Die Einführung des § 292a HGB im Jahre 1999 und die Verpflichtung zur Erstellung
eines Abschlusses nach IAS (bzw. IFRS) für börsennotierte Gesellschaften1,
führen zu einer wachsenden Bedeutung der IAS.2 Da aber viele deutsche
Unternehmen neben dem IAS-Abschluss immer noch einen Einzelabschluss
nach HGB erstellen müssen, stellt sich die Frage nach unterschiedlichen
Ansatzmöglichkeiten in den Abschlüssen.
Unterschiede in der bilanziellen Behandlung ergeben sich u.a. auch für immaterielle
Vermögenswerte. Diese gewinnen mit der Entwicklung weg von einer
Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungs- und Technologiegesellschaft,
immer mehr an Bedeutung. 3 Eine Zunahme der Bedeutung kann in der
Realität gut anhand der zunehmenden Spreizung zwischen dem Kaufpreis, der
den Wert des Unternehmens darstellt, bzw. der Marktkapitalisierung und dem
bilanziellen Eigenkapital beobachtet werden. 4 Solch ein Unterschiedsbetrag
deutet nicht nur auf die Existenz von stillen Reserven, sondern auch und insbesondere
auf nicht bilanzierte immaterielle Werte hin. 5 Diese stellen in zune hmendem
Maße einen Anteil der wirtschaftlichen Ressourcen und damit wichtige
Determinanten des Unternehmenserfolges dar.6 Deshalb wird in dieser Arbeit
die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen
("intangible assets") nach IAS im Vergleich zur deutschen Regelung erläutert.
Um die Unterschiede in der bilanziellen Behandlung der immateriellen Vermögenswerte
aufzuzeigen, wird in dieser Arbeit zunächst allgemein auf die
Problematik der immateriellen Vermögensgegenstände eingegangen und die
Begriffsdefinitionen nach den beiden Rechnungslegungssystemen dargestellt.
[...]
1 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlament und des Rates v.
19.07.2002; Brücks, M. (2002), S. 165 ff.; Kirsch, H. (2002), S. 645.
2 Vgl. Wehrheim, M. (2000), S. 86; Küting, K./Ulrich, A. (2001b), S. 1004.
3 Vgl. Hayn, S. (1996), S. 354; Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953; Schmidbauer, R. (2004),
S. 1442.
4 Vgl. Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953; Schmidbauer, R. (2004), S. 1442.
5 Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U. (2000), S. 123; Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953.
6 Vgl. zur Bedeutung von "Intangibles" die Tabellen 1 und 2; Küting, K./Dürr, U. (2003), S. 1;
Davis, M. K. (2002), S. 697;Küting, K./Ulrich, A. (2001a), S. 953; Schmidbauer, R. (2004),
S. 1442.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Problematik der immateriellen Vermögenswerte
3. Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen
31. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstandes
311. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstandes in der deutschen Rechnungslegung nach HGB
312. Begriff des immateriellen Vermögenswertes ("intangible asset") in der Rechnungslegung nach IAS
313. Unterschiede in den Begriffsdefinition
32. Bilanzierung dem Grunde nach
321. Aktivierungsfähigkeit nach der deutschen Rechnungslegung
322. Aktivierungsfähigkeit nach IAS
323. Vergleich der Aktivierungsfähigkeit
33. Bilanzierung der Höhe nach
331. Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände in der deutschen Rechnungslegung
332. Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IAS
333. Vergleich der Bewertungsvorschriften
34. Zusätzliche Angaben außerhalb der Bilanz
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände ("intangible assets") nach IAS im Vergleich zur deutschen Rechnungslegung nach HGB. Das primäre Ziel ist es, die Unterschiede in den Ansatz- und Bewertungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um ein tieferes Verständnis für die verschiedenen Anforderungen an die Rechnungslegungssysteme in einer modernen Dienstleistungs- und Technologiegesellschaft zu schaffen.
- Grundlegende Problematik bei der Identifizierung und Bewertung immaterieller Werte
- Vergleich der Begriffsdefinitionen nach HGB und IAS
- Analyse der Aktivierungsfähigkeit und Bewertungsgrundsätze in beiden Systemen
- Untersuchung von Angabepflichten sowie der Bedeutung der Neubewertung nach IAS
Auszug aus dem Buch
311. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstandes in der deutschen Rechnungslegung nach HGB
Der handelsrechtliche Begriff des Vermögensgegenstandes ist nach h.M. und Rechtsprechung, wegen des Maßgeblichkeitsprinzips aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, inhaltlich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Wirtschaftsgutes identisch. Eine Definition des Begriffs "Vermögensgegenstand" existiert im HGB nicht, so dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Es ist noch nicht abschließend geklärt, was inhaltlich vom Begriff umfasst sein soll. Fest steht aber, dass der Begriff weit zu fassen ist und nicht nur Sachen und Rechte, sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb beinhaltet. Allerdings lassen sich aus der gesetzlichen Grundkonzeption der handelsrechtlichen Rechnungslegung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung die Begriffsmerkmale ableiten. Anerkannt ist, dass ein Vermögensgegenstand einen wirtschaftlich verwertbaren Vermögensvorteil voraussetzt.
Weiterhin herrscht in der Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein potentieller Vermögensgegenstand auch greifbar, also intersubjektiv erfassbar und isolierbar sein muss. Lebhafter Streit herrscht allerdings darüber, anhand welcher Kriterien die Greifbarkeit zu ermitteln ist. Ein großer Teil der Literatur, sowie die Rechtsprechung setzen dafür voraus, dass das Gut veräußert werden kann. Der BFH und z.T. auch die jüngere Literatur lassen dafür die Tatsache ausreichen, dass das Gut zusammen mit dem Unternehmen auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden kann (sog. abstrakte Veräußerbarkeit). Stimmen in der Literatur hingegen fordern eine konkrete Einzelveräußerbarkeit, d.h. das Gut müsste eigenständig im Rechtsverkehr übertragen werden können. Anderen ist dies eine zu starke Einschränkung des Vermögensgegenstandes, so dass sie nur auf die Einzelverwertbarkeit, also die Möglichkeit der Übertragung des wirtschaftlichen Wertes, oder auf die selbständige Bewertbarkeit abstellen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das Thema der wachsenden Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und die Relevanz der IAS-Rechnungslegung neben dem HGB.
2. Allgemeine Problematik der immateriellen Vermögenswerte: Erläuterung der Schwierigkeiten bei der Definition, Abgrenzung und Bewertung immaterieller Objekte aufgrund ihrer oft fehlenden physischen Substanz.
3. Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen: Detaillierte Gegenüberstellung der Begriffsdefinitionen, Aktivierungskriterien und Bewertungsvorschriften nach HGB und IAS.
4. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Einschätzung der Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der Aktivierungsfähigkeit und der Zulässigkeit der Neubewertungsmethode nach IAS.
Schlüsselwörter
Immaterielle Vermögenswerte, Bilanzierung, HGB, IAS, IFRS, Aktivierungsfähigkeit, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, immaterielle Vermögensgegenstände, intangibles, Bewertungskonzeption, Neubewertung, Forschung und Entwicklung, Jahresabschluss, Wirtschaftsprüfung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Vergleich der bilanziellen Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen zwischen der deutschen Rechnungslegung nach HGB und den internationalen Standards (IAS/IFRS).
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Begriffsbestimmung, die Voraussetzungen für die Aktivierung sowie die Methoden zur Bewertung immaterieller Werte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Unterschiede der beiden Rechnungslegungssysteme aufzuzeigen und zu analysieren, wie mit den Herausforderungen immaterieller Werte in der Bilanz umgegangen wird.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analytische Arbeit, die auf der Auswertung aktueller Fachliteratur und der relevanten Rechnungslegungsstandards basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche der Begriffsdefinitionen, der Aktivierung dem Grunde und der Höhe nach sowie die Analyse der ergänzenden Angabepflichten im Anhang.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind immaterielle Vermögenswerte, HGB, IAS, Aktivierungsfähigkeit, Bewertung und Neubewertung.
Warum stellt die "Neubewertung" nach IAS einen zentralen Unterschied dar?
Die Neubewertung ermöglicht einen Bilanzansatz über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, was einem Fundamentalprinzip der deutschen Rechnungslegung, dem Niederstwert- bzw. Vorsichtsprinzip, widerspricht.
Welches Fazit zieht der Autor zur Aktivierung selbstgeschaffener Werte?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte aufgrund von Bewertungsschwierigkeiten in beiden Systemen nur innerhalb enger Grenzen möglich oder sinnvoll ist.
- Quote paper
- Dominik Engl (Author), 2004, Die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände nach IAS im Vergleich zur deutschen Regelung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32723