Der Begriff Electronic-Commerce, im folgenden E-Commerce, hat sich aus dem elektronischen Datenverkehr entwickelt. Spätestens zur Zeit der New Economy ist der Begriff etabliert. Erst durch die weltweite Vernetzung, insbesondere des Internets, konnte sich Ende der 80er Jahre E-Commerce durchsetzen. „The real power of e-commerce is not just the ability to buy things online and have them delivered, but how it can change the way people live and work.“
Nach einer kurzen Einführung in das Thema E-Commerce und dessen Stellenwert in der Europäischen Union soll dessen Wichtigkeit und die damit verbundenen Problematiken auf supranationaler Ebene näher erläutert werden. Nicht nur aus Verbrauchersicht ist das Potential des E-Commerce hoch, auch Unternehmen können ihre Produktionsfaktoren effektiver nutzen und damit ihre Umsätze steigern. Dies wird nicht zuletzt durch das stetig steigende Vertrauen der Verbraucher und damit auch dem Börsenwert des Internetauktionshauses eBay widerspiegelt.2 So würde sogar das Bundesland Rheinland-Pfalz ausgesonderte Fahrzeuge im Internet versteigern.3 Anhand des Beispiels von eBay soll weiterhin die Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf die neue Form des Versteigerungsgewerbes geprüft werden. Hier stellt sich die Frage, ob eine Internetauktion im Sinne einer klassischen Versteigerung gesehen werden kann, obgleich die Versteigerung selbst nur virtueller Natur ist. Dabei werden exemplarisch die Privatauktionen von eBay betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
A. Problemstellung
B. Wirtschaftsverwaltungsrecht und E-Commerce
I. Begriff und Grundlagen des E-Commerce
II. Stellenwert des E-Commerce in der EU
III. Geschäftsabschlüsse über das Internet
VI. Supranationale Richtlinien
1. Einführung
2. Medienwirtschaftsrecht
3. E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG
C. E-Commerce und Gewerbeordnung am Beispiel eBays
I. Internetauktionen als neue Form des Versteigerns
II. Gegenstand der Internetauktion von eBay
III. Gewerberechtliche Einordnung am Beispiel eBays
1. Der Versteigerungsbegriff
a. Örtliche Begrenzung
b. Zeitliche Begrenzung
2. Zweck des § 34b GewO
3. Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
D. Schlussfolgerungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit der deutschen Gewerbeordnung, insbesondere des § 34b GewO, auf moderne Internetauktionen am Beispiel der Plattform eBay. Ziel ist es zu klären, ob Online-Auktionen im Sinne des Gesetzes als klassische Versteigerungsgewerbe einzustufen sind oder ob sie aufgrund ihrer virtuellen Natur und der veränderten Rolle des Betreibers anders zu bewerten sind.
- Grundlagen des Electronic-Commerce und seine Bedeutung im Binnenmarkt der EU.
- Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und supranationalen Richtlinien für den elektronischen Geschäftsverkehr.
- Untersuchung der technischen und organisatorischen Merkmale von Internetauktionen.
- Rechtliche Prüfung des Versteigerungsbegriffs hinsichtlich örtlicher und zeitlicher Begrenzung.
- Bewertung des Verbraucherschutzes und der Zuverlässigkeitsanforderungen im Kontext gewerblicher Internetplattformen.
Auszug aus dem Buch
III. Gewerberechtliche Einordnung am Beispiel eBays
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, unterliegt nach der Gewerbeordnung gemäß § 34b Abs. 1 Satz 1 GewO der Erlaubnispflicht der zuständigen Behörde. Damit stellt diese Norm die grundsätzlich in § 1 GewO gewährten Gewerbefreiheit eine Ausnahme dar. Grund für die zwingend notwendige Einholung einer Erlaubnis ist der Schutz der Verbraucher vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden. Die präventive Kontrollerlaubnis22 soll Missbräuche hinsichtlich der Preisgestaltung einer Versteigerung vorbeugen, welche sich aufgrund spontaner Entscheidungen der Teilnehmenden durch das Mitbieten bilden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Problemstellung: Einleitung in das Thema E-Commerce, Darstellung der Relevanz für den elektronischen Geschäftsverkehr und Formulierung der Fragestellung bezüglich der Anwendbarkeit des § 34b GewO auf Internetauktionen.
B. Wirtschaftsverwaltungsrecht und E-Commerce: Abhandlung der Grundlagen des E-Commerce, seiner ökonomischen Bedeutung in der EU sowie der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien zum Schutz des elektronischen Geschäftsverkehrs.
C. E-Commerce und Gewerbeordnung am Beispiel eBays: Zentrale Analyse, in der das Auktionsmodell von eBay mit den klassischen Kriterien einer Versteigerung verglichen und die gewerberechtliche Einordnung sowie die Zuverlässigkeit des Betreibers diskutiert werden.
D. Schlussfolgerungen: Fazit zur Notwendigkeit eines einheitlichen Rechtsrahmens und Einschätzung, dass Online-Auktionen aufgrund der maklerähnlichen Struktur von eBay primär nicht der Erlaubnispflicht des § 34b GewO unterliegen.
Schlüsselwörter
Electronic-Commerce, E-Commerce, Gewerbeordnung, GewO, Internetauktion, eBay, Versteigerung, Versteigerungsbegriff, § 34b GewO, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verbraucherschutz, Online-Marktplatz, Zuverlässigkeit, Gewerbeuntersagung, Binnenmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Herausforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere mit der Frage, wie bestehende Regelungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts auf neue digitale Geschäftsmodelle wie Internetauktionen anzuwenden sind.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Untersuchung adressiert?
Die Arbeit behandelt die Definition und Bedeutung des E-Commerce, den Stellenwert supranationaler Richtlinien für den EU-Binnenmarkt sowie die konkrete gewerberechtliche Einordnung von Internetauktionshäusern wie eBay.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es zu prüfen, ob Internetauktionen als klassische Versteigerungsgewerbe im Sinne des § 34b GewO einzustufen sind und welche Konsequenzen sich daraus für die behördliche Aufsicht und den Verbraucherschutz ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Beantwortung der Frage verwendet?
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der er die Merkmale einer klassischen Versteigerung (wie örtliche und zeitliche Begrenzung) dem operativen Ablauf von Online-Auktionen gegenüberstellt und dabei aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur heranzieht.
Welche Inhalte stehen im Hauptteil der Arbeit im Fokus?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Definition des Versteigerungsbegriffs, der Bedeutung des § 34b GewO, der Rolle von eBay als Plattformbetreiber gegenüber der eines klassischen Auktionators und der Prüfung der Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten über die Begriffe E-Commerce, Gewerbeordnung, Versteigerungsbegriff, eBay, Internetauktion, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Verbraucherschutz definieren.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Internet-Auktionshauses eBay im Vergleich zu einem klassischen Auktionator?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eBay eher die Funktion eines Maklers einnimmt, da das Unternehmen selbst wenig Einfluss auf die angebotenen Waren hat und der eigentliche Verkaufsprozess stark durch die Einlieferer dominiert wird.
Warum ist die Unterscheidung zwischen „örtlicher Begrenzung“ und „virtuellem Raum“ für die Argumentation wichtig?
Die örtliche Begrenzung ist ein klassisches Kriterium für Versteigerungen. Da bei eBay die Auktion im virtuellen Raum stattfindet, ist die Klärung, ob dieses Kriterium auch auf digitale Transaktionen übertragbar ist, entscheidend dafür, ob die Erlaubnispflicht des § 34b GewO überhaupt greift.
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- Philipp Arndt (Author), 2004, Electronic-Commerce und Gewerbeordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32660