Eine horizontale Kooperation zwischen Unternehmen liegt vor, wenn auf derselben Marktstufe zwischen Unternehmen eine Vereinbarung geschlossen, oder eine Verhaltensweise aufeinander abgestimmt wird. Eine solche Zusammenarbeit kann zu Wettbewerbsproblemen führen, wenn beispielsweise die an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen gemeinsam Preise oder Produktionsmengen festsetzen. Andererseits kann eine horizontale Zusammenarbeit auch erheblichen Nutzen bringen. Im Rahmen einer Kartellrechtsreform hat die EG- Kommission Leitlinien für den Bereich der Horizontalvereinbarungen verabschiedet. Die Leitlinien ergänzen die horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen über Forschung und Entwicklung sowie über Spezialisierung. In diesen Leitlinien werden die Grundsätze für eine Bewertung von Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit gemäß Art. 81 EGV dargelegt.
Wollen Kooperationspartner feststellen, ob ihre horizontale Kooperation unter das Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EGV fällt, geben die beiden Verordnungen und die Leitlinien die wesentlichen Prüfungsmerkmale vor.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EGV
2.1 Spürbarkeit der Beeinträchtigung
2.2 Beeinträchtigung des Zwischenstaatlichen Handels
3. Beurteilung der Horizontalen Kooperation
3.1 Analytischer Rahmen
3.2 Kooperationsformen
a) Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung
b) Produktionsvereinbarungen
c) Einkaufsvereinbarungen
d) Vermarktungsvereinbarungen
e) Vereinbarungen über Normen
f) Umweltschutzvereinbarungen
4. Horizontale Kooperationen nach deutschen Wettbewerbsrecht
5. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für horizontale Kooperationen zwischen Unternehmen. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse der Voraussetzungen für eine Vereinbarkeit mit Art. 81 EGV sowie der Anwendungspraxis unter Berücksichtigung der entsprechenden Leitlinien und Verordnungen der EG-Kommission.
- Kartellrechtliche Beurteilung horizontaler Unternehmenskooperationen
- Analyse der Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EGV (Spürbarkeit, Zwischenstaatlichkeit)
- Untersuchung spezifischer Kooperationsformen (FuE, Produktion, Einkauf, Vermarktung, Normen, Umweltschutz)
- Anpassung des deutschen Wettbewerbsrechts an das EG-Kartellrecht
- Prüfung von Freistellungsmöglichkeiten unter Art. 81 Abs. 3 EGV
Auszug aus dem Buch
b) Produktionsvereinbarungen
Eine Produktionsvereinbarung muss anhand der Leitlinien und der Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 2658/ 2000 beurteilt werden. Auch die GVO Nr. 2658/ 2000 greift nur, wenn ein Verstoß gegen Art. 81 Abs. 1 EGV vorliegt. Anhaltspunkte dazu ergeben sich aus den Leitlinien.
Die Kommission unterscheidet drei verschiedene Typen von Produktionsvereinbarungen. Vereinbarungen über die gemeinsame Produktion, bei denen die Kooperationspartner gemeinsam bestimmte Erzeugnisse herstellen, Spezialisierungsvereinbarungen (einseitige oder gegenseitige), bei denen die Partner allein oder gemeinsam die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses einstellen und dieses von anderen Partnern beziehen und Zuliefervereinbarungen, bei denen der eine Partner als Auftraggeber dem anderen als Zulieferer die Herstellung eines Erzeugnisses überlässt.
Die Leitlinien enthalten wiederum Hinweise dazu, wann Produktionsvereinbarungen Art. 81 Abs. 1 EGV unterfallen. So fallen Produktionsvereinbarungen zwischen Nichtwettbewerbern in der Regel nicht unter Art. 81 Abs. 1 EGV, wenn keine Abschottungsprobleme entstehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definiert horizontale Zusammenarbeit und führt in die rechtliche Bewertung nach Art. 81 EGV sowie den zugehörigen Rechtsrahmen ein.
2. Allgemeine Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 1 EGV: Erläutert die notwendigen Bedingungen wie die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung und die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels.
3. Beurteilung der Horizontalen Kooperation: Beschreibt den analytischen Rahmen der Kommission und analysiert verschiedene Kooperationsformen hinsichtlich ihrer kartellrechtlichen Zulässigkeit.
4. Horizontale Kooperationen nach deutschen Wettbewerbsrecht: Analysiert die Angleichung des deutschen Kartellrechts an das EG-Recht im Zuge der 7. GWB-Novelle.
5. Ergebnis: Fasst zusammen, dass die Leitlinien ein hilfreicher, aber nicht rechtsverbindlicher Orientierungsrahmen für Unternehmen zur Prüfung ihrer Kooperationen sind.
Schlüsselwörter
Horizontale Kooperation, Kartellrecht, Art. 81 EGV, Wettbewerbsbeschränkung, Gruppenfreistellungsverordnung, Europäische Kommission, Leitlinien, Marktmacht, Forschung und Entwicklung, Produktionsvereinbarungen, Einkaufsvereinbarungen, Vermarktungsvereinbarungen, Normen, Umweltschutzvereinbarungen, GWB-Novelle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die kartellrechtliche Zulässigkeit horizontaler Kooperationen zwischen Unternehmen auf Basis des Art. 81 EGV und der dazugehörigen Leitlinien.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Voraussetzungen für Wettbewerbsbeschränkungen, verschiedene Kooperationsformen wie FuE oder Produktion sowie die Anpassung nationalen deutschen Rechts an europäische Vorgaben.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen ihre Kooperationen auf Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht prüfen können und welche Rechtsgrundlagen dabei zu beachten sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis der bestehenden EG-Leitlinien, Verordnungen, einschlägiger Rechtsprechung und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Prüfung der Tatbestandsmerkmale des Art. 81 EGV und eine detaillierte Analyse spezifischer Kooperationsformen in der Praxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Horizontale Kooperation, Kartellrecht, Art. 81 EGV, Gruppenfreistellung und Marktmacht.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Nichtwettbewerbern und Wettbewerbern bei Kooperationen wichtig?
Die wettbewerbsrechtliche Bewertung unterscheidet sich, da Kooperationen zwischen Wettbewerbern eher zu marktstrategischen Problemen wie Preisabsprachen führen können als bei Nichtwettbewerbern.
Welche Bedeutung hat die 7. GWB-Novelle für die Arbeit?
Sie ist zentral, um die Harmonisierung des deutschen Wettbewerbsrechts mit dem EG-Kartellrecht und die damit einhergehende Gleichbehandlung horizontaler und vertikaler Beschränkungen zu verdeutlichen.
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- Patrick Gageur (Author), 2004, Horizontale Kooperationen im europäischen Kartellrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32585