Entwicklung eines Audit-Strategies Memorandum zur Prüfung der Trumpf Gruppe


Seminararbeit, 2016

25 Seiten

Michael Thomas (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Kenntnis der Geschäftstätigkeit
1.1 Bedeutung der Kenntnis der Geschäftstätigkeit
1.2 Gesamtwirtschaftlicher Überblick
1.3 Branchenspezifische Entwicklung mit Einfluss auf die Trumpf Gruppe
1.4 Unternehmensspezifische Merkmale
1.4.1 Eigentümerstrukturen
1.4.2 Geschäftsaktivitäten
1.4.3 Finanzielle Leistungskraft
1.4.3.1 Ertragslage
1.4.3.2 Vermögenslage
1.4.3.3 Finanzlage

2. Festlegung der Wesentlichkeit
2.1 Grundsätze der Festlegung der Wesentlichkeit
2.2 Festlegung der Wesentlichkeit für die Trumpf Gruppe

3.Risikoanalyse
3.1 Unternehmensrisiko
3.2 Prüfungsrisiko
3.2.1 Fehlerrisiko
3.2.1.1 Inhärentes Risiko
3.2.1.2 Kontrollrisiko

4. Prüfungsplanung der aussagebezogenen Prüfungshandlungen
4.1 Prüfung der Bilanzpositionen
4.2 Prüfung der GuV Positionen
4.3 Sonstige Prüfungshandlungen zum Einzelabschluss
4.3.1 Prüfungshandlungen zur Verhinderung von Fraud
4.3.2 Prüfungshandlungen zur Prüfung des Anhangs
4.4 Prüfung der Konsolidierung

Zusammenfassung der Planungserkenntnisse

Anlagenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

„Wirtschaftsprüfer haben von der Auftragsannahme an durch sachgerechte Prüfungsplanung dafür Sorge zu tragen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens angemessener und ordnungsgemäßer Prüfungsablauf in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht gewährleistet ist.“[1] Diese Norm der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer verpflichtet jeden Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer eine sachgerechte Prüfungsplanung aufzustellen. Auch der IDW PS 240 fordert in der Textziffer 7 eine Prüfungsplanung fast im selben Wortlaut wie die Berufssatzung.

Im Rahmen des sechsten Semesters des Studiengangs WRSW- WP ist als Seminararbeit ein Prüfungsplanungs- und Strategie Memorandum bzw. Audit- Stategies Memorandum zu erstellen. In dieser Arbeit soll ein Audit- Strategies Memorandum zur Prüfung der Trumpf Gruppe erstellt werden. Hierbei wird der Fokus sowohl auf der Planung des Einzelabschlusses, als auch auf der Planung des Konzernabschlusses liegen. Zu beachten gilt es hierbei, dass der Konzernabschluss der Trumpf GmbH & Co. KG fingiert auch den Einzelabschluss darstellt. Unter Miteinbeziehung der berufsständischen Grundlagen und der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes wird im Rahmen dieser Arbeit auf die Kenntnis der Geschäftstätigkeit, die Risikoanalyse, die Wesentlichkeit und wesentlichen Abschlusspositionen, als auch auf die Prüfungsmethodik eingegangen. Die Trumpf Gruppe ist ein traditionsreiches Familienunternehmen, welches noch zu 95 % direkt in Familienbesitz der Familie Leibinger ist.[2] Die restlichen 5 % der Holding- Muttergesellschaft Trumpf GmbH & Co. KG hält die Berthold Leibinger Beteiligungen GmbH für die Bertold Leibinger Stiftung GmbH. Mit rund 10.900 Mitarbeitern und 68 Tochtergesellschaften ist die Trumpf Gruppe ein weltweit operierendes Unternehmen.[3] Für diese, dem traditionellen schwäbischen Mittelstand entwachsene Gesellschaft, gilt es in dieser Arbeit, ein Audit and Strategies Memorandum zu erstellen. Das Memorandum wird mit einer Analyse des branchenspezifischen Geschäftsumfeldes des Maschinenbaus beginnen. Daraufhin werden Risiken des unternehmerischen Geschäftsbetriebs der Trumpf Gruppe erarbeitet. Darauf aufbauend werden besonders wesentliche Prüfgebiete und die Herangehensweise an diese geplant. Dabei wird jeweils auf eine sachliche Prüfungsplanung und Methodik eingegangen. Am Ende dieser Seminararbeit wird eine kurze Zusammenfassung der Planungserkenntnisse stehen.

Audit Stategies Memorandum der Trumpfgruppe

1. Kenntnis der Geschäftstätigkeit

1.1 Bedeutung der Kenntnis der Geschäftstätigkeit

„Der Abschlussprüfer muss über ausreichende Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verfügen bzw. sich diese Kenntnisse verschaffen, um solche Ereignisse, Geschäftsvorfälle und Gepflogenheiten erkennen und verstehen zu können, die sich nach Einschätzung des Abschlussprüfers wesentlich auf den zu prüfenden Jahresabschluss und Lagebericht, die Abschlussprüfung, den Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk auswirken können.“[4]

1.2 Gesamtwirtschaftlicher Überblick

Das weltweite Bruttoinlandsprodukt lag im Jahre 2015 bei 74,55 Bio. US $.Dies entspricht einem Zuwachs von 3,1%. Auch in den folgenden Jahren wird mit einem moderat steigenden Wirtschaftswachstum von 3,4 % in 2016 und 3,6 % in 2017 gerechnet.[5] Wachstumstreiber für das globale Wachstum waren vor allem Schwellenländer wie China + 6,8 % oder Indien 7,2 %. Die Eurozone wuchs jedoch nur mit 1,5 %. Russland (- 4 %) und Brasilien (- 3,1 %) wiesen sogar negative Bruttoinlandsproduktveränderungen aus.[6]

Für das Gesamtwirtschaftliche Umfeld spielen derzeit einige Themen eine große Rolle. Das durch die Zentralbanken niedrig gehaltene Zinsumfeld sorgt für viel „billiges Geld“ in der Wirtschaft. Durch geringe Zinsanhebungen der FED wurde jedoch ein Signal in Richtung steigende Zinsen gesetzt. Ein ähnliches Signal der EZB für das Zinsniveau im Euroraum blieb dennoch bisher aus. Auch der gefallene Ölpreis und die Terrorbedrohung durch die Terrormiliz Islamischer Staat wirken derzeit auf die Weltwirtschaft ein.

1.3 Branchenspezifische Entwicklung mit Einfluss auf die Trumpf Gruppe

Die Trumpf Gruppe ist der Branche des Maschinenbaus zuzuordnen. Diese Branche wuchs von 2014 zu 2015 geschätzt mit 4,8 %.[7] Auch in den kommenden Jahren wird mit einer positiven Entwicklung der Branche gerechnet. Bis zum Jahr 2018 wird ein Wachstum des Maschinenbausektors von 1,3 % p.a erwartet.[8] Nach stagnierenden Auftragseingängen im Jahr 2013 zog der Auftragseingang wieder an.[9]

Auch die Werkzeugmaschinenbranche blickt zuversichtlich in die Zukunft. Der Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e. V. (VDW) rechnet mit einem Zuwachs von einem Prozent.[10] Der VDW sieht vor allem die Länder Iran und Mexiko als große Marktpotentiale. Nach der Auflösung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran wird auf gute Absatzchancen bei der Ausrüstung der Öl- und Gasindustrie und im Fahrzeugbau gerechnet. Der VDW hofft an die knapp 190 Mio. € an exportierten Werkzeugmaschinen, die zu Beginn der 90er Jahre exportiert wurden, bald wieder anknüpfen zu können.[11]

Auch das Wachstum des Schwellenlandes Mexiko bietet umfangreiche Absatzchancen. Der Werkzeugmaschinenverbrauch des Landes stieg von 2010 bis 2014 um 85 %.

Positiv werden auch die Chancen aufgenommen, die sich aus der Umstellung zur Industrie 4.0 ergeben. Hier wird vor allem ein Wachstumsmarkt für hochtechnologische Werkzeugmaschinen gesehen, wie Trumpf sie produziert. Auch die langsame Umstellung der Automobilbranche weg von Verbrennungsmotoren und hin zu Hybrid- oder reinen Elektromotoren, wird als Wachstumschance für die Werkzeugmaschinenproduzenten angesehen.[12]

Die Trumpf Gruppe ist in der Branche der Werkzeugmaschinenersteller der Weltmarktführer mit 2.930 Mio. USD Umsatz. Diese Marktposition hält Trumpf deutlich vor der Shenyang Group aus China mit 2.782 Mio. USD Umsatz und Amada aus Japan mit 2.547 Mio. USD Umsatz im Jahr 2014.[13]

1.4 Unternehmensspezifische Merkmale

1.4.1 Eigentümerstrukturen

Die Trumpf GmbH & Co. KG mit Sitz in Ditzingen befindet sich zu 95 % direkt in Familienbesitz der Familie Leibinger. Die restlichen 5 % der Holding- Muttergesellschaft Trumpf GmbH & Co. KG hält die Berthold Leibinger Beteiligungen GmbH für die Bertold Leibinger Stiftung GmbH.[14] Aufgrund des Familienbesitzes ist der Vorstand mit Frau Dr. phil. Nicola Leibinger- Kammüller, Dr. –Ing E.h. Peter Leibinger und Dr. –Ing. Matias Kammüller mit drei von fünf Personen in Familienhand. Seit 2007 unterstützt Herr Dr. rer. Soc. Gerhard Rübling als Arbeitsdirektor und seit 2014 Herr Dr. rer. pol. Lars Grünert als CFO den Vorstand der Trumpf GmbH & Co. KG. Der Aufsichtsrat ist weniger familiengeprägt. Von den 13 Mitgliedern des Aufsichtsrats wird nur eine Stelle von einem Mitglied der Eigentümerfamilie besetzt. Diese Position hält Frau Prof. Dipl. –Ing./ M. Arch. Regine Leibinger inne.[15]

1.4.2 Geschäftsaktivitäten

Die Trumpf Gruppe ist ein Hochtechnologiekonzern und kann in die drei Sparten Werkzeugmaschinen, Lasertechnik und Elektronik unterteilt werden. Trumpfmaschinen kommen bei der Herstellung von Fahrzeugen, mobilen Endgeräten, modernen Energie- und Datenspeicherung und vielen weiteren Produkten zum Einsatz. [16] Die Werkzeugmaschinensparte ist das Hauptgeschäft von Trumpf. Mit 2.361 Mio. € Umsatz und rund 7200 Mitarbeitern ist dieser Geschäftsbereich mehr als doppelt so groß wie die Lasertechnik- und die Elektroniksparte zusammen. Diese vereinen einen Umsatz von 966 Mio. € und rund 2800 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2014/ 2015. [17] Nicht nur der Umsatz konnte im vergangenen Jahr von 2.586 Mio. € auf 2.717 Mio. € Umsatz gesteigert werden, auch der Auftragseingang erhöhte sich im Geschäftsjahr 2014/ 2015 um 4,3 % auf 2.818 Mio. €. [18]

Die Trumpf Gruppe vereint 68 Tochtergesellschaften. [19] Davon befinden sich sieben in Deutschland, 23 im restlichen Europa, 14 in Asien und sieben in Amerika. [20] Die größten Standorte befinden sich in Ditzingen, Schrammberg, Farmington und Taicang.

Trumpf als Hochtechnologie Anbieter investiert besonders im Bereich Forschung und Entwicklung. In diesem Bereich arbeiteten zum Bilanzstichtag 1589 Mitarbeiter vor allem in den Technologiefeldern Photonik, Lasertechnik, Produktions- und Fertigungstechnik, Strahlenquellen und Software. Somit arbeiten fast 15 % der Angestellten in der Forschung und Entwicklungsabteilung. Damit verbunden sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 265 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese um 8,9 % gestiegen. Diese Aufwendungen werden nach eigener Ansicht als Investitionen in die Zukunftssicherung gesehen und sind essentiell, um die Position als Technologie- sowie Marktführer zu halten bzw. auszubauen. [21]

1.4.3 Finanzielle Leistungskraft

1.4.3.1 Ertragslage

Im vergangenen Geschäftsjahr erzielte die Trumpfgruppe ein Ergebnis vor Steuern von 357 Mio. €. Dies entspricht einem Gewinnanstieg von 43,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Dieser resultiert aus der Veräußerung der Medizintechniksparte, woraus allein ein Ergebnis von 72 Mio. € erzielt werden konnte. Bereinigt um diesen Einmaleffekt konnte das EBT um 14,9 % gesteigert werden. Wiederum bereinigt um den Verkauf der Medizinsparte beträgt die Umsatzrendite 10,5 %. Damit konnte die Umsatzrendite zum Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte verbessert werden.[22]

Dem gestiegenen Umsatz stehen auch gefallene Materialaufwendungen gegenüber. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2014/ 2015 auf 1.191 Mio € und liegen damit rund 3 % niedriger als im Vorjahr. Damit hat sich die Materialaufwandsquote um 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr auf 43,3 % verringert.[23]

Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2014/ 2015 um 9,7 % auf 793 Mio. €. Diese Erhöhung resultierte aus Tarif- und Bonuserhöhungen, sowie aus dem Aufwand für Pensionsrückstellungen. Die Personalaufwandsquote auf Basis der Gesamtleistung erhöhte sich dadurch um 1,6 Prozentpunkte auf 28,8 %.[24]

1.4.3.2 Vermögenslage

Die Bilanzsumme schwoll im vergangenen Jahr um 18,4 % auf 2.710 Mio. € an. Auf der Aktiva- Seite entspringen 49 Mio. € der Steigerung im Anlagenvermögen an. Der Großteil der Steigerung der Bilanzsumme entfallen daher auf das Umlaufvermögen. Dieses inklusive dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stieg im Vergleich zum Vorjahr um 26,9 % auf 1760 Mio. €. Dieser Zuwachs des Umlaufsvermögens resultiert vor allem aus dem Verkauf der Medizintechniksparte. Zudem stieg aufgrund von Währungseffekten das Vorratsvermögen von 548 Mio. € im Vorjahr auf 591 Mio. € zum Bilanzstichtag 2015.[25] Auf der Passiva- Seite stieg das Eigenkapital um 29,9 % auf rund 1.380 Mio. €. Dadurch stieg die Eigenkapitalquote um 4,5 % auf 51,1 %. Inklusive langfristiger Gesellschafterdarlehen liegt die Eigenkapitalquote bei 60,6 %. Die Rückstellungen erhöhten sich aufgrund gestiegenen Pensionsrückstellungen und anderer Rückstellungen um 19,3 Prozent. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung wuchsen aufgrund eines erhöhten Beschaffungsvolumens sowie aufgrund von Fremdwährungsbewertungseffekten auf 148 Mio €. Dies entspricht einem Wachstum von rund 10,7 %.

1.4.3.3 Finanzlage

Der Geldbestand verbesserte sich maßgeblich durch den Verkauf der Medizinsparte auf 475 Mio. € zum Bilanzstichtag 2015. Das entspricht einem Anstieg von rund 270 Mio. €.[26]

2. Festlegung der Wesentlichkeit

2.1 Grundsätze der Festlegung der Wesentlichkeit

Lt. § 317 Abs.1, S.3 ist “die Prüfung so anzulegen, daß Unrichtigkeiten und Verstöße […] die sich auf die Darstellung des sich § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.“[27] Der IDW konkretisiert im Prüfungsstandard 250, was wesentlich im Sinne des § 317 Abs. 1, S. 3 ist. „Rechnungslegungsinformationen sind als wesentlich anzusehen, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre falsche Darstellung (einschließlich ihres Weglassens) im Einzelnen oder insgesamt die auf Basis der Rechnungslegung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Rechnungslegungsadressaten beeinflusst.[28]

Das Prinzip der Wesentlichkeit ist daher für die Planung der Abschlussprüfung von Wichtigkeit, da durch die Konzentration der Prüfungshandlungen auf besonders wesentliche Rechnungslegungssachverhalte der Grundsatz der Effizienz und Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden kann.[29] Das Konzept der Wesentlichkeit ist auf verschiedenen Ebenen der Abschlussprüfung anzuwenden. Es muss die Prüfung des Abschlusses als Ganzes, als auch des Lageberichts, sowie bei Beurteilung einzelner Prüffelder und einzelner Rechnungslegungssachverhalte angewandt werden.[30]

Dabei ist die Wesentlichkeit an sich auch zu untergliedern. Die Wesentlichkeit für den gesamten Abschluss gibt an, wann eine Falschaussage im Abschluss oder Lagebericht die wirtschaftliche Entscheidung des Rechnungslegungsadressaten [nach pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers] beeinflusst“[31]. Die Toleranzwesentlichkeit hingegen wird unter der Wesentlichkeit des ganzen Abschlusses angesetzt, „um die Wahrscheinlichkeit auf ein angemessen niedriges Maß zu reduzieren, das die Summe aus den nicht korrigierten und den nicht aufgedeckten falschen Angaben die Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes überschreitet.“[32] Des Weiteren kann eine weitere Schwelle eingeführt werden. Denn der Abschlussprüfer muss während der Prüfung falsche Angaben im Abschluss oder Lagebericht festhalten und zusammenstellen, es sei denn, diese sind zweifelsfrei unbeachtlich. Diese Nichtaufgriffsgrenze kann vom Abschlussprüfer nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass zweifelsfrei unbeachtliche Sachverhalte in diesem Sinne praktisch keine Folgen für die Rechnungslegung und Abschlussprüfung haben dürfen, unabhängig davon, nach welchem Kriterium (Größe, Art oder Umstände) sie beurteilt werden.[33]

2.2 Festlegung der Wesentlichkeit für die Trumpf Gruppe

„Die Wesentlichkeit ist nach den Umständen des Einzelfalls durch den Abschlussprüfer im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens festzulegen. Im Allgemeinen wird als Ausgangspunkt für die Festlegung der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes ein Prozentsatz auf eine geeignete Bezugsgröße, z.B. Ergebnis vor Steuern, Umsatzerlöse, Eigenkapital oder Bilanzsumme, angewendet.“[34] Welche Bezugsgröße, bzw. Kennzahl im Einzelfall die geeignetste ist, kann der Abschlussprüfer im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens festlegen. Im Allgemeinen wird die Bezugsgröße gewählt, die am aussagekräftigsten das Risiko auf Basis des Geschäftsmodells des zu prüfenden Unternehmens wiederspiegelt. Bei gewinnorientierten produzierenden Unternehmen wie der Trumpf Gruppe, sind die Kennzahlen Ergebnis vor Steuern oder die Umsatzerlöse am plausibelsten. Weiteres Kriterium für die Auswahl der Bezugsgröße ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren, um eine Stetigkeit im Prüfungsansatz zu gewährleisten. Der Gewinn vor Steuern ist in den letzten Jahren extrem gestiegen (2013: 154,1 Mio. €; 2014: 248,4 Mio. €; 2015: 357,1 Mio. €)[35] In diesem Jahr war der Gewinn geprägt vom Sondereffekt der Veräußerung der Medizinsparte. Die Vergleichbarkeit dieser Kennzahl ist also nicht gegeben. Die Wesentlichkeit sollte also auf Basis der Umsatzerlöse berechnet werden. Diese stiegen zwar auch in den vergangenen Jahren (2013: 2.343,4 Mio. €; 2014: 2586,8 Mio. €; 2015: 2.717,0 Mio. €)[36], jedoch waren diese Steigerungen im Wesentlichen frei von Sondereffekten und können als normales Wachstum der Umsätze im Zeitverlauf angesehen werden. Als Grundlage zur Berechnung der Wesentlichkeit wird daher die erzielten Umsatzerlöse vom 01.07.2015 – 30.06.2016 herangezogen. Da diese Werte noch nicht feststehen, muss ein Planwert angesetzt werden, der im Laufe der Prüfung, spätestens beim endgültigen Feststehen der GuV- Werte, angepasst wird.[37] Als Planwert wird angenommen, dass sich der Umsatz wie im Vorjahr um 5 % erhöht. Daher wird mit einem Planumsatz 2016 von 2.852,9 Mio. € gerechnet. Um nun auf eine Wesentlichkeitsgrenze für den gesamten Abschluss zu kommen muss ein bestimmter prozentualer Anteil der Umsatzerlöse gewählt werden. Die Höhe dieses Anteils ist vom Abschlussprüfer nach seinem Ermessen zu bestimmen. In der Praxis wird dieser Abschlag häufig zwischen 1 % und 3 % gewählt. Die Auswahl der Höhe des Abschlages sollte daran festgemacht werden, ob z. B. in der Vergangenheit falsche Angaben im Abschluss oder Lagebericht gefunden wurden, ob das zu prüfende Unternehmen ein Unternehmen von öffentlichem Interesse ist, oder ob es hohe Schulden hat.[38] Die Trumpf Gruppe ist kein Unternehmen von öffentlichem Interesse, zudem wurden in den Vorjahren auch keine wesentlichen falschen Angaben gefunden. Auch eine Verschuldung gegenüber Dritten in Höhe von 23 % des Eigenkapitals stellt keine hohe Verbindlichkeit dar, die Einfluss auf die Wahl des prozentualen Abschlages finden müsste. Daher kann die Wesentlichkeit an der Obergrenze des Spektrums angesetzt werden. Als prozentuellen Abschlag werden daher 3 % gewählt. Daraus ergibt sich eine Wesentlichkeit für den gesamten Abschluss in Höhe von 85,59 Mio. €.

Um nun ein angemessenes Maß für die Toleranzwesentlichkeit zu finden, muss ein Abschlag von der gesamten Wesentlichkeit abgezogen werden. Auch diesen Abschlag kann der Abschlussprüfer im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens wählen. Gewöhnlicherweise liegt dieser Abschlag zwischen 10 % und 50 % und ist z. B. davon abhängig, wie häufig falsche Angaben in den Vorjahren im Abschluss oder Lagebericht enthalten waren, ob das interne Kontrollsystem getestet wird und ob die Kontrollen bisher immer ausreichend und wirksam waren oder ob mehrere besonders riskante Rechnungslegungssachverhalte im Abschluss und Lagebericht enthalten sind. In den Abschlussprüfungen der letzten Geschäftsjahre traten keine Feststellungen auf. Auch einer Prüfung des internen Kontrollsystems wird vorgenommen werden. Deren Planung wird weiter unten näher beschrieben. Mit der Wirksamkeit der Kontrollen wird wie in den Vorjahren geplant. Im Falle der Unwirksamkeit des internen Kontrollsystems oder Teile dessen, muss individuell durch entsprechende Prüfungshandlungen darauf reagiert werden. Zudem sind keine außergewöhnlich riskanten Prüfgebiete im Abschluss oder Lagebericht enthalten, daher kann wiederum ein Wert am unteren Rand des Spektrums gewählt werden. Es wird ein 10 % Abschlag von der gesamten Wesentlichkeit vorgenommen. Daher beträgt die Toleranzwesentlichkeit 77,0 Mio. €.

Auch für die Wahl der Nichtaufgriffsgrenze kann der Abschlussprüfer einen Wert auswählen, unter welchem er Falschangaben für zweifelsfrei unbeachtlich erachtet. Diese Grenze liegt gewöhnlich zwischen 0 % und 10 % der Wesentlichkeit für den gesamten Abschluss. Je nachdem ob in den vergangenen Abschlussprüfungen häufig Prüfungsfeststellungen getroffen wurden ist ein Wert eher aus dem oberen oder unteren Bereich der Spanne zu wählen. Da sich, wie bereits oben erwähnt, keine wesentlichen Prüfungsfeststellungen aus den vergangenen Abschlussprüfungen ergaben, kann wiederum ein Wert aus dem oberen Bereich gewählt werden. Es wird daher der 10 % Abschlag gewählt. Daraus ergibt sich eine Nichtaufgriffsgrenze von 8,6 Mio. €.

Übertreffen oder nähern sich Falschangaben dem Wert der jeweiligen Wesentlichkeiten, muss der Abschlussprüfer das Management des zu prüfenden Unternehmens darüber informieren und dieses bitten die Fehler zu korrigieren. Werden wesentliche Falschangaben nicht korrigiert muss der Abschlussprüfer beurteilen, „ob Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk getroffen werden können […], zu entscheiden, ob die nicht korrigierten falschen Angaben einzeln oder insgesamt für bestimmte Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden, Abschluss- bzw. Lageberichtsangaben oder für den Abschluss als Ganzes wesentlich sind.[…] Die durch den Abschlussprüfer vorzunehmende Beurteilung schließt die Frage ein, ob die etwaigen spezifischen Wesentlichkeiten oder die Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes überschritten wurden.[39]

3.Risikoanalyse

3.1 Unternehmensrisiko

„Zur Entwicklung der Prüfungsstrategie hat der Abschlussprüfer die Risikofaktoren (Unternehmensrisiken, Prüfungsrisiken) zu identifizieren und zu analysieren. Die Identifikation und Analyse der Risikofaktoren sollen Anhaltspunkte für die Beurteilung liefern, welche Prüfungsgebiete mit wesentlichen Fehlern oder mit Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften behaftet sein können. Sie ermöglichen damit eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen Prüfungsgebieten und die Festlegung einer risikoorientierten Prüfungsstrategie für die einzelnen Prüfungsgebiete.“[40]

Die Trumpf Gruppe unterliegt, wie jedes andere produzierende Unternehmen, bestimmten Risiken der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Hierzu gehören vor allem die Beschaffungs- und Absatzrisiken. Durch den Ausfall von Lieferanten kann es zu Produktionsstillständen und eigenen Lieferproblemen kommen. Aber auch die Qualität der Lieferanten in Form von Produktqualität und Zuverlässigkeit ist entscheidend, um die hohe Qualität, für die die Trumpf Gruppe steht, gewährleisten zu können. Im Rahmen der Abschlussprüfung sind daher die Prozesse der Lieferantenauswahl, der Lieferantenbewertung und des Lieferanten- Monitorings auf Ihre Angemessenheit und Funktionsfähigkeit hin zu untersuchen. Dies wird vor allem während der Vorprüfung im Rahmen der Aufnahme und Kontrolle des internen Kontrollsystems zu beurteilen sein.

Das Absatzrisiko entspringt vor allem dem schwächelnden Wachstum der Schwellenländer.[41] Aus dem sinkenden Wachstum könnte eine geringere Nachfrage nach den Werkzeugmaschinen von Trumpf resultieren. Dieses Risiko gilt es vor allem bei der Prüfung der Plausibilität der Unternehmensplanung zu beachten, um eine Bewertung auf der Basis der Going – Concern Prämisse für die Bilanzierung verwenden zu können.

Weitere Unternehmensrisiken sind die Wechselkursrisiken mit dem chinesischen Won, dem brasilianischen Real, dem chinesischen Renminbi und dem US Dollar.[42] Diese Risiken werden durch Währungssicherungsgeschäfte abgesichert. Im Rahmen der Prüfung ist daher zum einen auf die tatsächlich volle Absicherung aller Währungskursumrechnungsrisiken und die Bonität des Emittenten des Umrechnungskurssicherungsinstrumentes zu beachten. Da die Währungskurse derzeit unter großen Schwankungen stehen, ist die Prüfung der Währungskurssicherung besonders wesentlich. Da im Falle einer unvollständigen Absicherung hohe Vermögensschäden die Trumpf Gruppe treffen könnten, oder bereits getroffen haben, welche womöglich fehlerhaft bilanziert wurden. Daher wird im Rahmen der Vorprüfung ein „walkthrough“ durch den Währungssicherungsprozess vollzogen werden, um die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der Prozesse zu untersuchen, die eine vollständige Absicherung der Währungskurse garantieren sollen. Zudem werden in der Hauptprüfung Einzelfallprüfungshandlungen durchgeführt, um in Stichproben nochmals die korrekte Bilanzierung und Anhangsangaben zu den Cashbeständen und der Sicherungsinstrumente sicherzustellen.

Weiteres Risiko mit wachsender Wesentlichkeit ist das IT- Risiko, welches zahlreiche Unterrisiken vereint. Hierunter sind um nur einige Problematiken zu nennen die IT- Infrastruktur, deren Ausfall, das IT- Berechtigungskonzept im ERP- System, so wie die Einzelrisiken der jeweiligen Systemuser zu verstehen. Zur Prüfung rechnungslegungsrelevanter IT- Kontrollen werden wir die hausinternen IT- Spezialisten zur Unterstützung anfordern. Hierbei soll ein Schwerpunkt auf der Berechtigungskonzept des ERP- Systems gelegt werden. Dieses wurde in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt.[43] Durch diese Veränderungen steigt das Risiko für Fehler im Berechtigungskonzept. Dieses ist jedoch eine essentielle Kontrolleinrichtung, um sich auf die Richtigkeit des ERP- Systems verlassen zu können. Daher wird in der Vorprüfung ein Schwerpunkt in der Prüfung der IT Kontrollen sich auf die Kontrolle des Berechtigungskonzepts beziehen.

Sonstige Risiken wie das Sachschadens- und Feuerrisiko oder das Produkthaftpflichtrisiko sind durch Versicherungen weitestgehend abgedeckt.[44] Hierzu wird lediglich eine Updateprüfung gemacht werden, um durchgehenden Versicherungsschutz zu überprüfen.

3.2 Prüfungsrisiko

3.2.1 Fehlerrisiko

3.2.1.1 Inhärentes Risiko

Einige inhärente Risiken wurden bereits im Rahmen der Unternehmensrisikoanalyse dieser Arbeit unter dem Kapitel 2.2.1 näher erläutert. In aller Kürze waren dies die Beschaffungs- und Absatzrisiken, das schwache Wachstum der Weltwirtschaft, Währungs- und IT- Risiken, sowie die Risiken aus Sach- und Feuerschäden, sowie Produkthaftpflichtrisiken. Auch die jeweiligen Prüfungshandlungen, um den inhärenten Risiken aus prüferischer Sicht zu begegnen, wurden in diesem Kapitel ausführlich beschrieben.

Andere inhärente Risiken wie aktive Bilanzpolitik zur Besserdarstellung des Unternehmens am Bilanzstichtag oder schnelle Wechsel im Management sind durch die Familienunternehmensstruktur eher nicht im Fokus der Prüfung. Hierfür ist das Motiv zum Stichtag besonders gut dazustehen, wie bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, nicht im selben Umfang gegeben.

3.2.1.2 Kontrollrisiko

Zur Analyse des Fehlerrisikos ist die zweite Säule, auf die sich die Abschlussprüfung stützt, die Analyse und die Reaktion auf das Kontrollrisiko. „ Kontrollrisiken stellen die Gefahr dar, dass Fehler, die in Bezug auf ein Prüffeld ggf. zusammen mit Fehlern aus anderen Prüffeldern wesentlich sind, durch das interne Kontrollsystem des Unternehmens nicht verhindert oder aufgedeckt und korrigiert werden.“[45] Daher werden wir im Rahmen der Vorprüfung das interne Kontrollsystem auf die Angemessenheit der implementierten Kontrollen und deren Funktionstüchtigkeit untersuchen und beurteilen. Hierbei wird der Fokus auf den Teilen des internen Kontrollsystems ausgerichtet sein, die „auf die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung (Buchführung, Abschluss und Lagebericht) gerichtet“[46] sind. Bei der Prüfung der Angemessenheit des Aufbaus des internen Kontrollsystems wird sich in weiten Teilen auf die Abschlussprüfungen der Vorjahre verlassen. Hier werden lediglich „Updates“ durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Kontrollen noch wie in den Vorjahren aufgebaut sind. Zu beachten gilt es hierbei jedoch, ob die Kontrollen noch nach Art und Umfang dem zu prüfenden Unternehmen angemessen sind. Zudem werden schwerpunktmäßig Kontrollen getestet, die im Geschäftsjahr 2015/ 2016 neu eingeführt wurden und deren Funktionstüchtigkeit Prüfungssicherheit generieren könnte.

Die im Aufbau für angemessen beurteilten Kontrollen werden anschließend auf Ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Hierzu werden im Wesentlichen Befragungen von Mitarbeiter durchgeführt, Durchsichten von Nachweisen über die Durchführung der Maßnahmen vollzogen, die Durchführung der Maßnahmen beobachtet und die Kontrollaktivitäten vom Abschlussprüfer nachvollzogen. Es können aber auch Ablaufdiagramme, Checklisten oder Fragebögen ausgewertet, Berichte der internen Revision eingesehen oder IT- gestützte Prüfungshandlungen durchgeführt werden.[47]

Da in den Vorjahren keine wesentlichen Kontrollschwächen identifiziert wurden, wird für die Planung der Abschlussprüfung auch mit einem angemessenen und funktionstüchtigen internen Kontrollsystem gerechnet. Sollten im Rahmen der Prüfung des internen Kontrollsystems jedoch Auffälligkeiten auftreten, die darauf schließen lassen, dass sich der Abschlussprüfer nicht im geplanten Umfang auf die Richtigkeit der Rechnungslegung verlassen kann, müssen weitere Prüfungshandlungen angestellt werden. Dies ist nötig, um das Prüfungsrisiko auf einem Niveau zu halten, welches die benötigte hinreichende Sicherheit der Abschlussprüfung garantiert. Diese Prüfungshandlungen können entweder in einer Ausweitung der Prüfung des internen Kontrollsystems oder in der Ausweitung der analytischen oder Einzelfallprüfungshandlungen getätigt werden.

3.2.2 Entdeckungsrisiko

„Das Entdeckungsrisiko stellt das Risiko dar, dass der Abschlussprüfer durch seine Prüfungshandlungen Fehler in der Rechnungslegung nicht entdeckt, die für sich oder zusammen mit anderen Fehlern wesentlich sind.“[48] Das Entdeckungsrisiko ist Abhängig von der Einschätzung des Abschlussprüfers über das Fehlerrisiko. Die Abschlussprüfung ist durch aussagebezogene Prüfungshandlungen so anzupassen, dass der Abschlussprüfer das Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit treffen kann. Dabei gilt, je höher das Fehlerrisiko eingeschätzt wird, desto niedriger muss das Entdeckungsrisiko gesetzt werden. Dies erreicht der Abschlussprüfer durch eine Anpassung der Art und des Umfangs der analytischen und Einzelfallprüfungshandlungen.[49]

Wie weiter oben bereits beschrieben, wird für die Prüfungsplanung ein angemessenes und funktionsfähiges Kontrollsystem angenommen. Zudem wird das inhärente Risiko niedrig eingeschätzt. Es gibt keine absehbaren Risiken oder Entwicklungen, die Richtigkeit des Jahresabschlusses wesentlich beeinträchtigen oder die „Going- Concern“ Prämisse infrage stellen könnten. Daher wird ein niedriges Fehlerrisiko angenommen. Daraus folgt, dass der Abschlussprüfer ein hohes Entdeckungsrisiko zulassen kann. Deshalb wird der Prüfungsumfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen je nach Art und spezifischem Risiko des Prüffeldes gering bis mittel gehalten.

4. Prüfungsplanung der aussagebezogenen Prüfungshandlungen

4.1 Prüfung der Bilanzpositionen

Im Folgenden werden die geplanten Prüfungshandlungen und die Prüfungsmethodik der wesentlichen Prüffelder dargelegt. Unwesentliche Prüffelder werden in aller Kürze angesprochen und die Unwesentlichkeit verargumentiert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zum Großteil aktivierte Firmenwerte und Softwarelizenzen.[50] Hier kann bei der Prüfung auf die Vorjahresprüfung aufgebaut werden. Die Veränderung der Bilanzposition wird durch analytische Prüfungshandlung nachvollzogen und wesentliche Zugänge durch Einzelfallprüfungshandlungen auf Vorhandensein, rechtliches Eigentum und Aktivierungsfähigkeit hin überprüft.

Das Sachanlagevermögen wird wie in den Vorjahren einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme (rund 30 % in 2015) darstellen. Das Risiko dieser Bilanzposition ist aufgrund von wenig Bewertungsspielraum relativ gering. Dennoch werden hier umfangreiche Einzelfallprüfungshandlungen geplant, um die wesentliche Drehschraube der Bilanzierung dieses Abschlusspostens, die Aktivierungsfähigkeit, zu untersuchen. Weitere Ziele der Prüfung des Sachanlagevermögens sind die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Höhe der Aktivierungen, sowie deren Abschreibungen. Die Prüfung der Abschreibung wird im Rahmen der Prüfung des Sachanlagevermögens geplant, um durch eventuelle „Dual Purpose“ Stichproben eine effiziente Prüfung zu gewährleisten. Zusätzlich zu den Prüfungshandlungen, die standartmäßig durchgeführt werden wird dieses Jahr ein Überraschungselement der Prüfung des Sachanlagevermögens nach dem IDW PS 210 Tz. 42 geplant. Hierbei werden im Rahmen der Einzelfallprüfungshandlungen das Vorhandensein und das rechtliche Eigentum der Maschinen durch physische in Augenscheinnahme nachgeprüft.

Der bilanzierte Wert der Finanzanlagen lag mit 11,6 Mio. € im Vorjahr deutlich unter der Toleranzwesentlichkeit mit 77 Mio. €. Daher wird auf der Prüfung der Finanzanlagen kein Fokus liegen. Es sei die Trumpf Gruppe hätte im Geschäftsjahr weitere wesentliche Finanzanlagen erworben. Da derartige Sachverhalte dem Abschlussprüfer noch nicht bekannt sind, ist ein sehr geringer Umfang der Prüfung dieses Postens geplant.

Die Vorräte sind aufgrund Ihrer Höhe in den Vorjahren und ihres Bewertungsspielraums besonders risikoreich. Daher werden hier zahlreiche Prüfungshandlungen geplant. Im Rahmen der jährlichen Inventur der Trumpf Gruppe, werden Inventurbeobachtungen in allen wesentlichen Lägern stattfinden. Ziel ist es eine ordnungsgemäße Aufnahme aller Vorräte zu gewährleisten und die Vollständigkeit sicherzustellen. Zusätzlich werden im Rahmen der Vorprüfung zahlreiche Kontrolltests die Verlässlichkeit des Materialmoduls des ERP- Systems bzw. der Lagerhaltung im allgemeinen und speziellen überprüfen. Die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Bewertung der Vorräte ist durch zahlreiche Einzelfallprüfungshandlungen geplant. Im Fokus stehen dieses Jahr die Überprüfung der Angemessenheit der Abschläge aus dem Niederstwertprinzip, für veraltete und kaputte Vorräte, sowie Einzelfallabschläge. Zudem werden in der diesjährigen Prüfung die Verrechnungsätze zur Berechnung der Herstellkosten von unfertigen bzw. Halbfabrikaten im Augenmerk der Prüfung stehen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände bestanden im Vorjahr zu rund 83 % aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Daher wird auch in diesem Jahr der Fokus auf diesen Forderungen liegen. Vor allem die Vollständigkeit, das Vorhandensein und die Liquidität der Debitoren werden versucht durch die geplanten Prüfungshandlungen sicherzustellen. Geplant sind im Wesentlichen Einzelfallprüfungshandlungen, die auf die Bestätigung der genannten Prüfungsziele von den Debitoren persönlich abzielen. Im Rahmen der Einzelfallprüfungshandlungen sind auch Prüfungshandlungen zur Verplausibilisierung der Abwertungen auf Forderungen eingeplant.

Die Prüfung der liquiden Mittel ist durch Einzelfallprüfungshandlungen in Form von der Einholung von Bankbestätigungen geplant. Zusätzlich werden Einzelfallprüfungshandlungen zur Überprüfung der Kassenbestände geplant. Bei wesentlichen Kassen ist ein weiteres Überraschungselement der Prüfung nach IDW PS 210 Tz. 42 geplant. Hier sollen die wesentlichen Kassen vom Abschlussprüfer nachgezählt werden.

Die Bilanzpositionen der Wertpapiere und der Rechnungsabgrenzung werden aller Voraussicht nach unwesentlich sein. Daher wird mit einer Erreichung der hinreichenden Sicherheit durch Kontrolltests geplant. Explizite Einzelfallprüfungshandlungen sind nicht geplant.

Die Veränderung des Eigenkapitals wird durch analytische Prüfungshandlungen nachvollzogen. Zusätzlich sind Einzelfallprüfungshandlungen für Abstimmtätigkeiten innerhalb des Eigenkapitals vorgesehen.

Die Rückstellungen sind auf Grund Ihrer Artigkeit besonders risikobehaftet. Daher werden zusätzlich zu den Kontrolltests Einzelfallprüfungshandlungen zur Nachberechnung und Verplausibilisierung der bilanzierten Rückstellungen geplant. Besonderer Fokus wird auf den Pensionsrückstellungen und anderer langfristiger Rückstellungen liegen. Die Verwendung eines angemessenen Berechnungszinssatzes ist im Hinblick auf die starke Zinsänderung besonders wesentlich.[51] Jährliche Rückstellungen wie aus dem Personal- und Sozialbereich, oder Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen werden seit Jahren mit denselben Berechnungsmethoden ermittelt. Diese werden wieder im Rahmen der Einzelfallprüfungshandlungen verplausibilisiert, jedoch ohne einen besonderen Fokus auf diese Prüfungshandlungen zu legen.

Auch zu den Verbindlichkeiten werden Prüfungshandlungen über die Kontrolltests hinaus geplant. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird nicht mit einer Neuaufnahme umfangreicher Kredite gerechnet. Daher werden größtenteils Abstimmungsprüfungshandlungen mit Verträgen und Bankbestätigungen eingeplant.

Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Einzelfallprüfungshandlungen geplant, die auf Bestätigungen der Kreditoren selbst abzielen. Bei Nichteingang der Bestätigungen sind alternative Prüfungshandlungen geplant, die die genannten Prüfungsziele abdecken sollen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter werden durch Einzelfallprüfungshandlungen abgedeckt. Aufgrund der Begrenztheit der Gesellschafter ist der Umfang dieser Prüfungshandlungen mit begrenztem Zeitaufwand eingeplant.

Sowohl der passive Rechnungsabgrenzungsposten, als auch die passiven latenten Steuern werden voraussichtlich keinen wesentlichen Wert erreichen. Daher werden auch keine umfangreichen Prüfungshandlungen für diese Bilanzpositionen eingeplant. Bei der Berechnung der latenten Steuern werden wir uns im Wesentlichen auf die Berechnung des Steuerberaters verlassen.

4.2 Prüfung der GuV Positionen

Die größte Position der GuV sind die Umsatzerlöse. Daher sind diese im besonders großen Umfang zu würdigen. Im Rahmen derer werden daher umfangreich Kontrollen getestet werden. Zusätzlich eignen sich für die Umsatzerlöse analytische Prüfungshandlungen, um die ordnungsgemäße Periodenabgrenzung und die Vollständigkeit der Umsatzerlöse zu prüfen. Um die hinreichende Sicherheit der Abschlussprüfung zu erreichen, werden auch umfangreich Einzelfallprüfungshandlungen unternommen, um die Prüfungsziele zu erreichen.

Die Bestandsveränderungen werden auch in diesem Jahr unwesentlich sein und daher nicht im besonderen Fokus der Abschlussprüfung stehen. Dennoch werden diese im Rahmen der Prüfung der Vorräte überprüft.

Die sonstigen betrieblichen, als auch die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge können durch Kontrolltests nur sehr eingeschränkt geprüft werden. Lediglich die Überprüfung von Berechtigungskonzepten und Unterschriftenregelungen können hier eine gewisse Prüfungssicherheit bieten. Daher werden in diesen Prüfgebieten umfangreiche Einzelfallprüfungshandlungen unternommen um die Vollständigkeit, Richtigkeit, das Vorhandensein und die periodengerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge sicherzustellen.

Die Prüfung des Materialaufwandes soll durch die Prüfung der Vorräte teilweise abgedeckt werden. Zusätzlich eignet sich dieses Prüfungsgebiet besonders gut um mit analytischen Prüfungshandlungen hohe Prüfungssicherheit zu gewinnen.

Auch der Personalaufwand soll durch analytische Prüfungshandlungen geprüft werden. Um zusätzliche Prüfungssicherheit für diesen GuV Posten zu erhalten, sollen zusätzlich Einzelfallprüfungshandlungen zur Sicherstellung des Vorhandenseins der Belegschaft durchgeführt werden.

Die Steuer- Positionen der GuV waren im Vorjahr unwesentlich. Daher wird auch mit der Unwesentlichkeit dieser Positionen in der kommenden Abschlussprüfung gerechnet.

4.3 Sonstige Prüfungshandlungen zum Einzelabschluss

4.3.1 Prüfungshandlungen zur Verhinderung von Fraud

Zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten insbesondere von Fraud im Sinne des IDW PS 210 werden verschiedene Prüfungshandlungen geplant. Mit Hilfe der Prozessspezialisten unseres Prüfungsteams werden alle Buchungen aus SAP abgezogen und durch analytische Prüfungshandlungen auf Unregelmäßigkeiten hin untersucht.

Zusätzlich werden durch Gespräche und Fragebögen Anhaltspunkte für Fraud im Rahmen der Einzelfallprüfungshandlungen gesucht und erörtert. Dafür werden vor allem Gespräche mit den Vorständen, aber auch anderer rechnungslegungsrelevanter Personen geführt.

4.3.2 Prüfungshandlungen zur Prüfung des Anhangs

Da der Anhang Teil des Jahresabschlusses ist, ist nach § 316 HGB zu prüfen. Dafür sind durch analytische und Einzelfallprüfungshandlungen die Erläuterungen der Bilanz und GuV, sowie die sonstigen Pflichtangaben, die nach §§ 284, 285 HGB anzugeben sind, auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen.

4.4 Prüfung der Konsolidierung

Nach § 316 Abs. 2 HGB ist auch der Konzernabschluss, sowie der Konzernlagebericht prüfungspflichtig. Auch diese Prüfung ist ordnungsgemäß zu planen. Der IDW Prüfungsstandard 320 gibt hierzu die Grundsätze für die Durchführung der Konzernabschlussprüfung vor.

Da in den Konzernabschluss alle Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen einfließen, ist die Richtigkeit der eingehenden Unternehmenszahlen dieser Unternehmen mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht durch eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer, bzw. den Abschlussprüfern der Tochterunternehmen. Da jedoch alle wesentlichen, in den Konzernabschluss einfließenden Unternehmen durch Abschlussprüfer und Abschlussprüfungsassistenten unserer Prüfungsgesellschaft geprüft und testiert werden, kann sich auf die zu konsolidierenden Zahlen verlassen werden. Auch für die Prüfung des Konzernabschlusses ist ein Verständnis über den Konzern, seine Teilbereiche sowie des jeweiligen Umfeldes zu gewinnen.[52] Einzuschließen ist hierbei ein Verständnis über die Prozesse der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Konsolidierungsmaßnamen, der Konzernbilanzierungsrichtlinie und weiteren konzernabschlussrelevanter Informationen. Zur Gewinnung eines Verständnisses über die Konzernbildungs- und Konsolidierungsprozesse werden Walkthroughs der Konsolidierungsprozesse vorgenommen werden. Zusätzlich planen wir eine Prüfung der konsolidierungsrelevanten internen Kontrollen, in Hinsicht auf angemessenen Aufbau und deren Funktionstüchtigkeit.[53] Wesentliche Prüfungsziele sollen hier „die Vollständigkeit des Konsolidierungskreises, sowie die Ordnungsmäßigkeit der konsolidierungsbedingten Anpassungen“[54] sein. Darüber hinaus sind aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgesehen, die die Ordnungsmäßigkeit der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung, sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung gemäß §§ 301 ff. HGB sicherstellen sollen. Diese Prüfungshandlungen werden vor allem analytischer Natur sein. In Ausnahmefällen, sowie wenigen standardmäßigen Einzelfällen werden auch Einzelfallprüfungshandlungen eingeplant, die die Richtigkeit, das Vorhandensein und die Vollständigkeit der Konsolidierungszahlen bestätigen und somit die Prüfungssicherheit erhöhen sollen. Abschließend sind Prüfungshandlungen geplant, welche die Übereinstimmung der Rechnungslegungsinformationen der Berichterstattung wesentlicher Töchter mit derer des Konzerns sicherstellen sollen.[55]

Zusammenfassung der Planungserkenntnisse

Die Planung der Abschlussprüfung der Trumpfgruppe hat ergeben, dass die Hauptrisiken in den Beschaffungs- und der Absatzrisiken liegen. Weitere Risiken sind die Währungskursrisiken, sowie die IT- Risiken. Diese Risiken bestehen, sind dem Unternehmen bekannt, aber stellen zum Planungszeitpunkt keine wesentlichen Risiken in dem Sinne dar, dass die „Going- Concern- Prämisse“ eingeschränkt werden müsste. Durch ein stabiles Wachstum in den Vorjahren, einer guten Profitabilität und daraus resultierend einem guten Gewinn in den Vorjahren, ist nicht davon auszugehen, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit in wirtschaftliche Probleme rutschen könnte.

Aufgrund der Schwankungen des EBIT in den Vorjahren wurde die Wesentlichkeit auf Basis der geschätzten Umsatzerlöse ermittelt. Die Wesentlichkeit für den gesamten Abschluss wurde daher auf 85,59 Mio. € festgelegt. Die Toleranzwesentlichkeit soll 77 Mio. € betragen. Die Nichtaufgriffsgrenze liegt bei 8,6 Mio. €.

Bei der Prüfung des internen Kontrollsystems wird der Fokus auf den IT- Risiken liegen. Da aufbauend auf den Vorjahren mit einem funktionstüchtigen Kontrollsystem gerechnet wird, wird der Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen auf das Nötigste heruntergefahren, da aus dem Kontrollsystem eine hohe Prüfungssicherheit gezogen werden kann. Die aussagebezogenen Prüfungshandlungen werden ihren Schwerpunkt auf den Prüfungsgebieten des Sachanlagevermögens, der Vorräte und der Rückstellungen haben. Zusätzlich wird im Rahmen der Prüfung der Konsolidierung ein Schwerpunkt für Prüfungshandlungen liegen.

Zusammenfassend wird mit einer Abschlussprüfung gerechnet und geplant, die ohne weitere Zwischenfälle verlaufen wird. Sollten dennoch weitere Risiken oder wesentliche Fehler entdeckt werden, muss das Prüfungsprogramm darauf hin erneut ausgerichtet werden.

Aufbauend auf diesem erstellten Audit- Strategies- Memorandum kann nun eine Planung in zeitlicher und personeller Hinsicht erstellt werden.

Anlagenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Beteiligungsverhältnisse der Trumpf GmbH & Co KG

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anlage 1[56]

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] § 24a Abs. 1 Berufssatzung

[2] Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 84

[3] Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 76

[4] Siehe IDW PS 230, Tz. 5

[5] Vgl. Statista (2016a)

[6] Vgl. Statista (2016b)

[7] Vgl. Janßen/ Krützfeldt/ Langner, S. 12

[8] Ebenda, S. 12

[9] Ebenda. S. 26

[10] Vgl. Manuel Löhmann (2016), S. 1

[11] Vgl. Ebenda, S. 2

[12] Vgl. Ebenda, S. 2

[13] Vgl. Statista (2015), S. 24

[14] Siehe dazu auch Anlage 1: Beteiligungsverhältnisse an der Trumpf GmbH & Co. KG

[15] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 84, 85

[16] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. Profil

[17] Vgl. ebenda, S. Auf einen Blick

[18] Vgl. ebenda, S. Auf einen Blick

[19] Vgl. ebenda, S. 86

[20] Vgl. Statista (2016c)

[21] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 104 ff.

[22] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 101

[23] Vgl. ebenda, S. 131

[24] Vgl. ebenda, S. 101

[25] Vgl. ebenda, S. 102

[26] Vgl. ebenda, S. 195

[27] Siehe § 317 Abs.1, S.3 HGB

[28] Siehe IDW PS 250, Tz. 5

[29] Vgl. IDW PS 250, Tz. 7

[30] Vgl. IDW PS 250, Tz. 10

[31] Siehe IDW PS 250, Tz. 5

[32] Siehe IDW PS 250, Tz. 11

[33] Vgl. IDW PS 250, Tz. 19

[34] Siehe IDW PS 250, Tz. 12

[35] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. Auf einen Blick

[36] Vgl. ebenda, S. Auf einen Blick

[37] Vgl. IDW PS 250, Tz. 18

[38] Vgl. IDW PS 250, Tz. 13

[39] Siehe IDW PS 250, Tz. 25

[40] Siehe IDW PS 240, Tz. 15

[41] Vgl. Statista (2016d)

[42] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 119

[43] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 123

[44] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 122

[45] Siehe IDW PS 261, Tz. 6

[46] Siehe IDW PS 261, Tz. 22

[47] Vgl. IDW PS 261, Tz. 73

[48] Siehe IDW PS 261, Tz. 6

[49] Vgl. IDW PS 261, Tz. 6

[50] Vgl. Trumpf GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2015), S. 142

[51] Bundesbank (2016), S.1

[52] Vgl. IDW PS 320 nf. Tz. 15

[53] Vgl. IDW PS 320 nf., Tz. 31

[54] Siehe IDW PS 320 nf., Tz. 31

[55] Vgl. IDW PS 320 nf., Tz. 33

[56] Selbsterstellt in Anlehnung an Burreau von Dijk; abgerufen am 24.02.2016[56]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Entwicklung eines Audit-Strategies Memorandum zur Prüfung der Trumpf Gruppe
Autor
Jahr
2016
Seiten
25
Katalognummer
V323796
ISBN (eBook)
9783668235809
ISBN (Buch)
9783668235816
Dateigröße
726 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entwicklung, audit-, strategies, memorandum, prüfung, trumpf, gruppe
Arbeit zitieren
Michael Thomas (Autor:in), 2016, Entwicklung eines Audit-Strategies Memorandum zur Prüfung der Trumpf Gruppe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323796

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