Wie kaum eine andere Institution in der Justiz des Dritten Reiches verkörperte der Volksgerichtshof Unrecht und Willkürherrschaft. Nicht mehr „in dubio pro reo“, sondern „pro duce“ lautete die ausgegebene Prozeßmaxime, die insbesondere von Freisler, einem ebenso leidenschaftlichen wie willfährigen Präsidenten des Volksgerichtshofs, verfolgt wurde. Dieses Gericht, das im Jahre 1934 als Provisorium geschaffen wurde, wandelte sich zu einer Institution, deren Richter zum Werkzeug politischer Führung gemacht wurden und die daher nicht mehr als „Gericht“ bezeichnet werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, diese Entwicklung aufzuzeigen. Dabei soll trotz der vornehmlich „juristischen“ Betrachtungsweise und Einordnung des Volksgerichtshofs dessen menschenverachtende Prozeßpraxis in den letzten Kriegsjahren nicht unberücksichtigt bleiben.
Abschließend wird beleuchtet, inwiefern der Volksgerichtshof Einfluß auf die Nachkriegsrechtsprechung und gesellschaftliche Diskussion in jüngerer Zeit hat.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung
- A. Einleitung
- II. Organisation des Volksgerichtshofs und Strafbestimmungen
- 1. Zuständigkeit
- a) Bestimmungen des Gründungsgesetzes
- b) Zuständigkeitserweiterungen bis Kriegsende
- 2. Verfahren
- 3. Besetzung
- 1. Zuständigkeit
- B. Rechtsprechung des Volksgerichtshofs
- I. Die Zeit der Errichtung (1934 - 1936)
- II. Die Ära Thierack (1936 - 1942)
- III. Die Ära Freisler (1942-1945)
- 1. Der ,,politische Soldat\" des Führers
- 2. Die Rechtsprechungspraxis Freislers
- 3. Die Sanktionspraxis
- C. Der Volksgerichtshof in Nachkriegsrechtsprechung und gesellschaftlicher Diskussion
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Volksgerichtshof im Nationalsozialismus. Sie analysiert die Entstehung, Organisation, Rechtsprechung und Bedeutung des Volksgerichtshofs im Kontext der NS-Herrschaft.
- Die Organisation und Zuständigkeit des Volksgerichtshofs
- Die Rechtsprechung des Volksgerichtshofs in unterschiedlichen Phasen seiner Geschichte
- Die Rolle des Volksgerichtshofs in der NS-Justiz
- Die Rezeption des Volksgerichtshofs in der Nachkriegsrechtsprechung und öffentlichen Diskussion
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Kontext des Volksgerichtshofs im nationalsozialistischen System beleuchtet. Anschließend werden die Organisation, Zuständigkeit und Verfahrensweise des Gerichts erläutert. Es folgen detaillierte Ausführungen zur Rechtsprechung in den verschiedenen Phasen der NS-Zeit, wobei die Ära Freislers besondere Aufmerksamkeit erhält. Der Abschnitt über die Nachkriegszeit befasst sich mit der Aufarbeitung der Geschichte des Volksgerichtshofs durch die Justiz und in der Gesellschaft.
Schlüsselwörter
Volksgerichtshof, NS-Justiz, Strafrecht, Rechtsprechung, politische Verfolgung, NS-Herrschaft, Nachkriegsjustiz, Aufarbeitung, Geschichte, Recht und Politik, Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Gesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Was war der Volksgerichtshof?
Ein 1934 errichtetes Sondergericht im Nationalsozialismus zur Aburteilung politischer Delikte wie Hoch- und Landesverrat.
Welche Rolle spielte Roland Freisler?
Als Präsident des Volksgerichtshofs (1942-1945) verkörperte er eine menschenverachtende, willfährige Justiz, die Richter als Werkzeuge der Politik sah.
Was bedeutet die Maxime „pro duce“ statt „in dubio pro reo“?
Anstatt im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden, wurde im Sinne des „Führers“ und der NS-Ideologie geurteilt.
Wie entwickelte sich die Zuständigkeit des Gerichts?
Die Zuständigkeiten wurden bis Kriegsende stetig erweitert, um jegliche Form von Widerstand oder politischer Abweichung drakonisch zu bestrafen.
Wurde der Volksgerichtshof nach dem Krieg aufgearbeitet?
Die Arbeit beleuchtet den Einfluss des Gerichts auf die Nachkriegsrechtsprechung und die späte gesellschaftliche Diskussion über NS-Unrecht.
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- Daniel Hunsmann (Author), 2000, Der Volksgerichtshof, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32715