[...] Die Aufgabe des internationalen Steuerrechts ist
es, die unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen aufeinander abzustimmen,2 und
Steuerpflichtige, die sich grenzüberschreitend betätigen, nicht unverhältnismäßig
mit Steuern3 zu belasten und zu verhindern, dass der Steuerpflichtige seine
Steuerlast dadurch erheblich senken kann.4
Ziel dieser Arbeit ist es, die durch das Jahressteuergesetz 19965 und 19976
hervorgerufenen Änderungen des § 2 Abs. 7 Satz 3EStG, der vorschreibt, dass
bei sowohl beschränkter7 als auch unbeschränkter8 Steuerpflicht im selben Jahr
nur noch eine Veranlagung durchgeführt wird, massiven Auswirkungen auf Steuerpflichtige, die im Veranlagungszeitraum, der nach § 2 Abs. 7 Satz 1 und
2 EStG das Kalenderjahr ist, ihren Wohnsitz9 wechseln, darzustellen. Dazu
werden im ersten Teil Grundsätze des deutschen Steuerrechts sowie des
internationalen Steuerrechts skizziert sowie die unbeschränkte Steuerpflicht bei
Bezug von ausländischen Einkünften und die beschränkte Steuerpflicht kurz
dargestellt. In einem zweiten Teil wird dann auf die Auswirkungen durch den
Wechsel und Problemstellungen dabei eingegangen und sodann
Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Einen Schwerpunkt dabei werden die §§ 2
und 6 des AStG bilden.
2 Vgl. Tipke/Lang: Steuerrecht, 17. Aufl. 2002, § 2 Rz. 30.
3 „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung
darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen
allen auferlegt werde, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht
knüpft“; vgl. § 3 AO.
4 Vgl. Tipke/Lang: Steuerrecht, 17. Aufl. 2002, § 2 Rz. 31.
5 11.10.1995, BStBl. I 1995, S. 438.
6 20.12.1996, BStBl. I 1996, S. 1523.
7 Beschränkt steuerpflichtig i.S.d. EStG in Deutschland ist, wer die im Katalog des § 49 EStG
genannten Einkünfte bezieht. Vgl dazu B.III.1.
8 Unbeschränkt steuerpflichtig i.S.d. EStG in Deutschland ist, wer einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder
gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland hat. Vgl. dazu B.II.1.
9 Der Wohnsitz einer natürlichen Person bestimmt sich nach den §§ 8 und 9 AO. Vgl. dazu B.II.1.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. GRUNDLAGEN
I. Prinzipien und Grundlagen des internationalen Steuerrechts
1. Souveränitätsprinzip
2. Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung
3. Umfang der Besteuerung, Territorialitätsprinzip versus Universalitätsprinzip
4. Rechtsquellen des internationalen Steuerrechts
4.1) nationales Außensteuerrecht
4.2) Völkerrecht und supranationales Recht (Europarecht)
4.3) Doppelbesteuerungsabkommen
4.4) Hierarchie der Rechtsquellen
5. Ursachen und Abgrenzung der Doppelbesteuerung/ Minderbesteuerung und Methoden zu deren Vermeidung
II. Unbeschränkte Steuerpflicht
1. Steuersubjekt
1.1) fiktive unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 3 EStG
1.2) erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 2 EStG
2. Grundsätze der objektiven Steuerpflicht
3. Veranlagungsverfahren
4. Behandlung ausländischer Einkünfte gem. § 34c EStG
4.1) unilaterale Regelungen nach EStG
4.2) bilaterale Regelungen nach OECD - MA
4.3) Sonderregelungen für negative ausländische Einkünfte
5. Abgrenzung ausländischer Einkünfte nach § 34d EStG
III. Beschränkte Steuerpflicht
1. Inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG als Anknüpfungskriterium
2. Umfang der beschränkten Steuerpflicht, Abzug von Quellensteuern und deren Abgeltungswirkung bei Einkünften aus
2.1) Land- und Forstwirtschaft
2.2) Gewerbebetrieb
2.3) selbstständiger Arbeit
2.4) nichtselbständiger Arbeit
2.5) Kapitalvermögen
2.6) Vermietung- und Verpachtung
2.7) sonstige Einkünfte
3. Veranlagungsverfahren bei beschränkter Steuerpflicht
3.1) berücksichtigungsfähige Aufwendungen
3.2) Steuervergünstigungen, Steuersatz
C. STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM WECHSEL DER STEUERPFLICHT
I. Grundlagen
1. Zeitpunkt des Wechsels
2. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates, Doppelansässigkeit
II. Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht
1. Veranlagung im Jahr des Wechsels
2. Behandlung der ausländischen Einkünfte nach dem Wechsel
3. Fallbeispiel
III. Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht
1. Behandlung der ausländischen Einkünfte vor dem Wechsel
D. DIE SPEZIELLE PROBLEMATIK DES ASTG
1. Auswanderung in ein Niedrigsteuerland
2. Besteuerung des Vermögenszuwachses gem. § 6 AStG
E. REGELUNGSVORSCHLÄGE
1. Anrechnung von Abzugssteuern
2. Halbteilungsgrundsatz
F. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
1. Befristete Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht
2. Betriebsaufgabe und Steuerpflichtwechsel
3. Bei Vorliegen eines DBA
4. Bei Vorliegen eines DBA und Wechsel in ein Niedrigsteuerland
G. SCHLUSSBEMERKUNGEN
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Konsequenzen eines Wohnsitzwechsels innerhalb eines Kalenderjahres, der zu einem Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Einkommensteuerpflicht führt. Ziel ist es, die Auswirkungen der durch das Jahressteuergesetz 1996 und 1997 eingeführten Zusammenführung dieser Status in einer einzigen Veranlagung zu untersuchen, auftretende Problematiken zu identifizieren und mögliche Gestaltungsvarianten unter Berücksichtigung des Außensteuergesetzes (AStG) aufzuzeigen.
- Grundlagen des internationalen Steuerrechts (Souveränitätsprinzip, Anknüpfungsmerkmale).
- Unterscheidung und Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Einkommensteuerpflicht.
- Steuerliche Auswirkungen beim Statuswechsel im laufenden Kalenderjahr.
- Spezifische Problematiken bei der Wegzugsbesteuerung nach dem AStG.
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
Auszug aus dem Buch
1. Souveränitätsprinzip
Voraussetzung für einen souveränen Staat ist, daß der Staat seine Staatsgewalt über sein Staatsvolk in einem Staatsgebiet ausübt. Der Staat muss über die Macht verfügen, seine Anordnungen durchzusetzen. Sie organisiert sich durch eine Verfassung, welche die Staatsgewalt verschiedenen Organen anvertraut. Man spricht hinsichtlich der Staatsgewalt auch von Souveränität. Nach dem Souveränitätsprinzip können alle Staaten der Völkergemeinschaft ihre innerstaatlichen rechtlichen Verhältnisse und die rechtlichen Verhältnisse zu anderen Staaten autonom regeln.
Die für die Besteuerung wichtigsten Teile des Souveränitätsprinzips sind die Gebiets- und die Personalhoheit. Durch die Gebietshoheit kann jeder Staat auf seinem Gebiet die ausschließliche und umfassende Staatsmacht ausüben. Die Personalhoheit wird nach rechtlicher Betrachtungsweise abgegrenzt durch die Staatsangehörigkeit nach der ein Staat sein Besteuerungsrecht an die Staatsangehörigkeit knüpft (z.B. USA). Bei der Personalhoheit nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise knüpft der Staat sein Besteuerungsrecht an einen Wohnsitz- oder ständigen Aufenthaltsort einer Person (z.B. Deutschland).
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Darstellung der Globalisierung als Ursache für grenzüberschreitende Engagements und Einleitung in die steuerliche Problemstellung bei unterjährigem Statuswechsel.
B. GRUNDLAGEN: Erläuterung der Prinzipien des internationalen Steuerrechts sowie der Systematik der unbeschränkten und beschränkten Einkommensteuerpflicht.
C. STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM WECHSEL DER STEUERPFLICHT: Analyse der steuerlichen Konsequenzen beim Wechsel des Ansässigkeitsstaates und der Veranlagung im Jahr des Wechsels.
D. DIE SPEZIELLE PROBLEMATIK DES ASTG: Untersuchung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht bei Wegzug in Niedrigsteuerländer und der Besteuerung von Vermögenszuwächsen.
E. REGELUNGSVORSCHLÄGE: Diskussion von Lösungsansätzen hinsichtlich der Anrechnung ausländischer Steuern und der Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes als Belastungsobergrenze.
F. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN: Darstellung steueroptimaler Handlungsoptionen bei befristeter Aufgabe der Steuerpflicht, Betriebsaufgaben oder unter Nutzung von DBA-Vorteilen.
G. SCHLUSSBEMERKUNGEN: Fazit zum bestehenden Harmonisierungsbedarf im internationalen Steuerrecht und volkswirtschaftliche Einordnung der grenzüberschreitenden Tätigkeit.
Schlüsselwörter
Internationales Steuerrecht, unbeschränkte Steuerpflicht, beschränkte Steuerpflicht, Wohnsitzwechsel, Jahressteuergesetz, Außensteuergesetz, Wegzugsbesteuerung, Progressionsvorbehalt, Doppelbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Ansässigkeitsstaat, Veranlagungsverfahren, Nettoprinzip, Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von natürlichen Personen, die während eines Veranlagungszeitraums ihren Wohnsitz vom Inland ins Ausland verlegen oder umgekehrt, und analysiert die daraus resultierenden Änderungen in der Einkommensteuerpflicht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht, die Systematik des internationalen Steuerrechts, der Einfluss des Außensteuergesetzes sowie Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung bei internationaler Mobilität.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist die Darstellung der massiven Auswirkungen der Gesetzesänderungen durch das Jahressteuergesetz 1996/97 auf Steuerpflichtige, die im selben Jahr sowohl beschränkt als auch unbeschränkt steuerpflichtig sind, sowie das Aufzeigen von Gestaltungspotenzialen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse der nationalen Steuergesetze (insbesondere EStG, AStG, AO), der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zum internationalen Steuerrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen des internationalen Steuerrechts, die detaillierte Betrachtung der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht, die Problematik des Statuswechsels inklusive Fallbeispielen sowie die speziellen Anforderungen des Außensteuergesetzes (AStG).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Internationales Steuerrecht, Statuswechsel, Wegzugsbesteuerung, Progressionsvorbehalt, Doppelbesteuerungsabkommen und Steuergestaltung charakterisiert.
Wie wirkt sich ein unterjähriger Wohnsitzwechsel auf die Steuerveranlagung aus?
Aufgrund des Jahressteuergesetzes 1996/97 erfolgt im Jahr des Wechsels nur noch eine einzige Veranlagung im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht, wobei die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG?
Die Wegzugsbesteuerung greift bei natürlichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und ihre unbeschränkte Steuerpflicht durch Wegzug beenden, während sie gleichzeitig wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behalten.
- Quote paper
- Carsten Rahn (Author), 2003, Steuerliche Behandlung und Gestaltungsmöglichkeiten beim Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Einkommensteuerpflicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32765