Die Islamisierung Albaniens und des Kosovo während des Osmanischen Reiches


Hausarbeit, 2016

15 Seiten, Note: 1


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Osmanisches Reich
2.1 Verwaltung im Osmanischen Reich
2.2 Timar-System
2.3 Millet-System

3. Bektashi Orden

4. Weitere Gründe für die Islamisierung

5. Interreligiöse Toleranz

6. Reformierungsprozess innerhalb des Osmanischen Reiches

7. Fazit

8. Literatur und Quellen

1. Einleitung

Albanien und der Kosovo wurden bereits sehr früh christianisiert. Schon im 6.Jahrhundert galt Albanien als christliches Land und aus den heutigen albanischen Gebieten, kamen bereits in den ersten Jahrhunderten der Ausbreitung der christlichen Religion, zwei Päpste. Papst Eleutherios (177-193) und Papst Innozenz (401-417), (Musaj 2011:25). Seit dem Zerfall des römischen Reiches und dem christlichen Schisma im 11.Jahrhundert, in katholische und orthodoxe Kirche, verlief in der Region die Trennlinie zwischen beiden Kirchen. Die Feindschaft war im Verlauf der Jahrhunderte unterschiedlich ausgeprägt und die Gebiete standen abwechselnd unter katholischem und unter orthodoxem Einfluss. Es mag ein Grund gewesen sein, warum der christliche Glaube nicht so tief verwurzelt war und die Bevölkerung eine gewisse Flexibilität mit religiösen Veränderungen entwickelte. Es gab große Unterschiede zwischen den Städten und den ländlichen Regionen. Dort kamen die Veränderungen und Missionierungen jeder Art nur sehr langsam voran. In den Berggebieten des nördlichen Albaniens galt nach wie vor der Kanun, der traditionelle Verhaltenskodex, mit den Elementen des alten Gewohnheitsrechtes, das sich bis in die Neuzeit erhalten hat. Geregelt wurde im Kanun das Leben der Gesellschaft mit ihren Großfamilien, die häufig in mehreren Generationen unter der Führung des ältesten Mannes unter einem Dach lebten. Es gehörten dazu Themen wie Schuldrecht, Ehe- und Erbrecht, Strafrecht sowie Kirchen-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Jagdrecht, ebenso beinhaltete es auch die Blutrache.

Albanien leistete lange hartnäckigen Widerstand gegen die osmanische Expansion, der südliche Teil wurde erst um das Jahr 1420 in den osmanischen Machtbereich einverleibt, Nordalbanien nur formal.

Im Kosovo, abgeleitet von dem serbischen Wort für Amsel, also „Land der Amseln“ fand im Jahr 1389 die berühmte Schlacht auf dem Amselfeld statt. Sie endete nicht mit einer katastrophalen serbischen Niederlage, wie teils behauptet wird, sondern führte zunächst zu einem militärischen Unentschieden zwischen Osmanen und Christen. Erst ab dem Jahr 1455 wurde die Region vollständig osmanisch (Frantz 2014:43). In den folgenden Jahrhunderten kam es aufgrund von lokalen Migrationsbewegungen und osmanischen Zwangsumsiedlungen von muslimischen Bevölkerungsgruppen in die Gebiete des heutigen Kosovo, mehrmals zu Bevölkerungsverschiebungen. Der Islam begann sich relativ rasch im Kosovo auszubreiten. Bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, nahmen weite Teile der städtischen Bevölkerung den Islam an. Zu gewaltsamen Islamisierungswellen kam es durch eine gezielte Konversionspolitik der Osmanen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts infolge von Aufständen christlicher Bevölkerungsgruppen und militärischer Niederlagen der Osmanen (Frantz 2014:43). Trotz dem starken Freiheitswillen und unzähliger Aufstände, bekannten sich bis zum Ende der osmanischen Herrschaft etwa 2/3 der Albaner zum Islam. Im Kosovo war es ähnlich, da auch dort die Bevölkerung zu einem großen Teil aus Albanern bestand, die oftmals aus Nordalbanien in die fruchtbaren Ebenen in den Kosovo migrierten (Frantz 2014:61).

Mit den Gründen die zu der nachhaltigen Islamisierung führten werde ich mich beschäftigen.

2.Osmanisches Reich

Die Osmanen gehörten zum Oghusenstamm Kayi und ein Angehöriger dieses Stammes, der vermutliche Stammesführer, Süleyman Schah, soll um das Jahr 1221 mit seinem Volk westwärts nach Ost-Anatolien gezogen sein. (Matuz 2012:28). Ein Nachfolger war Osman (1281?-1326), der führte ab seinem 30. Lebensjahr diesen unbedeutenden Stamm, war aber im Gegensatz zu seinen Vorgängern, ein aktiver Gotteskrieger, dessen Lebensziel es war, den Islam mit Waffengewalt zu verbreiten (Matuz 2012:29). Durch seinen religiösen Eifer, einer geschickten Heiratspolitik und militärischem Erfolg, vergrößerte Osman seinen Machtbereich beträchtlich. Er begann den Aufbau des Osmanischen Reiches, der später unter seinen Nachfolgern weitergeführt wurde. Im Jahr 1353 wurde unter der Leitung von Süleyman Pascha, das erste Mal ein Brückenkopf auf europäischen Boden, mit der Einnahme der Stadt Cympe (Cimenlik) geschaffen. Da sich das Herrschaftsgebiet enorm vergrößerte, musste die Staatsverwaltung neu organisiert werden. Es wurde das Amt des Wesirs eingeführt, als konsultatives Gremium gab es den Diwan (Staatsrat). Eroberte Städte wurden an hohe Militärführer, den Sandschakbegs gegeben, die nun neben dem Truppenkommando weitere Aufgaben hatten und auch im nichtmilitärischen Bereich, in den sog. Sandschaks für Aufrechterhaltung der Ordnung kümmern mussten (Matuz 2012:35). Zur Rechtsprechung wurden Kadis eingesetzt, die ausschließlich aus Vertretern der islamischen Orthodoxie kamen. Der Machtbereich wurde unter Murat I., immer weiter Richtung Westen ausgedehnt. Mit dem Sieg auf dem Amselfeld, manche Quellen sagen, es war ein militärisches Unentschieden, über die serbischen, albanischen, bulgarischen und bosnischen Streitkräfte, brach der Widerstand zusammen. Das bisher mächtige Serbien, musste sich in die Rolle eines Vasallenstaates fügen (Matuz 2012:38). Um dieses riesige Reich dauerhaft unter Kontrolle zu halten und die Expansion weiter voran zu treiben, war eine effektive Verwaltung nötig.

2.1 Verwaltung im Osmanischen Reich

Nach dem Tod von Selim I. im Jahr 1520, gehörte das Osmanische Reich zu den mächtigsten Reichen der Welt. Die Ausdehnung war von Armenien bis Belgrad, der ukrainischen Steppe bis Ägypten und zur Arabischen Halbinsel (Matuz 2012:84). Die wichtigsten Grundsätze waren, Expansion im außenpolitischen Bereich und Aufrechterhaltung der Ordnung im Inneren. Es wurde unterschieden in „Kriegsgebiet“ und „islamisches Land“ (Matuz 2012:84), wobei man im Umgang mit den monotheistischen Religionen pragmatisch umging und lieber Tribut nahm, als zu streng zu sein und Aufstände zu riskieren. Die Expansion war religiös motiviert, aber auch wirtschaftlich notwendig, um zusätzliche Einnahmen für das kostenintensive Militär, teilweise bis zu 250.000 Soldaten (Matuz 2012:101), zu generieren. Das höchste Amt im Staat hatte der Sultan, ein absoluter Herrscher, der nur dem Religionsgesetz unterworfen war. Das Verhältnis zu den Adligen war auf einer Art Leistungsprinzip aufgebaut. Es wurden Ämter und Positionen vergeben, die jederzeit wieder entzogen werden konnten. Die zentrale Staatsverwaltung war vom Haushalt des Sultans deutlich getrennt. Die Führung der praktischen Politik lag beim Großwesir, der nach dem Sultan, das zweitwichtigste Amt im Staat hatte. Der Amtssitz des Großwesirs, bzw. der Regierungssitz, wurde im Osmanischen Reich die „Hohe Pforte“ genannt. Der Begriff stammt aus der Zeit, als an den Toren vor Städten oder Herrscherpalästen nach alter orientalischer Sitte die Empfangszeremonien für ausländische Botschafter und Gesandte abgehalten wurden (http://www.eslam.de/begriffe/h/hohe_pforte.htm). Es gab noch den Bereich Reichsrat (Diwan) mit lediglich beratender Funktion, die Finanzverwaltung und den religiösen Bereich, der in den Händen der orthodoxen Ulemas lag (Matuz 2012:92). Darunter fiel auch das Gerichtswesen. Das Osmanische Reich kann unter Berücksichtigung der damaligen Verhältnisse, durchaus als Rechtstaat bezeichnet werden. Es gab Gesetzesgrundlagen, an die sich jeder halten musste. Es gab Preisgrenzen für Lebensmittel um Wucher zu vermeiden und das Peinigen der Untertanen wurde streng bestraft (Matuz 2012:85). Das zeigt ein völlig anderes Bild, als es in Europa durch die Verbreitung von Propaganda vermittelt wurde. Dort zeichnete man ein Bild der grausamen und blutrünstigen Osmanen. Die unterworfenen Völker wurden relativ gut behandelt und konnten ihre Traditionen erhalten. Die Lebensbedingungen für das einfache Volk waren im Osmanischen Reich dadurch oftmals besser, als in der europäischen Feudalherrschaft, in der sie Frondienst und Rechtlosigkeit zu erdulden hatten.

2.2 Timar-System

Bei dem Timar-System handelt es sich um eine Form der Landverteilung im Zuge einer Bodenreform, die das wirtschaftliche und soziale Leben im Osmanischen Reich über Jahrhunderte beeinflusste. Es half dabei Nomaden sesshaft zu machen und sie dadurch leichter zu beherrschen. Das Timar-System wurde besonders häufig auf dem Balkan angewendet, dort wo die ehemaligen christlichen Grundbesitzer vor der osmanischen Eroberung geflohen waren und es in sog. Präbendalland (timar) umgewandelt werden konnte (Matuz 2012:70). Ein Timar war ein Lehensgut, das höheren Staatsbediensteten, im militärischen, später auch im zivilen Dienst, anstelle eines Gehaltes zugewiesen wurde. Wichtig dabei war, es wurde kein Besitz, sondern der Vertag war auf Lebenszeit ausgestellt. Nach dem Tod des Nutzungsberechtigten, fiel das Timar wieder an den Staat zurück, die Hinterbliebenen bekamen der Größe des Timars entsprechend, eine Art Rente vom Nachfolger. Der Lehensherr, der sogenannte Timariot, verpachtete das Land an Bauern und lebte von der Pacht, die an ihn gezahlt wurde. Wichtig bei diesem Modell ist, die Pächter waren keine Leibeigenen. Üblicherweise konnten beide Seiten mit dem Timar-System gut leben, so dass sogar christliche Fronbauern in muslimisches Gebiet flohen, weil dort die Lebensbedingungen besser waren. Unter Mehmet II. (1451-1481) gab es eine Bodenreform im gesamten Osmanischen Reich, wonach Ackerland grundsätzlich in das Timar-System überführt wurde. Nur etwa 5-10 Prozent blieb in privatem Besitz (Matuz 2012:104). Ein Teil der Reform musste zurückgenommen werden, weil auch Land darunter war, das den Derwischen gehörte. Nach entsprechendem Druck erhielten sie es wieder zurück. Es war ein sehr erfolgreiches System, das aber leider im Laufe der Jahrhunderte einen Niedergang erlitt. In der Mitte des 17. Jahrhunderts wurden Timare an eigene Dienstleute oder fingierte Personen vergeben, was kaum kontrolliert werden konnte. So entstanden faktisch Großgrundbesitzer die den größtmöglichen Profit aus dem Land ziehen wollten. Die Zahl der Timare sank von 45.000 Anfang des 17.Jahrhunderts innerhalb von etwa 20 Jahren auf ca. 7000-8000 (Matuz 2012:177). Dadurch verschlechterten sich die Lebensbedingungen der Bauern. Wenn dieses System auch Schwächen hatte, vor allem in der späteren Phase der osmanischen Herrschaft, war es doch für die Bauern besser als die westliche, christliche Feudalherrschaft und war ein Vorteil für die Stabilität im Osmanen Reich.

2.3 Millet-System

Das Millet-System war ebenfalls von großer Bedeutung für das Osmanische Reich und das Zusammenleben der verschiedenen Religionen unter einer Herrschaft. Der Begriff, bedeutet Religionsgemeinschaft. Die Entsprechung für „Nation“ im osmanischen Original lautete „millet“, was mit Nation, aber auch mit Religion oder religiöser Gemeinschaft übersetzt werden kann, wodurch sich auch hier die Relevanz religiöser Zugehörigkeit offenbart (Frantz 2014:215). Anerkannte Minderheiten, das waren monotheistische Glaubensgemeinschaften, wobei es bis zum 19. Jahrhundert nur drei von den Osmanen anerkannte Glaubensnationen gab: die jüdische, die armenisch-apostolische und die griechische Glaubensnation. Das wurde später um Katholiken, Protestanten und etliche weitere, überwiegend orientalische Nationalkirchen. erweitert. Die Nichtmuslime, wie Katholiken, Orthodoxe und Juden waren entsprechend ihrer Religionszugehörigkeit in den Millets organisiert. Dieses System gewährte den Religionsgruppen gewisse Rechte, Feste zu feiern, interne Rechtsprechung und ihre religiösen Angelegenheiten selbst zu regeln. Im Umgang mit muslimischen Themen, hatte der Islam aber immer Vorrang. Jüdische und christliche Untertanen wurden entsprechend dem islamischen Recht „Dhimmis“ genannt, d.h. Schutzbefohlene, die über eine eigene Heilige Schrift verfügen. Die Dhimmis zahlten eine Kopfsteuer, die muslimische Bewohner nicht zahlen musste.

Ab dem Jahr 1857 wurde die Kopfsteuer abgeschafft und durch die Militärbefreiungssteuer ersetzt, die Christen im Normallfall zu zahlen hatten (Frantz 2014:107). Bei Fragen und Streitigkeiten, die sowohl muslimische als auch christliche Untertanen betrafen, galt das islamische Recht, die Scharia. So lange es keine Konflikte mit den Herrschenden gab, konnten die Minderheiten ihre Religionen und Traditionen bewahren, waren aber doch nur Bürger zweiter Klasse. Die Christen versuchten der Kopfsteuer zu entgehen, indem sie als Kryptochristen in der Öffentlichkeit als Muslime auftraten und zu Hause den christlichen Glauben praktizierten. Oftmals konvertierte das Familienoberhaupt zum Islam, der Rest der Familie blieb christlich. Das Tragen von zwei Vornamen, den muslimischen für die Behörden und die Öffentlichkeit, den christlichen für private Zwecke, wurde gerne genutzt.

Bei aller Toleranz im Umgang mit religiösen Minderheiten, darf nicht vergessen werden, dass pragmatische Überlegungen hier eine Rolle spielten und das langfristige Ziel der Osmanen, religiös motiviert, durch eine schleichende Islamisierung, selbstverständlich das Ziel hatte, für alle Untertanen eine gemeinsame Staatsreligion, den Islam, zu etablieren.

3. Bektashi Orden

Eine besondere Rolle bei der Islamisierung spielte die synkretisch-heterodoxe Richtung des Bektashi Ordens (Musaj 2011:161). Die Derwisch Sekte der Bektashi entstammt einer mittelalterlichen Bewegung des muslimischen Sufismus (Riedel 2012:17). Dazu zählt die turkmenische Heterodoxie, die vom persischen und indischen Mystizismus beeinflusste Kalendari Bewegung des 13. Und 14. Jahrhunderts. Des Weiteren, der auf das Jenseits ausgerichtete sufistische Melametismus, die Kulteinstellungen des Futuwwa-Ordens im Nahen Osten und die gnostische sowie kabbalistische Lehre des persischen Hurufismus. Im engen Kontakt zum schiitischen und alewitischen Islam, auf dem Balkan auch noch zum Christentum (Riedel 2012:18). Gegründet wurde der Orden von Hagi Bektas Wali, der im 13.Jahrhundert in Anatolien lebte. Wie und in welchem Jahr der Bektashi Orden nach Albanien und den Kosovo kam, lässt sich nicht zweifelsfrei belegen (Kissling 1962:281).

Der Orden drang während der osmanischen Herrschaft mit seinen Klöstern (Tekkes oder auch Tege) und religiösen Zentren, bis nach Albanien und in den Kosovo vor. Die Albaner waren sehr empfänglich für diesen Glauben, der nicht so streng war und christliche sowie vorchristliche Elemente enthielt. So war Alkohol erlaubt, es gab keine Geschlechtertrennung bei den Festen, es wurde nur zweimal am Tag gebetet und Prostration wurde auch nicht verlangt. Des Weiteren durften neben Schweinefleisch, Schildkröten, Hunden und Schlangen, vor allem keine Hasen verspeist werden. Im Fastenmonat Ramadan wurden nur die ersten 10 Tage gefastet, zum Gedenken an den Imam Husain, auf Flüssigkeit musste allerdings nicht verzichtet werden (Riedel 2012:18). Die Bektashi glauben an Allah, und dem Kalifen Ali wird, wie im schiitischen Islam, eine Sonderrolle zugewiesen (Riedel 2012:18). Mit dieser milden Form des Islam konnten sich die Menschen in Albanien und im Kosovo gut arrangieren und die Hürde für einen Übertritt in den Orden war nicht sehr hoch. Zu einer großen Verbreitung des Ordens kam es unter der Herrschaft von Ali Pasha Tepelena (1754-1822) als große Teile Südalbaniens zum Bektashismus übertraten (Musaj 2011:162).

Die Annahme der Glaubenslehre des Besktashi Ordens, bot eine Möglichkeit, die Barrieren zwischen den verschiedenen Glaubensrichtungen der Albaner zu überwinden. Politische Macht gewann der Orden, nachdem er mit der Janitscharentruppe eine Verbindung einging. Der christliche Anteil in der Glaubenslehre schaffte eine kritische Distanz zu dem sunnitischen Glauben, ging sogar in Opposition zum Herrschaftssystem (Musaj 2011:162).

Nach dem Tod von Ali Pasha Tepelena gab es aber schwere Rückschläge, von der Auflösung der Janitscharenkorps bis zum Verbot des Bektashi Ordens im Jahr 1826 im gesamten osmanischen Staat. In Albanien war er allerdings weiterhin sehr beliebt, besonders wegen der Verbreitung der albanischen Sprache in den Bektashi Bildungszentren. In Albanien war der Orden weiterhin auch politisch sehr einflussreich und wuchs zu einer unabhängigen Glaubensgemeinschaft heran (Musaj 2011:163).

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Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Islamisierung Albaniens und des Kosovo während des Osmanischen Reiches
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Der Islam auf dem südlichen Balkan
Note
1
Autor
Jahr
2016
Seiten
15
Katalognummer
V322827
ISBN (eBook)
9783668219557
ISBN (Buch)
9783668219564
Dateigröße
545 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Osmanisches Reich, Islamisierung, Albanien, Kosovo, Religion
Arbeit zitieren
Ronald Zimmermann (Autor:in), 2016, Die Islamisierung Albaniens und des Kosovo während des Osmanischen Reiches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322827

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