„Die [...] Vorstellungen von leistungsgerechtem Arbeitsentgelt schwingen mit, wenn [...] das eigene Arbeitsentgelt mit dem Arbeitsentgelt verglichen wird, das die Arbeitskollegen für Leistungen etwa gleicher Art vergütet erhalten. Besteht begründeter Anlass anzunehmen, dass im Betrieb für Arbeiten etwa gleich großer Beanspruchung der körperlichen und geistigen Kräfte unterschiedliche Vergütungen bezahlt werden, dann wird damit eine Lage geschaffen, die, gemessen an den Vorstellungen leistungerechter Entlohnung, als ungerecht empfunden wird.“
„Tatsächlich hat sich die Situation [...] im letzten Jahrzehnt derart geändert, dass eine gänzlich neue Arbeitswelt und veränderte soziale Lebensbedingungen entstanden sind. Wurde schon die rechtliche Unterscheidung seit Jahrzehnten als fragwürdig angesehen, so hat die inzwischen erfolgte gesellschaftliche Entwicklung einer krassen Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten den Boden entzogen.“
Ab März 2005 wird das Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (ERA) eingeführt.
Die beiden Zitate von Gutenberg und Zander spiegeln den wesentlichen Grundgedanken des ERA wider. Die Tarifparteien haben erkannt, dass „Tarifpolitik die Pflicht hat, auf die Entwicklung zu schauen und mit ihren Forderungen der erwartbaren Realitäten gerecht zu werden. Tarifpolitik muss sich in der wirtschaftlichen Realität bewegen.“
Der wesentliche Bestandteil des ERA-Vertrages ist, dass durch die darin enthaltenen Regelungen die über Jahrzehnte entstandenen Unterschiede zwischen den Einkommen von Arbeitern und Angestellten ausgeglichen werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Grundlagen zum Entgeltrahmenabkommen
2.1 Die tarifliche Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten als wesentliche Neuerung des Entgeltrahmenabkommens
2.2 Die Chemieindustrie als Vorreiterin
2.3 Die Historie des Entgeltrahmenabkommens der Metall und Elektroindustrie
2.4 Die Voraussetzungen zum Übergang eines Entgeltrahmenabkommens
2.4.1 Das Instrument der Stellenbeschreibung in seiner Bedeutung für die Entgeltfindung
2.4.2 Die Sicherung der betrieblichen und systembedingten Kostenneutralität
2.4.3 Der Entgeltrahmenabkommen-Anpassungsfonds
2.4.4 Die Angleichung der Ist-Vergütung an die Soll-Vergütung nach dem Entgeltrahmenabkommen
2.5 Die Behandlung verschiedener Entgeltarten im neuen Rahmenabkommen
3 Die Einführung des Entgeltrahmenabkommens bei ABB Calor Emag Mittelspannung GmbH (CMS) am Standort Ratingen
3.1 Die ABB Calor Emag Mittelspannung GmbH als Referenzunternehmen
3.2 Vorgehensweise zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens
3.2.1 Der Punktbewertungsbogen nach ERA-Standard
3.2.2 Aufgabenbeschreibung nach ABB-Standard
3.2.3 Die Eingruppierung und Reklamation
3.3 Die praktische Umsetzung am Beispiel des Bereichs Vakuumschaltkammer-Produktion (CMS/GK) des Standortes Ratingen
3.3.1 Das Stellenprofil und die Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen des Bereiches CMS/GK
3.3.2 Darstellung und Erläuterung der voraussichtlichen ERA Entgeltkurve von CMS/GK
3.3.3 Darstellung und Erläuterung der Entgeltkurve nach dem alten Tarifvertragsrecht von CMS/GK
3.3.4 Vergleich zwischen alter und neuer Entgeltkurve
3.4 Problemanalyse bezüglich der praktischen Auswertung
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Diplomarbeit analysiert die Neugestaltung tariflicher Entgeltsysteme durch das Entgeltrahmenabkommen (ERA) in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens. Ziel ist es, die theoretischen Grundlagen des ERA sowie dessen praktische Umsetzung am Beispiel der ABB Calor Emag Mittelspannung GmbH (Standort Ratingen) detailliert darzustellen, um die Auswirkungen auf Entgeltstrukturen und Mitarbeitervergütung zu evaluieren.
- Grundlagen und Historie des Entgeltrahmenabkommens
- Methodik der Arbeitsbewertung mittels Punktbewertungsbogen
- Prozess der betrieblichen Einführung und Eingruppierung
- Vergleich zwischen alten Lohn-/Gehaltsstrukturen und neuem ERA-System
- Analyse der Kostenneutralität und Heranführung von Entgelten
Auszug aus dem Buch
Die tarifliche Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten als wesentliche Neuerung des Entgeltrahmenabkommens
„Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist historisch begründet. Sie beruht auf keinen logischen Notwendigkeiten und wird im Hinblick auf die veränderten Arbeitsaufgaben und Arbeitsprozesse zunehmend fragwürdiger.“
Bisher bestand die allgemeine Auffassung, dass Arbeiter überwiegend körperliche Arbeit und Angestellte überwiegend geistige Arbeit leisten. Heute ist diese Auffassung aufgrund der veränderten Arbeitsaufgaben nicht mehr aufrecht zu erhalten. In der Regel gibt es nämlich „keine nachvollziehbaren Unterschiede“ mehr „zwischen den Kenntnissen und Fertigkeiten, die ein Facharbeiter [...] und ein kaufmännischer oder technischer Angestellter“ zum Berufseinstieg benötigt. Das verdeutlicht, dass die klassische Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten eine zeitlich überholte Statusunterscheidung ist.
Auch im Tarifrecht bestand eine Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten. So gab es in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens das Lohnrahmenabkommen für die Arbeiter und das Gehaltsrahmenabkommen für die Angestellten. Diese „tarifliche Trennung entsprach der früheren Trennung zwischen Arbeitergewerkschaften und Angestelltengewerkschaften.“
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Arbeit beleuchtet die Notwendigkeit, leistungsgerechte Entgelte durch das ERA zu schaffen und die historisch überholte Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufzuheben.
2 Grundlagen zum Entgeltrahmenabkommen: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung des ERA, die Notwendigkeit der tariflichen Gleichstellung sowie die Voraussetzungen und Fristen zur betrieblichen Umsetzung.
3 Die Einführung des Entgeltrahmenabkommens bei ABB Calor Emag Mittelspannung GmbH (CMS) am Standort Ratingen: Hier wird der gesamte Prozess der betrieblichen Einführung, angefangen bei der Stellenbeschreibung bis hin zur konkreten Eingruppierung und Analyse von Entgeltkurven, praxisnah dargestellt.
4 Fazit: Das Fazit bestätigt, dass das ERA ein sinnvolles Instrument für eine gerechte Entgeltstruktur bietet, wobei der Erfolg maßgeblich von einer detaillierten unternehmensinternen Umsetzung abhängt.
Schlüsselwörter
Entgeltrahmenabkommen, ERA, Metall- und Elektroindustrie, NRW, Tarifpolitik, Arbeitsbewertung, Punktbewertungsbogen, Eingruppierung, Entgeltdifferenzierung, Kostenneutralität, Leistungszulage, ABB Calor Emag Mittelspannung GmbH, Vergütungsgerechtigkeit, Beschäftigte, Entgeltgruppen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Einführung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) in der Metall- und Elektroindustrie NRW mit Fokus auf die Überwindung der klassischen Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenvergütung.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung von Entgeltabkommen, der Methodik der analytischen Arbeitsbewertung und der operativen Umsetzung bei einem konkreten Referenzunternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Anforderungen an die Neugestaltung tariflicher Entgeltsysteme zu erläutern und an der ABB Calor Emag Mittelspannung GmbH in Ratingen die praktische Anwendung zu veranschaulichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse der Tarifverträge sowie eine tiefgehende Fallstudie (Betriebsanalyse) am Standort Ratingen mit Auswertung von Unternehmensdaten und Punktbewertungsbögen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den theoretischen ERA-Grundlagen, wie der Ermittlung von Kostenneutralität, und der spezifischen Anwendung dieser Instrumente im Produktionsbereich (CMS/GK).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie ERA, Arbeitsbewertung, Eingruppierung, Entgeltgerechtigkeit und systembedingte Kostenneutralität definieren.
Wie wird mit Beschäftigten umgegangen, die durch ERA weniger verdienen würden?
Für sogenannte ERA-Überschreiter existieren spezifische Besitzstandsregelungen, die sicherstellen, dass übersteigende Beträge als Überschreiterzulagen gezahlt werden, um eine Entgeltminderung zu vermeiden.
Was ist das „besondere Eingruppierungsverfahren“ nach § 7 ERA-ETV?
Dies ist ein firmenspezifisch modifiziertes Reklamationsverfahren, bei dem bei Einspruch eine paritätische Kommission ohne neutralen Vorsitz einberufen wird, um die Eingruppierung zu klären.
- Quote paper
- Meike Grobbink, geb. Carstensen (Author), 2004, Neugestaltung der tariflichen Entgeltsysteme auf der Grundlage des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie NRW aus dem Jahr 2003, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33040