Berufsausbildung


Seminararbeit, 2004

31 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Bedeutung der Berufsausbildung
1.2 Grundgedanken der Seminararbeit

2 Formen
2.1 Monosystem der Berufsausbildung
2.2 Duale Berufsausbildung
2.3 Überbetriebliche Berufsausbildung
2.4 Hochschulausbildung
2.4.1 Universität
2.4.2 Fachhochschule
2.4.3 Berufsakademie
2.5 Klassische Fort- und Weiterbildung

3 Ausbildungsordnung
3.1 Entstehung und Aufgabe der Ausbildungsordnung
3.2 Reform der Ausbildungsordnung
3.3 Aktuelle Probleme der Ausbildungsordnung

4 Berufsausbildung am Beispiel der Volkswagen AG
4.1 Formen
4.2 Mitarbeit bei der Reformierung der Ausbildung

5 Zusammenfassung

Anhang

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung A1: Ablauf der BA-Ausbildung

Abbildung A2: Entstehung einer Ausbildungsordnung

1 Einleitung

1.1 Bedeutung der Berufsausbildung

Da die schulische Ausbildung, welche durch die Schulpflicht jedem Bundesbürger zu Teil wird, sich größten Teils auf die Allgemeinbildung konzentriert, bedarf es für das Berufsleben einer spezielleren Ausbildung, der Berufsausbildung. Diese Ausbildung soll in ihren verschiedenen Formen gewährleisten, dass die Auszubildenden in den unterschiedlichsten Berufen selbständig agieren können. Ziel ist, die jeweils notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich in den einzelnen Berufen und Branchen unterscheiden, zu vermitteln.

Neben der reinen Wissensvermittlung hat die Berufsausbildung auch eine zukunftsorientierte gesellschaftliche und soziale Aufgabe. Zum einen soll durch sie der Bedarf an Fachkräften gedeckt werden, um der Wirtschaft auch in Zukunft ein effizientes Handeln zu ermöglichen. Dies ist besonders unter Beachtung der zunehmenden Globalisierung signifikant. Zum anderen soll durch den sozialen Aspekt dafür gesorgt werden, dass den Auszubildenden eine Perspektive vermittelt wird.

1.2 Grundgedanken der Seminararbeit

Aufgrund der Komplexität wird sich diese Arbeit zunächst mit den verschiedenen Formen der Berufsausbildung befassen. Nach einem Überblick über die Formen, erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Ausbildungsordnung, welche jedem Ausbildungsberuf als rechtliche Grundlage und zugleich als Instrument der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung[1] dient. Im Anschluss daran, wird anhand der Volkswagen AG, Wolfsburg, ein praktisches Beispiel für die Umsetzung der Berufsausbildung in einem Industrieunternehmen gegeben. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung in der auf den derzeitigen Stand der Lehrlingsausbildung sowie deren Entwicklung in der Zukunft eingegangen wird.

2 Formen

2.1 Monosystem der Berufsausbildung

Das Monosystem der Berufsausbildung beschreibt die Ausbildung allein in Schulen oder allein in Betrieben. Diese Form der Berufsausbildung ist in der Bundesrepublik eher selten. Die vollschulische Berufsausbildung entstand zu beginn des vorherigen Jahrhunderts und wird lediglich in einigen kunsthandwerklichen Berufen wie Holzschnitzer, Geigenbauer, Töpfer und Korbflechter angewandt. Die Absolventen dieser Schulform erhalten als Abschluss einen Facharbeiterbrief. Jedoch bilden sich viele dieser Absolventen später zu Technikern und Ingenieuren weiter.

Durch die vollbetriebliche Berufsausbildung kennzeichnet sich die zweite Form der Berufsausbildung im Monosystem. Hier findet eine Verkopplung der Lehrwerkstätten mit betriebseigenen Berufsschulen statt. Auch dieses System der Berufsausbildung ist sehr selten und wird lediglich in rund 50 Großbetrieben Deutschlands umgesetzt. Die in Deutschland am meisten ausgeübte Form der dualen Berufsausbildung wird in Abschnitt 2.2 erläutert.

Da dieses System jedoch sehr eingeschränkt ist und es in der heutigen Zeit mehr und mehr Anforderungen an Berufsausbildungen gibt, wird zum Beispiel in Schweden über eine Kombination der Monosysteme mit Elementen aus dem dualen System nachgedacht. So würden sich insbesondere im Bereich der Berufsfachschulen Ansätze für Weiterentwicklungen finden lassen.

2.2 Duale Berufsausbildung

Im Folgenden soll die duale Berufsausbildung genauer beleuchtet werden. Der Name resultiert aus der parallelen Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule. Den Großteil der Zeit verbringt der Auszubildende in seinem Ausbildungsbetrieb. Die Berufsschule wird nach unterschiedlichen Modi besucht. Es gibt die Möglichkeit des Besuchs an jeweils ein bis zwei festen Wochentagen oder auch des Blockunterrichts, in dem jeden Tag für mehrere Wochen die Berufsschule besucht wird.

Entstanden ist die duale Berufsausbildung durch die Nachteile der Einseitigkeit des Monosystems. Es entstand der Bedarf nach einer umfassenderen Allgemeinbildung, mit dem Ziel fachübergreifender und spezifischer ausbilden zu können. Dies soll die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen fördern und die beruflichen Entwicklungschancen für alle offen halten. Desweiteren soll der Bedarf von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft an flexibel einsetzbaren jungen Fachkräften gedeckt werden. Zudem soll die Fähigkeit und Motivation entwickelt werden, neue Anforderungen zu erkennen und Qualifizierungsmaßnahmen in allen Phasen ihres Berufslebens aktiv zu nutzen.[2]

In der praktischen Durchführung werden an beiden Lernorten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Dies geschieht in der Regel in unterschiedlicher Gewichtung. Darüber hinaus unterscheiden sich die Lernorte auch durch die pädagogischen Rahmenbedingungen. Auch die Zuständigkeiten sind verschieden. Für die Berufsschule sind die Länder zuständig, während für die Betriebe eine Bundeskompetenz besteht.[3]

Anerkannte Ausbildungsberufe sind die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Ausführung der dualen Berufsausbildung. Zurzeit gibt es 357 staatliche anerkannte Ausbildungsberufe, für die eine duale Berufsausbildung geregelt ist.[4] Diese Regelung erfolgt durch die jeweils erlassenen Ausbildungsordnungen.[5]

Als besonderer Vorteil der dualen Berufsausbildung gilt der erleichterte Übergang ins Beschäftigungssystem, der für eine geringere Jugendarbeitslosigkeit sorgt. Dieser Vorteil wird insbesondere durch das Ausland hervorgehoben. Auch die Praxisorientierung und die Verwertbarkeit des vermittelten Wissens überzeugen.[6]

Als nachteilig werden die hohen Kosten und die Komplexität angesehen. Besonders die Betriebe bemängeln die mangelhafte Kooperation mit den Berufsschulen.[7] Diese ergibt sich zum Teil aus den unterschiedlichen Kompetenzen, die sich bei der betrieblichen und der schulischen Ausbildung ergeben. Die oben erwähnten unterschiedlichen Zuständigkeiten führen teilweise zu erheblichen Abweichungen der Ausbildungspläne an den beiden Lernorten.[8] Zudem wünschen sich die Betriebe oft eine praxisnähere Ausbildung, die spontaner auf aktuelle Entwicklungen reagieren kann. Möglichkeiten, wie die Nachteile in der Praxis minimiert werden können, werden im Abschnitt 4 dargestellt.

2.3 Überbetriebliche Berufsausbildung

Die überbetriebliche Ausbildung basiert auf den Vorteilen der dualen Berufsausbildung. Da nicht jeder Betrieb die finanziellen und/oder räumlichen Möglichkeiten hat, seinen Auszubildenden eine Ausbildung auf dem jeweils neuesten Stand der Technik zu gewährleisten, wurde eine Möglichkeit geschaffen, die betriebliche Ausbildung zu vervollständigen.

Zunehmend treten die Industrie- und Handelskammern als Träger der überbetrieblichen Ausbildungsstätten auf. Häufigste Form ist die Gemeinschaftslehrwerkstatt. In der Praxis wird dabei berufliche Grundbildung überwiegend lehrgangsmäßig vermittelt.

Wie in der Schweiz, in der die Berufslehre als triales System bezeichnet wird, könnte auch in Deutschland durch die Ergänzung der dualen Berufsausbildung durch die überbetriebliche Ausbildung von einem trialen System gesprochen werden. Da die überbetriebliche Ausbildung in Deutschland aber eher den Betrieben zugeordnet wird, wird dies meist zurückgewiesen.

Als Vorteil der überbetrieblichen Ausbildung muss vor allem von der gesteigerten Ausbildungsqualität für die Auszubildenden gesprochen werden. Auch Auszubildende in kleinen Betrieben haben dadurch die Möglichkeit, auf dem neuesten Stand der Technik ausgebildet zu werden sowie sich mit Auszubildenden anderer Betriebe auszutauschen. Gleichzeitig wird durch zusätzlichen Schulungen die Ausbildung umfassender, so dass die Auszubildenden später flexibler eingesetzt werden können.

2.4 Hochschulausbildung

2.4.1 Universität

Der Begriff Universität ist eine Abkürzung aus dem lateinischen universitas magistrorum et scholarium (Vereinigung Lehrender und Schüler) und bezeichnet seit dem Mittelalter eine Einrichtung die der Forschung und Lehre dient. Universitäten gehören zu den Hochschulen und unterliegen im Sinne des Hochschulrahmengesetztes (HRG) gesetzlichen Regelungen. Die Universität vermittelt eine Ausbildung, die es dem Studierenden ermöglicht Kenntnisse und Fähigkeiten so zu erwerben, dass diese entsprechend des von ihm gewählten Studiengangs optimal auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereitend wirken. Studiengänge vermitteln in der Regel einen berufsqualifizierenden Abschluss, welcher mit einem akademischen Titel verbunden werden kann.

Die Universitätsausbildung umfasst neben theoretischen Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Seminaren auch praktische Lehrveranstaltungen, in welchem die theoretischen Kenntnisse umgesetzt werden können. Gemäß § 2 HRG dienen Universitäten der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat.[9] Desweiteren fördern Universitäten die internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich und berücksichtigen dabei die besonderen Bedürfnisse der Studierenden.

Hochschulen haben die ständige Aufgabe, im Zusammenwirken mit den zuständigen staatlichen Stellen, die Inhalte und Formen des Studiums im Hinblick auf die Entwicklungen in Wissenschaft und Kunst zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Um so die Bedürfnisse der beruflichen Praxis und der notwendigen Veränderung in der Berufswelt erfüllen zu können.

Die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie die wissenschaftliche Grundlegung und Weiterentwicklung von Studium und Lehre ist Gegenstand der Forschung an Universitäten. Dazu wirken die Universitäten untereinander, mit anderen Forschungseinrichtungen und mit Einrichtungen der überregionalen Forschungsplanung und Forschungsförderung zusammen.

Wer ist zu einem Hochschulstudium berechtigt?

Im Sinne der Artikels 116 des GG ist jeder Deutsche zu dem von ihm gewählten Hochschulstudium berechtigt, wenn die dazu erforderlichen Qualifikationen nachgewiesen werden können. Ausländische Studenten eines anderen Mitgliedstaates der EU sind ebenso zum Studium berechtigt wie die Deutschen, wenn sie die dazu erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können.

Somit ist die Universität eine zentrale Institution zur zukunftsorientierten Berufsbildung, welche zu neuem innovativem Aufschwung verhelfen kann.

2.4.2 Fachhochschule

Entstanden aus den früheren, höheren Fachschulen wie Ingenieursschulen und höheren Wirtschaftsfachschulen, bieten die Fachhochschulen den Studienberechtigten eine praxisnahe Ausbildung. Fachhochschulen umfassen in der Regel Einrichtungen der ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, sozialpädagogischen und künstlerischen Studienbereiche und bieten somit ein weites Spektrum der berufsorientierten Ausbildung. Durch die Vermittlung einer anwendungsorientierten Lehre auf wissenschaftlicher Basis sollen Fachhochschulen dazu befähigen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in der beruflichen Praxis selbstständig anzuwenden. „Sie dienen der kritischen Reflexion technischer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhänge und bieten darüber hinaus Weiterbildungsmöglichkeiten“[10] an. Durch kurze Studienzeiten und hoher Praxisorientierung bieten Fachhochschulen eine flächendeckende Organisation in Deutschland, deren Bildungsangebot durch das Hochschulrahmenrecht des Bundes und die Hochschulgesetze der Länder geregelt wird. Die kooperative Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des europäischen Hochschulsystems, sowie das Zusammenwirken mit Wirtschaftseinrichtungen führen zu hohen Synergieeffekten. Wie die bisherigen Erfahrungen in Deutschland zeigen, sind Fachhochschulen besonders dann ein gewichtiger Standortfaktor, wenn diese intensiv und eng mit der regionalen Wirtschaft kooperieren und diese aktiv mitgestalten können.

Aufnahmevorrausetzung für die Fachhochschule ist die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene kaufmännische Lehre. Mit dem in Form eines Diploms an der Fachhochschule erworbenen Abschlusszeugnis ist eine Zugangsberechtigung für Universitäten und Technische Universitäten verbunden. Somit sind neben Universitäten auch die Fachhochschulen ein bedeutender Zweig der Berufsausbildung und tragen ihren Teil zum Fortschritt der Gesellschaft bei.

2.4.3 Berufsakademie

Das Studium an einer Berufsakademie (BA-Studium) stellt eine Sonderform der Hochschulausbildung und der dualen Berufsausbildung dar. Dieser besonders für Abiturienten eingerichtete Ausbildungsweg wurde in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts etabliert. Es gibt sowohl staatliche als auch privatwirtschaftliche Berufsakademien. Berufsakademien gibt es in jedem Bundesland. Jedoch ist auffällig, dass es besonders in Baden-Württemberg und den neuen Bundesländern eine Häufung der Berufsakademien gibt.

Grundlage für ein BA-Studium ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen. Während der Ausbildung, die auf sechs Semester ausgelegt ist, wechseln sich regelmäßig dreimonatige Theoriephasen an der Berufsakademie mit Praxiseinsätzen im Ausbildungsbetrieb ab. Ziel ist, dass die an der BA vermittelten wissenschaftlich fundierte Kenntnisse sofort in der Praxis umgesetzt werden können.[11] Dies führt zu einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis. Nach der Abschlussprüfung führen die Absolventen den Titel Diplom-Betriebswirt (BA) bzw. Diplom-Wirtschaftsingenieur (BA). In Abbildung A1 wird der Ablauf eines BA-Studiums schematisch dargestellt.

Gerade die Kombination von theoretischem und praktischem Wissen wird von den Betrieben, die ein BA-Studium anbieten, als überzeugendes Argument angesehen. Auch die kurze, berufsnahe Studiendauer und der ständige Kontakt zum Ausbildungsbetrieb werden als vorteilhaft angesehen. Weiterhin werden der problemlose Übergang von Theorie und Praxis, der sich auch bei den Dozenten zeigt, die sowohl aus Hochschulen als auch aus Unternehmen stammen, sowie die geringen Kosten für Personalanwerbung geschätzt.[12]

2.5 Klassische Fort- und Weiterbildung

Da die Anforderungen in allen Wirtschaftsbereichen steigen, benötigt man gut ausgebildetes Personal, Akademiker sowie Facharbeiter. Jedoch hört mit dem Einstieg in eine Karriere, die Ausbildung nicht auf. Höherqualifizierung und Personalentwicklung sind zu Begriffen geworden, welche aus dem heutigen Berufsleben nicht mehr weg zudenken sind. Insbesondere die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien aber auch die zunehmende Globalisierung führen zu einer ständigen Notwendigkeit der Weiterbildung. Auch der zunehmende Bedarf an Fachkräften wird sich in Zukunft nicht allein durch die Ausbildung abdecken lassen.

Die Bedeutung der Fort- und Weiterbildung wird auch in Zukunft mehr und mehr an Bedeutung zunehmen, da sich durch die ständige Weiterentwicklung der Mensch in einem lebenslangen Lernprozess befindet.

Da dieses Thema Gegenstand einer anderen Seminararbeit ist, wird hier auf die Seminararbeit von Simona Mares verwiesen, welche sich mit diesem Themengebiet eingehender befasst hat.

3 Ausbildungsordnung

3.1 Entstehung und Aufgabe der Ausbildungsordnung

Ausbildungsordnungen sind bundesweit geltende Rechtsverordnungen, welche den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung regeln. Sie legen die Mindestanforderungen der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe fest und definieren die Ausbildungsziele und -inhalte des jeweiligen Ausbildungsberufs.

Damit Ausbildungsberufe staatlich anerkannt werden benötigt man eine rechtliche Grundlage. Der Erlass von Ausbildungsordnungen wird in den § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und in dem § 25 Abs. 1 der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Diese Paragraphen regeln, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neue Ausbildungsberufe anerkennen, bestehende aufheben und für diese Ausbildungsordnungen erlassen kann. Der Ablauf der Entstehung der Ausbildungsordnung, der in Abbildung A2 dargestellt ist, wird im Folgenden näher erläutert.

[...]


[1] Vgl. BiBB, (2003), S. 1.

[2] Vgl. Kremer, (2000), S. 95.

[3] Vgl. Schanz, (1992), S. 557.

[4] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, (2000), S. 115.

[5] Vgl. Abschnitt 3.

[6] Vgl. Klems, Vandeven, (1994), S. 131.

[7] Vgl. Schanz, (1992), S. 558.

[8] Vgl. Klems, Vandeven, (1994), S. 131

[9] Vgl. § 2 HRG.

[10] Vgl. Gabler Wirtschafts Lexikon, (2000), S. 1041.

[11] Vgl. „BA Forum“, (1/04), S. 5.

[12] Vgl. ebenda, S. 4.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Berufsausbildung
Hochschule
Technische Universität Bergakademie Freiberg
Note
1.7
Autoren
Jahr
2004
Seiten
31
Katalognummer
V32407
ISBN (eBook)
9783638331333
Dateigröße
1085 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Formen der Berufsausbildung und gibt ein Praxisbeispiel aus einem Industrieunternehmen an. Der von Christian Pätzold bearbeitete Teil der Arbeit (Abschnitte 2.1, 2.4.1, 2.4.2, 2.5 und 3) wurde mit einer 2.0 bewertet. Der von mir bearbeitete restliche Teil der Arbeit wurde mit einer 1.7 bewertet.
Schlagworte
Berufsausbildung
Arbeit zitieren
Sebastian Bone (Autor:in)Christian Pätzold (Autor:in), 2004, Berufsausbildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32407

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Berufsausbildung