Gründern als attraktive Möglichkeit für die eigene Selbständigkeit angesehen. Sie eignet sich für jeden, der als Alleininhaber das Gewerbe führen möchte.[32] Das Einzelunternehmen kann ausschließlich von einer natürlichen Person gegründet werden, die jedoch gesamt mit ihrem privaten und gesellschaftlichen Vermögen unmittelbar und unbeschränkt haftet.[33] Da der Kaufmann allein für seine Verluste haftet und als Einzelperson unternehmerisch tätig ist, müssen die aus dem Unternehmen erhaltenen Gewinne nicht mit anderen Personen geteilt werden. Als alleiniger Inhaber hat er zudem unbegrenzte Entscheidungsfreiheit über sein Unternehmen, jedoch trägt er auch das volle Risiko im Falle eines betrieblichen Misserfolges.

Nach §1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches spricht man hierbei von einem Kaufmann.[34]

Auf das Einzelunternehmen entfällt Gewerbesteuer, jedoch keine Körperschaftssteuer. Rechnungen werden per Umsatzsteuer ausgewiesen. Damit ist laut §18 Umsatzsteuergesetz eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt erforderlich, welches wiederum einen gewissen administrativen Aufwand ausschließt.[35]

Ein Mindestkapital ist bei der Gründung eines Einzelunternehmens nicht zwingend notwendig. Damit liegen die Gründungskosten bei dieser Rechtsform im niedrigen Bereich.

Der Beginn einer gewerblichen Geschäftstätigkeit ist auch als Kleingewerbetreibender möglich. Diese Variante der Unternehmensgründung stellt gerade im Hinblick auf Jungunternehmern und Neugründern eine interessante Möglichkeit dar, seine unternehmerische Persönlichkeit und Geschäftsidee zu testen.

Das Kleingewerbe

Genau wie der Einzelunternehmer haftet der Kleingewerbetreibende persönlich und in vollem Umfang. Alle weiteren Aspekte sind denen des Einzelunternehmers gleichzustellen. Der Unterschied liegt in der steuerrechtlichen Behandlung. Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, und einen Jahresumsatz in Höhe von 17.500,- Euro nicht überschreiten, können gemäß §19 des Umsatzsteuergesetzes ihre Ausgangsrechnungen ohne Angabe der Umsatzsteuer ausweisen. Folglich ist eine Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer nicht notwendig. Nach §11 des Gewerbesteuergesetzes fällt bei einem Umsatz unter 24.500,- Euro keine Gewerbesteuer an. Darüber hinaus gilt bei Kleingewerbetreibenden ausschließlich das Bürgerliche Gesetzbuch und nicht wie im Falle des Einzelunternehmens das Handelsgesetzbuch.[36]

3.1.2.1.2 Personengesellschaften

Personengesellschaften charakterisieren sich durch einen Zusammenschluss von mindestens 2 Personen auf freiwilliger Basis zur Erreichung eines bestimmten Zweckes.[37] Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften keine juristisch selbstständigen Steuersubjekte.[38] Dies bedeutet, dass anfallende Steuern in Form von Einkommensteuer auf Seite des Inhabers bzw. Gesellschafter berechnet werden. Auf Seiten des Unternehmens fällt nur die Gewerbesteuer, jedoch keine Körperschaftssteuer an.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gründung einer GbR erfolgt durch mindestens 2 Personen und ist formlos. Sie eignet sich vornehmlich für in dem Unternehmen gleichberechtigte Partner.[39] Es bedarf keines Mindestkapitals. Zudem wird eine gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter angenommen.[40] Damit haftet jeder Gesellschafter in vollem Umfang un-beschränkt mitsamt seines Privat- und Geschäftsvermögens auch im Falle eines den unternehmerischen Misserfolges seines Gesellschaftspartners.[41] Die Gesellschafter sind grundsätzlich in den Rechtsgeschäften gleichberechtigt. Dies erfordert ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen. Aufgrund der Vollhaftung genießt die GbR gegenüber Geldgebern über eine hohe Kreditwürdigkeit.[42] Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in denen Rechtsgrundlagen zwischen den Gesellschafters festgelegt werden ist nicht zwingend notwendig jedoch empfehlenswert.

[...]


[1] Vgl. Walterscheid (1998) zitiert in Bijedic (2013, S. 76)

[2] Vgl. Bijedić (2013, S. 239)

[3] Vgl. Braukmann (2002, S. 67)

[4] Vgl. Uebe-Emden (2011, S. 57)

[5] Vgl. Creuznacher, Isabel (2009, S. 113)

[6] Vgl. Döring ( 2001, S. 151)

[7] Vgl. Creuznacher, Isabel, Chr. (2009, S. 113)

[8] Vgl. Schäfer, S. (2011, S. 86)

[9] Vgl. Scholz (2012, S. 9)

[10] Vgl. ebd.

[11] Vgl. Holtsch (2008, S. 24)

[12] Anm.: Im Falle der privaten Fachschule handelt es sich hier um Betriebspraktika als Teil der schulischen Ausbildung

[13] Vgl. Holtsch (2008, S.24 f.)

[14] Vgl. Schröder (2006, S. 91 f.)

[15] Vgl. Wehling (2002, S. 14)

[16] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2013)

[17] Vgl. Heute Magazin (2014)

[18] Vgl. Handelsblatt (2014)

[19] Vgl. Halbfas (2006, S. 33)

[20] Vgl. Korunka et al. (2009, S. 129 f.)

[21] Vgl. Bijedić (2013, S. 44 f.)

[22] Vgl. Faix / Mergenthaler (2013, S. 73 f.)

[23] Vgl. Jank/Meyer (2006, S. 216)

[24] eigene Darstellung

[25] In Anlehnung an Schmitt-Rodermund (2004)

[26] Vgl. Schmitt-Rodermund (2004, S. 91 ff.)

[27] Vgl. Mathes (2006, S. 247)

[28] In Anlehnung an Schmitt-Rodermund (2004)

[29] Vgl. Volkmann (2006, S. 157)

[30] Vgl. König et al. (2013, S. 42)

[31] Vgl. Lippert (1998, S. 31)

[32] Vgl. Kußmaul (2003, S. 459)

[33] Vgl. von Coellrepp (2004, S. 83)

[34] Vgl. Oetker (2011, S. 27)

[35] Vgl. Oetker (2011, S. 266)

[36] Vgl. Volkmann (2006, S. 161)

[37] Vgl. Rose (2001, S. 40)

[38] Vgl. Lippert ( 1998, S. 31)

[39] Vgl. Kußmaul (2003, S. 460)

[40] Vgl. Lippert (1998, S. 12)

[41] Vgl. Bleiber (2010, S. 81)

[42] Vgl. Kußmaul (2003, S. 460)

Ende der Leseprobe aus 55 Seiten

Details

Titel
Angemessene Rechtsformen für junge Unternehmen. Die Existenzgründung aus ökonomischer Perspektive
Untertitel
Ausbildung zum Touristikassistenten
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
1,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
55
Katalognummer
V322060
ISBN (eBook)
9783668223929
ISBN (Buch)
9783668223936
Dateigröße
743 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
angemessene, rechtsformen, unternehmen, existenzgründung, perspektive, ausbildung, touristikassistenten
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Verena Born (Autor:in), 2015, Angemessene Rechtsformen für junge Unternehmen. Die Existenzgründung aus ökonomischer Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322060

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Titel: Angemessene Rechtsformen für junge Unternehmen. Die Existenzgründung aus ökonomischer Perspektive



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