Bei der Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund v. 21.6.1869 sollte es sich um eine gegenüber dem allgemeinen Polizeirecht spezialgesetzliche bundesrechtliche Gesamtregelung des Gewerbewesens nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit handeln. Beschränkungen der gewerblichen Tätigkeit sollten nur insoweit zulässig sein, wie sie einer Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nutzen. Das primäre Ziel des Gewerberechts ist demnach der Schutz der Allgemeinheit, bestimmter Personen und Rechtsgüter vor den Gefahren, die aus dem Betrieb eines Gewerbes entstehen oder dem Gewerbetreibenden zuzurechnen sind. Das Gewerberecht unterscheidet hierzu drei Arten gewerblicher Tätigkeiten, die in der Gewerbeordnung jeweils gesondert geregelt sind: das stehende Gewerbe (behandelt in Titel II), das Reisegewerbe (behandelt in Titel III) und die gewerblichen Tätigkeiten auf Messen, Ausstellungen und Märkten (behandelt in Titel IV).
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einführung
- 1.1 Überblick
- 1.2 Gang der Untersuchung
- 2. Das Reisegewerbe
- 2.1 Begriff und Bedeutung
- 2.2 Qualifizierende Merkmale des § 55 Abs. 1 GewO
- 2.2.1 Reisegewerbefähige Tätigkeiten
- 2.2.2 Außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne derselben
- 2.2.3 Keine vorhergehende Bestellung
- 3. Rechtsfolgen
- 3.1 Reisegewerbekartenpflicht
- 3.1.1 Berufszugangsbeschränkung und verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 3.1.2 Erteilung der Reisegewerbekarte sowie Umgang mit dieser
- 3.1.3 Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit
- 3.1.4 Entziehung der Reisegewerbekarte
- 3.1.5 Versagung der Reisegewerbekarte
- 3.2 Reisegewerbekartenfreie und im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
- 3.2.1 Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- 3.2.2 Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
- 3.3 Inhaltsbeschränkung und Nebenbestimmung
- 3.3.1 Anzeigepflicht
- 3.3.2 Auflagen
- 3.1 Reisegewerbekartenpflicht
- 4. Reisegewerbekarte und Grundrechte
- 4.1 Eingriff in die freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG)
- 4.2 Einschränkungen der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG)
- 4.3 Einschränkungen der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG)
- 4.4 Einschränkungen der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
- 5. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Rechtsregeln des Reisegewerbes im deutschen Recht. Das primäre Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Reisegewerbes zu geben.
- Definition und Bedeutung des Reisegewerbes
- Qualifizierende Merkmale des § 55 Abs. 1 GewO
- Rechtsfolgen der Reisegewerbekartenpflicht
- Eingriffe in Grundrechte im Zusammenhang mit dem Reisegewerbe
- Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema Reisegewerbe und stellt die historischen Hintergründe sowie die allgemeine Bedeutung des Gewerberechts dar. Anschließend wird der Begriff des Reisegewerbes definiert und die qualifizierenden Merkmale des § 55 Abs. 1 GewO erläutert.
Im dritten Kapitel werden die Rechtsfolgen der Reisegewerbekartenpflicht beleuchtet, einschließlich der Berufszugangsbeschränkung und ihrer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Die Erteilung, der Umgang mit und die Entziehung der Reisegewerbekarte werden ebenfalls behandelt.
Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Verhältnis zwischen der Reisegewerbekarte und einzelnen Grundrechten, wie der freien Berufswahl, der Pressefreiheit, der Glaubensfreiheit und der Kunstfreiheit.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsregeln des Reisegewerbes, der Gewerbeordnung, der Reisegewerbekartenpflicht, der Berufszugangsbeschränkung, den Grundrechten, der freien Berufswahl, der Pressefreiheit, der Glaubensfreiheit und der Kunstfreiheit.
- Arbeit zitieren
- Philipp Funke (Autor:in), 2001, Rechtsregeln des Reisegewerbes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3286