Wie kaum eine andere Institution in der Justiz des Dritten Reiches verkörperte der Volksgerichtshof Unrecht und Willkürherrschaft. Nicht mehr „in dubio pro reo“, sondern „pro duce“ lautete die ausgegebene Prozeßmaxime, die insbesondere von Freisler, einem ebenso leidenschaftlichen wie willfährigen Präsidenten des Volksgerichtshofs, verfolgt wurde. Dieses Gericht, das im Jahre 1934 als Provisorium geschaffen wurde, wandelte sich zu einer Institution, deren Richter zum Werkzeug politischer Führung gemacht wurden und die daher nicht mehr als „Gericht“ bezeichnet werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, diese Entwicklung aufzuzeigen. Dabei soll trotz der vornehmlich „juristischen“ Betrachtungsweise und Einordnung des Volksgerichtshofs dessen menschenverachtende Prozeßpraxis in den letzten Kriegsjahren nicht unberücksichtigt bleiben.
Abschließend wird beleuchtet, inwiefern der Volksgerichtshof Einfluß auf die Nachkriegsrechtsprechung und gesellschaftliche Diskussion in jüngerer Zeit hat.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
A. Einleitung
II. Organisation des Volksgerichtshofs und Strafbestimmungen
1. Zuständigkeit
a) Bestimmungen des Gründungsgesetzes
b) Zuständigkeitserweiterungen bis Kriegsende
2. Verfahren
3. Besetztung
B. Rechtsprechung des Volksgerichtshofs
I. Die Zeit der Errichtung (1934 - 1936)
II. Die Ära Thierack (1936 – 1942)
III. Die Ära Freisler (1942 – 1945)
1. Der „politische Soldat“ des Führers
2. Die Rechtsprechungspraxis Freislers
3. Die Sanktionspraxis
IV. Das Ende des Volksgerichtshofs
C. Der Volksgerichtshof in Nachkriegsrechtsprechung und gesellschaftlicher Diskussion
D. Zusammenfassung und Schlußbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung und die Rechtsprechungspraxis des Volksgerichtshofs im Nationalsozialismus, beleuchtet dessen Rolle als politisches Instrument zur Verfolgung von Regimegegnern und analysiert abschließend die juristische sowie gesellschaftliche Aufarbeitung in der Nachkriegszeit.
- Entstehungsgeschichte und organisatorischer Aufbau des Volksgerichtshofs als Sondergericht.
- Wandel der Rechtsprechung unter den Präsidenten Thierack und Freisler.
- Die Transformation des Gerichts in ein „terroristisches Revolutionstribunal“.
- Verhältnis zwischen justitieller Normalität und politischem Terror im NS-Staat.
- Rechtliche Aufarbeitung und Kontroversen in der Bundesrepublik Deutschland.
Auszug aus dem Buch
3. Besetzung
Der Volksgerichtshof nahm 1934 seine Tätigkeit zunächst mit drei Senaten auf, die – wie das Reichsgericht - in der Hauptverhandlung mit fünf, außerhalb der Hauptverhandlung jeweils mit drei Mitgliedern besetzt waren. Davon mußten nur der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied die Befähigung zum Richteramt besitzen (Art. III § 1 Abs. 2 des Gründungsgesetzes). Der übrige Teil des Senats bestand aus ehrenamtlichen Laienrichtern, denen aufgrund ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit gegenüber den beiden Berufsrichtern in der Hauptverhandlung besonderes Gewicht zukam. Diese waren politisch geschulte und zuverlässige Angehörige der Wehrmacht, der Polizei, der NSDAP und deren Gliederungen, die sorgfältig ausgewählt und nicht, wie üblich, unter Mitverwendung des Loses bestimmt wurden. Mit einem solchen Ausleseverfahren sollte „eine neue Art volksgebundener Rechtsfindung“ oder, wie es Reichsminister Frank einmal umriß, die „enge Verbindung des Volksgerichtshofs mit Reich und Bewegung“ zum Ausdruck gebracht werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beschreibt die Ursprünge des Volksgerichtshofs im Kontext des Reichstagsbrandprozesses und der nationalsozialistischen Bestrebungen, eine gefügigere Justiz zu schaffen.
B. Rechtsprechung des Volksgerichtshofs: Analysiert die Entwicklung der richterlichen Praxis über drei Phasen hinweg, von der Gründung über die Ära Thierack bis zur Radikalisierung unter Roland Freisler.
C. Der Volksgerichtshof in Nachkriegsrechtsprechung und gesellschaftlicher Diskussion: Erörtert, wie die bundesdeutsche Justiz und die Gesellschaft in der Nachkriegszeit das NS-Unrecht des Volksgerichtshofs aufarbeiteten und bewerteten.
D. Zusammenfassung und Schlußbetrachtung: Führt die zentralen Erkenntnisse zusammen und reflektiert das Spannungsfeld zwischen formalem Verfahren und mörderischem Terror.
Schlüsselwörter
Volksgerichtshof, Nationalsozialismus, Roland Freisler, Georg Thierack, Rechtsprechung, Sondergericht, Terrorinstrument, Unrechtsjustiz, Reichstagsbrandprozess, Strafrecht, politische Justiz, Todesstrafe, Nachkriegsaufarbeitung, Banalität des Bösen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die institutionelle Entwicklung und die Rechtsprechungspraxis des Volksgerichtshofs, der während der Zeit des Nationalsozialismus als zentrales Werkzeug politischer Repression fungierte.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die Entstehung des Gerichts, die personelle Besetzung, die Einflussnahme der NS-Führung auf die Verfahren sowie die spätere juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Urteile.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Entwicklung des Volksgerichtshofs von einem anfänglich sondergerichtlichen Status hin zu einem Instrument des politischen Terrors aufzuzeigen und dabei insbesondere den Einfluss des politischen Kontextes zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenorientierten rechtsgeschichtlichen Analyse, die gesetzliche Bestimmungen, Urteilspraxen und zeitgenössische sowie neuere wissenschaftliche Literatur auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die drei Phasen der Gerichtsentwicklung (Errichtung, Ära Thierack, Ära Freisler), wobei Verfahrensregeln, Besetzung und die extremen Sanktionspraktiken detailliert analysiert werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Volksgerichtshof, Unrechtsjustiz, politische Justiz, Rechtsprechungspraxis, Roland Freisler und die Aufarbeitung des Nationalsozialismus.
Warum war die Besetzung mit Laienrichtern so entscheidend für das Gericht?
Die Laienrichter waren politisch geschulte Parteigänger, die durch ihre zahlenmäßige Überlegenheit gegenüber den Berufsrichtern in der Hauptverhandlung sicherstellten, dass das Gericht politisch im Sinne des Regimes entschied.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle von Roland Freisler?
Freisler wird als der entscheidende Akteur identifiziert, der das Gericht in ein „terroristisches Revolutionstribunal“ umwandelte und die Verhandlungspraxis mit seinem persönlichen politischen Eifer prägte.
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- Daniel Hunsmann (Author), 2000, Der Volksgerichtshof, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32715