1984 beschäftigte sich in Kiel innerhalb des 9. Kongresses der „Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft“ eine Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Kantrezeption mit dem derzeitigen Verhältnis von Pädagogik und praktischer Philosophie. Professor Dr. Rudolf Schottländer referierte über das Thema „Tugendpragmatik statt Pflichtenrigorismus“. 1 Dabei macht er einen Exkurs zu Werken von Spinoza, Nicolai Hartmann, Josef Pieper und Kant, die in der Geschichte philosophische Versuche unternommen haben, den Tugendbegriff in seinen Grundlagen zu erfassen und zu erklären. Zuerst stellt er die menschliche Seite der Tugend in den Vordergrund, um zur Definition der ethischen Tugend zu gelangen. Dann nimmt er zur Tugend der Gerechtigkeit Stellung. Über den Begriff „Eukairia“ gelangt Schottlaender schließlich zum kategorischen Imperativ Kants und zur ethischen Verantwortung jedes Einzelnen, wobei das sittliche Verhalten darauf bedacht sein sollte, die rechte Mitte zu treffen. Die Pflicht bildet bei Kant den zentralen Begriff seiner Ethik und über die Stellungnahme der Tugend zur Pflicht gelangt Schottlaender zum kantischen Apriorismus. Am Schluß entfernt sich Schottlaender von der Erkenntnis a priori und erläutert seine Auffassung vom sittlich Guten.
Inhaltsverzeichnis
- Begriffsbestimmung: Tugend
- Definition der ethischen Tugend
- Affekte
- Gerechtigkeit
- Eukaira
- Imperativ
- Die rechte Mitte
- Pflicht
- Einstellung
- Der Kantische Apriorismus
- Schottländers Auffassung vom sittlich Guten
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Rudolf Schottländers Aufsatz „Tugendpragmatik statt Pflichtenrigorismus“ befasst sich mit der Frage, wie der Tugendbegriff in seinen Grundzügen zu erfassen und zu erklären ist. Er möchte eine philosophische Grundlage für die Tugend schaffen und gleichzeitig eine Lehre entwickeln, die dazu beiträgt, Menschen tugendhaft zu erziehen.
- Die menschliche Seite der Tugend
- Der Zusammenhang zwischen Tugend und Pflicht
- Die Rolle des kategorischen Imperativs
- Die Bedeutung von Affekten und Gerechtigkeit
- Schottländers eigene Auffassung vom sittlich Guten
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Definition des Begriffs „Tugend“ und stellt verschiedene philosophische Ansätze dar. Schottlaender kritisiert dabei Ansätze, die die Tugend entweder auf christliche Kardinaltugenden reduzieren oder die Bedeutung des Vertrauens überbewerten. Er argumentiert, dass die Tugend eine allgemein menschliche Best-Einstellung ist, die sich sowohl auf die Korrektur von Affekten als auch auf die Disposition zu Pflichten bezieht.
Im zweiten Kapitel befasst sich Schottlaender mit der Definition der ethischen Tugend. Er bezieht sich dabei auf Spinoza und seine Theorie der Elementaraffekte, die er als Grundlage für die Entwicklung einer Tugendlehre betrachtet.
Das dritte Kapitel behandelt die Tugend der Gerechtigkeit.
Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Begriff „Eukaira“ und untersucht die Rolle des kategorischen Imperativs in der Entwicklung einer ethischen Verantwortung.
Das fünfte Kapitel behandelt die Bedeutung der Pflicht für das menschliche Verhalten und beschreibt die Beziehung zwischen Tugend und Pflicht.
Das sechste Kapitel widmet sich dem Kantischen Apriorismus und erklärt, wie dieser in Schottländers Verständnis der Tugend Anwendung findet.
Schlüsselwörter
Schlüsselwörter des Textes sind: Tugend, Tugendpragmatik, Pflichtenrigorismus, Affekte, Gerechtigkeit, Eukaira, kategorischer Imperativ, Pflicht, Apriorismus, sittlich Gutes.
- Arbeit zitieren
- Karoline Kmetetz-Becker (Autor:in), 1998, Zu Rudolf Schottlaenders "Kant: Kritik der praktischen Vernunft - Tugendpragmatik statt Pflichtenrigorismus", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32472