EINFÜHRUNG
Bereits seit längerer Zeit machen sich Unternehmen das Internet als
Kommunikationsinstrument zu nutze. Anfangs begnügte man sich noch mit der Präsentation von Unternehmen auf einer Homepage.(1) Inzwischen aber kontaktieren immer mehr Unternehmen die Internet-Nutzer mit E-Mail-Nachrichten, die ausschließlich werbenden bzw. belästigenden Charakter haben und dem Empfänger ungefragt zugesandt werden. Die meisten Empfänger fühlen sich durch diese sog. „Spams(2)“ oder auch „Junk-Mails (3)“ genannt, belästigt. Junk-Mails werden nicht als
Werbung gekennzeichnet4. In der Betreffzeile der E-Mail-Nachricht wird vom Versender nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Werbebotschaft handelt.
Dies erschwert dem Empfänger einer solchen Nachricht noch weiterhin das schnelle und problemlose Aussortieren (also das Löschen) dieser unerbetenen Nachrichten, da sie nicht von vorneherein zu erkennen sind. Um das versehentliche Löschen von erbetener elektronischer Post zu vermeiden, muß der Internet-Nutzer die Mail öffnen,
um den Inhalt zur Kenntnis nehmen zu können. Somit hat der Empfänger die Kosten für die eventuell minutenlange Durchsicht der E-Mails zu tragen sowie den für dafür benötigten Zeitaufwand. Desweiteren ist mit einer Beeinträchtigung der Speicherkapazität des E-Mail-Accounts des Nutzers zu rechnen. Da diese nur eine begrenzte Anzahl von E-Mails aufnehmen, besteht die Gefahr, dass bei einem
bereits „vollem“ Account (verursacht durch eine größere Anzahl von Spams zusätzlich zu den erwünschten Mails) keine weiteren E-Mails mehr aufgenommen werden können. Somit erhält der Internet-Nutzer solange auch keine erwünschten Mails mehr bis er seine E-Mails aussortiert und gelöscht hat.
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1 Vgl. Naaf, Silke: In aller Munde: Die unerwünschte Werbe-E-Mail. Online im Internet: URL:http://www.graefeundpartner.de/ ecom/werbeemail.htm
2 Der Name entstand in einem Sketch. Die US-Firma Hormel Foods stellt gewürztes Schweinefleisch und Schinken („spiced pork and ham“) in einer Konserve her. Als Abkürzung steht der Begriff
„Spam“. In dem Sketch, der in einem Café spielt, [...]So kam es offenbar zu dem Namen Spam. Vgl. Häufig gestellte Fragen zu Spam. Online im Internet: URL:http://www.trash.net/~roman/faq.shtml. S. [...]
3 Anderes Wort für Spam, das durch den Vergleich mit „Junk-Food“ („Billig-Fraß“) entstand. Vgl. Börner, F., Dr. u. a.: [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Direktwerbung
- Beurteilung traditioneller Marketinginstrumente nach § 1 UWG
- Telefonwerbung
- Telefaxwerbung
- Telex- und Btx-Werbung
- Beurteilung von E-Mail-Werbung nach § 1 UWG
- Entscheidung des LG Traunstein sowie anderer Gerichte
- Literaturmeinung
- Beurteilung traditioneller Marketinginstrumente nach § 1 UWG
- Die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie – Bedeutsame Lauterkeitsrechtliche Aspekte für die E-Mail-Werbung
- Anwendungsbereich und Zielsetzung
- Art. 10 FARL - Schutz vor unaufgeforderter Werbung
- Art. 14 FARL – Umsetzungsspielraum
- Regelungen der E-Mail-Werbung in der E-Commerce Richtlinie
- Herkunftslandprinzip gem. Art. 3 ECRL
- Definition des Art. 3 ECRL
- Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip gem. Art. 3 Abs. 3 ECRL
- Art. 7 ECRL: Nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation
- Herkunftslandprinzip gem. Art. 3 ECRL
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Status unverlangt zugesandter Werbe-E-Mails im Internet. Ziel ist es, die Rechtslage im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht und die entsprechenden EU-Richtlinien zu analysieren. Hierbei werden die relevanten Rechtsnormen und gerichtlichen Entscheidungen zum Thema Spam bzw. Junk-Mail beleuchtet. Zudem wird die Bedeutung traditioneller Marketinginstrumente im Vergleich zur E-Mail-Werbung im Kontext des § 1 UWG untersucht.
- Rechtliche Beurteilung von Spam und Junk-Mail
- Anwendbarkeit des § 1 UWG auf E-Mail-Werbung
- Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie im Bezug auf E-Mail-Werbung
- Rechtliche Rahmenbedingungen der E-Commerce Richtlinie für E-Mail-Werbung
- Bedeutung traditioneller Marketinginstrumente im Vergleich zur E-Mail-Werbung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Die Einführung beleuchtet die wachsende Bedeutung des Internets als Kommunikationsinstrument für Unternehmen und die damit einhergehende Zunahme unerwünschter Werbe-E-Mails. Es wird die Problematik von Junk-Mails in Bezug auf Belästigung, Ressourcenverbrauch und potenzielle Beeinträchtigung von Online-Diensten aufgezeigt.
- Direktwerbung: Dieses Kapitel untersucht die rechtliche Beurteilung traditioneller Marketinginstrumente wie Telefon-, Telefax- und Telexwerbung im Kontext des § 1 UWG. Es wird die Problematik der Belästigung und die Abwägung der Interessen von Werbenden und Empfängern im Fokus dieser Werbeformen betrachtet.
- Die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie: Das Kapitel beleuchtet die Bedeutung der Fernabsatzrichtlinie für die E-Mail-Werbung. Dabei wird insbesondere der Schutz vor unaufgeforderter Werbung (Art. 10 FARL) und der Umsetzungsspielraum der Richtlinie (Art. 14 FARL) betrachtet.
- Regelungen der E-Mail-Werbung in der E-Commerce Richtlinie: Dieses Kapitel behandelt die relevanten Bestimmungen der E-Commerce Richtlinie für die E-Mail-Werbung. Es wird das Herkunftslandprinzip (Art. 3 ECRL) und die Bestimmungen zu nicht angeforderter kommerzieller Kommunikation (Art. 7 ECRL) im Detail betrachtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themen Spam, Junk-Mail, E-Mail-Werbung, Wettbewerbsrecht, § 1 UWG, Fernabsatzrichtlinie, E-Commerce Richtlinie, Direktwerbung, Belästigung, Interessenabwägung, Rechtsnormen, EU-Richtlinien, gerichtliche Entscheidungen, traditionelle Marketinginstrumente.
- Arbeit zitieren
- Petra Schlunz (Autor:in), 2001, Unverlangt zugesandte Werbe-E-mails, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3229