Bei der Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund v. 21.6.1869 sollte es sich um eine gegenüber dem allgemeinen Polizeirecht spezialgesetzliche bundesrechtliche Gesamtregelung des Gewerbewesens nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit handeln. Beschränkungen der gewerblichen Tätigkeit sollten nur insoweit zulässig sein, wie sie einer Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nutzen. Das primäre Ziel des Gewerberechts ist demnach der Schutz der Allgemeinheit, bestimmter Personen und Rechtsgüter vor den Gefahren, die aus dem Betrieb eines Gewerbes entstehen oder dem Gewerbetreibenden zuzurechnen sind. Das Gewerberecht unterscheidet hierzu drei Arten gewerblicher Tätigkeiten, die in der Gewerbeordnung jeweils gesondert geregelt sind: das stehende Gewerbe (behandelt in Titel II), das Reisegewerbe (behandelt in Titel III) und die gewerblichen Tätigkeiten auf Messen, Ausstellungen und Märkten (behandelt in Titel IV).
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Überblick
1.2. Gang der Untersuchung
2. Das Reisegewerbe
2.1. Begriff und Bedeutung
2.2. Qualifizierende Merkmale des § 55 Abs. 1 GewO
2.2.1. Reisegewerbefähige Tätigkeiten
2.2.2. Außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne derselben
2.2.3. Keine vorhergehende Bestellung
3. Rechtsfolgen
3.1. Reisegewerbekartenpflicht
3.1.1. Berufszugangsbeschränkung und verfassungsrechtliche Rechtfertigung
3.1.2. Erteilung der Reisegewerbekarte sowie Umgang mit dieser
3.1.3. Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit
3.1.4. Entziehung der Reisegewerbekarte
3.1.5. Versagung der Reisegewerbekarte
3.2. Reisegewerbekartenfreie und im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
3.2.1. Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
3.2.2. Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten
3.3. Inhaltsbeschränkung und Nebenbestimmung
3.3.1. Anzeigepflicht
3.3.2. Auflagen
4. Reisegewerbekarte und Grundrechte
4.1. Eingriff in die freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG)
4.2. Einschränkungen der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG)
4.3. Einschränkungen der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG)
4.4. Einschränkungen der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
5. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die grundlegenden Rechtsregeln des Reisegewerbes in Deutschland detailliert darzulegen und kritisch zu bewerten. Dabei steht insbesondere die Frage im Fokus, inwieweit die gesetzlichen Einschränkungen und die Reisegewerbekartenpflicht mit grundrechtlichen Freiheiten sowie den Anforderungen eines modernen Wirtschaftslebens vereinbar sind.
- Begriffliche Abgrenzung und Bedeutung des Reisegewerbes in der Gewerbeordnung.
- Analyse der Reisegewerbekartenpflicht sowie deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Differenzierung zwischen erlaubnisfreien und verbotenen Tätigkeiten im Reisegewerbe.
- Rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit der gewerberechtlichen Regulierungen mit den Grundrechten (Berufs-, Presse-, Glaubens- und Kunstfreiheit).
- Kritische Würdigung der Notwendigkeit einer starren Trennung zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe.
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Reisegewerbefähige Tätigkeiten
Als Reisegewerbe wird eine besondere Form der gewerblichen Tätigkeit bezeichnet. Es muss sich, wie in § 55 Abs. 1 GewO dargelegt, um eine sogenannte gewerbsmäßige Tätigkeit handeln. Nach üblicher gewerberechtlicher Terminologie umfasst der Begriff der Gewerbsmäßigkeit die sogenannten positiven Merkmale des Gewerbebegriffs. Hiernach muss die im Reisegewerbe ausgeübte Tätigkeit zumindest erlaubt sein, d.h. sie darf nicht grundsätzlich verboten sein. Des weiteren muss sie auf eine gewisse Dauer abgezielt sein sowie die Absicht der Erzielung eines Gewinnes beinhalten.
Dauerhaftigkeit ist hierbei die verfolgte Absicht, die Beschäftigung längerfristig oder wiederholt durchzuführen. Es gilt im Reisegewerbe ein im Vergleich zum sonstigen Gewerberecht modifizierter Gewerbebegriff, nach dem das Reisegewerbe nicht notwendig selbstständig ausgeübt werden muss. Darüber hinaus gilt eine mittelbare Gewinnerzielungsabsicht als ausreichend. Sie ist dann gegeben, wenn der Handelnde in irgendeiner Weise für seine Tätigkeit eine Entlohnung erhält.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Das Kapitel erläutert das historische Ziel der Gewerbeordnung als Schutzmechanismus und definiert den Rahmen der Untersuchung, welche die wesentlichen Regeln des Reisegewerbes beleuchtet.
2. Das Reisegewerbe: Hier werden der Begriff des Reisegewerbes definiert und die spezifischen qualifizierenden Merkmale des § 55 GewO, wie die Reisegewerbefähigkeit und das Fehlen einer festen Niederlassung, erörtert.
3. Rechtsfolgen: Dieses Kapitel behandelt die Pflicht zur Reisegewerbekarte, die Voraussetzungen für deren Erteilung oder Versagung sowie Ausnahmen für bestimmte Tätigkeitsfelder und die Anzeigepflichten.
4. Reisegewerbekarte und Grundrechte: Die Arbeit untersucht kritisch, ob und inwieweit die bestehende Reisegewerbekartenpflicht in geschützte Grundrechte wie die Berufs-, Presse-, Glaubens- und Kunstfreiheit eingreift und ob diese Einschränkungen gerechtfertigt sind.
5. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit stellt fest, dass das Reisegewerbe weiterhin von gesetzgeberischem Misstrauen geprägt ist, plädiert jedoch für eine Vereinfachung angesichts aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen.
Schlüsselwörter
Reisegewerbe, Gewerbeordnung, Reisegewerbekarte, Gewerbefreiheit, Grundrechte, Berufsausübung, Verbraucherschutz, Gewerbsmäßigkeit, Wandergewerbe, Anzeigepflicht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Reisegewerbefähigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Regulierungen des Reisegewerbes in Deutschland gemäß der Gewerbeordnung (GewO).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition des Reisegewerbes, die Reisegewerbekartenpflicht, die Unterscheidung zwischen erlaubten und verbotenen Tätigkeiten sowie die grundrechtliche Einordnung dieser Vorschriften.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist eine systematische Darlegung der Rechtsregeln und eine kritische Auseinandersetzung mit deren Notwendigkeit sowie ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf der Analyse von Gesetzesgrundlagen, Kommentaren und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die qualifizierenden Merkmale des § 55 GewO, die verschiedenen Formen der Erlaubnispflichten und die Abgrenzung zu erlaubnisfreien Tätigkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Reisegewerbe, Gewerbeordnung, Reisegewerbekarte, Grundrechte und Wirtschaftsverwaltungsrecht charakterisieren.
Welche Bedeutung hat die Reisegewerbekarte für den Gewerbetreibenden?
Die Reisegewerbekarte ist eine behördliche Erlaubnis, die für die Ausübung einer Reisegewerbetätigkeit erforderlich ist, sofern keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegen.
Warum hinterfragt der Autor die Trennung zwischen stehendem und Reisegewerbe?
Der Autor argumentiert, dass aufgrund der fortschreitenden wirtschaftlichen Entwicklung und bestehender Schutzgesetze die Trennung zwischen beiden Gewerbeformen in der nächsten Gesetzesnovelle obsolet werden könnte.
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- Philipp Funke (Author), 2001, Rechtsregeln des Reisegewerbes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3286